Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 12, Enthaltungen: 6

Der Kreistag beschließt

 

1.   die Auflösung des Eigenbetriebes "Kreisstraßenmeisterei Anhalt-Bitterfeld“ zum 31.12.2018,

2.   die Abberufung von Frau Ute Petzoldt mit Wirkung vom 01.01.2019 als Leiterin des               Eigenbetriebes "Kreisstraßenmeisterei Anhalt-Bitterfeld" des Landkreises Anhalt-Bitterfeld,

3.   die Übernahme des Vermögens und der Schulden in den Haushalt des Landkreises Anhalt-              Bitterfeld ab dem 01.01.2019,

4. die Beibehaltung der Standorte Köthen (Anhalt), Bitterfeld-Wolfen und Zerbst/Anhalt im Sinne
    einer flächendeckenden Versorgung des gesamten Kreisgebietes.


Herr Wolpert erklärte, dass den Kreistagsmitgliedern die Vorlage zum Austausch vorgelegt, da die – zur Einladung – mitgeschickte Vorlage veraltet war. Die neue Vorlage wurde um den Punkt 4. erweitert. Diese erweiterte Vorlage sei allerdings im Bau-, Wirtschafts- und Verkehrs-ausschuss und insbesondere auch im Kreis- und Finanzausschuss mit vorberaten worden.

Herr Köhler:
„Ich habe aus der Beschlussvorlage nicht alles rauslesen könne, was mir wichtig erscheint. Ich halte die Kreisstraßenmeisterei für einen wirklich wichtigen Bereich des Landkreises der gewährleistet dauerhafte Verkehrssicherheit, ist eine präventive Einrichtung für extreme Verkehrssituationen bzgl. der Witterung erkennen und benennt Schwachstellen im Straßenbereich der Kreisstraßen, u. a. durch ständige Kontrollen. Ist die Daseinsvorsorge betreffs Kreisstraßen langfristig gesichert? Welche Schulden hat die Kreisstraßenmeisterei und wodurch? Welche finanziellen Auswirkungen hat die Maßnahme für den Landkreis? Da steht gar nichts dazu. Tritt dabei eine Verbesserung oder Verschlechterung der Versorgungssituation der Bürger ein? Und wie sieht es mit der Personalstärke aus? Ich meine nicht die Verwaltungsleute, sondern die Leute, die draußen vor Ort sind und wirklich die Arbeit machen. Wird da eingespart oder hat man da vor, aufzustocken?“

Herr Wolpert antwortete hierauf, und bat Herrn Köhler, hinsichtlich der Schulden in den Jahresabschluss zu schauen.

Herr Schulze antwortete auf die Fragen von Herrn Köhler, dass bei der letzten Betriebsversammlung am 17.09.2018 seitens eines Mitgliedes des Betriebsausschusses bemängelt wurde, dass ein gesunder Betrieb mit Überschüssen und Rücklagen in die Kreisverwaltung zurückgeführt wird und einer Rückführung nicht zustimmen würde.
Herr Schulze erläuterte, dass die Kreisstraßenmeisterei als Eigenbetrieb des Landkreises überwiegend mit Haushaltsmitteln wirtschaftete. Zusätzliche Gewinnerwirtschaftung kann im Regelfall nur durch Dienstleistungen an Dritte erfolgen; die externe Dienstleistung und Gewinnerwirtschaftung entspricht jedoch nicht der Größenordnung des Überschusses. Die bestehenden Gewinnvorträge resultieren aus Kalkulation der Verrechnungssätze von Personal- und Maschinenstunden, die zur Bildung einer Investitionsrücklage genutzt wurden. Im Bericht des Landesverwaltungsamtes wird bereits seit 2015 darauf hingewiesen, dass ein Überschuss als kreiseigener Betrieb nicht durch kreiszugeordnete Aufgaben erwirtschaftet werden kann, daher wird der Überschuss als Investitionsrücklage bewertet, die der Kreisstraßenmeisterei nach Rückführung in die Landkreisverwaltung zur Neuanschaffung von Geräten zugeordnet werden soll. Es wird dann reinvestiert. Aus diesem Grund wird kein gesunder Betrieb in die Landkreisverwaltung rückgeführt, sondern die Gewinnvorträge sollen als Sonderrücklage für Ersatzinvestitionen zur Verfügung gestellt werden. Eine zusätzliche Belastung des Landkreishaushaltes wird somit vermieden. Das Personal wird dann direkt Personal des Landkreises.

Herr Grabner meinte, dass aktuell ein sehr starkes Missverhältnis im Hinblick auf den Personalstand in den Außenstellen Bitterfeld, Zerbst und Köthen besteht. Wird dieses Missverhältnis bei Rückübertragung in den Landkreis behoben oder existiert dieses nicht?

Frau Petzold antwortete hierauf, dass aktuell 2 Straßenwärter fehlen. Die Ausschreibungen wurden im Zuge der Rückübertragung zurückgestellt, werden aber wahrscheinlich im nächsten Jahr ausgeschrieben.

Herr Grabner fragte weiter, wie viele Mitarbeiter in den Außenstellen Bitterfeld, Köthen und Zerbst beschäftigt sind?

Frau Petzold antwortete hierauf, dass in Bitterfeld 4 Mitarbeiter, in Zerbst 6 und in Köthen 9 Mitarbeiter beschäftigt sind. Dass es in Bitterfeld weniger Leute sind ist damit begründet, dass dort wesentlich bessere Straßenverhältnisse herrschen.

Herr Köhler:
„Meine Frage, wie ist der Altersdurchschnitt des Personals das draußen arbeitet und was ist als Ersatz, wenn die altersbedingt ausfallen? Ich nehme an, es wird überall so aussehen, wie in jedem Betrieb, wo produktiv draußen gearbeitet wird. Vielleicht können Sie dazu was sagen?“

Frau Petzold antwortete hierauf, dass schätzungsweise der Altersdurchschnitt bei Mitte 50 lag, jetzt bei ca. 50 Jahren. In der letzten Zeit sind viele junge Leute dazu gekommen.

Herr Wolpert erinnerte, dass die zu treffende Entscheidung ist, ob die Kreisstraßenmeisterei aufgelöst und in den Landkreis übernommen wird und forderte auf, hier möglichst nah an der Sache zu diskutieren und Fragen zu stellen.

Herr Wolkenhaar merkte an, dass die Mitarbeiter auch für den Winterdienst verantwortlich sind; mit 4 Leuten für Sandersdorf bzw. Altkreis Bitterfeld kann man nicht richtig das ganze Straßennetz abfahren. Also sollte man versuchen, Vorschläge zu machen, wie man hier künftig im Bereich Winterdienst Externe binden möchte, um Ausfälle wie im letzten Winter zu verhindern.

Frau Petzold antworte auf die Fragen von Herrn Wolkenhaar, dass im Bereich Bitterfeld der Winterdienst durch Abi-Kreiswerke gefahren und somit vollständig abgedeckt ist.

Herr Wolpert mahnte nochmals an, zur Sache zu sprechen. Der Betrieb soll in die Kreisverwaltung übernommen werden, es geht nicht um die Ausrichtung der zukünftigen Struktur dieses Betriebes innerhalb der Verwaltung und wird jetzt nicht diskutiert.

Herr Mölle erklärte, dass er im Betriebsausschuss gegen die Auflösung gestimmt hatte. Er stellte den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt noch einmal in die Ausschüsse zu verweisen.

Herr Wolpert erklärte, dass es sich hier um einen Geschäftsordnungsantrag handelt und ließ hierüber abstimmen.

 

Der Antrag auf Zurückverweisung in den Betriebsausschuss und Kreis- und Finanzausschuss wurde mehrheitlich mit 10 Ja-Stimmen und 35 Nein-Stimmen, bei keiner Enthaltung, abgelehnt.

 

Herr Köhler:
„Ist nach Ihrer Meinung, tritt dadurch eine Verbesserung, eine Verschlechterung oder eine Beibehaltung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung ein? Also, nicht mal den finanziellen Faktor mal außen vorgelassen, ist abgesichert, dass die Leistungen wenigstens gleich bleibend wenn nicht sogar erhöht werden? Weil es gab ja Einbrüche, wo sie gesagt haben, also es wäre schön, wenn die ein oder andere Personalstelle mehr da wären. Ist die Versorgungslage so, dass das Netz der Kreisstraßenmeisterei optimal abgesichert ist?“

Herr Schulze antworte hierzu, dass optimal immer gut sei, auf alle Fälle ist abgesichert, dass es sich nicht verschlechtert. Außerdem gibt es weiterhin den Ausschuss, um sich entsprechend darüber informieren zu lassen. Die andere Frage ist, welche Haushaltsmittel werden zukünftig zur Verfügung gestellt, auch insbesondere für die Straßensanierung und die Leute.

Herr Dr. Rauball stellte fest, dass in der Vorlage bei einer gleichbleibenden Aufgabenerfüllung eine jährliche Einsparung von ca. 170.000 Euro ermittelt werden konnte. Unter anderem wird diese Einsparung durch Stellenreduzierung vorgenommen. Frau Petzold gab aber an, dass die Stellenreduzierung im nächsten Jahr möglicherweise durch Ausschreibung wieder

egalisiert wird, dann ist eine Einsparung von 170.000 Euro nicht zu erreichen. Herr Dr. Rauball geht davon aus, dass die beiden noch auszuschreibenden Stellen im Entwurf des Stellenplanes enthalten sind, damit eine Ausschreibung auch stattfinden könnte. Ist das der Fall?

Herr Schulze antwortet hierauf, dass Frau Petzold im nächsten Jahr aus dem Erwerbsleben austreten wird.

Herr Wolpert antwortete, dass wenn die Vorlage richtig gelesen wird, drin steht, dass die Streichung der Stellen in Leitungspositionen, Wegfall der Prüfer- und Beratungskosten und kalkulatorische Kosten zu den Einsparungen führen. Die Reduzierung auf die auszuschreibenden Stellen zu fokussieren, hält Herr Wolpert in der Diskussion für schwierig.

Herr Wolpert ließ sodann abstimmen.

 

Die Vorlage 0822/2018 wurde mehrheitlich mit 27 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen (eine Stimme hiervon von Herrn Köhler), bei 6 Enthaltungen, bestätigt.

 

Herr Köhler:
„Mein Abstimmungsergebnis bitte im Protokoll festhalten.“

Herr Schulze teilte mit, dass es hier nicht um die Auflösung der Kreisstraßenmeisterei geht, es geht nur um die Auflösung des Eigenbetriebes.