Sitzung: 25.10.2018 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 12, Enthaltungen: 6
Vorlage: BV/0822/2018
Der Kreistag
beschließt
1. die Auflösung des
Eigenbetriebes "Kreisstraßenmeisterei Anhalt-Bitterfeld“ zum 31.12.2018,
2. die Abberufung von Frau Ute
Petzoldt mit Wirkung vom 01.01.2019 als Leiterin des Eigenbetriebes "Kreisstraßenmeisterei
Anhalt-Bitterfeld" des Landkreises Anhalt-Bitterfeld,
3. die Übernahme des Vermögens und
der Schulden in den Haushalt des Landkreises Anhalt- Bitterfeld ab dem 01.01.2019,
4. die Beibehaltung
der Standorte Köthen (Anhalt), Bitterfeld-Wolfen und Zerbst/Anhalt im Sinne
einer flächendeckenden Versorgung des
gesamten Kreisgebietes.
Herr Wolpert erklärte, dass den Kreistagsmitgliedern die
Vorlage zum Austausch vorgelegt, da die – zur Einladung – mitgeschickte Vorlage
veraltet war. Die neue Vorlage wurde um den Punkt 4. erweitert. Diese
erweiterte Vorlage sei allerdings im Bau-, Wirtschafts- und Verkehrs-ausschuss
und insbesondere auch im Kreis- und Finanzausschuss mit vorberaten worden.
Herr Köhler:
„Ich
habe aus der Beschlussvorlage nicht alles rauslesen könne, was mir wichtig
erscheint. Ich halte die Kreisstraßenmeisterei für einen wirklich wichtigen
Bereich des Landkreises der gewährleistet dauerhafte Verkehrssicherheit, ist
eine präventive Einrichtung für extreme Verkehrssituationen bzgl. der Witterung
erkennen und benennt Schwachstellen im Straßenbereich der Kreisstraßen, u. a.
durch ständige Kontrollen. Ist die Daseinsvorsorge betreffs Kreisstraßen
langfristig gesichert? Welche Schulden hat die Kreisstraßenmeisterei und
wodurch? Welche finanziellen Auswirkungen hat die Maßnahme für den Landkreis?
Da steht gar nichts dazu. Tritt dabei eine Verbesserung oder Verschlechterung
der Versorgungssituation der Bürger ein? Und wie sieht es mit der Personalstärke
aus? Ich meine nicht die Verwaltungsleute, sondern die Leute, die draußen vor
Ort sind und wirklich die Arbeit machen. Wird da eingespart oder hat man da
vor, aufzustocken?“
Herr Wolpert antwortete
hierauf, und bat Herrn Köhler, hinsichtlich der Schulden in den Jahresabschluss
zu schauen.
Herr Schulze antwortete auf
die Fragen von Herrn Köhler, dass bei der letzten Betriebsversammlung am
17.09.2018 seitens eines Mitgliedes des Betriebsausschusses bemängelt wurde,
dass ein gesunder Betrieb mit Überschüssen und Rücklagen in die Kreisverwaltung
zurückgeführt wird und einer Rückführung nicht zustimmen würde.
Herr Schulze erläuterte, dass die
Kreisstraßenmeisterei als Eigenbetrieb des Landkreises überwiegend mit
Haushaltsmitteln wirtschaftete. Zusätzliche Gewinnerwirtschaftung kann im
Regelfall nur durch Dienstleistungen an Dritte erfolgen; die externe
Dienstleistung und Gewinnerwirtschaftung entspricht jedoch nicht der
Größenordnung des Überschusses. Die bestehenden Gewinnvorträge resultieren aus Kalkulation
der Verrechnungssätze von Personal- und Maschinenstunden, die zur Bildung einer
Investitionsrücklage genutzt wurden. Im Bericht des Landesverwaltungsamtes wird
bereits seit 2015 darauf hingewiesen, dass ein Überschuss als kreiseigener
Betrieb nicht durch kreiszugeordnete Aufgaben erwirtschaftet werden kann, daher
wird der Überschuss als Investitionsrücklage bewertet, die der
Kreisstraßenmeisterei nach Rückführung in die Landkreisverwaltung zur
Neuanschaffung von Geräten zugeordnet werden soll. Es wird dann reinvestiert.
Aus diesem Grund wird kein gesunder Betrieb in die Landkreisverwaltung
rückgeführt, sondern die Gewinnvorträge sollen als Sonderrücklage für
Ersatzinvestitionen zur Verfügung gestellt werden. Eine zusätzliche Belastung
des Landkreishaushaltes wird somit vermieden. Das Personal wird dann direkt
Personal des Landkreises.
Herr Grabner meinte, dass
aktuell ein sehr starkes Missverhältnis im Hinblick auf den Personalstand in
den Außenstellen Bitterfeld, Zerbst und Köthen besteht. Wird dieses
Missverhältnis bei Rückübertragung in den Landkreis behoben oder existiert
dieses nicht?
Frau Petzold antwortete
hierauf, dass aktuell 2 Straßenwärter fehlen. Die Ausschreibungen wurden im
Zuge der Rückübertragung zurückgestellt, werden aber wahrscheinlich im nächsten
Jahr ausgeschrieben.
Herr Grabner fragte weiter,
wie viele Mitarbeiter in den Außenstellen Bitterfeld, Köthen und Zerbst
beschäftigt sind?
Frau Petzold antwortete
hierauf, dass in Bitterfeld 4 Mitarbeiter, in Zerbst 6 und in Köthen 9 Mitarbeiter
beschäftigt sind. Dass es in Bitterfeld weniger Leute sind ist damit begründet,
dass dort wesentlich bessere Straßenverhältnisse herrschen.
Herr Köhler:
„Meine
Frage, wie ist der Altersdurchschnitt des Personals das draußen arbeitet und
was ist als Ersatz, wenn die altersbedingt ausfallen? Ich nehme an, es wird
überall so aussehen, wie in jedem Betrieb, wo produktiv draußen gearbeitet
wird. Vielleicht können Sie dazu was sagen?“
Frau Petzold antwortete
hierauf, dass schätzungsweise der Altersdurchschnitt bei Mitte 50 lag, jetzt
bei ca. 50 Jahren. In der letzten Zeit sind viele junge Leute dazu gekommen.
Herr Wolpert erinnerte, dass
die zu treffende Entscheidung ist, ob die Kreisstraßenmeisterei aufgelöst und
in den Landkreis übernommen wird und forderte auf, hier möglichst nah an der
Sache zu diskutieren und Fragen zu stellen.
Herr Wolkenhaar merkte an, dass
die Mitarbeiter auch für den Winterdienst verantwortlich sind; mit 4 Leuten für
Sandersdorf bzw. Altkreis Bitterfeld kann man nicht richtig das ganze
Straßennetz abfahren. Also sollte man versuchen, Vorschläge zu machen, wie man
hier künftig im Bereich Winterdienst Externe binden möchte, um Ausfälle wie im
letzten Winter zu verhindern.
Frau Petzold antworte auf die
Fragen von Herrn Wolkenhaar, dass im Bereich Bitterfeld der Winterdienst durch
Abi-Kreiswerke gefahren und somit vollständig abgedeckt ist.
Herr Wolpert mahnte nochmals
an, zur Sache zu sprechen. Der Betrieb soll in die Kreisverwaltung übernommen
werden, es geht nicht um die Ausrichtung der zukünftigen Struktur dieses
Betriebes innerhalb der Verwaltung und wird jetzt nicht diskutiert.
Herr Mölle erklärte, dass er
im Betriebsausschuss gegen die Auflösung gestimmt hatte. Er stellte den Antrag,
diesen Tagesordnungspunkt noch einmal in die Ausschüsse zu verweisen.
Herr Wolpert erklärte, dass es
sich hier um einen Geschäftsordnungsantrag handelt und ließ hierüber abstimmen.
Der Antrag auf Zurückverweisung
in den Betriebsausschuss und Kreis- und Finanzausschuss wurde mehrheitlich mit 10 Ja-Stimmen und 35
Nein-Stimmen, bei keiner Enthaltung, abgelehnt.
Herr Köhler:
„Ist
nach Ihrer Meinung, tritt dadurch eine Verbesserung, eine Verschlechterung oder
eine Beibehaltung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung ein? Also, nicht
mal den finanziellen Faktor mal außen vorgelassen, ist abgesichert, dass die
Leistungen wenigstens gleich bleibend wenn nicht sogar erhöht werden? Weil es
gab ja Einbrüche, wo sie gesagt haben, also es wäre schön, wenn die ein oder
andere Personalstelle mehr da wären. Ist die Versorgungslage so, dass das Netz
der Kreisstraßenmeisterei optimal abgesichert ist?“
Herr Schulze antworte hierzu,
dass optimal immer gut sei, auf alle Fälle ist abgesichert, dass es sich nicht
verschlechtert. Außerdem gibt es weiterhin den Ausschuss, um sich entsprechend
darüber informieren zu lassen. Die andere Frage ist, welche Haushaltsmittel
werden zukünftig zur Verfügung gestellt, auch insbesondere für die
Straßensanierung und die Leute.
Herr Dr. Rauball stellte fest,
dass in der Vorlage bei einer gleichbleibenden Aufgabenerfüllung eine jährliche
Einsparung von ca. 170.000 Euro ermittelt werden konnte. Unter anderem wird
diese Einsparung durch Stellenreduzierung vorgenommen. Frau Petzold gab aber
an, dass die Stellenreduzierung im nächsten Jahr möglicherweise durch
Ausschreibung wieder
egalisiert wird, dann ist eine Einsparung von 170.000 Euro nicht zu
erreichen. Herr Dr. Rauball geht
davon aus, dass die beiden noch auszuschreibenden Stellen im Entwurf des
Stellenplanes enthalten sind, damit eine Ausschreibung auch stattfinden könnte.
Ist das der Fall?
Herr Schulze antwortet
hierauf, dass Frau Petzold im nächsten Jahr aus dem Erwerbsleben austreten
wird.
Herr Wolpert antwortete, dass
wenn die Vorlage richtig gelesen wird, drin steht, dass die Streichung der
Stellen in Leitungspositionen, Wegfall der Prüfer- und Beratungskosten und
kalkulatorische Kosten zu den Einsparungen führen. Die Reduzierung auf die
auszuschreibenden Stellen zu fokussieren, hält Herr Wolpert in der Diskussion
für schwierig.
Herr Wolpert ließ sodann
abstimmen.
Die Vorlage 0822/2018 wurde mehrheitlich mit 27 Ja-Stimmen, 12
Nein-Stimmen (eine Stimme hiervon von Herrn Köhler), bei 6 Enthaltungen, bestätigt.
Herr Köhler:
„Mein Abstimmungsergebnis bitte im Protokoll festhalten.“
Herr Schulze teilte mit, dass es hier nicht um die Auflösung der Kreisstraßenmeisterei geht, es geht nur um die Auflösung des Eigenbetriebes.