(Herr Urban gekommen = 10 Anwesende)

 

Herr Lingk informierte über die wesentlichen Änderungen. Bei der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft wurde festgestellt, dass wir über die 49%-Grenze hinausgehen. Somit würde sich der Bund in der Auftragsverwaltung befinden und nicht mehr im übertragenen Wirkungskreis. In der Auftragsverwaltung ist der Bund verpflichtet, die gesamten Kosten zu übernehmen. Da er das aber nicht will, kürzt er die Mittel der Landkreise aus den angedachten 1,6 Mrd. EUR Entlastungsgelder für die Landkreise der Bundesrepublik Deutschland um

1 Mrd. EUR auf 600 Mio. EUR. Damit ist der Bund mit einer Beteiligung von 48,9% an den Kosten der Unterkunft wieder im übertragenen Wirkungskreis. Für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld bedeutet dies Einnahmeverluste i.H.v. 2,2 Mio. EUR. Bei den Kommunen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, die Gelder über den kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer erhalten, kommen aber von den 2,2 Mio. EUR Einsparungen beim Landkreis nur 950.000 EUR an. Das hängt damit zusammen, dass der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer von der Wirtschaftskraft der Kommunen abhängt. Die Wirtschaftskraft in den Altbundesländern ist höher als im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Daher erhalten die Kommunen des Landkreises nur 950.000 EUR.

 

Budget 10 – Amt für Bürger und Verwaltungsservice

 

Herr Nitsche gab eine kurze Zusammenfassung zum Budget:

 

  Ergebnis: g Verringerung um -40.100 EUR

  Veränderungen beziehen sich auf den Bereich Aufwand

  im Personalbereich Reduzierung der Aufwendungen um -14.300 EUR

  durch Wegfall eines Arbeitnehmers Verringerung um -43.000 EUR

  weitere Verringerung bei der gesetzlichen Sozialversicherung für Arbeitnehmer um

   -9.200 EUR

  auf Grund Überleitung TVöD Erhöhung von 21.500 EUR

  Sach- und Dienstleistungen – Produkt Zentrale Dienste, Haltung von Fahrzeugen

g Reduzierung auf Grund Anschaffung einer neuen Leasing-Flotte

  nach Planberatungen mit der Kämmerei weitere Einsparungen i.H.v. -34.500 EUR

 

Seite 71, SK 543101 – Bürobedarf Zentrale Dienste

Frau Hinze fragte, warum hier auf 9.000 EUR erhöht wurde.

 

Seite 68, SK 543101 – Bürobedarf Bürgeramt

Frau Hinze stellte auch hier eine Erhöhung fest.

Herr Nitsche erklärte, dass der Ansatz bei den 9.000 EUR auf 5.000 EUR herabgesetzt wurde. Beim Bürgeramt kam die Erhöhung durch Übernahme von Aufgaben zu Stande, z.B.

Kfz-Zulassungen. Des Weiteren kommen die Tonerkosten noch dazu.

Frau Hinze stellte fest, dass das Ergebnis für 2017 bei ca. 1.400 EUR liegt. Der Ansatz von 5.000 EUR für 2019 ist relativ hoch.

Herr Nitsche äußerte, es hängt damit zusammen, dass 2017 das Amt für Bürger- und Verwaltungsservice gegründet wurde. Es resultieren teilweise noch Ausgaben der vorherigen Ämter aus dem Bürobedarf.

Herr Urban stellte fest, dass laut Stellenplan 3 VZÄ weggefallen sind.

Herr Nitsche erklärte, dass sich 2 Kolleginnen bereits in der Freizeitphase befinden. 1 Kollege ist verstorben.

Herr Wolkenhaar bezog sich auf Seite 65, Position 14, sonstige ordentliche Aufwendungen. Woran liegt es, dass hier solche Sprünge zu verzeichnen sind. Das Gleiche ist bei Seite 66, Position 11, Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen zu verzeichnen.

Seite 71, SK 525100 Haltung von Fahrzeugen – Handelt es sich beim Ergebnis 2017 um einen Schreibfehler?

Herr Nitsche erklärte, dass die Leasingsummen auf die Ämter umgelegt werden. Es wurde festgestellt, dass eine Doppelplanung erfolgte, dies wurde im Planansatz 2019 korrigiert und somit sind es 20.000 EUR weniger.

Die Sprünge auf Seite 65 erklärte er damit, dass es sich um eine Übergangsphase handelt, da im Mai 2017 das neue Amt gebildet wurde und nicht alle Summen erfasst sind. Der Sprung von 2018 auf 2019 bezieht sich darauf, dass bei der Erhaltung von Fahrzeugen die Summe von 22.000 EUR im nächsten Jahr nicht mehr eingeplant werden muss, da die Fahrzeuge nicht zurückgegeben werden.

Durch die Zusammenlegung des Amtes ist die Position in anderen Ämtern beinhaltet worden.

 

(Herr Grabner gekommen = 11 Anwesende)

 

Budget 32 – Ordnungsamt

 

Frau Adler teilte mit, dass im nächsten Jahr keine Aufgaben wegfallen bzw. hinzukommen. Bei den Personalkosten gibt es Veränderungen durch Budgeterhöhung i.H.v. 80.000 EUR, 1 Stelle fällt durch Altersteilzeit weg. Ansonsten gibt es nur unwesentliche Abweichungen. Auf Grund der Planberatungen konnten die Einnahmen um 52.000 EUR erhöht werden. Ansonsten wurden nur geringfügige Anpassungen vorgenommen bei der Ausgabe im Sachkonto Bürobedarf. Es wurden 2018 und 2019 alle Bürobedarfe einschließlich Vordrucke zusammengefasst.

Herr Dittmann stellte fest, dass es im Ergebnisplan zwischen 2018 und 2019 nur geringe Abweichungen gibt. Warum ist im Jahr 2020 eine Erhöhung von 40.000 EUR zu verzeichnen?

Herr Lingk erklärte, dass es teilweise noch Abweichungen gibt, da der Finanzplan noch nicht bereinigt wurde.

 

Seite 164 – SK 431109 Verwaltungsgebühren – Fahrerlaubnisbehörde

Herr Northoff stellte eine Steigerung von 220.000 EUR auf 270.000 EUR fest.

Frau Adler erklärte, dass wir die Berufskraftfahrer über 50 haben, welche alle 5 Jahre den LKW-Führerschein erneuern müssen. Es ist dazugekommen, dass die Berufskraftfahrer eine besondere Qualifizierung ablegen müssen, wenn sie gewerblich tätig sind. Alle 5 Jahre muss es der Behörde vorgelegt werden, darüber hinaus wird ein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Das passiert im nächsten Jahr wieder.

Herr Wolkenhaar wies auf einen Schreibfehler hin auf Seite 160, im SK 502100.

Herr Urban fragte, ob sich personalseitig nichts geändert hat. Auf Seite 160 nehmen die Dienstbezüge für Beamte ab. Gibt es eine Verschiebung?

Frau Adler erklärte, dass Mitarbeiter gewechselt haben.

 

Seite 167 – SK 543101 Bürobedarf

Herr Wolkenhaar fragte, ob es sich hierbei um die Formulare handelt. Bürobedarf ist, was das Amt für sich selbst braucht. Das andere wäre nur eine Auslage, welche man wiederbekommt.

Frau Adler gab an, dass die Kosten für die Formulare Bestandteil der Gebühren sind. Es werden die Gebühren verlangt, die vom Gesetzgeber vorgegeben sind. In den Kostenstellen stecken sowohl die Formulare als auch der Bürobedarf drin. Bei der Fahrzeugzulassung werden im Durchschnitt 80.000 EUR bis 85.000 EUR für Vordrucke benötigt. Der Bürobedarf kommt aus allen 4 Produkten zusammen.

Herr Urban bezog sich auf die Postgebühren. Hier ist kein großer Unterschied festzustellen, jedoch sind bei Straßenverkehrsangelegenheiten -5.000 EUR und bei Fahrzeugzulassungen 6.000 EUR. Verschiebt sich hier irgendwas?

Frau Adler äußerte, es ist sehr schwierig und schwer nachvollziehbar, aus welchem Bereich eines Amtes es kommt. Hier muss versucht werden, es auszugleichen, so dass es für das Amt insgesamt stimmt.

 

Seite 164 – SK 543106 Sonstige Geschäftsausgaben

Herr Grabner fragte, warum sich der Ansatz in 2019 auf 25.000 EUR erhöht.

Frau Adler erklärte, dass es sich hierbei um den gedruckten, ausgefertigten Kartenführerschein handelt. Die Karte wird in der Bundesdruckerei komplett produziert. Deshalb ist es eine andere Haushaltsstelle und nicht Bürobedarf. Diese ist im nächsten Jahr höher, weil die Einnahmen höher werden. Es wird erwartet, dass mehrere Berufskraftfahrer kommen.

 

Budget 33 – Amt für Ausländerangelegenheiten

 

Frau Gardyan berichtete über folgende Veränderungen:

-       Für 2019 sind 700 Personen geplant im Bereich Asyl, zurzeit sind es 585 – man rechnet mit 200 neuen Zuweisungen inklusive Familiennachzug

-       315 Wohnungen werden vorgehalten mit 3,5 Personen

-       Zuweisungen des Landes g Erhöhung auf 12.500 EUR

-       Produkt 3.1.3.1.01 - Veränderungen von 525.000 EUR, ebenso im Produkt 3.1.5.5.01

g Zuweisungen werden geteilt, pro Produkt 50%

-       Einsparungen von 500 EUR bei Erhaltung von Fahrzeugen, 10.000 EUR beim Bürobedarf, 2.000 EUR bei Sachverständigen- und Gerichtskosten, 2.000 EUR bei Postgebühren

      Produkte:

-       1.1.1.1.10 Migrationskoordinatoren – Personenanzahl und Zuweisungen vom Land bleiben gleich

Erhöhungen der Ausgaben durch Tariferhöhungen, Personalkosten für Bundesfreiwilligendienst fallen weg

-       1.2.2.8.01 Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandsaufgaben

Personalkosten steigen auf Grund von Tariferhöhungen, Personalkosten für Beamte sinken, Bürobedarf wird gesenkt (sämtliche Kosten, u.a. von der Druckerei)

-       3.1.3.1.01 Hilfen für Asylbewerber (Flüchtlinge)

Kosten werden vom Land übernommen – Erhöhung vorhanden - weniger Ausgaben im Personal, hinzugekommen 20.000 EUR (Planzahl für evtl. neue Wertgutscheine), sämtliche Leistungen nach § 2 steigen, Leistungen nach § 3 sinken

SK 422301 – Leistungen von anderen Sozialleistungsträgern (KomBA) g Verringerung der Einnahmen von 53.000 EUR auf 10.000 EUR

-       3.1.5.5.01 Soziale Einrichtungen und Betreuung der Flüchtlinge

Sehr viele Veränderungen, da Kosten anderweitig ausgegeben werden müssen – sehr viele Gutachten, dadurch mehr Einnahmen – mehrere Schadensfälle, die auf die Bewohner umgelegt werden, dadurch höhere Einnahmen – Verringerung, weil Kosten vom Land pro Person erhöht wurden – Verringerung, weil Leistungen von der KomBA weniger werden – Verringerung bei den Mietrückzahlungen von Privatpersonen, die eine Arbeit aufgenommen haben – Erhöhung der Bewirtschaftungskosten zum Reinigen der Wohnungen auf 36.000 EUR – Erhöhung der Entsorgungskosten auf 24.000 EUR – Erwerb von Vermögen gesunken auf 15.000 EUR – Kosten für soziale Beratung und Betreuung wurden angepasst, da Betreuungszahlen gesunken sind – Einsparung einer Hausmeisterstelle

-       3.5.1.9.01 Integrationslotse ghohe Einsparungen gegenüber 2018

-       3.1.5.5.01 Investitionsmaßnahmen bei Sozialen Einrichtungen und Betreuung der Flüchtlinge – 1 Fahrzeug für Hausmeister i.H.v. 20.000 EUR geplant

-       1.2.2.8.01 Investition bei Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandsaufgaben – Kauf von Möbeln i.H.v. 5.000 EUR

 

Seite 187

SK 523101 Wohnraumkosten

Frau Hinze fragte, ob die Senkung der Wohnraumkosten damit zusammenhängt, dass das Geld von der KomBA-ABI bezogen wird?

Frau Gardyan erklärte, es sind die Mietkosten für die Wohnungen. Da es jetzt wesentlich weniger Wohnungen sind, hat man auch viel weniger Miete. Ursprünglich waren es 550 Wohnungen und man will runter auf 315 Wohnungen gehen.

Herr Northoff stellte fest, dass die Schadenskosten auf die Bewohner umgelegt werden und fragte, wie es praktisch aussieht?

Frau Gardyan teilte mit, dass man versucht, die Bewohner zur Rechenschaft zu ziehen. Oftmals unterschreiben diese eine Abtretungserklärung und man bekommt das Geld dann durch Ratenzahlung zurück oder man darf das Geld einbehalten. Falls es nicht klappt, dann über den Schadensausgleich des Versicherers.

 

USK 52110.40032 Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen

Herr Wolkenhaar – Warum ist hier eine Erhöhung von fast 100.000 EUR zu verzeichnen?

Frau Gardyan teilte mit, dass der Landkreis die Mietverträge mit dem Vermieter abschließt. Im nächsten Jahr müssen mindestens 50 Wohnungen renoviert werden.

Herr Wolkenhaar schlug vor, ein Projekt zu starten mit den Leuten, die hier bleiben dürfen. Diese sollten beim Malern helfen, um dadurch ggf. eine Ausbildung absolvieren zu können.

Frau Gardyan erklärte, hierbei geht es um Wohnungen, in denen Asylbewerber leben, welche ausreisen müssen, weil die Duldung ausgelaufen ist.

Herr Wolkenhaar bezog sich auf die Erhaltung von Fahrzeugen. Es wäre zu überlegen, sich alle 3 Jahre ein Leasingfahrzeug anzuschaffen.

Frau Gardyan äußerte, dass es sich hierbei um Fahrzeuge handelt, die sehr intensiv beansprucht werden, weil ständig Möbel transportiert werden. Die Fahrzeuge sind sehr verbraucht und der Leasinggeber würde sie nicht wieder zurücknehmen, nur mit sehr hohen Nachkosten.

Herr Urban fragte, ob man die aufsteigenden Kosten für Reinigung, Möblierung usw. erstattet bekommt.

Frau Gardyan teilte mit, dass die Kosten komplett erstattet werden. Diese Kosten sind unter den 12.500 EUR.

 

USK 52310.40009 Aufwendungen für Mieten und Pachten für Fahrzeugnutzung

Herr Grabner erkannte, dass hier genau derselbe Betrag i.H.v. 20.000 EUR eingestellt ist.

Frau Gardyan gab an, dass auf Grund der Abgabe von vielen Wohnungen Lagerraum für Kühlschränke, Waschmaschinen etc. geschaffen werden musste.

Herr Northoff stellte fest, dass die Haushaltsstelle „für Fahrzeugnutzung“ heißt.

Frau Gardyan erklärte, dass hier noch eine Änderung vorgenommen werden muss.

Herr Grabner bemerkte, dass die Kosten für die Entmüllung gewaltig gestiegen sind. Werden die Wohnungsnutzer in Regress genommen?

Frau Gardyan gab an, dass es noch nicht gemacht wurde, da es relativ schwer ist.

Herr Urban – Woher wissen wir, wieviel nächstes Jahr kommen?

Frau Gardyan äußerte, die 700 Personen sind die Vermutung aus den Personen, die zugewiesen wurden. Man muss noch den Familiennachzug bedenken.

 

Budget 39 – Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt

 

Herr Pahl berichtete über folgende Veränderungen:

-       keine personellen Veränderungen

-       Produkt 1.2.2.3.01 Lebensmittelüberwachung

SK 525100 – Haltung von Fahrzeugen g das Gleichmaß von 2018 wurde 2019 wieder hergestellt – daraus resultiert die Erhöhung auf 4.500 EUR– Fahrzeug für Tierarzt, mit  Reparaturen ist zu rechnen

SK 527140 – Sonstige Verwaltungs- und Betriebskostenaufwendungen g Kosten für die Einreichung der Lebensmittelproben

-       Produkt 1.2.2.3.02 Fleischhygiene g keine wesentlichen Änderungen

-       Produkt 1.2.2.3.03 Geflügelfleischhygiene Grimme g amtliche Fachassistenten sind beim Landkreis angestellt und müssen durch uns bezahlt werden.

-       Produkt 1.2.2.4.01 Tierseuchen/Tierschutz

USK 12070.65800 – Aufwendungen für den Tierschutz g Erhöhung von 6.000 EUR auf 10.000 EUR – Tierschutz ist insbesondere durch das Veterinäramt zu handhaben

USK 52714.40010 – Aufwendungen für Untersuchungen g hierfür wurde erstmalig eine Haushaltsstelle gebildet mit 2.000 EUR

 

Herr Urban bat um Informationen zur Nil-Grippe.

Herr Pahl informierte diesbezüglich über den Fund eines toten Falken im Landkreis. Hierbei ist der Fundort das Entscheidende, um entsprechende Untersuchungen durchführen zu können.

Weiterhin informierte er, dass wir im Rahmen des Qualitätsmanagements Vorgaben vom Landesverwaltungsamt erhalten, welche Ausrüstungsgegenstände vom Amt vorzuhalten sind. Durch Erlassen einer neuen DIN muss im nächsten Jahr ein neues Gerät zur Lichtstärkemessung beschafft werden. Dafür wurden 1.500 EUR eingeplant. Weiterhin wurden 3 neue Tiefkühlschränke eingeplant. Die derzeitigen kühlen bei großen Hitzeperioden nicht mehr richtig.

Herr Wolkenhaar bezog sich auf Seite 225 und fragte, warum die Verwaltungsgebühren nicht angehoben wurden. Wurde das vergessen?

Herr Pahl äußerte, dass dies äußerst schwierig ist. Es ist ein komplizierter Rechenprozess. Einerseits gibt es die festen Ausgaben beim Personal, andererseits kann er das Schlachtgeschehen bei Wiesenhof Grimme nicht beeinflussen. Es richtet sich danach, wieviel Tiere abgegeben werden. Die Ausgaben bilden die Gebührengrundlage für das nächste Jahr. Hier findet ein gewisser Ausgleich statt. Die festen Kosten beim Personal kann er nicht ändern.

Herr Wolkenhaar stellte fest, dass es im Vergleich zu 2017  70.000 EUR mehr sind.

Herr Pahl gab an, dass Wiesenhof Grimme anstrebte, 6 Tage in der Woche zu schlachten. Aus diesem Grund braucht man auch mehr Personal. Inwieweit es sich in den Gebühren niederschlägt, muss noch geprüft werden. Aus den Einnahmen muss versucht werden, 100% Deckung zu erreichen. Wenn mehr eingenommen wird als geplant wurde, müsste das Geld zurückgezahlt werden. Es wird jedoch für das nächste Jahr eingeplant. Deshalb gleicht es sich wieder aus.

Herr Wolkenhaar fragte, ob die Personalkostenerhöhung von 70.000 EUR nur an den erhöhten Schlachtzeiten liegt?

Herr Böddeker gab an, dass die Tabelle nicht stimmt. Es sind zu wenig Personalkosten. Beim Produkt 1.2.2.3.03 Geflügelfleischhygiene Grimme ist im Ansatz 2019 ein Deckungsgrad von 325%. Das ist nicht zulässig. Die Einnahmen von 430.000 EUR stimmen. Die Ausgaben sind mit 84.000 EUR angegeben, einschließlich der Unterpunkte. Wenn diese richtig auf die Anzahl berechnet werden, kommt man auf einen Deckungsgrad von 98%. Man muss hier den Aufwand erhöhen. Die Personalkosten sind in unserer Kalkulation in vollem Umfang berücksichtigt und man bekommt sie auch wieder.

 

Seite 219, SK 543103 Fernmeldegebühren

Herr Grabner stellte eine starke Erhöhung fest und fragte, ob es sich um einen Fehler handelt.

Herr Pahl bestätigte, dass es ein Fehler ist.

 

Budget 40 – Schulverwaltungsamt

 

Frau Mylius informierte umfassend über zusätzlich eingestellte Mittel, die Planung Fördermittelbeantragung IKT-Richtlinie und wesentlichen Änderungen in den einzelnen Produkten (siehe Anlage).

Herr Dittmann fragte nach dem Stand der Bewilligung der Fördermittelanträge.

Frau Mylius erklärte, zum 30.09.2018 wurde ein Antrag für 6 Schulen gestellt. Es gibt noch keine Entscheidung, ob man Fördermittel für diese Schulen bekommt.

Herr Grabner – Mit Datum vom 21.08.2018 gab es bereits eine Übersicht der Investitionen. heute nochmal eine Ergänzung. Ist das komplett zusätzlich?

Frau Mylius erklärte, dass die Mittel nicht doppelt eingestellt wurden, sondern nur zusätzliche Mittel über das Budget hinaus. Die Schulen haben auch im investiven Bereich eine Bedarfszuführung. Das richtet sich nach den Schüler- und Klassenzahlen.

Herr Wolkenhaar bezog sich auf die Sekundarschule Roitzsch. Bei der Planung der IKT-Richtlinie ist die Sekundarschule Roitzsch im Jahr 2020 aufgeführt. Kriegt sie im Jahr 2019 etwas und im Jahr 2020 nochmal?

Frau Mylius teilte mit, dass die Sekundarschule Roitzsch in diesem Jahr renoviert wird und somit auch in diesem Jahr die 29.000 EUR über das normale Budget bekommt.

Frau Hinze dankte der Verwaltung für die heutige Zusammenstellung, welche sehr hilfreich ist. Bei manchen Schulen ist es ein relativ hoher Anteil an Geld, was zusätzlich eingestellt wird. Im Schulentwicklungsplan ist das Thema Gemeinschaftsschule noch nicht explizit mit drin. Gibt es jetzt auf Grund der Veränderungen der Schulform Tendenzen, dass die Schule nicht mehr die erforderliche Schülerzahl erreicht?

Frau Mylius erklärte, dass die erforderliche Schülerzahl in Gröbzig und Muldenstein derzeitig sowie in den nächsten 5 Jahren erreicht wird. Es gibt eine Veränderung im Schulgesetz, insbesondere bei der Festlegung von Schuleinzugsbereichen. Wenn Anfang nächsten Jahres die neue Verordnung in Kraft tritt, erfolgt eine Neuberechnung.

 

Seite 237 – 2.1.6.1.01 Sekundarschule „Helene Lange“ Bitterfeld-Wolfen

Herr Urban fragte, warum im Jahr 2019 die Personalkosten auf null gesetzt sind.

Frau Mylius erläuterte, dass es noch nachgerechnet werden muss. Eine Mitarbeiterin ist langzeiterkrankt, seit September gibt es dort einen Ersatz.

Frau Brandt erklärte, dass es zuvor eine Springerkraft gab, dies reichte jedoch nicht aus. Auf Grund einer Langzeiterkrankung wurde wieder eine Mitarbeiterin eingestellt.

Herr Urban fragte, ob die in den 600.000 EUR mit drin sind.

Frau Brandt: ja.

Herr Wolkenhaar bezog sich auf die 29.100 EUR zur Erneuerung des PC-Kabinetts an der Sekundarschule Roitzsch. Parallel wurde für 2020 ein Fördermittelantrag gestellt i.H.v. 57.900 EUR. Würde dann die Schule für knapp 84.000 EUR neue Computer bekommen?

Frau Mylius erklärte, es handelt sich nicht nur um das PC-Kabinett, sondern auch um Whiteboards und Beamer. Außerdem werden dafür entsprechende Leitungen verlegt.

Herr Wolkenhaar bezog sich auf die Sekundarschule An der Rüsternbreite. Hier werden ca. 120.000 EUR benötigt für die Investition von Computern in den nächsten 2 Jahren. Ist es richtig, dass man zum Teil 75% Förderung bekommt?

Frau Mylius bestätigte dies.

Herr Wolkenhaar stellte fest, dass für 2019 in der IKT-Richtlinie 3 Förderschulen enthalten sind. Wäre es nicht sinnvoll, wenn wir sowieso die Sekundarschulen computermäßig anfassen, dass man die 2019er Anträge mit den Förderschulen tauscht?

Frau Mylius erklärte, dass die Schulen bis Ende Dezember ein Konzept vorlegen müssen. Es handelt sich nicht einfach nur um einen Antrag, sondern die Schule muss ein Konzept entwickeln aus welchem hervorgeht, wie sie die IT-Technik in die Lehrpläne und Unterrichtsformen integriert. Es ist nicht nur um ein klassisches PC-Kabinett, sondern dieses ist variabel durch Notebooks. Das Konzept wird vom Land bewertet, begutachtet und es wird mitgeteilt, wieviel Punkte die Schule hat. Im März muss dann alles noch einmal beantragt und eingereicht werden. Die Förderschulen sind, was die IT-Technik betrifft, sträflich behandelt worden und sollten deshalb nicht weiter nach hinten geschoben werden.

Herr Dittmann hatte heute in der Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses im Städte- und Gemeindebund eine aktuelle Information bekommen. Es hieß, dass in diesem Jahr und damit für die Förderperiode noch 200.000 EUR Förderung aus dieser Richtlinie zur Verfügung steht. Insofern kann man die Erwartungshaltung an dieses Programm und die Teildiskussion dazu auf ein deutlich geringeres Maß runterschrauben. Seine Frage zielte darauf, ob sich alles andere verschiebt. Man spricht davon, dass es ein Aufleben/Fortschreiben des Programms geben soll. Welches Umstiegsszenario haben wir, um unsere Schulen halbwegs wettbewerbsfähig zu halten? Es wird vorausgesetzt, dass eine aktive Breitbandanbindung vorhanden ist, da sich alles vernetzt. Haben wir ein Alternativszenario? Es wird sich so nicht realisieren lassen.

Frau Mylius gab an, das Alternativszenario wäre, dass für jede Schule sukzessive über das Budget hinaus entsprechende finanzielle Mittel beantragt werden.

Herr Grabner bezog sich auf Seite 15 der Invest-Übersicht. Hier fiel ihm auf, dass bestimmte Haushaltsansätze bereits im Haushaltsplan 2018 in identischer Zahl und identischer Größenordnung verankert waren. Ist das so gewollt?

Frau Mylius erklärte, dass sich das normale Budget nach Schüler- und Klassenzahlen berechnet. Manche Sachen macht man über Jahresscheiben.

Herr Grabner fragte, ob es darüber hinaus zwangsläufig notwendig ist, im modernen Hauswirtschaftsunterricht mit Thermomix zu kochen?

Frau Mylius teilte mit, dass sie hier nochmal nachfragen muss.

Herr Wolkenhaar hatte eine Nachfrage zu den Verpflichtungsermächtigungen. Man soll sich für die Folgejahre festlegen, jedoch muss dieses Konzept bis Ende des Jahres eingereicht werden. Inwieweit ist es möglich, im nächsten Haushalt über diese investiven Sachen erneut zu beraten? Warum wird es nicht aus dem normalen Budget finanziert, wie eine neue Tafel oder dieses Jahr ein neuer Klassenraum und nächstes Jahr ein neues Computerkabinett?

Frau Mylius äußerte, dass solche Sachen natürlich über das normale Budget finanziert werden. Weiterhin erklärte sie, dass die Verpflichtungsermächtigung sich nicht auf die PC-Ausstattung beruft, sondern ausschließlich die Sekundarschule Völkerfreundschaft betrifft. Auf Grund der Planung hat man ab 2020 Mittel eingestellt, um die Schule auszustatten.

Herr Dittmann fragte, warum hier diese Detailfragen diskutiert werden. Diese Fragen hätten bereits im Bildungs- und Sportausschuss gestellt werden könne. Er bat darum, sich im Kreis- und Finanzausschuss nur auf die Kernthemen zu konzentrieren, die hier in einer Größenordnung sind.

Herr Schulze äußerte, dass solche Sachen durchaus hier im Kreis- und Finanzausschuss angesprochen werden können.

Herr Northoff stellte fest, dass es große Abweichungen bei internen Leistungsverrechnungen bei sehr vielen Schulen gibt. Nicht nur bei den Schulen, die neu gebaut werden. Als Beispiel nannte er die Sekundarschule Wolfen-Nord. Hier geht es um 200.000 EUR nach unten. Bei anderen Schulen geht es um 100.000 EUR nach oben. Woher kommen diese immensen Abweichungen bei internen Leistungsverrechnungen?

 

(Herr Mormann gegangen = 10 Anwesende)

 

Frau Mylius bat darum, diese Frage an das Amt 68 zu richten.

Herr Lingk erklärte, dass es Gegenstand des Amtes 68 ist. Was wir hier als Auszahlung bei den internen Leistungsverrechnungen haben, ist bei Amt 68 ein eigener Ertrag, da wir die Summe an das Amt 68 zahlen.

 

Seite 362 – Produkt 2.4.3.2.02 Sonstiger Service

Frau Mylius gab an, dass beim SK 013100 30.000 EUR für eine Antivirensoftware eingeplant wurden. (Hierzu erfolgt noch eine Korrektur). 2016 wurde damit begonnen, die Schulen mit einer einheitlichen Antivirensoftware auszustatten. Mit 1 Lizenznummer dürfen 1.550 Lizenzen genutzt werden. Es besteht die Option, die Lizenzen 2019 zu verlängern. Davon möchte man hier Gebrauch machen.

 

Seite 355 – Produkt 2.4.3.1.02 Öko-Schule Ronney

SK 531800 Zuschüsse an übrige Bereiche g wurde auf 50.000 EUR verringert

 

Seite 346 – Produkt 2.3.1.1.04 Gastschulbeiträge für Berufsbildende Schulen

g derzeitiger Ansatz im Ertrag i.H.v. 330.000 EUR g Erhöhung beantragt auf 360.000 EUR

g derzeitiger Ansatz im Aufwand i.H.v. 410.000 EUR g Erhöhung beantragt auf

    438.000 EUR

 

Seite 364 – Produkt 2.7.1.1.01 Kreisvolkshochschule

Frau Mylius gab umfassende Informationen (siehe Anlage).

Herr Wolkenhaar bezog sich auf die Verringerung der Zuweisungen auf 120.000 EUR. Er bat nochmal um Benennung der entsprechenden Zahlen.

Frau Mylius erklärte, dass es einen Kontenrahmenplan gibt, der die Belegung der Produkte vorschreibt. Bei den 306.000 EUR sind die Förderungen vom Land und Bund mit drin.

Herr Wolkenhaar fragte, warum wir jetzt eine Einnahmereduzierung und eine Ausgabenerhöhung haben.

Frau Mylius äußerte, dass es vorher einen Wirtschaftsplan gab und 2018 Mittel eingeplant wurden. Wenn der Ertrag geringer ist, gibt es einen erhöhten Zuschussbedarf. Die Aufwendungen aus ILV haben sich um ca. 26.000 EUR erhöht. Die Ausgaben können so belegt werden, aber beide Haushalte können nicht miteinander verglichen werden.

Sie bezog sich auf Seite 365 und gab Erläuterungen zum SK 527100 - Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen.

Herr Wolkenhaar fragte, ob dem Landkreis die Alphabetisierungskurse zusammengefasst 40.000 EUR kosten.

Frau Mylius erklärte, bei der Alphabetisierung sind 80% Förderung und 20% Eigenanteil.

Herr Northoff fand es sehr unbefriedigend. In den letzten Jahren sind die Kosten des Eigenbetriebes gestiegen und jetzt gehen die Kosten weiterhin deutlich in die Höhe. Es sollte darüber nachgedacht werden, wie die Kosten ggf. reduziert werden können.

Herr Böddeker äußerte, dass die Darstellung schuld daran ist. Der Ansatz für 2018 war zufällig, weil die Aufteilung der Kosten aus dem IKW auf die einzelnen Produkte nicht richtig gelingen konnte. Das waren komplett unterschiedliche Betrachtungsweisen. Er gibt hier nicht wirklich eine Kostensteigerung in den Produkten. Es ist nicht teurer, als es vorher im IKW auch war, sondern es sieht nur so aus, weil die 2018er Kosten übertragen wurden. Im IKW war eine komplett andere Buchhaltung.

Herr Northoff sah unterm Strich nur das Ergebnis. Sollte bei der Musikschule ein entsprechend anderes Ergebnis sein, könnte er es akzeptieren. Dies wird jedoch nicht so sein.

Herr Böddeker erklärte, man könne eine Zusammenstellung über die Produkte des IKW 2017 im Vergleich zu den Produkten zu 2019 zu machen. Das ergibt sich aus dem Haushalt jedoch nicht.

 

Budget 53 – Gesundheitsamt

 

Herr Dr. Preden informierte folgendermaßen:

-       keine wesentlichen Veränderungen in den Produkten

-       Suchtberatung:

g Zuweisungen vom Land i.H.v. 265.000 EUR – Eigenanteil i.H.v. 26.500 EUR

– insgesamt gehen 291.500 EUR an die Suchtberatung

g 5.000 EUR bekommt die Selbsthilfekontaktstelle des Deutschen Paritätischen

    Wohlfahrtsverbandes zur Finanzierung

-       Personal:

- Amtsarzt bleibt erhalten und wird durch Juristin unterstützt

- Assistenzarzt wird zurzeit ausgebildet zum Facharzt für Gesundheitswesen

- altersbedingte Nachbesetzung des Sachgebietsleiters Sozialpsychiatrischer Dienst ist erforderlich

- ein 2. Kinderarzt ist notwendig

- 1 Inspektorin muss ausgebildet werden

-

- Investitionen:

- Anschaffung neuer Hängeregistraturschränke auf Grund Verschleiß i.H.v.

4.400 EUR

- Klimageräte für 2 Untersuchungsräume in Köthen

- 1 spezieller Schreibtisch zur Unterstützung einer Mitarbeiterin in der Eingliederung

– Eigenanteil von 200 EUR

 

Herr Northoff fragte, ob eine Umstellung der Papierakten auf elektronische Akten sinnvoller wäre.

Herr Dr. Preden wäre durchaus damit einverstanden. Dies müsste jedoch mit der EDV geklärt werden, da diese für die Softwareplanung verantwortlich ist. Eine Softwareaktualisierung steht an, diese verschiebt sich jedoch von Jahr zu Jahr.

Herr Schulze teilte mit, dass das Land eine gemeinsame Softwarefirma hat.

 

Seite 497 – Personalaufwendungen

Herr Dittmann stellte fest, dass die Personalkosten von 2017 zu 2018 um 120.000 EUR gestiegen sind und von 2018 zu 2019 nochmal um 273.000 EUR steigen. Das kann ja nicht nur wegen der Juristin der Fall sein. Er fragte nach, ob noch 1 Kinderarzt dazu kommt.

Herr Dr. Preden erklärte, dass derzeitig ein ca. 80-jähriger Amtsarzt a.D. im kinder- und jugendärztlichen Dienst beschäftigt wird. Dieser soll ausgetauscht werden. Das Personal ist zurzeit weniger geworden.

Frau Brand teilte mit, dass sich das Budget allein durch Tariferhöhungen i.H.v. 125.000 EUR erhöht hat. Die Stelle des Kinderarztes wurde bereits mit Personalkosten untersetzt, obwohl die Person noch nicht da ist. Weiterhin neu ist eine Heilpädagogin. Da man kein Personal mehr bekommt, soll im Bereich Gesundheitsaufseher/Hygiene eine Person selbst ausgebildet werden.

Herr Dr. Preden äußerte, dass hinter der Sozialpädagogin das Bundesteilhabegesetz steckt. Dies wurde gemacht, um im Bereich der Behinderten Geld zu sparen.

 

Budget 41 – Kulturamt

 

Frau Mosch gab folgende Informationen:

-       Personalkostensteigerung in den Einrichtungen ist auf eine Umverteilung zurückzuführen

-       Produkt 2.8.1.2.01 Heimat- und sonstige Kulturpflege g Verringerung um

420.000 EUR

Produkte:

                2.5.2.1.01 Kreismuseum Bitterfeld – geringfügige Personalveränderungen – Steigerung  

Deckungsgrad auf 2,78 % - Investitionen geplant i.H.v. 190.000 EUR im Rahmen von

Brandschutzmaßnahmen

                2.5.2.1.02 Industrie- und Filmmuseum Wolfen – keine wesentlichen Änderungen

– leichte Steigerung des Deckungsgrades auf 4,94 % - größere Investitionen geplant

 

Herr Wolkenhaar bat um Korrektur der Bezeichnung „GWR-Förderung“ in „GRW-Förderung“ auf Seite 378.

 

                2.5.2.2.01 Galerie am Ratswall – Verschiebungen bei den Ein- und Ausgaben, welche

aus dem IKW resultieren – Deckungsgrad hat sich von 29,27% auf 13,63% verringert, da Personalkosten umverteilt wurden – Investitionen geplant für Beamer u.ä., größere Investitionen in Hinsicht auf EFRE-Anträge

                2.6.3.1.01 Musikschulen – laut Stellenplan 4,9 VZÄ mehr als vorher, dies ist eine

Korrektur auf Grund der Fehlberechnung der Stunden in den Arbeitsverträgen der Lehrer g 25.000 EUR wurden geplant für Erhöhung der Honorare für die Musikschullehrer

Herr Dittmann fragte, wo man diese 25.000 EUR findet.

Herr Lingk erklärte, dass Frau Mosch bereits den aktuelleren Stand hat.

Herr Böddeker teilte mit, dass sie nicht separat ausgewiesen sind, sondern sich in den Honoraren beim SK 501901 befinden.

Herr Grabner fragte, ob die Lehrer dann 40 Stunden vergütet bekommen oder tatsächlich nur 30 Stunden.

Herr Böddeker erklärte, dass es sich um vollbeschäftigte Lehrer handelt. Vollbeschäftigt heißt, mit 30 Stunden. Berechnet wurde es bei Vollbeschäftigung mit 40 Stunden. D.h. die Anzahl der Lehrer stimmt, aber die Stundenanzahl stimmte nicht. Daraus ergibt sich diese Differenz.

 

Seite 385

Herr Wolkenhaar stellte fest, dass das SK 543102 - Bücher und Zeitschriften bei der Musikschule in Bitterfeld auf 900 EUR gesenkt wurde. Die Musikschule in Köthen scheint keine Bücher und Zeitschriften zu bekommen. Die Fernmeldegebühren erhöhen sich in Bitterfeld auf 2.500 EUR, in Köthen nicht. Die Postgebühren werden nur für Köthen geplant, für Bitterfeld nicht. Ist das so gewollt?

Frau Mosch bestätigte, dass alle 3 Musikschulen hier zusammengefasst wurden.

 

-       2.7.2.1.01 Francisceumsbibliothek

  Erhöhung Stellenanteil der Bibliothekarin von 0,75 VZÄ auf 1 VZÄ – Weiterbildungskonzept für Bibliotheken i.H.v. 1.000 EUR eingeplant – ansonsten keine Investitionen geplant

 

Herr Northoff stellte eine Steigerung der Personalkosten von 91.000 EUR auf 140.000 EUR fest.

Frau Mosch erklärte, dass die Kosten anteilmäßig auf die Einrichtungen aufgeteilt wurden. Es gibt keine Erhöhung von Personalkosten.

Herr Northoff gab sich mit dieser Antwort nicht zufrieden. Jede Einrichtung hat bisher mehr Personalkosten bekommen.

Herr Böddeker bestätigte, dass es so nicht nachvollziehbar ist. Die Kopfkosten aus dem IKW fallen komplett weg. Dies sieht man hier jedoch nicht. Die Leiterkosten wurden alle verteilt. Somit hat man in den einzelnen Produkten tatsächlich eine Erhöhung, aber das Produkt Geschäftsstellenleitung gibt es gar nicht mehr.

Herr Wolkenhaar fragte, warum der Ansatz bei der Bibliothek für Fachzeitschriften so niedrig ist im Vergleich zu allen anderen Ämtern?

Frau Mosch teilte mit, dass sich die 3 Museen untereinander mit Materialien austauschen.

 

-       2.8.1.2.01 Heimat- und sonstige Kulturpflege

  geringfügige Personalveränderungen – Erhöhung Deckungsgrad auf 10,52 %

 

SK 501200 Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer

Herr Urban stellte einen Unterschied bei den Personalkosten i.H.v. 440.000 EUR fest von 2018 zu 2019.

Herr Böddeker äußerte, dass es sich um eine Reduzierung der Personalkosten handelt. Es sind die Kosten, die auf die anderen verteilt wurden. Das erklärt die Erhöhung in den anderen Produkten.

 

SK 525100 Haltung von Fahrzeugen

Herr Wolkenhaar fragte, wie die Erhöhung von 100 EUR auf 4.500 EUR zu Stande kommt.

Frau Mosch erklärte, dass bei dem Dienstfahrzeug TÜV und Reparaturen anstehen.

 

USK 53120.40023 Kommunale Kulturzuschüsse

Herr Sonnenberger verstand darunter die Leuchtturmprojekte. Es sollte der Übertrag von 2018 zu 2019 durchgeführt werden, da es nicht zu einer Vergabe gekommen ist. Er erinnerte an den gemeinsamen Antrag mit der Fraktion DIE LINKE. Es ist angeraten, die Richtlinie zu erarbeiten. Er wiederholte seinen Vorschlag, hier 100.000 EUR für institutionelle Förderungen und 100.000 EUR für Projektförderung einzustellen.

Herr Wolkenhaar schlug vor, im nächsten Jahr 100.000 EUR stehenzulassen und die 100.000 EUR von diesem Jahr in das nächste Jahr zu übertragen.

Herr Dittmann unterstützte hier den Kompromissvorschlag des Landrates, den Antrag von Herrn Sonnenberger um 100.000 EUR + Übertrag (auf 300.000 EUR) auf 250.000 EUR abzuschmelzen. Dann wäre immer noch ein Zuwachs von 50.000 EUR für das nächste Jahr zu verzeichnen. Die Fraktion SPD-Grüne würde diesen Antrag mittragen.

Herr Northoff bat zusätzlich um die Zusendung des Protokolls des Kultur- und Tourismusausschusses vom 17.10.2018.

 

Seite 393 – SK 53180.40011 – Förderung des Kulturaustauschs mit dem Partnerlandkreis

                                                                   Pszczyna in Polen                                                                                                    

Herr Dittmann stellte fest, dass es jetzt bereits 3 Haushaltspositionen zu einem Thema gibt. Im Amt 80 (Seite 636) gibt es gleich 2 Ansätze, mit 8.000 EUR und 12.000 EUR.

Die Fraktion SPD-Grüne beantragte die Zusammenführung der Haushaltsansätze im Bereich der Heimat- und sonstigen Kulturpflege.

Die Fraktionen Freie Wähler ABI und DIE LINKE. schlossen sich dem Vorschlag der Fraktion SPD-Grüne an.

Herr Wolkenhaar gab an, dass der Ausschussvorsitzende nicht unbedingt unzufrieden mit dem eigenen Budget in seinem Bereich war, um etwas flexibler zu sein. Die Diskussion im Kultur- und Tourismusausschuss war eine andere gewesen. Bei Zusammenführung der Haushaltsansätze hätte er letztendlich für seinen Kulturausschuss nichts zur Verfügung.

Herr Schulze erklärte, es soll alles im Kulturausschuss gebündelt werden. So könnte man aus dieser Haushaltsstelle auch Geld schöpfen für die Reise des Kulturausschusses. Durch Beschlussfassung des Kreistages können jederzeit Änderungen und Ausnahmen zugelassen werden. Man sollte sich gut angezeigten Partnerschaften nicht vollkommen verschließen.

 

Seite 380 – USK 41410.00069 Jobperspektive 58+

Herr Urban wunderte sich über den Ertrag i.H.v. 11.400 EUR. Er fragte, warum es im Ertrag steht, also im Einnahmebereich. Gibt es hierfür Geld? Man muss doch einen Zuschuss zahlen.

Frau Mosch antwortete, dass es vom Land gefördert wird. Man bekommt dafür Fördermittel.

Herr Urban – Der Landkreis macht selbst Jobperspektive und bekommt dafür Fördermittel? Es läuft doch eigentlich über die B&A. Man hat an die B&A einen Eigenanteil für die Durchführung gezahlt und es läuft nicht personalkostenseitig über den Landkreis.

Frau Hinze erkannte, dass es eine Stelle ist, die hier eingerichtet wurde. Das andere, was bei der B&A läuft, sind die Teilnehmer. Das sind 2 unterschiedliche Schuhe.

Herr Schulze erklärte, dass es durch den Landkreis abgerechnet wird. Das Geld kommt vom Land, das Geld bekommt die B&A nicht direkt.

Herr Wolkenhaar bezog sich nochmals auf die kommunalen Kulturzuschüsse und fragte, ob wir jetzt bei 100.000 EUR oder 150.000 EUR sind.

Herr Schulze antwortete, dass 100.000 EUR von diesem Jahr in das nächste Jahr übertragen werden, weil sie dieses Jahr nicht ausgegeben werden. Im nächsten Jahr erfolgt eine Erhöhung der Summe von 100.000 EUR auf 150.000 EUR. Das wären die 250.000 EUR.

Herr Wolkenhaar hielt es nicht für sinnvoll, den Ansatz zu erhöhen, da man nicht weiß, was überhaupt gefördert wird.

Herr Northoff sicherte zu, dies innerhalb der Fraktion noch einmal zu beraten.

 

Budget 68 – Amt für Hochbau, Tiefbau und Gebäudemanagement

Frau Bunge gab folgende Informationen:

-       Personalkosten halten sich die Waage, einerseits Ausscheidungen durch Altersteilzeit, andererseits Tariferhöhungen i.H.v. 225.000 EUR

-       1 Hausmeisterstelle durch Rückführung IKW weggefallen.

-       1 Stellenreduzierung im Bereich Liegenschaften auf Grund der Herausnahme des Amtes 10

-       1 Reduzierung der Wochenarbeitszeit im Bereich Objektingenieure

-       1 Reduzierung im Bereich Sachbearbeiter Förderung Tiefbau

-       Im Bereich Tiefbau gab es einen kleinen Arbeitskreis – Ergebnisse wurden im Bauausschuss vorgestellt – Parameter wurden berücksichtigt, wie Verkehrszählung, Straßenzustand, ÖPNV

-       Auslaufendes Förderprogramm zum Ende 2019 – wurde durch Frau Bunge erläutert

Produkte:

-       1.1.1.7.01 Gebäudemanagement

SK 521100 – Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

g Frau Bunge ging insbesondere auf die einzelnen Untersachkonten ein und erläuterte

diese.

-       Investitionen im Rahmen der Förderprogramme bei:

  Sekundarschule Muldenstein

  Sekundarschule Roitzsch

  Sekundarschule Völkerfreundschaft

  Musikschule Bitterfeld

Herr Hemmerling fragte, ob es einen Zeitplan gibt, wann über die Prioritätenliste zu beschließen sein wird.

Frau Bunge gab an, im November wird sich das Schulverwaltungsamt mit Amt 68 zusammensetzen und die Unterlagen erstellen. Eventuell noch in diesem Jahr, ansonsten Anfang des nächsten Jahres.

Herr Wolkenhaar stellte fest, dass im Ergebnis eine Erhöhung von 13 Mio. EUR auf 20 Mio. EUR zu verzeichnen ist. In einer Phase, in der man kaum wettbewerbsfähige Angebote bzw. Preise bekommt, weil es überall boomt, investieren wir in eine Hausmeisterwohnung für 120.000 EUR. Er fragte, ob man sich vorstellen könnte, mit 1 bis 2 Mio. EUR weniger auszukommen. Oder fällt der halbe Landkreis auf eine Gebäudezulage?

Frau Bunge erklärte, dass es sich um eine ehemalige Hausmeisterwohnung handelt, welche auch als Gästezimmer genutzt werden konnte.

Herr Schulze teilte mit, dass diese Wohnung umgebaut wird zur Nutzung für die Schüler.

Herr Wolkenhaar fragte, ob wir in diesem Maße investieren oder kann eine Priorisierung durchgeführt werden, welche nochmal im Ausschuss durchgesprochen wird, weil 7 Mio. EUR mehr wie 2017 geplant wurden.

Frau Bunge erklärte, dass sich dies durch die Förderprogramme begründet. Wenn die Förderprogramme nicht im Zeitrahmen abgearbeitet werden, werden die Fördermittel gestrichen.

Herr Northoff gab einen Hinweis zu den Fördermitteln. Soweit Maßnahmen zum größten Teil durch Fördermittel finanziert sind, bleibt uns nichts anderes übrig, als diese anzufassen.

Herr Lingk wies darauf hin, dass Konsolidierung in der Regel nicht im investiven Teil des Haushaltes stattfindet, sondern sie bezieht sich auf den Ergebnishaushalt.

Herr Wolkenhaar gab an, es geht nicht daraus hervor, dass alle Maßnahmen für 20,9 Mio. EUR mit Fördermitteln unterlegt sind, die dann unbedingt durchgeführt werden müssen. Das sind die großen Maßnahmen. Die kleineren Maßnahmen, wie z.B. ein WLAN-Netz oder Computer sind doch nicht mit Fördermittel unterlegt. Besteht die Möglichkeit, hier in bestimmten Bereichen über den Ausschuss eine Einsparung herbeizuführen?

Herr Schulze gab an, man sollte sich bei den investiven Sachen sehr genau überlegen, ob man sich davon trennt. Es wird nicht besser, sondern schlechter. Es wird nicht ewig Geld für nichts geben.

Herr Böhm äußerte, dass viele Maßnahmen im Bauausschuss besprochen wurden und man auch dazu steht. Man sollte jetzt investieren, da alles noch viel teurer wird. Weiterhin merkte er an, dass keine Möglichkeit mehr dazu besteht, die Richtlinie für bessere Infrastruktur vor Beschlussfassung im Kreistag noch einmal im Bauausschuss zu beraten.

Frau Bunge erklärte, dass die Vorschläge gemacht wurden, um im nächsten Planungsjahr schon Planungskosten im Haushalt zu haben. Der Kreistag bekommt dann die Prioritätenliste mit der vorbereitenden Arbeit vom Schulverwaltungsamt zur Beratung. Zuvor erfolgt eine Beratung im Bauausschuss.

Herr Grabner bezog sich auf die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen. Bis 2017 gab es einen Finanzierungsrahmen i.H.v. ca. 2 Mio. EUR, im Jahr 2018 i.H.v. 4 Mio. EUR und im Jahr 2019 ist er um 10% nach unten gegangen. Er plädierte dafür, hier zum Ansatz von 2017 zurückzukehren, schon vor dem Hintergrund der Kreisumlage. Im investiven Bereich sollte man sich auf die Maßnahmen beschränken, die tatsächlich mit einer Förderung belegt sind.

Frau Bunge teilte mit, dass es noch Begehungen in den Schulen gibt. Hier gibt es Forderungen vom Brandschutz und Arbeitsschutz, welche zu berücksichtigen sind.

Herr Sonnenberger erklärte, dass er die Äußerung von Herrn Grabner mit tragen würde. Aber es gibt schon erhebliche Erhöhungen und man sollte darüber nachdenken, sich das anzuschauen, was notwendig ist. Das würde eine Begehung dann zeigen. Weiterhin bezog er sich auf die Sekundarschule Zörbig. Im Haushalt 2018 war 1 Mio. EUR veranschlagt. Im Plan 2019 war eine weitere Million ohne Fördermittel einzustellen. Laut Liste sind nachfolgend nur Nullen zu sehen. Wie wird damit umgegangen? Wenn für die Schulinfrastruktur Fördermittel zur Verfügung stehen, warum werden die dann nicht auch für Zörbig eingesetzt? Man will mit dieser Definition ohne Fördermittel die Priorität Zörbig an der Stelle besonders unterstreichen.

Frau Bunge erklärte, dass die Summe in diesem Jahr für Zörbig nicht ausgegeben wurde. Im nächsten Jahr haben wir noch 775.000 EUR, die auszugeben werden müssen. Demzufolge kann man nicht noch 1 Mio. EUR einstellen.

Herr Sonnenberger fragte, wie es mit der Planung weitergeht.

Herr Lingk äußerte, dass die Planungskosten laufen. Im Jahr 2019 gibt es keine Ausgaben. Der Bau beginnt erst im Jahr 2020. Die Summe von diesem Jahr wird in das nächste Jahr übertragen. Bei Baumaßnahmen kann man 2 Jahre übertragen.

Herr Schulze fragte, ob man es beschleunigen kann.

Herr Lingk erklärte, dass man eine Grenze hat, welche die Kreditwürdigkeit ist. Wenn diese überschritten wird, bekommt man es nicht genehmigt. Man muss unter der Grenze der Tilgung bleiben.

Herr Sonnenberger fragte nochmals, wie damit umgegangen wird. Es waren 2 Mio. EUR in der Planung. Jetzt sind max. 1 Mio. EUR zu sehen. Ist es vorgesehen, es 2020 wieder anzufassen? Warum werden dafür nicht Schulinfrastrukturmittel genommen?

Frau Bunge erklärte, dass bisher festgelegt wurde, welche Teilbereiche saniert werden. Für 2019 wurden keine zusätzlichen Haushaltsmittel eingeplant. Das realistische, was wir haben, ist die Haushaltsvorgabe, den Mittelabfluss entsprechend zu garantieren. Es muss alles sukzessive im laufenden Schulbetrieb durchgeführt werden. Herrn Sonnenbergers Anregung, es in diesem 5,2 Millionen Programm aufzunehmen, wird berücksichtigt und geprüft. Es ist wichtig, nicht zu viele kleine Anträge einzureichen, sondern große Sachen abzuarbeiten.

Herr Sonnenberger sah eine gewisse Priorität in der Sekundarschule Zörbig. Alle Fraktionen haben während der letzten Haushaltsdebatte die Investitionen in der Sekundarschule Zörbig ohne Fördermittel unterstützt. D.h. es ist eine dringende Aufgabe. Es sollte vorne anstehen und nicht nach hinten geschoben werden.

Frau Bunge teilte mit, dass derzeitig nur 1 Mio. EUR berücksichtigt wurden. Die Anregung von Herrn Sonnenberger wird aufgegriffen. Im nächsten Jahr müssen erst noch 775.000 EUR ausgeben werden. Erst im übernächsten Jahr hat man wieder eine andere Situation. Im nächsten Jahr geht es in die Baumaßnahme rein. Unser Ziel ist es, uns durch die Schule durchzusanieren. Es geht in sinnvollen Bauabschnitten weiter. Inwieweit es im Haushalt berücksichtigt wird, kann noch nicht gesagt werden. Es wird vorgeschlagen, welche Maßnahmen anstehen. Dann gibt es den Haushaltsvorschlag und es würde mehrere Jahresscheiben durchlaufen.

Herr Lingk äußerte, dass die Mittel investiv sind und im nächsten Jahr erstmal zur Verfügung stehen.

Herr Wolkenhaar kritisierte, dass an den Schulen Risse saniert werden, weil der Schaden danach größer ist, wenn man es nicht macht. Aber bei 400 km Kreisstraßen schafft man es gerade mal, 2-3 Ortsdurchfahrten zu erneuern bzw. auszubessern. Es ist wünschenswert, gerade im Bereich der Kreisstraßen, die Mittel umzuschichten und im Bereich Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen die eine oder andere Maßnahme zu überprüfen, wie hoch der Schaden ist, wenn diese nicht umgesetzt werden.

Herr Dittmann fragte, wo er den außerplanmäßig bereitgestellten Ansatz für die Hortplatzschaffung in Zerbst findet. Dieser ist ja dann für das nächste Jahr fortzuschreiben. Es gibt ein umfangreiches Werterhaltungs- und Investitionsprogramm im Hochbau. Führt es am Ende zu Haushaltsresten?

Frau Bunge teilte mit, dass die Baugenehmigung für den Hort nunmehr vorliegt. Es gab bereits den Beschluss über 400.000 EUR. Es gibt einige Auflagen in der Baugenehmigung sowie die Rückmeldung über den Elektrofachplaner über die Auflagen und die Kosten. Weitere Informationen konnte sie nicht geben.

Herr Urban bat um Erklärung bei den Erträgen innerer leistungsfreien Miete. Wie entstehen diese bzw. werden diese geplant.

Herr Lingk erklärte, dass keine Mittel fließen, sondern es sich um eine Rechengröße handelt. Was er bei den Schulen in den einzelnen Objekten als innere Leistungsberechnung im Aufwand sieht, findet er als Ertrag bei dem Gebäude für die Schulen wieder, weil da die Leistung anfällt. Diese führen die Leistung durch und stellen sie den einzelnen Objekten in Rechnung, so dass man sieht, wie teuer das Projekt Schule ist. Es handelt sich um Mieten, die entstehen, wenn Räume angemietet werden, z.B. bei der Anmietung Berufsschulzentrum.

Herr Northoff bezog sich auf die interne Leistungsberechnung, speziell bei der Sekundarschule Völkerfreundschaft. Diese Kosten sind andererseits wieder eine Einnahme, aber sie sind erstmal da. Warum fallen bei manchen Schulen derartig hohe interne Kosten an? Er kann sich kaum vorstellen, beim ehemaligen Gymnasium Rüsternbreite eine Miete anzusetzen, die als interne Kosten auf die Sekundarschule Völkerfreundschaft zukommen.

Herr Lingk äußerte, dass Frau Bunge bereits über den Unterhaltungsaufwand informiert hatte, wo hier die Schwerpunkte liegen. Wenn man an einer Schule mit der Unterhaltungsmaßnahme fertig ist, geht dieser auf das Maß zurück, was im Jahr erforderlich ist. Bei einer größeren Maßnahme geht der Unterhaltungsaufwand nach oben. Dies schwankt von Schule zu Schule.

Herr Northoff fragte, warum bei der Sekundarschule Völkerfreundschaft diese hohen Kosten vorhanden sind. Im Bereich Schulamt gibt es bei verschiedenen Schulen riesige Abweichungen bei den internen Leistungsverrechnungen im Verhältnis zum Vorjahr, sowohl nach oben als auch nach unten. Bei einer Schule hat man 200.000 EUR weniger als im vergangenen Jahr. (Seite 260, SK 581100 Aufwendungen aus ILV).

Herr Schulze sicherte zu, die Antwort nachzureichen.

Herr Grabner bezog sich auf die Sanierung des Risses auf Grund des Mangels. Gibt es da noch Regressmöglichkeiten?

Frau Bunge gab an, dass es keine Regressmöglichkeiten gibt. Im nächsten Bauausschuss wird sie noch einmal darüber informieren.

Herr Wolkenhaar fragte, ob es noch einmal eine Zusammenstellung gibt, wo der Bauausschuss entscheiden kann, ob alle Maßnahmen, so wie sie hier drin stehen, durchgeführt werden müssen, oder bleibt es alles so wie es ist.

Herr Schulze teilte mit, dass die Fraktionen noch Anträge stellen können.

Frau Bunge sicherte zu, weitere Begründungen zur Bauausschusssitzung zu geben.

Herr Urban richtete seine Frage an Herrn Lingk. Es besteht ein Defizit i.H.v. 2,2 Mio. EUR im Haushalt. Ist die Zustimmung durch das Landesverwaltungsamt für nächstes Jahr gefährdet? Oder ist man gezwungen auf null zu setzen. Gibt es noch weitere Vorschläge?

Herr Lingk äußerte, dass es sicherlich Möglichkeiten gibt, aber die tun dann richtig weh. Wenn die Kreisumlage nicht angefasst wird, weil es ein Tabuthema ist, fällt es uns umso schwerer. Derzeitig hat er noch keine Lösung.

Herr Urban fragte, wo wir beim Jahresabschluss 2017 liegen. Können wir Mittel verwenden zum Ausgleich?

Herr Lingk teilte mit, dass noch keine Jahresabschlüsse vorliegen und deshalb noch nichts verwendet werden kann.

Herr Urban fragte, wann mit dem Jahresabschluss zu rechnen ist.

Herr Lingk erklärte, dass der 1. Jahresabschluss in Arbeit ist.

Herr Northoff stellte eine Verständnisfrage. Bisher stand im Haushalt eine Summe zur Kreisumlage. Aus dieser Summe wurde ein Prozentsatz errechnet. Wenn der Prozentsatz stehen bleibt, bekommen wir einen Teil des Geldes, das die Kommunen bisher statt der Kreisgebiete hatten, wieder rein? Es sei denn, man kommt zu einem Ergebnis, was er jetzt nicht weiß, wieviel Geld tatsächlich bei unseren Kommunen landet. Landet der gleiche Betrag bei unseren Kommunen oder nicht?

Herr Lingk erläuterte, dass bei der Neufestsetzung der 2,2 Mio. EUR die Kommunen diesen Betrag nicht im gleichen Verhältnis zurückbekommen, sondern weil die Gewichtung da auf der Wirtschaftskraft liegt, wird ein Teil des Geldes, was der Kreis nicht mehr bekommt, in die alten Bundesländer abfließen. Wir haben eine Einbuße von 2,2 Mio. EUR, die Kommunen bekommen 950.000 EUR. Wir verlieren als kommunale Gemeinschaft definitiv über 1,2 Mio. EUR. Das ist eine Festlegung des Bundes in einem Gesetzesentwurf, wo die Kostenbeteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft bestimmt wird. Das ist gleichzeitig die einzige Finanzierung, über die Kosten der Unterkunft, wie sie uns letztendlich Geld geben oder nehmen können.