Herr Dittmann bezog sich auf eine Information zur Nichtfinanzierbarkeit der Reise von Kreistagsmitgliedern nach Pszczyna. In der Begründung, warum es nicht geht, wurde darauf abgestellt, dass Kreistagsmitglieder dann keine Entschädigung bekommen, für das was sie hier tun. Eine ähnliche Entschädigung in Form von Vergütung bekommen auch die Beschäftigten der Kreisverwaltung. Trotzdem gelang es in der Vergangenheit, denen Reisekosten zu erstatten, wenn die Verwaltungsspitze zu unserem Kreispartner fuhr. Warum gilt hier das eine und für das andere nicht? Wenn man sich das Ganze mal verfassungsrechtlich ansieht, ist ja auch der Kreistag ein Teil der Verwaltung. Insofern ist die Abgrenzung ein bisschen schwierig. Wenn es nur an der Genehmigung des Kreistagsvorsitzenden mangeln sollte, ist vielleicht noch ein Gespräch mit dem Kreistagsvorsitzenden herbeiführbar, um ihn zu bitten, eine Genehmigung zu erteilen.

Herr Schulze wird sich diesbezüglich mit Herrn Wolpert abstimmen. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass durch den Kreistag ein Beschluss herbeigeführt wird.