Beschluss: zurückgestellt

Herr Dittmann stellte den Antrag, auf Rückverweisung der Vorlage in den Kultur- und Tourismusausschuss. Laut seiner Meinung hat die Kreisverwaltung erhebliche Fehler gemacht. Mindestens ein Drittel des ländlichen Kreisgebietes wurde über die Möglichkeit der Antragstellung und der Fristsetzung der Antragstellung nicht in Kenntnis gesetzt. Dass die Städte von der Förderung ausgeschlossen sind, ist nachvollziehbar. Aber es ist nicht nachvollziehbar, dass Ortsteile des ländlichen Raumes bei diesem Programm nicht berücksichtigt werden. Das betrifft die Ortsteile von Köthen und Bitterfeld-Wolfen, aber in besonderer Weise sämtliche Ortsteile (56) der Einheitsgemeinde Zerbst. Herr Mormann hatte mehrmals im Kultur- und Tourismusausschuss die Frage gestellt, inwieweit alle die Möglichkeit hatten, einen Antrag zu stellen. Am Tage der vorbereitenden Beschlussfassung wurde mitgeteilt, dass ganz bewusst, nur die hier aufgeführten angeschrieben wurden. Insofern sah er erhebliche Mängel in der Erstellung. Auch wenn es keine Förderrichtlinie für dieses Programm gibt, sollte man alle in Frage kommenden Bereiche des Landkreises die Möglichkeit der Antragstellung geben. Bereits in der letzten Kreis- und Finanzausschusssitzung wies er darauf hin und wartet bis heute auf eine Antwort.

Herr Schulze äußerte, dass er durch die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten lassen wird. Es sollen die Städte und Gemeinden berücksichtigt werden, die nicht direkt eine Förderung durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld erhalten. Es ist nicht nur das Problem der Stadt Zerbst, mit den umliegenden dörflichen Ortsteilen (bis auf Lindau als Stadt), sondern ebenso das Problem in Bitterfeld-Wolfen, mit Greppin, Thalheim, Bobbau, Holzweißig und auch Köthen mit Maasdorf sowie anderen Ortsteilen, die nicht drin sind. Dass die zentrale Stadt eine solche Unterstützung nicht bekommt, aber die ländlichen Ortsteile eine Unterstützung bekommen können, muss geklärt werden. Deshalb kann er eine solche Richtlinie nicht von seiner Seite vorbereiten, sondern diese muss durch die Fraktionen und der Verwaltung ausdiskutiert werden. Hier ging es darum, dass man die Fördermittel erstmal so schnell wie möglich vergibt und man sich danach entsprechend verständigt.

Herr Sonnenberger gab an, dass man die Intuition hatte, den ländlichen Raum einzubeziehen, jedoch die 3 Kreisstädte nicht. Es überraschte ihn, dass der gesamte Raum um Zerbst nicht gefragt worden ist. Wenn man es jetzt zurückverweist in den Ausschuss, wäre eine Zuweisung in diesem Jahr nicht mehr möglich. Er empfahl, für das Jahr 2019 eine Richtlinie zu erarbeiten und schlug vor, das Ganze durchzuziehen und im Haushalt 2019 eine Summe von 200.000 EUR einzubringen. Er verwies darauf, eine institutionelle Forderung in den Vordergrund zu schieben und nicht eine Projektforderung i.H.v. 60.000 EUR im Bereich der Kultur. Auch diesen Bereich könnte man aufstocken oder, was diesen Teil betrifft, im ländlichen Raum sagen, 100.000 EUR für institutionelle Projekte oder 100.000 EUR für Leuchtturmprojekte. Wenn man es zurückverweist, wäre in diesem Jahr nichts mehr möglich.

Herr Schulze erklärte, dass der Antrag heute im Kreis- und Finanzausschuss behandelt wird, weil der Kultur- und Tourismusausschuss nicht hätte abstimmen dürfen.

Herr Roi fragte, nach welchen Auswahlkriterien die Verwaltung vorgegangen ist?

Herr Böddeker teilte mit, dass die Städte und Gemeinden, die nicht Mittelzentren sind, angeschrieben wurden, außer Zerbst, Köthen und Bitterfeld-Wolfen. Die Anträge sind für 2018 gekommen. Für 2019 hat man entsprechend dem Wunsch des Ausschusses alle Städte und Gemeinden und Ortschaften separat angeschrieben.

Herr Roi fragte, ob das Geld verfällt, wenn heute kein Beschluss gefasst wird? Er verwies auf das Landesentwicklungsgesetz. Die Stadt Zerbst hat unter 50 Einwohner/km². Laut Landesentwicklungsgesetz zählt sie damit auch als ländlicher Raum. Dies trifft nicht auf die Stadt Zörbig zu, da diese 70-82 Einwohner/km² hat. Man sollte etwas sorgfältiger prüfen, denn die Kritik ist berechtigt, wenn man sich die Karte allein von der Fläche her anschaut.

Herr Lingk erklärte, dass man das Geld in das nächste Jahr übertragen kann.

Herr Schulze gab an, dass Herr Roi die Gesetze und Betrachtung des ländlichen Raumes aus Sicht des Landes dargestellt hatte. Bei uns denkt man im Rahmen der regionalen Planungsregion. Die Mittelzentren sind definitiv nicht die ländlichen Räume für uns, sondern die großen städtischen Entwicklungsräume. Es ist immer eine Frage der Perspektive. Wir befinden uns auf der Kreisebene. Er teilte mit, dass das Problem, welches zu Gunsten von Zerbst spricht, eine unterschiedliche Kulturförderung ist. In Bitterfeld-Wolfen macht es größtenteils der Landkreis. Galerien und Museen sowohl in Bitterfeld als auch Wolfen sind zu 100% in Kreishand. In Bitterfeld haben wir 50% an KKM. In Zerbst, direkt bei der Stadt, nichts für den laufenden Kulturbetrieb, aber wir unterstützen trotzdem in anderem Umfang entsprechende Maßnahmen. Die Stadt Zerbst ist Kernstadt und nicht das Umfeld. Auch Bitterfeld-Wolfen hatte Ortsteile, die man fördern könnte, die sonst in der ganzen Stadt Bitterfeld-Wolfen nicht mit drin wären, wie Holzweißig, Greppin, Thalheim, Bobbau. In Köthen wäre das dann auch so.

Herr Dittmann nahm Bezug auf die Begründung. Die Vorlage soll heute im Kreis- und Finanzausschuss beschlossen werden, weil der Kultur- und Tourismusausschuss wegen eines Ladungsfehlers dies nicht machen konnte. Die Eilzuständigkeit hat ausschließlich der Kreistag. Dieser Ausschuss ist mit Sicherheit mit der angegebenen Begründung nicht zuständig. Wenn es hier ein Bekanntmachungsfehler wäre, kann es nur durch den Kreistag bestätigt werden und nicht durch den Kreis- und Finanzausschuss.

Herr Schulze zog somit die Vorlage zurück und verwies sie zurück in den Kultur- und Tourismusausschuss.

Frau Kutz stellte abschließend fest, dass die Städte und Ortschaften aufgefordert wurden, bis zum 30.11.2018 Anträge zu stellen. Der Kultur- und Tourismusausschuss hatte Probleme zu sagen, was ist ein Leuchtturmprojekt und was nicht. Wenn man nicht weiß, was man beantragen kann, ist es sehr schwierig. Sie geht davon aus, dass es bis zum 30.11.2018 nicht machbar ist, eine Richtlinie bzw. Kriterien, die für alle nachvollziehbar sind, rauszuschicken. Es sollte schnellstmöglich für die Antragsteller eine Grundlage da sein, ob es sich lohnt, einen Antrag zu stellen oder nicht.

Herr Schulze erklärte, dass dies innerhalb des Ausschusses zu klären sei. Die Verwaltung kann hierbei nur Vorschläge unterbreiten.

Herr Böddeker teilte mit, dass es in der Verwaltung einen Entwurf der Förderrichtlinie für genau diesen Zweck gibt. Es ist nicht absehbar, ob der Ausschuss diese Auffassung so teilt. Die Frage, was gefördert werden soll, ist höchst umstritten und kann bis zum 30.11.2018 nicht geklärt werden.