Herr Böddeker informierte die Ausschussmitglieder zum Thema Fördervertrag Synagoge Gröbzig wie folgt: Der KFA hat zugestimmt den Vertrag zu schließen. Inhaltlich bleibt der Vertrag größtenteils unverändert. Eine Kleinigkeit wurde geändert. So ist der Museumsverein angehalten die Inventarisierung fortzuführen. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre und die Fördersumme bleibt unverändert. Der Maßnahmeplan, das Leitbild, das neue Museumskonzept und der Wirtschaftsplan liegen als Anlagen beim Land zur Prüfung vor. Im Zuwendungsvertrag ist geregelt, dass erst nach Prüfung der Vertrag abgeschlossen werden darf. In der nächsten Ausschusssitzung wird dann über diese Anlagen informiert.

Herr Mormann verlas ergänzend eine Mail von Frau Rinke: In der letzten Beiratssitzung wurde das neue Museumskonzept besprochen. Auffällig ist, dass es eine breite Unterstützung der Arbeit des Museumsvereines gibt, der fachlich sehr gut begleitet wird. Bereits jetzt ist eine andere Konzeption schon baulich erkennbar. Das alte Torhaus wurde beräumt und soll künftig der Haupteingang des Museums werden. Der Garten und die Remise werden einer anderen Nutzung zugeführt. Die aus museumsfachlicher Sicht katastrophal gelagerten Exponate werden nach und nach gesichert. So wird zum Beispiel eine UV-Schutzfolie an den Scheiben angebracht um die Exponate zu schützen.

Herr Mormann schlug vor, die nächste Sitzung im November abzusagen.

Herr Böddeker informierte den Ausschuss weiterhin wie folgt: Den Ausschussmitgliedern wurde eine Stellungnahme des Rechtsamtes vorgelegt. Es gab im Vorfeld die Frage, ob der Ausschuss nach Polen fahren und es über die Partnerschaftsmittel abrechnen darf. Aussage vom Rechtsamt: Nein das geht nicht. Hierzu sollte eine Klärung mit dem KFA erfolgen oder der Ausschuss greift auf die ihm zur Verfügung stehenden Mittel aus dem KTA zurück.

Herr Mormann informierte die neuen Ausschussmitglieder kurz wie folgt:

Die Partnerschaft wurde unter anderem geschlossen, um auch den Austausch zwischen den Schulen, Vereinen etc. zu ermöglichen. Im Moment macht es den Eindruck, dass vor allem Verwaltungsmitarbeiter nach Polen fahren. Der Schwerpunkt sollte wieder auf die ursprüngliche Zielgruppe gelegt werden. Die Möglichkeit des Austausches sollte für Schulen, Vereine usw. und für die Verwaltung sowie Ausschussmitglieder möglich sein. Es wurden in den Haushalt 20.000,00 € für die Partnerschaft eingestellt und 2.000,00 € die dem Ausschuss dafür zur Verfügung stehen. In der letzten KTA Sitzung wurde dann mitgeteilt, dass die 20.000,00 € gesplittet wurden. 8.000,00 € für die Verwaltung und 12.000,00 € für die Bevölkerung. Dies ist nicht hinnehmbar. Im Gespräch mit dem Landrat wurde gesagt, dass wenn es dabei bleibt der Ausschuss die 8.000,00 € für die Verwaltung streicht.

Zum dritten informierte Herr Böddeker wie folgt: In der letzten KFA- Sitzung wurde von der Verwaltung der in der letzten KTA gefasste Beschluss eingebracht, in der Hoffnung, dass das ganze Paket durchgeht. Dies war nicht der Fall. Der Landrat hat die Beschlussvorlage zurückgenommen und das Geld wird in das nächste Jahr übertragen, sodass dann für 2019 200.000,00 Euro als Fördersumme zur Verfügung stehen mit der Voraussetzung, dass eine Förderrichtlinie erstellt wird. Die Verwaltung bat den Ausschuss um Kriterien, nach denen der Ausschuss die Fördermittel bewilligen würde.

Herr Mormann fasste die Vorschläge für die zu erarbeitende Richtlinie wie folgt zusammen:

Eine maximale Förderhöhe von 25.000,00 €, keine Förderung von Maßnahmen und Projekten die wiederkehrende Folgekosten verursachen wie Lohnkosten und Betriebskosten, „Ländlicher Raum“ und „Leuchttürme „besser definieren, Ausschluss der Förderung für Jubiläen und fest terminierte Festivitäten, Zuständigkeit zum Einreichen der Förderanträge.

Der Entwurf der Richtlinie wird in der nächsten KTA Sitzung besprochen.

Die Antragsfrist der Anträge für den Förderzeitraum 2019 wird auf den 31.05.2019 verlängert.