Es wird sich dafür ausgesprochen, Streetwork und mobile Jugendarbeit zur Förderung in die Richtlinie aufzunehmen.

Die Begriffe müssen definiert werden und die Zielgruppen festgelegt werden.

Es wird vorgeschlagen, Streetwork und die mobile Jugendarbeit als befristete Projekte zu fördern und die Träger mit einer Evaluation zu beauftragen.

Der Punkt 6.4.2. der Richtlinie sollte flexibilisiert werden.

Der Bedarf für diese Projekte muss von den Kommunen und dem Jugendhilfeausschuss festgestellt werden.

Die Koordinierungsstelle des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sollte die Evaluation begleiten.

Am 13. März 2019 um 17:00 Uhr findet eine Jugendhilfeausschusssitzung im Jugendclub Werkstatt für Bildung und Begegnung, Ortsteil Osternienburg, Ernst-Thälmann-Straße 12, 06386 Osternienburger Land, statt.

Zu diesem Jugendhilfeausschuss sollen das Rechtsamt und die Sozialplanerin des Landkreises Anhalt-Bitterfeld eingeladen werden.