Herr Northoff fragte an, ob die Verwaltung § 22 Abs. 2 des Schulgesetzes gelesen hat und zitierte diesen. Diesem entsprechend wurde ein Schulentwicklungsplan aufgestellt in Ausübung des Gesetzes. Darin steht auf Seite 31, dass an den Standorten Köthen und Bitterfeld die entsprechenden Fachoberschulen mit den entsprechenden Ausrichtungen stationiert sind. Auf Seite 36 steht, dass auch für die Zukunft diese beiden Standorte zu erhalten sind, auch unter Berücksichtigung der Entfernung der Schüler zur Schule. Herr Northoff kann die Ausführungen von Herrn Wolpert nicht nachvollziehen, dass der Kreis keine Zuständigkeit habe, sondern die Frage allein beim Schulleiter läge. Gäbe es Gründe so zu verfahren, hätte zunächst der Kreistag hierüber zu beschließen.
Weiterhin gab er den Hinweis, dass es nunmehr keinen Mangel an Mathematiklehrern in Köthen gibt. Es gab zwischenzeitlich Unterschriftensammlungen, welche Herr Northoff an den Landrat weitergab und bat um Prüfung der gesetzlichen Grundlagen. 

Herr Trübner fragte nach dem aktuellen Stand des Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen die Firma Papenburg aus dem Jahr 2018. Sind hier schon Bußgelder geflossen?

Herr Schulze sicherte hier eine schriftliche Antwort zu.

Herr Köhler ging abermals auf die verspätete Zustellung der Niederschrift ein und zitierte § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung. Er trug vor, dass er bis zur Feststellung der Niederschrift kaum eine Möglichkeit hatte, dagegen vorzugehen oder seine Einwendungen vorzubringen.
Weiterhin hatte Herr Köhler redaktionelle Änderungsvorschläge, die er dem Vorsitzenden übergab.

Herr Wolpert ermahnte Herrn Köhler, zur Sache zu sprechen und sich nicht abermals zur vermeintlichen falschen Auslegung der Geschäftsordnung zu wiederholen.

Herr Köhler fragte an, warum er keine Antworten auf seine Fragen aus der letzten Sitzung erhalten hatte; es wurde nur ein Teil der Fragen beantwortet, aber nicht alle. Er bat darum, dies zu kontrollieren. Weiterhin teilte er mit, dass im Antwortschreiben zum Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten ihm zur Kenntnis gegeben wurde, dass eine Beauftragung des Sozialamtes durch den Landrat getan wurde, um die notwendigen Aufgaben für den Behindertenbeauftragten zu übernehmen. Dies bedürfe allerdings eines Kreistagsbeschlusses, so Herr Köhler. Er fragte an, ob das so rechtens ist, wie es gelaufen ist und ob sich hinsichtlich der Personalie hier etwas getan hat?

Herr Wolpert antwortete auf die Anfragen, dass die Antworten geprüft und festgestellt wurden und das alles aus Sicht der Verwaltung beantwortet sei. Dass Herr Köhler mit dem Inhalt der Antworten nicht zufrieden sei, ist dann keine Problematik der Verwaltung.
Zur Frage der Behindertenbeauftragten wurde eine erneute Überprüfung zugesichert.

Herr Hövelmann teilte mit, dass im Dezember 2018, wenige Tage nach der Verteilung der Abfallkalender für 2019, in der Volksstimme Zerbst und im Generalanzeiger halbseitige Anzeigen mit korrigierten Tourenplänen für verschiedene Abfalltonnen erschienen, welche für Verwunderung in der Bevölkerung sorgten. Er fragte, was die Ursache für diese Korrekturnotwendigkeit war und ob eine Veröffentlichung im Amtsblatt bzw. ein Neudruck der Abfallkalender preiswerter gewesen wäre? Was hat das Ganze gekostet und wer trägt die Kosten?

Herr Schulze sicherte eine schriftliche Antwort zu.

Herr Seydewitz bezog sich auf einen Kreistagsbeschluss vom Juli 2016 und fragte an, ob die ehrenamtlichen Integrationslotsen zur Unterstützung von Flüchtlingen noch aktiv sind und wenn ja, wie viele? Wie viel ehrenamtliche Integrationslotsen wurden seit 2017 bestimmt und welche Erfahrungen und Schwerpunkte konnten aus den Einsätzen gezogen werden?

Herr Schulze sicherte eine schriftliche Antwort zu.

Herr Schönemann fragte an, ob der Landkreis eine aktuelle Fahrtkostenanalyse über die Berufsschulstandorte und die Schülerbeförderungskosten im Ist-Stand vorlegen kann? Dem gegenüber stellend die eventuell auf den Landkreis zukommenden Kosten bei der Umsetzung des von Herrn Woischnik vorgestellten Ansatzes.

Herr Schulze sicherte eine schriftliche Antwort zu.

Herr Wolkenhaar teilte mit, dass das Rettungsfahrzeug der Rettungswache Glebitzsch aufgrund von Verlegungsfahrten in den letzten Wochen bei Einsätzen nicht zur Verfügung stand, so dass Fahrzeuge aus Bobbau oder Bitterfeld zu den Einsätzen fahren mussten. Diese Verlegungsfahrten waren aber nicht im Einsatzgebiet, sondern vom Kreiskrankenhaus nach Halle oder Dessau. Herr Wolkenhaar bat um eine Aufstellung vom Fachamt, inwieweit der RTW aus Glebitzsch für Verlegungsfahrten genutzt wird, die ihren Ursprung nicht im Einsatzgebiet haben.

Weiterhin fragte er zu den 5 Kommandowagen im Landkreis an, wieviel Kilometer diese Fahrzeuge im Jahr fahren? Warum muss der Amtsleiter, Herr Stoye, mit solch einem Fahrzeug fahren und nicht mit einem zivilen PKW? Wie oft werden diese Fahrzeuge zu landkreiseigenen Zwecken genutzt und wurde hier in den letzten Jahren eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt? Es sollte eventuell nach den 3 Jahren Leasing überlegt werden, ob die Fahrzeuge gekauft und somit länger genutzt werden können.

Herr Roi fragte zum Beschluss vom Juni 2018 BV/0773/2018 - Antrag auf außerplanmäßige Auszahlung K 1250 Ersatzneubau Brücke über die Nuthe Zollmühle - an, ob Regressansprüche gegen die Planer oder Erbauer der Brücke gestellt wurden oder nicht?

Frau Wohmann teilte mit, dass das Verfahren derzeit läuft und sicherte Herrn Roi eine Zuarbeit über den aktuellen Sachstand zu.

Herr Maaß bat Herrn Schulze hinsichtlich der Diskussion zur Berufsschule Köthen seinen Vorschlag nochmals zu konkretisieren, sowie dass an dem Standort eine Diskussion mit dem Bildungsausschuss durchgeführt wird. Er fragte an, wie das zeitnah organisiert werden kann und in welchem Rahmen das passieren sollte?

Herr Schulze teilte mit, dass er am Standort der Berufsbeschule Köthen mit den Schülervertretern, den Elternvertretern und mit dem Direktor Herrn Woischnik eine öffentliche Diskussion führen wird.

Herr Northoff teilte mit, dass die Verwaltung von verschiedenen Kreistagsmitgliedern Aufwandsentschädigungen in Höhe von bis zu 2.000,00 € zurückgefordert hatte. Er fragte, warum nach Ablauf der satzungsmäßig festgelegten Frist von 3 Monaten die Zahlungen nicht eingestellt, sondern weitergezahlt wurden? Weiterhin fragte er, ob es eine Rechtsgrundlage für die Rückforderung gibt? In der Entschädigungssatzung sei geregelt, dass Aufwandsentschädigungen auch rückwirkend entfallen, wenn das Kreistagsmitglied 3 Monate seine Tätigkeit nicht ausübt. Dort stehe nicht, dass die Aufwandentschädigung entfällt, wenn man drei Monate nicht zu Sitzungen erscheint. Herr Northoff stellte die Frage, ob die Satzung nicht unter diesem Gesichtspunkt zu überarbeiten ist und in diesem Zusammenhang auch, wie damit umzugehen ist, wenn ein Kreistagsmitglied nachweislich erkrankt ist und dies dem Kreis auch mitgeteilt hat. Er war verwundert darüber, dass trotz Ablauf der 3-Monats-Frist noch monatelang weitergezahlt wurde und somit solch hohe Nachzahlungen zurückgefordert werden.

Herr Wolpert erklärte, dass diese Angelegenheit keine Sache für den öffentlichen Teil sei, aber es sollte auch über die Auslegung der Satzung gesprochen werden. Weiterhin teilte er mit, dass der Verwaltung eine längerfristige Krankmeldung nicht mitgeteilt wurde.

Herr Mormann bat den Landrat darum, dass hinsichtlich der Veranstaltung in der Berufsschule, Lehrervertreter mit anwesend sind.

Des Weiteren war ihm unverständlich, dass in der Berufsschule Köthen Pflege- und Krankenberufe angesiedelt werden sollen. Mit dem bundesweit aufgestellten IWK, auch in Köthen, werden diese Berufsgruppen ausgebildet. Warum soll hierzu Konkurrenz geschaffen werden?

Weiterhin fragte Herr Mormann, wenn man die Fachoberschule nach Bitterfeld gibt, wo geht es dann in Bitterfeld weiter? Denn bisher hat die Hochschule Anhalt in Bitterfeld keinen Standort. Er bat, um den aktuellen Stand hinsichtlich der Völkerfreundschaft. Was steht über den damals geförderten Rahmen hinaus dort an?

Frau Wohmann teilte mit, dass der Bewilligungsbescheid für den Umbau der Völkerfreundschaft vorliegt. Sie bedankte sich bei Herrn Mormann für die Unterstützung, auch bei der Bank. Der jetzt beheizbare Flur wurde zur Schaffung zusätzlicher Räume umgebaut, da sich die Schülerzahlen in der Entwicklung der Folgejahre erhöht haben. Heute ging die Baugenehmigung für den Umbau der Rüsternbreite als vorübergehendes Objekt ein. Weiterhin konnte gegenüber dem Amt für Verbraucherschutz geklärt werden, dass das Objekt für die 2 Jahre als Ausweichlösung mit den dort befindlichen Gegebenheiten genutzt werden könne.

Herr Wolkenhaar fragte, ob die Verwaltung bei dem Schulleiter, Herrn Woischnik, anfragen könnte, dass er seine Argumente schriftlich bei der Verwaltung einreicht und dann hierzu auch eine Stellungnahme der Verwaltung erfolgt? Diese Informationen sollten dann allen Kreistagsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden.

Herr Schulze sagte zu, dass er Herrn Woischnik um eine Stellungnahme bitten wird. Allerdings ist dieser ein Mitarbeiter des Landes und nicht des Landkreises.

Weiterhin teilte Herr Schulze mit, dass neben der Beteiligung des Kreises auch Herr Woischnik für den 2. Standort gekämpft hatte. Der Standort Köthen ist neben Bitterfeld einer von 2 Standorten der Berufsbildenden Schulen Anhalt-Bitterfeld. Jetzt muss geschaut werden, wie es entsprechend weitergeht. Der Standort als solches ist nicht in Gefahr, es wurde viel von Bitterfelder Seite getan, damit Köthen weiter beschult werden kann.

Herr Maaß erklärte, dass es nicht darum gehe, die Arbeit von Herrn Woischnik grundsätzlich in Frage zu stellen. Aber weil so viele der Meinung sind, dass hier offensichtlich eine Fehlentscheidung getroffen wurde, muss darüber eine öffentliche Diskussion möglich sein.

Herr Schulze teilte die Meinung von Herrn Maaß, aber er hatte den Eindruck, dass die geführten Diskussionen primär gegen den Schulleiter gingen. Entscheidend ist am Ende, wer hier die Entscheidungsgewalt hat.
Es gibt bestimmte Gründe, warum ein Kreistag einen solchen Schulentwicklungsplan beschließt.

Herr Köhler möchte die Frage beantwortet haben, ob die korrektive Veränderung der Niederschrift durchgeht. Weiterhin teilte er mit, dass er nicht alle Antworten auf seine Anfrage bekommen habe, z. B. ob es rechtens ist, bezahlte Beamte zu politischen Veranstaltungen zu schicken, egal in welche Richtung? Weiterhin fehle die Antwort zur Frage: Die Mitglieder des Kreistages stellen Anfragen an die Verwaltung, um Informationen zu bekommen, die ihr Stimmverhalten bei wichtigen Angelegenheiten des Kreises entscheidend beeinflussen. Vor allem im Kreistag selber, bei Beschlussvorschlagen. Um hier verantwortungsvoll im Rahmen unserer Pflichten als Abgeordnete handeln zu können ist es zwingend notwendig, dass die Antworten qualitativen Ansprüchen erfüllen, in einem zeitlichen Rahmen erteilt werden, dass es dem Abgeordneten auch noch möglich ist, eine dem Sachverhalt entsprechende Entscheidung zu treffen.
Herr Köhler fragte, ob man seine Vorgaben und Ansichten in der Sache für richtig hält, da es oft genug vorkam, dass die Antworten sehr abwertend oder unzureichend und inhaltlich wenig erschöpfend waren?

Herr Wolpert teilte hierauf erneut mit, dass die Antworten, die Herr Köhler bekommt, nicht immer die sind, die er hören möchte.

Herr Schönemann fragte zur Objektberäumung und Baumfällarbeiten sogenannter Höhlenbäume in der Halleschen Straße in Köthen an, wer die Abholzung in Bezug auf die Fledermauspopulation und deren Schutz genehmigt hatte?

Frau Wohmann erklärte, dass es hierzu eine schriftliche Antwort geben wird.

Herr Schulze verabschiedete den langjährigen Kämmerer, Herrn Lingk, in seinen wohlverdienten Ruhestand und dankte ihm für sein Engagement und seine gute jahrelange Arbeit als Amtsleiter der Kämmerei.

Herr Lingk bedankte sich bei allen Mitarbeitern, Kollegen und Mitgliedern des Kreistages für die schöne und konstruktive Zusammenarbeit und die Glückwünsche.