Sitzung: 14.02.2019 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Vorlage: BV/0893/2019
Frau Schrader sagt, der Vertrag resultiert ja aus dem Jahr 2000. Er
basiert auf die damaligen nachträglichen Anordnungen für die Deponie in Zerbst,
wo eine Sicherheitsleistung vom damaligen Regierungspräsidium in Höhe von 21
Millionen Deutsche Mark gefordert wurden. Das konnte das Zerbster
Entsorgungsunternehmen nicht aufbringen und hat gegen das Regierungspräsidium
Klage eingereicht vor dem Verwaltungsgericht. Da das RP die Klage abweisen
wollte hat das RP angeordnet, dass der Landkreis als Gesellschafter einspringen
muss und daraus entstand im Jahr 2000 dieser Dreiecksvertrag. Mittlerer Weile
ist die Deponie in Zerbst rekultiviert. Es sind nur noch Nachsorgemaßnahmen zu
treffen. Die Gelder hierfür sind voll eingestellt und demnach hat sich der
Vertrag erübrigt.
Die Ausschussmitglieder haben über die BV/0893/2019 wie folgt
abgestimmt:
6 Ja-Stimmen und
1 Enthaltung
Herr Mölle bedankte sich bei Frau Schrader.