Frau Schrader sagt, der Vertrag resultiert ja aus dem Jahr 2000. Er basiert auf die damaligen nachträglichen Anordnungen für die Deponie in Zerbst, wo eine Sicherheitsleistung vom damaligen Regierungspräsidium in Höhe von 21 Millionen Deutsche Mark gefordert wurden. Das konnte das Zerbster Entsorgungsunternehmen nicht aufbringen und hat gegen das Regierungspräsidium Klage eingereicht vor dem Verwaltungsgericht. Da das RP die Klage abweisen wollte hat das RP angeordnet, dass der Landkreis als Gesellschafter einspringen muss und daraus entstand im Jahr 2000 dieser Dreiecksvertrag. Mittlerer Weile ist die Deponie in Zerbst rekultiviert. Es sind nur noch Nachsorgemaßnahmen zu treffen. Die Gelder hierfür sind voll eingestellt und demnach hat sich der Vertrag erübrigt.

 

Die Ausschussmitglieder haben über die BV/0893/2019 wie folgt abgestimmt:

 

6 Ja-Stimmen und

1 Enthaltung

 

Herr Mölle bedankte sich bei Frau Schrader.