Sitzung: 14.02.2019 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Der Ausschuss ist ein beratender Ausschuss und somit
kann der TOP behandelt werden.
Herr Mölle eröffnet die Diskussion. Die Unterlagen wurden schon mit der
letzten Einladung
verschickt. Diese sind nun nicht mehr aktuell. Herr Mölle äußerte
seinen persönlichen Standpunkt. Wir sollten uns auf kommunalem Gebiet eine
Meinung bilden, dass Glyphosat in den Parks und öffentlichen Anlagen nichts zu
suchen hat. Wir können nicht einschätzen, welche Langzeitfolgen der Einsatz
hat. Es ist bei der Weltgesundheitsorganisation als wahrscheinlich
krebserregend eingestuft worden.
Herrn Trübner interessiert die Frage, ob es vom Landkreis denn
überhaupt angewendet oder eingesetzt wird. Herr Mölle glaubt nicht, dass der
Landkreis die Hoheit hat, das Mittel anzuwenden. Es geht darum, dass der
Landkreis ein Signal setzt.
Herr Scheringer sagt, dass es ein in
Deutschland zugelassenes Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff
Glyphosat ist.
Herr Hermann möchte erst einmal durchaus präszisieren, dass auch der
Landkreis möglicherweise Glyphosat anwendet, möglicherweise bei der
Kreisstraßenmeisterei oder in dem Bereich Gebäudemanagement. Die Frage ist
schon berechtigt, ob es beim Landkreis den Einsatz dieses Mittels gibt. Er
vertritt die Meinung, wenn man vielleicht berechtigt, ein Verbot fordert,
sollte man auch sagen, welches Mittel es gibt, was vielleicht nicht
gesundheitsgefährdend ist, aber genauso qualitativ hochwertig ist,
möglicherweise auch zu denselben Kosten.
Herrn Berger interessiert das Ziel der Diskussion, ob es von Seiten des
Landkreises verboten wird und ob er dazu berechtigt ist oder ob eine Empfehlung
ausgesprochen werden soll.
Herrn Mölle sein persönliches Ansinnen besteht darin, eine Empfehlung
dem Landkreis auszusprechen, dieses Mittel in kommunalen Gebieten nicht mehr
einzusetzen.
Herr Lehmann sagt, der Landkreis kann den Kommunen nicht vorschreiben,
was gemacht werden darf und was nicht. Wir können empfehlen, dass der Landkreis
zu prüfen hat, auf welchen landkreiseigenen Grundstücken, wo Glyphosat
angewendet wird, dieses zurückzufahren oder zu verbieten.
Die Diskussion um Glyphosat ist schon ein ganz wichtiges Thema.
Herr Külz, Vorsitzender des Bauernverbandes Anhalt sagt, dass im
Bundesamt für Risikobewertung Glyphosat als ungefährlich eingestuft wurde Wenn
Glyphosat als Wirkstoff tatsächlich krebserregend ist, dann muss es sofort vom
Markt. Wenn nicht muss man es sachgerecht einsetzen.
Wie Herr Lehmann auch schon informierte, so bestätigt auch Herr Külz,
dass man, wenn man das Mittel auf kommunalem Gebiet einsetzen möchte, vom Amt
vorher eine Genehmigung einholen muss. Herr Külz informiert, wie in der
Landwirtschaft Glyphosat eingesetzt wird.
Herr Mölle sprach die Empfehlung aus, dass die Kreisstraßenmeisterei
sowie das Gebäudemanagement auf öffentlichen Gehwegen und öffentlichen
Parkanlagen Glyphosat nicht mehr einzusetzen haben, bzw. zu prüfen, dass es
dort nicht mehr eingesetzt wird. Die Empfehlung sollte noch erweitert werden,
sagt Herr Lehmann, auf andere Pestizide und Pflanzenschutzmittel. Es sollte
geprüft werden, vielleicht auf thermische Behandlung umzusteigen.