Der Ausschuss ist ein beratender Ausschuss und somit kann der TOP behandelt werden.

Herr Mölle eröffnet die Diskussion. Die Unterlagen wurden schon mit der letzten Einladung

verschickt. Diese sind nun nicht mehr aktuell. Herr Mölle äußerte seinen persönlichen Standpunkt. Wir sollten uns auf kommunalem Gebiet eine Meinung bilden, dass Glyphosat in den Parks und öffentlichen Anlagen nichts zu suchen hat. Wir können nicht einschätzen, welche Langzeitfolgen der Einsatz hat. Es ist bei der Weltgesundheitsorganisation als wahrscheinlich krebserregend eingestuft worden.

 

Herrn Trübner interessiert die Frage, ob es vom Landkreis denn überhaupt angewendet oder eingesetzt wird. Herr Mölle glaubt nicht, dass der Landkreis die Hoheit hat, das Mittel anzuwenden. Es geht darum, dass der Landkreis ein Signal setzt.

 

Herr Scheringer sagt, dass es ein in  Deutschland zugelassenes Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat ist.

 

Herr Hermann möchte erst einmal durchaus präszisieren, dass auch der Landkreis möglicherweise Glyphosat anwendet, möglicherweise bei der Kreisstraßenmeisterei oder in dem Bereich Gebäudemanagement. Die Frage ist schon berechtigt, ob es beim Landkreis den Einsatz dieses Mittels gibt. Er vertritt die Meinung, wenn man vielleicht berechtigt, ein Verbot fordert, sollte man auch sagen, welches Mittel es gibt, was vielleicht nicht gesundheitsgefährdend ist, aber genauso qualitativ hochwertig ist, möglicherweise auch zu denselben Kosten.

 

Herrn Berger interessiert das Ziel der Diskussion, ob es von Seiten des Landkreises verboten wird und ob er dazu berechtigt ist oder ob eine Empfehlung ausgesprochen werden soll.

 

Herrn Mölle sein persönliches Ansinnen besteht darin, eine Empfehlung dem Landkreis auszusprechen, dieses Mittel in kommunalen Gebieten nicht mehr einzusetzen.

 

Herr Lehmann sagt, der Landkreis kann den Kommunen nicht vorschreiben, was gemacht werden darf und was nicht. Wir können empfehlen, dass der Landkreis zu prüfen hat, auf welchen landkreiseigenen Grundstücken, wo Glyphosat angewendet wird, dieses zurückzufahren oder zu verbieten.

Die Diskussion um Glyphosat ist schon ein ganz wichtiges Thema.

Herr Külz, Vorsitzender des Bauernverbandes Anhalt sagt, dass im Bundesamt für Risikobewertung Glyphosat als ungefährlich eingestuft wurde Wenn Glyphosat als Wirkstoff tatsächlich krebserregend ist, dann muss es sofort vom Markt. Wenn nicht muss man es sachgerecht einsetzen.

Wie Herr Lehmann auch schon informierte, so bestätigt auch Herr Külz, dass man, wenn man das Mittel auf kommunalem Gebiet einsetzen möchte, vom Amt vorher eine Genehmigung einholen muss. Herr Külz informiert, wie in der Landwirtschaft Glyphosat eingesetzt wird.

 

Herr Mölle sprach die Empfehlung aus, dass die Kreisstraßenmeisterei sowie das Gebäudemanagement auf öffentlichen Gehwegen und öffentlichen Parkanlagen Glyphosat nicht mehr einzusetzen haben, bzw. zu prüfen, dass es dort nicht mehr eingesetzt wird. Die Empfehlung sollte noch erweitert werden, sagt Herr Lehmann, auf andere Pestizide und Pflanzenschutzmittel. Es sollte geprüft werden, vielleicht auf thermische Behandlung umzusteigen.