Herr Külz, Vorsitzender des Bauernverbandes Anhalt, informiert , dass der Bauernverband die Dürrehilfe 2018 inszeniert hat. Der Bund und das Land Sachsen Anhalt hat sich dann so entschieden, eine Dürrehilfe kann gewährt werden. Voraussetzung ist hierfür, dass mindestens 30 % weniger geerntet wurde. Dabei war der Cash-Flow der letzten 3 Jahre als Nachweis beizubringen. Aufgrund dieser Unterlagen konnte festgestellt werden, wieviel weniger zur Verfügung stand. Für die Hälfte davon war es möglich Trockenhilfe zu bekommen. Bis Weihnachten konnte die Hälfte des Geldes an die berechtigten Betriebe ausgezahlt werden. Die einzuhaltenden Regularien waren dabei sehr umfangreich. Zum Teil musste das Vermögen offengelegt werden. Derzeit wird durch das Amt die Auszahlung weiterer Mittel aufgrund der vorliegenden Anträge geprüft.