Das Landesverwaltungsamt hat die Natura 2000 Richtlinien festgelegt.

Durch die Natura 2000 Richtlinien ist eine sehr eingeschränkte Bewirtschaftung der Betriebe vorgesehen. Darüber hätte vorher besser diskutiert werden müssen. Die ganzen Unterhaltungsverbände haben auch einen Mehraufwand zu leisten. Der finanzielle Ausgleich kommt auf den Eigentümer zu. Die Richtlinien müssten noch einmal nachgebessert werden. Das Landesverwaltungsamt setzt sich noch einmal mit den Landkreisen zusammen und es wird noch einmal darüber diskutiert. Es sollte klargestellt werden, wer den Mehraufwand bezahlen und wie kann man es vernünftig regeln.

 

Herr Lehmann fragt, wieviel Prozent der landwirtschaftlichen Flächen davon betroffen sind.

Herr Scheringer, kann von seinem Betrieb ausgehen, wo 85 ha Fläche betroffen sind.

 

Inwieweit das Umweltamt daran beteiligt ist und ob dazu Aussagen getroffen werden können sagt Herr Lehmann.

 

Das Umweltamt war nicht involviert in dieses Vorverfahren, informiert Herr Rößler. Der Landrat hat ein Protestschreiben an das Ministerium bzw. Landesverwaltungsamt gerichtet, weil wir mit den Inhalten und der Vorgehensweise nicht einverstanden waren.

Es wurde auf der letzten Dienstberatung der Umweltamtsleiter des Landes Sachsen Anhalt die Aussage des Ministeriums bzw. Landesverwaltungsamtes gegeben, dass es nach einem Jahr etwa eine Evaluierung der Verordnung geben soll. Wir als Landkreis sind jetzt zuständig. Es wurde angeregt, dass für ein Jahr die Ordnungswidrigkeits-Regelungen ausgesetzt werden sollen, um das Ganze erst einmal zu entspannen. Die Karten liegen im Umweltamt, wer diese einsehen möchte.