Sitzung: 14.02.2019 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Das Landesverwaltungsamt hat die Natura 2000 Richtlinien festgelegt.
Durch die Natura 2000 Richtlinien ist eine sehr eingeschränkte
Bewirtschaftung der Betriebe vorgesehen. Darüber hätte vorher besser diskutiert
werden müssen. Die ganzen Unterhaltungsverbände haben auch einen Mehraufwand zu
leisten. Der finanzielle Ausgleich kommt auf den Eigentümer zu. Die Richtlinien
müssten noch einmal nachgebessert werden. Das Landesverwaltungsamt setzt sich
noch einmal mit den Landkreisen zusammen und es wird noch einmal darüber
diskutiert. Es sollte klargestellt werden, wer den Mehraufwand bezahlen und wie
kann man es vernünftig regeln.
Herr Lehmann fragt, wieviel Prozent der landwirtschaftlichen Flächen
davon betroffen sind.
Herr Scheringer, kann von seinem Betrieb ausgehen, wo 85 ha Fläche
betroffen sind.
Inwieweit das Umweltamt daran beteiligt ist und ob dazu Aussagen
getroffen werden können sagt Herr Lehmann.
Das Umweltamt war nicht involviert in dieses Vorverfahren, informiert
Herr Rößler. Der Landrat hat ein Protestschreiben an das Ministerium bzw.
Landesverwaltungsamt gerichtet, weil wir mit den Inhalten und der
Vorgehensweise nicht einverstanden waren.
Es wurde auf der letzten Dienstberatung der Umweltamtsleiter des Landes
Sachsen Anhalt die Aussage des Ministeriums bzw. Landesverwaltungsamtes
gegeben, dass es nach einem Jahr etwa eine Evaluierung der Verordnung geben
soll. Wir als Landkreis sind jetzt zuständig. Es wurde angeregt, dass für ein
Jahr die Ordnungswidrigkeits-Regelungen ausgesetzt werden sollen, um das Ganze
erst einmal zu entspannen. Die Karten liegen im Umweltamt, wer diese einsehen
möchte.