Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 1, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld tritt der Entscheidung des Landesverwaltungsamtes zur Haushaltssatzung 2019, Az. 206.4.4.-10402-LK ABI-HH 2019 vom 28.01.2019 bei.

Unter § 4 der Haushaltssatzung wird der Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 71.000.000 EUR festgesetzt.

 

 


Herr Seydewitz fragte, welche Auswirkungen und Folgen Zahlungsausfälle, z.B. durch Kommunen für die Liquidität unseres Landkreises bei einer Verringerung des Kredites um 7 Mio. EUR haben. Es ist bekannt, dass viele einen Minus-Haushalt beschließen mussten. Sind durch die Landkreisverwaltung schon Konsolidierungsmaßnahmen festgelegt bzw. in Planung?

Herr Böddeker erklärte, dass es sich bei den 7 Mio. EUR um Zahlungsausfälle im Rahmen der Kreisumlageerhebung handelt, wegen möglicher Kreisumlageverfahren. Auf Grund der beschlossenen Kreisumlage sind derzeitig keine Rechtsstreits zu erwarten, so dass auch keine Zahlungsausfälle zu erwarten sind, es wird auch keine Konsolidierung. Das ist die Argumentation des Landesverwaltungsamtes und die Verwaltung sieht keine Probleme mit dem Beitrittsbeschluss.

Herr Roi bezog sich auf die Konsolidierungsmaßnahmen in der Verfügung des Landesverwaltungsamtes. Der Landkreis soll bis 30.04.2019 ein Haushaltskonsolidierungskonzept zum Abbau der Liquiditätskredite beschließen. Liegen seitens der Verwaltung schon Konsolidierungsvorschläge vor oder handelt es sich hierbei um bestehende Kürzungen?

Herr Böddeker teilte mit, dass dem Kreistag bis zum 30.04.2019 eine Beschlussvorlage für ein Haushaltskonsolidierungskonzept vorgestellt wird.

Herr Wolkenhaar fragte, wie hoch im Moment der Stand des Liquiditätskredites ist.

Herr Lingk konnte die genaue Zahl derzeitig nicht benennen. Die Höhe ist abhängig von den Zuweisungen, die wir bekommen. Die 71 Mio. EUR sind der Höchstbetrag, welcher in diesem Jahr erwartet wird. Das Ziel, Liquiditätskredite zurückzufahren, ist problematisch. Es besteht gegenwärtig keine Möglichkeit, aus der Systematik des Finanzkreises hier gegenwärtig Liquidität zu schaffen.

Herr Wolkenhaar bat darum, dem Protokoll eine Grafik beizufügen, wie der Kassenkreditbestand über das Jahr ist.

Herr Urban bezog sich auf die Begründung im Schreiben des Landesverwaltungsamtes, Punkt 5. Bis zur nächsten Kreistagssitzung am 21.03.2019 wird es sehr schwierig, unter Beteiligung aller Gremien etwas vorzulegen. Er bat um eine Aussage, wie das geplant ist.

Herr Wolpert fragte, welche Aussage die Verwaltung geben soll, außer der, dass sie rechtzeitig ein Konsolidierungskonzept vorlegen will.

Herr Urban fragte, ob es noch einmal einen gesonderten Kreis- und Finanzausschuss geben wird, um sich zu den Konsolidierungsmaßnahmen zu verständigen. Oder verlässt man sich auf die Kreisverwaltung, dass etwas vorgelegt wird, was am 21.03.2019 beschlossen und zum 30.04.2019 eingereicht wird? Hier wird nicht darum gebeten ein Haushaltskonsolidierungskonzept vorzulegen, sondern es wird angeordnet.

Herr Lingk erklärte, dass das Konsolidierungskonzept bereits vorliegt. Es wurde vom Landesverwaltungsamt auch schon bestätigt und muss nur noch durch den Kreistag beschlossen werden.

Herr Müller bezog sich auf Seite 7. Da Jahresabschlüsse seit 2013 nicht vorliegen, ist eine Prüfung, inwieweit die Fehlbeträge aus dem Finanzhaushalt des Vorjahres resultieren, derzeit nicht abschließend möglich. Die Legislaturperiode des Kreistages neigt sich dem Ende zu, aber dem Kreistag liegt keinerlei Jahresabschluss vor. Es konnten keine Jahresabschlüsse erstellt werden ohne Eröffnungsbilanz. Diese liegt aber nun vor. Wann wird der Jahresabschluss 2013 dem Rechnungsprüfungsamt zugestellt?

Herr Lingk konnte den genauen Termin noch nicht nennen. Derzeitig arbeitet man an der Erstellung des Jahresabschlusses.

 

Die Vorlage 0898/2019 wurde mehrheitlich mit 37 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, bei 4 Enthaltungen bestätigt.