Sitzung: 26.02.2019 Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Herr Makk, Geschäftsführer der Gemeinschaftsschule Anhalt e. V. Köthen
stellt sich vor und begrüßt die Ausschussmitglieder.
Im Vorfeld seines Anliegens teilt Herr Makk mit, dass die Freie Schule
Anhalt eine
reformpädagogisch und christlich orientierte integrierte Gesamtschule in
Freier Trägerschaft ist. Träger des Vereins ist die „Gemeinschaftsschule Anhalt
e. V.“.
In der Einwohnerfragestunde der heutigen Sitzung bittet Herr Mack um
Unterstützung der Mitglieder im Kreistag in Bezug auf die Berücksichtigung
seiner Schule mit 800.000,00 € in der „Prioritätenliste für den Landkreis
Anhalt-Bitterfeld 2019 gemäß der Richtlinie
Schulinfrastruktur“ und weist dabei auf die Gleichbehandlung aller
Schulen im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld hin.
Um seine Beweggründe zu untermauern, geht Herr Mack während seiner
Ausführungen
(Arbeitspapier wurde während der Sitzung an die Ausschussmitglieder
ausgeteilt)
insbesondere auf folgende Schwerpunkte ein:
- Was zeichnet
diese Schule aus ?
-
Einzige weiterführende allgemeinbildende Schule in
freier Trägerschaft im LK
-
Besonderes Konzept
- Bisherige
Investitionen
-
Kellersanierung
Bauvolumen ca. 561.500,00 € aus Eigenmitteln,
Fördermitteln
-
Anbau Haus 4
Bauvolumen ca. 1.300.000,00 € aus
Eigenmitteln, Krediten, Spenden
-
Aufstockung Haus 2
Bauvolumen ca. 550.000,00 € aus Eigenmitteln, Spenden
- Zukünftige
Herausforderungen
-
Aufstockung der Turnhalle und Schaffung von 2
Naturwissenschaftsräumen
-
Errichtung eines neuen Lehrerzimmers
-
Bau einer Turnhalle / Mehrzweckhalle.
In diesem Zusammenhang informiert Herr Makk weiterhin, dass diese
zukünftigen Ausgaben für bauliche Zwecke ein Investitionsvolumen in Höhe von
3.800.000,00 € umfassen.
Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, stellt dies eine besondere
Härte dar und muss zusätzlich eine besondere Gewichtung erhalten. Außerdem
erhöhen sich dadurch die
Sanierungskosten.
Da die Freie Schule Anhalt diesbezüglich noch keinerlei Unterstützung
vom Landkreis ABI
erhalten hat, benötigt diese eine Förderung aus dem
Schulinfrastrukturprogramm in Höhe von 800.000,00 €.
Grundlage für die Fördergelder ist die Heranziehung der Schülerzahlen
aller Schulen, die tatsächlich einen Sanierungsbedarf angemeldet haben.
Fördermittel sind trägerneutral zu verteilen und freie Schulen gemäß § 18 a
Abs. 6 SchlG-LSA angemessen zu beteiligen, so Herr Makk.
Im Anschluss an die Erläuterungen des Herrn Mack bittet Herr Böhm um
Auskunft, wofür bzw. welche Forderungen der Landkreis ABI in Bezug auf den
Denkmalschutz stellt.
Herr Makk teilt mit, dass das gesamte Gebäude (Dach, Treppen usw.)
denkmalgeschützt
und der Sanierungsbedarf / Investitionsvolumen demzufolge sehr hoch ist.
Nach
Einschätzung würden schon allein für die Außenfassade 150.000,00 € und
für die
Fenster 130.000,00 € an Kosten entstehen.
Herr Böhm bezieht sich auf die vorgenannte Aussage des Herrn Maak und
fragt nach dem Hintergrund des so hohen Investitionsbedarfs, abgesehen von
denkmalrechtlichen
Forderungen. Herr Böhm möchte wissen, ob es an den zunehmenden
Schülerzahlen oder am schlechten Zustand des Gebäudes liegt.
Herr Makk informiert, dass
bereits vor Jahren ein Demografiecheck durchgeführt und
ausgewertet wurde; dieser ergab die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den nächsten
15 Jahren. Schon im nächsten Jahr ist die Höchstgrenze mit 402 (+/- 5)
Schülerinnen und Schülern erreicht.
Abschließend
bedankt sich Herr Mack für die Aufmerksamkeit und bittet die
Ausschussmitglieder nochmals um Unterstützung.
Herr Böhm bedankt sich ebenfalls bei Herrn Mack für seine Ausführungen
und teilt mit,
dass sich die Ausschussmitglieder zu dieser Thematik im
Tagesordnungspunkt 8.1 beraten werden.