Sitzung: 02.05.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/0908/2019
Der Kreistag beschließt auf der
Grundlage des § 45 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in
der derzeit gültigen Fassung:
1. Der Kreistag nimmt den vorliegenden
Armutsbericht zur Kenntnis.
2. Der Armutsbericht wird zukünftig in
die Sozialplanung des Landkreises Anhalt-
Bitterfeld integriert.
3. Es werden Handlungsempfehlungen zur
Milderung von Armut im Landkreis erarbeitet.
Diese Empfehlungen sind zukünftig
Bestandteil der Sozialplanung des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Es gab keine Nachfragen.
Die Vorlage 0908/2019 wurde einstimmig
mit 42 Ja-Stimmen, bei 1 Enthaltung, bestätigt.