Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Kreistag beschließt auf der Grundlage des § 45 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung: 

 

       1. Der Kreistag nimmt den vorliegenden Armutsbericht zur Kenntnis.

 

       2. Der Armutsbericht wird zukünftig in die Sozialplanung des Landkreises Anhalt-

           Bitterfeld integriert.

 

       3. Es werden Handlungsempfehlungen zur Milderung von Armut im Landkreis erarbeitet. 

           Diese Empfehlungen sind zukünftig Bestandteil der Sozialplanung des

           Landkreises Anhalt-Bitterfeld.

 


Es gab keine Nachfragen.

 

Die Vorlage 0908/2019 wurde einstimmig mit 42 Ja-Stimmen, bei 1 Enthaltung, bestätigt.