Herr Mölle hat hierzu den Ausschussmitgliedern ein Informationsmaterial zukommen lassen, was nicht unbedingt über die öffentlichen Medien verbreitet wird.

Bereits in einigen Regionen gibt es sogenannte Versuchsfelder mit 5 G. So hat z.B. die Belgische Regierung das 5 G Projekt in Brüssel gestoppt, unter der Maßgabe, die Menschen nicht zu verstrahlen. Am Markt gibt es z.Z. die Versteigerung der 5 G – Rechte. 5 G bedeutet ja nichts anderes, als ein hochkonzentriertes Funknetz, welches in der Lage ist, in Bruchteilen von Sekunden sogenannte Informationen weiterzugeben und dann diese Informationen zu verarbeiten. Auch in der Landwirtschaft fiebert man dem 5 G Netz entgegen.

Dieses 5 G Projekt, was uns in der Öffentlichkeit dargeboten wird, wird natürlich werbewirksam dargestellt.

Wir sollten nicht nur über die Vorteile, sondern auch über die Nachteile von 5 G sprechen. Herr Mölle sieht dazu die immensen Investitionen, man spricht in Deutschland und Europa von 500 Milliarden Euro. Dieses 5 G - Netz bedeutet nichts anderes, dass eine Vervielfachung der Sendemasten einhergeht. Eine Vervielfachung der Sendemasten bedeutet aber auch, dass eine erhöhte Strahlung, die sogenannte elektromagnetische Strahlung hier einen Bereich erreicht, der die menschlichen Zellen schädigen wird. Die sind in Tierversuchen bereits dargestellt worden. Bereits erste Ergebnisse der Wissenschaftler und Ärzte liegen hierüber vor. Man sollte darüber nachdenken, ob es wirklich alles so gut ist, was die neue Technik mit sich bringt, für unseren Gesundheitszustand. Herr Mölle brachte es auf einen Punkt, wir befinden uns dann alle, wie in einer Mikrowelle. So ist dieses 5 G Netz aufgebaut.

Dazu wurde nun die Diskussion eröffnet. Man sollte sich Gedanken machen, wie weit wir das in der Region befördern.

 

Frau Wahrmuth sagt, was können wir da noch ändern, sie denkt, es läuft schon alles recht intensiv.

 

Die Frage von Herrn Wallwitz, wie weit sind die Rechte schon vergeben, für Deutschland und Europa.

Herr Mölle sagt, nur für Deutschland.

 

Die von Herrn Lehmann an das Umweltamt gerichtete Frage bezog sich darauf, ob durch die Frequenz der G5 Systeme beispielsweise Fledermäuse in der Orientierung gehemmt werden.
Herr Rößler teilt dazu mit, dass der Landkreis für derartige Aussagen nicht zuständig ist. Daher haben wir bisher keine  Veranlassung gesehen, uns damit zu befassen. Und selbst wenn wir es wären, müssten wir einen externen Sachverstand einholen.

Daraufhin fragte Herr Lehmann, dass ja auch die Singvögel und Zugvögel bestimmte Navigationssysteme haben und diese auch durch Windräder abgelenkt werden. Gibt es dort Erkenntnisse über die Beeinflussung durch   Frequenzen?

 

Herr Mölle informierte die Einwohnerin, Frau Kallenbach, dass Sie ihre Anfragen zur Einwohnerfragestunde hätte stellen müssen. Er machte den Vorschlag, die Fragen schriftlich dem Ausschuss mitzuteilen und sie bekommt dann eine Antwort.

 

Herr Herrmann unterbreitet den Vorschlag, die Sitzung zu unterbrechen, so dass Frau

Kallenbach den Ausschussmitgliedern ihr Anliegen bzw. Anfragen vortragen kann.

 

Herr Mölle stellt den Antrag, die Sitzung zu unterbrechen. Hierüber wurde einstimmig abgestimmt.

Die Fragen reicht Frau Kallenbach schriftlich ein und sie werden dem Protokoll als

Anlage beigefügt.

Nach den Ausführungen von Frau Kallenbach wird die Sitzung fortgesetzt.

 

Herr Wallwitz ist der Meinung, es müssten potentielle Personen mal an den Tisch, die für die Region zuständig sind. Sie müssten Auskunft darüber geben, welche Bereiche angeschlossen werden. Und zu welchen Konditionen, was ist positiv und was ist negativ. Die Personen, die das Netz vermarkten müssten an den Tisch.

 

Wir müssen als erstes klarstellen, wir sprechen hier über eine Sache, die Bundesrecht ist, informiert Herr Hermann. Es ist Bundesrecht und alles was hier diskutiert wird, ob es uns gefällt oder auch nicht, worüber wir sprechen ist EU-Kommunikationsgesetz, Bundeskommunikationsgesetz. Auf der Grundlage dieses Bundeskommunikationsgesetzes werden von der Bundesnetzagentur die Netze ausgeschrieben. Der einzige Eingriffspunkt, den Land und Kommunen haben ist die Frage, wo lasse ich welche Maststandorte zu. Man kann natürlich als Landkreis und Kommune sagen, auf meinen Grundstücken nein. Letztendlich können diese Masten dann nur auch bei Privaten gesetzt werden. Aus Sicht von Herrn Herrmann ist es kompliziert, zu sagen, welche Möglichkeiten gibt es, das einzuschränken. Man sollte die Probleme, auch die Schwerpunkte der Schwierigkeiten nicht aus dem Auge lassen, man sollte letztendlich auch sagen, gibt es Alternativen, die sofort zur Verfügung stehen, oder müssen wir dann letztendlich über einen Zeitraum reden, bis wir in der Lage sind, solche Alternativen zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Lehmann hat sich grundsätzlich den Ausführungen von Herrn Herrmann angeschlossen. Er sieht schon, dass die Kommunen einen gewissen Spielraum haben. Die Finanzierung ist sicher eine Sache, die sich klärt. Die Erfahrung ist, dass man durch dieses Netz dann sicher viele Bequemlichkeiten hat. Wir wissen nicht, was kommt auf uns zu.

 

Herr Mölle sagt, dass in Brüssel eine Strahlenschutzverordnung erlassen wurde. Wir haben doch auch kommunales Recht, wenn es um Strahlenschutz geht. Das Bundesgesetz ist das eine, aber letztendlich ist der Bund auch dafür verantwortlich, alle kritischen Bemerkungen zu dieser Sache negieren und zu der Verfahrensweise übergehen, die Bundesnetzagentur und die Ausschreibungen für die 5 G Netze machen, dann ist das seitens der Bundesregierung fahrlässig. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist aus Sicht von Herrn Mölle in Gefahr. Die Kommunen haben sicherlich die Möglichkeiten, mit den entsprechenden Fachleuten zu diskutieren.

 

Kommunalrecht darf nicht Bundesrecht brechen sagt Herr Herrmann, wenn muss das ein ganz ausgebügeltes System sein, wo es in der kommunalen Ebene es kaum die Fachleute gibt, die so etwas können und die nicht nur auf der fachlichen Ebene sondern auch auf der rechtlichen Ebene klar und deutlich signalisieren bzw. etwas ausarbeiten, was dann immissionsschutzrechtlich mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz konform ist. In anderen Ländern gibt es andere Regelungen als in Deutschland.

 

Herr Mölle ist der Meinung, unsere Diskussion sollte schon in die Kommunalverwaltungen getragen werden.

 

Punkt 7 a.   Naturdenkmale und Baumdenkmale im Landkreis Anhalt-Bitterfeld

 

Herr Rößler berichtete über den Stand der Naturdenkmale und Baumdenkmale im Landkreis Anhalt-Bitterfeld exemplarisch.

Wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.

 

Zu den Fragen aus der letzten Sitzung des Ausschusses am 14.2.19 informierte Herr Rößler.

Ebenfalls gab es eine Information zur Anfrage Mitgliedschaft im Naturpark – Verein Dübener Heide e.V. Wir sind seit dem 2.1.2018 Mietglied im Naturpark Dübener Heide e.V. Wird ebenfalls dem Protokoll beigefügt.

 

Herr Mölle ergänzte gleich zum Thema Fracking. Die Fraktion Die Linke hat den Antrag in den Kreistag eingebracht, dass sich der Landkreis der Korbacher Resolution anschließen kann, denn man weiß ja nie, wann solche Anträge kommen.

Eine  Empfehlung von Herrn Mölle , an den neuen Ausschuss, sich den Naturpark

Fläming anzusehen.  Es ist eine Wertschätzung der Mitarbeiter des Naturparks.

 

Herr Wallwitz ist auch Mitglied im Naturpark Fläming. Der Naturpark Fläming hat einen neuen Standort, Coswig. Dr. Reinhard Haselhoff ist Naturparkbotschafter.

 

Herr Lehmann hat in anderen Landkreisen gelesen und fand es sehr schön, könnte man über die Internetseite des Landkreises darstellen, dass Bürger diese Naturdenkmale bewusst besuchen können? Herr Lehmann hat mit Herrn Hippe gesprochen und dieser war ganz begeistert, dass man da vielleicht eine Fahrradtour von Baum zu Baum machen könnte.

 

Weiterhin interessiert Herrn Lehmann was Herr Rößler bereits gesagt hat, dass  Pflegemaßnahmen durchgeführt werden.

 

Wer legt diese Pflegemaßnahmen fest?

Wer finanziert die Pflegemaßnahmen?

Hat der Landkreis überhaupt Geld für Pflegemaßnahmen?

 

Bezahlt wird es durch unser Amt, teilt Herr Rößler mit. Wir können nur das machen, wofür wir das Geld haben. Je mehr Geld wir haben, desto öfter können wir Bäume kontrollieren. In der Regel machen wir nur das nötigste. In dem Moment, wo der Staat sich entscheidet, etwas unter Schutz zu stellen, geht die Pflicht zur Unterhaltung auf ihn über.

 

Herr Scheringer möchte zur Goldafterbekämpfung wissen, ob es da eine Strategie gibt.

 

Herr Rößler teilt dazu mit, dass wir sowohl schon chemisch den Goldafter bekämpft haben, da gibt es aber ein ganz enges Zeitfenster. Es wurde auch schon manuell ausgeschnitten. Jetzt muss die Natur es richten, sagt Herr Rößler. Unsere Kreisstraßenmeisterei lehnt es aus personellen Gründen ab.

 

Herr Herrmann sagt, dass im aktuellen Sperrbericht des Landkreises steht, die Straße zwischen Reinsdorf und Baasdorf ist wegen Goldafterbekämpfung gesperrt. Herrn Rößler ist dies nicht bekannt, er müsste sich dazu erkundigen. Auch Frau Wohmann ist nichts bekannt.

 

Herr Mölle brachte den Vorschlag, vielleicht im Amtsblatt den Verfahrensweg, wie und wo beantrage ich ein Naturdenkmal zu veröffentlichen.

Frau Wohmann sagt, wenn im Kreistag zugestimmt wird, dass wir das Geld bekommen zur Pflege, dann gern.

Herrn Mölle geht es darum, dass auch die Bürger erfahren, welchen Verfahrensweg er gehen muss.

 

Herr Berger brachte den Vorschlag, wenn ein Baum nach 29 Jahren als Naturdenkmal deklariert wird, könnte man darüber im Amtsblatt informieren. Der Vorschlag von Herrn Berger fand  die Zustimmung der Anwesenden.

 

Herr Lehmann war überrascht, dass es seit 1990 keine Anträge auf Naturdenkmale gab.