Sitzung: 25.04.2019 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Herr Mölle hat hierzu den Ausschussmitgliedern ein Informationsmaterial
zukommen lassen, was nicht unbedingt über die öffentlichen Medien verbreitet
wird.
Bereits in einigen Regionen gibt es sogenannte Versuchsfelder mit 5 G.
So hat z.B. die Belgische Regierung das 5 G Projekt in Brüssel gestoppt, unter
der Maßgabe, die Menschen nicht zu verstrahlen. Am Markt gibt es z.Z. die
Versteigerung der 5 G – Rechte. 5 G bedeutet ja nichts anderes, als ein
hochkonzentriertes Funknetz, welches in der Lage ist, in Bruchteilen von
Sekunden sogenannte Informationen weiterzugeben und dann diese Informationen zu
verarbeiten. Auch in der Landwirtschaft fiebert man dem 5 G Netz entgegen.
Dieses 5 G Projekt, was uns in der Öffentlichkeit dargeboten wird, wird
natürlich werbewirksam dargestellt.
Wir sollten nicht nur über die Vorteile, sondern auch über die Nachteile
von 5 G sprechen. Herr Mölle sieht dazu die immensen Investitionen, man spricht
in Deutschland und Europa von 500 Milliarden Euro. Dieses 5 G - Netz bedeutet
nichts anderes, dass eine Vervielfachung der Sendemasten einhergeht. Eine
Vervielfachung der Sendemasten bedeutet aber auch, dass eine erhöhte Strahlung,
die sogenannte elektromagnetische Strahlung hier einen Bereich erreicht, der
die menschlichen Zellen schädigen wird. Die sind in Tierversuchen bereits
dargestellt worden. Bereits erste Ergebnisse der Wissenschaftler und Ärzte
liegen hierüber vor. Man sollte darüber nachdenken, ob es wirklich alles so gut
ist, was die neue Technik mit sich bringt, für unseren Gesundheitszustand. Herr
Mölle brachte es auf einen Punkt, wir befinden uns dann alle, wie in einer
Mikrowelle. So ist dieses 5 G Netz aufgebaut.
Dazu wurde nun die Diskussion eröffnet. Man sollte sich Gedanken
machen, wie weit wir das in der Region befördern.
Frau Wahrmuth sagt, was können wir da noch ändern, sie denkt, es läuft
schon alles recht intensiv.
Die Frage von Herrn Wallwitz, wie weit sind die Rechte schon vergeben,
für Deutschland und Europa.
Herr Mölle sagt, nur für Deutschland.
Die von Herrn Lehmann an das Umweltamt
gerichtete Frage bezog sich darauf, ob durch die Frequenz der G5 Systeme
beispielsweise Fledermäuse in der Orientierung gehemmt werden.
Herr Rößler
teilt dazu mit, dass der Landkreis für derartige Aussagen nicht zuständig ist.
Daher haben wir bisher keine Veranlassung gesehen, uns damit zu befassen.
Und selbst wenn wir es wären, müssten wir einen externen Sachverstand einholen.
Daraufhin
fragte Herr Lehmann, dass ja auch die Singvögel und Zugvögel bestimmte
Navigationssysteme haben und diese auch durch Windräder abgelenkt werden. Gibt
es dort Erkenntnisse über die Beeinflussung durch Frequenzen?
Herr Mölle informierte die Einwohnerin, Frau Kallenbach, dass Sie ihre
Anfragen zur Einwohnerfragestunde hätte stellen müssen. Er machte den
Vorschlag, die Fragen schriftlich dem Ausschuss mitzuteilen und sie bekommt
dann eine Antwort.
Herr Herrmann unterbreitet den Vorschlag, die Sitzung zu unterbrechen,
so dass Frau
Kallenbach den Ausschussmitgliedern ihr Anliegen bzw. Anfragen
vortragen kann.
Herr Mölle stellt den Antrag, die Sitzung zu unterbrechen. Hierüber wurde
einstimmig abgestimmt.
Die Fragen reicht Frau Kallenbach schriftlich ein und sie werden dem
Protokoll als
Anlage beigefügt.
Nach den Ausführungen von Frau Kallenbach wird die Sitzung fortgesetzt.
Herr Wallwitz ist der Meinung, es müssten potentielle Personen mal an
den Tisch, die für die Region zuständig sind. Sie müssten Auskunft darüber
geben, welche Bereiche angeschlossen werden. Und zu welchen Konditionen, was
ist positiv und was ist negativ. Die Personen, die das Netz vermarkten müssten
an den Tisch.
Wir müssen als erstes klarstellen, wir sprechen hier über eine Sache,
die Bundesrecht ist, informiert Herr Hermann. Es ist Bundesrecht und alles was
hier diskutiert wird, ob es uns gefällt oder auch nicht, worüber wir sprechen
ist EU-Kommunikationsgesetz, Bundeskommunikationsgesetz. Auf der Grundlage
dieses Bundeskommunikationsgesetzes werden von der Bundesnetzagentur die Netze
ausgeschrieben. Der einzige Eingriffspunkt, den Land und Kommunen haben ist die
Frage, wo lasse ich welche Maststandorte zu. Man kann natürlich als Landkreis
und Kommune sagen, auf meinen Grundstücken nein. Letztendlich können diese
Masten dann nur auch bei Privaten gesetzt werden. Aus Sicht von Herrn Herrmann
ist es kompliziert, zu sagen, welche Möglichkeiten gibt es, das einzuschränken.
Man sollte die Probleme, auch die Schwerpunkte der Schwierigkeiten nicht aus
dem Auge lassen, man sollte letztendlich auch sagen, gibt es Alternativen, die
sofort zur Verfügung stehen, oder müssen wir dann letztendlich über einen
Zeitraum reden, bis wir in der Lage sind, solche Alternativen zur Verfügung zu
stellen.
Herr Lehmann hat sich grundsätzlich den Ausführungen von Herrn Herrmann
angeschlossen. Er sieht schon, dass die Kommunen einen gewissen Spielraum
haben. Die Finanzierung ist sicher eine Sache, die sich klärt. Die Erfahrung
ist, dass man durch dieses Netz dann sicher viele Bequemlichkeiten hat. Wir
wissen nicht, was kommt auf uns zu.
Herr Mölle sagt, dass in Brüssel eine Strahlenschutzverordnung erlassen
wurde. Wir haben doch auch kommunales Recht, wenn es um Strahlenschutz geht.
Das Bundesgesetz ist das eine, aber letztendlich ist der Bund auch dafür
verantwortlich, alle kritischen Bemerkungen zu dieser Sache negieren und zu der
Verfahrensweise übergehen, die Bundesnetzagentur und die Ausschreibungen für
die 5 G Netze machen, dann ist das seitens der Bundesregierung fahrlässig. Die
Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist aus Sicht von Herrn Mölle in Gefahr.
Die Kommunen haben sicherlich die Möglichkeiten, mit den entsprechenden
Fachleuten zu diskutieren.
Kommunalrecht darf nicht Bundesrecht brechen sagt Herr Herrmann, wenn
muss das ein ganz ausgebügeltes System sein, wo es in der kommunalen Ebene es
kaum die Fachleute gibt, die so etwas können und die nicht nur auf der
fachlichen Ebene sondern auch auf der rechtlichen Ebene klar und deutlich
signalisieren bzw. etwas ausarbeiten, was dann immissionsschutzrechtlich mit
dem Bundesimmissionsschutzgesetz konform ist. In anderen Ländern gibt es andere
Regelungen als in Deutschland.
Herr Mölle ist der Meinung, unsere Diskussion sollte schon in die
Kommunalverwaltungen getragen werden.
Punkt 7 a. Naturdenkmale und Baumdenkmale im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Herr Rößler berichtete über den Stand der Naturdenkmale und
Baumdenkmale im Landkreis Anhalt-Bitterfeld exemplarisch.
Wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.
Zu den Fragen aus der letzten Sitzung des Ausschusses am 14.2.19
informierte Herr Rößler.
Ebenfalls gab es eine Information zur Anfrage Mitgliedschaft im
Naturpark – Verein Dübener Heide e.V. Wir sind seit dem 2.1.2018 Mietglied im
Naturpark Dübener Heide e.V. Wird ebenfalls dem Protokoll beigefügt.
Herr Mölle ergänzte gleich zum Thema Fracking. Die Fraktion Die Linke
hat den Antrag in den Kreistag eingebracht, dass sich der Landkreis der
Korbacher Resolution anschließen kann, denn man weiß ja nie, wann solche
Anträge kommen.
Eine Empfehlung von Herrn Mölle
, an den neuen Ausschuss, sich den Naturpark
Fläming anzusehen. Es ist eine
Wertschätzung der Mitarbeiter des Naturparks.
Herr Wallwitz ist auch Mitglied im Naturpark Fläming. Der Naturpark
Fläming hat einen neuen Standort, Coswig. Dr. Reinhard Haselhoff ist
Naturparkbotschafter.
Herr Lehmann hat in anderen Landkreisen gelesen und fand es sehr schön,
könnte man über die Internetseite des Landkreises darstellen, dass Bürger diese
Naturdenkmale bewusst besuchen können? Herr Lehmann hat mit Herrn Hippe
gesprochen und dieser war ganz begeistert, dass man da vielleicht eine
Fahrradtour von Baum zu Baum machen könnte.
Weiterhin interessiert Herrn Lehmann was Herr Rößler bereits gesagt
hat, dass Pflegemaßnahmen durchgeführt
werden.
Wer legt diese Pflegemaßnahmen fest?
Wer finanziert die Pflegemaßnahmen?
Hat der Landkreis überhaupt Geld für Pflegemaßnahmen?
Bezahlt wird es durch unser Amt, teilt Herr Rößler mit. Wir können nur
das machen, wofür wir das Geld haben. Je mehr Geld wir haben, desto öfter
können wir Bäume kontrollieren. In der Regel machen wir nur das nötigste. In
dem Moment, wo der Staat sich entscheidet, etwas unter Schutz zu stellen, geht
die Pflicht zur Unterhaltung auf ihn über.
Herr Scheringer möchte zur Goldafterbekämpfung wissen, ob es da eine
Strategie gibt.
Herr Rößler teilt dazu mit, dass wir sowohl schon chemisch den
Goldafter bekämpft haben, da gibt es aber ein ganz enges Zeitfenster. Es wurde
auch schon manuell ausgeschnitten. Jetzt muss die Natur es richten, sagt Herr
Rößler. Unsere Kreisstraßenmeisterei lehnt es aus personellen Gründen ab.
Herr Herrmann sagt, dass im aktuellen Sperrbericht des Landkreises
steht, die Straße zwischen Reinsdorf und Baasdorf ist wegen Goldafterbekämpfung
gesperrt. Herrn Rößler ist dies nicht bekannt, er müsste sich dazu erkundigen.
Auch Frau Wohmann ist nichts bekannt.
Herr Mölle brachte den Vorschlag, vielleicht im Amtsblatt den
Verfahrensweg, wie und wo beantrage ich ein Naturdenkmal zu veröffentlichen.
Frau Wohmann sagt, wenn im Kreistag zugestimmt wird, dass wir das Geld
bekommen zur Pflege, dann gern.
Herrn Mölle geht es darum, dass auch die Bürger erfahren, welchen
Verfahrensweg er gehen muss.
Herr Berger brachte den Vorschlag, wenn ein Baum nach 29 Jahren als
Naturdenkmal deklariert wird, könnte man darüber im Amtsblatt informieren. Der
Vorschlag von Herrn Berger fand die
Zustimmung der Anwesenden.
Herr Lehmann war überrascht, dass es seit 1990 keine Anträge auf
Naturdenkmale gab.