Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Frau Kutz erklärte, dass es sich hierbei um einen Beitritt zu einer Willenserklärung handelt, die hier beantragt wird. Wichtig sei festzustellen, dass es nicht nur kleinere Kommunen in den westlichen Heidegebieten waren, die sich dem Antrag angeschlossen haben, sondern dass auch Landkreise diesem beigetreten sind. Frau Kutz erläuterte, dass im Jahr 2018 weitere Landkreise beigetreten waren. Überwiegend gab es in den alten Bundesländern Beitrittserklärungen, in den östlichen Bundesländern ist dies noch nicht der Fall.

Frau Wohmann führte zum Thema Fracking an, dass dies bereits zweimal im Umweltausschuss behandelt wurde und hier darauf hingewiesen wurde, dass die Zuständigkeit beim Landesverwaltungsamt liege. Es gibt hierzu konkrete Vorschriften, die mit Rechtsänderungen 2017 verstärkt wurden. Die Regelungen des Frackings werden in Deutschland ganz selten angewandt. Es wird unterschieden zwischen unkonventionellem Fracking (kam in Deutschland noch nicht vor) und konventionellem Fracking, bei dem auch immer im eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfindet. Im Landkreis gab es hierzu noch keinen Antrag, wenn es dazu kommt, bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Herr Wolpert erklärte, dass er als Kreistagsvorsitzender ein Problem in der Zulassung des Antrages gesehen hatte, denn der Kreistag ist gehalten, sich nur mit den Themen zu beschäftigen, für die er zuständig ist.
Das sich Kommunen dazu äußern, die keine Kreise sind, sondern mit dem Planungsrecht direkt betroffen sind, mag zulässig sein, aber inwieweit der Kreis zuständig sein sollte, ist Herrn Wolpert nicht ersichtlich.
Er schlug vor, dass man sich für die Kreistagssitzung auf diesen Punkt nochmals vorbereitet, um Argumente austauschen zu können, ob der Kreistag darüber überhaupt abstimmen darf und es auf der Tagesordnung lassen zu dürfen.

Herr Northoff teilte die Meinung von Herrn Wolpert. Es betrifft den Kreis in keiner Weise und er sieht keinen Anlass, hierzu einen Beschluss zu fassen.

Herr Schulze erklärte, dass es den Kreis noch nicht betreffe, aber es bereits vor einigen Jahren Firmen gab, die im Landkreis Fracking einsetzen wollten.
Die Frage sei hier aber trotzdem, ob es die Aufgaben des Landkreises in seiner jeweiligen Zuständigkeit betrifft.

Herr Mormann kann die Haltung von Herrn Wolpert als Kreistagsvorsitzender nachvollziehen. Allerdings sei Fracking ein Thema, das alle angeht und man nicht weiß, wie es sich dauerhaft entwickelt. Der Kreistag sollte – auch wenn es nicht seine Zuständigkeit betrifft – eine Willensbekundung dazu abgeben.

Herr Roi vertrat auch die Meinung, dass der Kreistag zumindest eine Meinung zum Thema Fracking abgeben kann und war dafür, dass der Antrag auf der Tagesordnung bleibt und darüber auch abgestimmt wird.

Herr Wolpert informierte, dass er nur in seiner Funktion als Kreistagsvorsitzender die Bedenken angibt, dass der Kreistag nicht dafür zuständig sei. Und dass Dinge so beschlossen werden, wie sie in den Satzungen drin stehen.
Der Kreistag kann sich natürlich darüber hinweg setzen.

Des Weiteren erklärte Herr Wolpert, dass die Tagesordnung des Kreistages – im Einvernehmen mit dem Landrat - durch den Vorsitzenden erstellt wird. Der Kreis- und Finanzausschuss bestimmt nicht die Tagesordnung des Kreistages, sondern er bespricht sie nur vor.

Herr Schulze regte an, aus der Beschlussvorlage für den Kreistag eine Erklärung zu formulieren.

 

Er ließ sodann über die Vorlage abstimmen.

 

Die Vorlage 0942/2019 wurde einstimmig mit 5 Ja-Stimmen, bei 3 Enthaltungen, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.