Frau Jacobshagen berichtete über ein BSG-Urteil vom 30.01.2019, welches eine Rückverweisung von mehreren schlüssigen Konzepten beinhaltet, da die dortig gewählte Vergleichsraumbildung nicht anerkannt wurden. Der Volltext liegt noch immer nicht vor. Der Landkreis ist davon nur mittelbar betroffen, jedoch ist das Urteil richtungsweisend. Auch der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat nur einen Vergleichsraum gebildet und somit besteht Handlungsbedarf. Eine Abstimmung zwischen dem Landkreis und der KomBA hat es bereits gegeben. Für die laufenden strittigen Verfahren wurde der Nachbesserungswille bereits angezeigt.

Ein möglicher Lösungsansatz könnte die Nutzung der durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung  bundesweit flächendeckend gebildeten Mittelbereiche sein. Die KomBA hat dazu bereits Verbindung mit dem BBSR aufgenommen. Auf die gestellten Fragen gab es eine positive Reaktion, aber noch keine Beantwortung.

Möglich wäre die Bildung von 3 Vergleichsräumen in den Grenzen der ehemaligen Altkreise.

Im Jahr 2019 müsste die Ausschreibung für ein neues schlüssiges Konzept vorbereitet werden. Dies ist derzeit nicht möglich, da die Kriterien nicht feststehen. Die einzige Alternative wäre sich an den Wohngeldstufen plus 10 % zu orientieren. Dies kann aber nur eine Übergangslösung sein und würde vermutlich einen Kostenanstieg sowie Mietpreiserhöhungen nach sich ziehen.

Frau Zoschke weist daraufhin, dass der Ausschuss heute letztmalig in der Wahlperiode zusammentrifft und voraussichtlich erst in der neuen Zusammensetzung ab September/ Oktober zusammen kommt.