Herr Dittmann fragte, was tatsächlich noch an Aufgaben bei der B&A bleibt. Ist die hier vorgenommene Splittung noch zweckmäßig?

Herr Böddeker erklärte, dass die Splittung auf Wunsch der B&A zu Stande kam. Es geht hier nur um die Kopf-Kosten für die Schulsozialarbeiter. Derzeitig besteht ein Personalproblem, weil es nicht genug qualifizierte Mitarbeiter gibt.

Frau Hinze äußerte, dass im Bildungsausschuss die Diskussion aufkam, dass bei den Förderschulen nur noch eine 20-Stunden-Stelle zu besetzen wäre und wie man damit umgehen kann. Könnte man die Gelder ggf. umverteilen, um statt der 20 Stunden-Stelle eine 30 bzw. 40 Stunden-Stelle zu fördern?

Herr Schulze gab an, dass man hier nicht die Fördergelder, sondern die Schulsozialarbeiter anders verteilen muss.

Frau Hinze bemerkte, dass noch Geld vorhanden ist, da die Verwaltungskosten gesenkt werden. Es ist die Frage, ob man es auf die Schulsozialarbeiter der Förderschulen aufteilen könnte.

Herr Grimm erklärte, dass erst geprüft werden muss, ob die Sozialarbeiter noch nach den Mindestlohnrichtlinien bezahlt werden. Man weiß noch nicht, ob die Leistung der Schulsozialarbeit ab 01.01.2021 in die Umsatzsteuerpflicht fällt. Dann müsste man einen Teil des Geldes für die Umsatzsteuer verwenden und könnte das Personal nicht aufstocken. Bei einer Aufstockung bis zum 01.01.2021 wäre es schwierig, Personal zu finden.

Frau Hinze fragte, ob die Möglichkeit besteht, aus der 20 Stunden-Stelle wenigstens eine 30 Stunden-Stelle zu machen?

Herr Grimm erklärte, dass die 20 Stunden-Stelle aus dem Grund zu Stande kam, da die B&A nicht in der Lage war, alle Aufgaben, die der Vertrag fordert, zu erfüllen. Die Verwaltungskraft bei der B&A wird aus der Pauschale bezahlt. Die pädagogische Kraft wurde zurückgenommen in die Kreisverwaltung. Auch diese Kraft muss bezahlt werden. Wenn die andere halbe Stelle wieder zurückgeführt wird, würde dies Mehrkosten verursachen, welche in dem Vertrag nicht ersichtlich sind, sich jedoch im Stellenplan der Kreisverwaltung wiederfinden.

Frau Hinze schlug vor, statt die Verwaltungspauschale zu senken, die Personalkosten zu erhöhen und die Stundenanzahl der Stelle um 10 Stunden zu erhöhen. Sie bat um Prüfung, inwieweit es möglich wäre, auch unter der Maßgabe, vielleicht nur bis zum 31.12.2020.

Herr Northoff stellte fest, dass der Beschluss zur Übernahme der Kosten für die Schulsozialarbeiter i.H.v. 1 Mio. EUR beschlossen wurde, jedoch im laufenden Haushaltsplan nur 600.000 EUR eingestellt sind.

Herr Grimm erklärte, dass sich die Kosten für die Schulsozialarbeiter zum einen aus der Finanzierung für 16 pädagogische Stellen und zum anderen aus den Sachkosten zusammensetzen. Bei Vertragsabschluss wurde eine Pauschale vereinbart als Landkreis mit der B&A, welche im Nachgang gesehen zu hoch war. Die Prüfung der Verwendung der Sachkosten ergab, dass diese nicht für Schulsozialarbeit verwendet wurden. Dies führte zur Überkompensation und zu Rückforderungen, die der Landkreis an die B&A hat. Der Vertrag wurde dann angepasst und an die B&A wird nur noch so viel Geld gezahlt, dass es zu keiner Überkompensation kommt.

Herr Northoff fragte, welcher Betrag im Haushaltsplan steht.

Herr Grimm teilte mit, dass es sich um 791.000 EUR brutto und 664.000 EUR netto handelt.

 

Die Vorlage 0903/2019 wurde einstimmig mit 9 Ja-Stimmen, bei 1 Enthaltung, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.