Herr Mölle stellt fest, dass den Ausschussmitgliedern der Entwurf der Abstimmungsvereinbarung mit Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH nach § 22 VerpackG vorliegt. Herr Mölle fragt zunächst an, ob der anwesende Herr Eckelmann für Fragen zur Verfügung steht. Dies wird bejaht.

Herr Mölle übergibt an Herrn Rößler das Wort.

Herr Rößler informiert die Ausschussmitglieder anhand einer Präsentation über die Veranlassung und die Zielstellung der Abstimmungsvereinbarung mit Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH. (Präsentation siehe Anlage)

Seit 1.1.2019 ist ein neues Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Nach § 22 VerpackG ist zwischen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, hier dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld, und den für die Verpackungsentsorgung zuständigen Dualen Systemen, insbesondere die Abstimmung auf die vorhandenen Sammelsysteme des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers in einer Abstimmungsvereinbarung vorzunehmen. Ergänzt wird diese Abstimmungsvereinbarung durch die so genannten Systembeschreibungen /-festlegungen für die Erfassung von Leichtverpackungen (LVP), welche im Altkreis Zerbst in der Gelben Tonne und in den Altkreisen Köthen und Bitterfeld im Gelben Sack gesammelt werden. Weiter gehören dazu Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) und Altglas. Das Duale System setzt sich aktuell aus 8 Firmen zusammen. Die zwischen der BellandVision (Systembetreiber) und dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld 2013 geschlossene Abstimmungsvereinbarung bis zum 31.12.2016 wurde mit Blick auf die anstehende Gesetzesänderung von der VerpackV zum VerpackG letztmalig 2016 mit Wirkung bis zum 31.12.2019 verlängert. Es steht damit als Zielsetzung an, zum 01.01.2020 eine neue Abstimmungsvereinbarung zu schließen. Mit dem in Kraft treten des VerpackG besteht bei der Einsammlung von Leichtverpackungen (LVP) für den Landkreis eine stärkere Einfluss- und Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich Art des Sammelsystems, Art und Größe der Sammelbehälter sowie Häufigkeit und Zeitraum der Leerungen.

Die Vorverhandlungen mit dem gemeinsamen Vertreter aller Dualen System, Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, sind bereits erfolgt. Dieser holt die 2/3 Mehrheit aller Systeme (die 8 Firmen des Systems) ein. Der Verhandlungsinhalt beschränkte sich auf den vorliegenden Entwurf der Abstimmungsvereinbarung, die LVP-Systemfestlegung, die PPK-Systemfestlegung sowie Nebenentgeltvereinbarung. Die Laufzeiten der Abstimmungsvereinbarung und deren Anlagen sind vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2022 vorgesehen. Hiervon ausgenommen ist die Glas-Systemfestlegung, welche noch bis zum 31.12.2021 läuft. In der Vorbereitung sollte ermittelt werden, wer von den Grundstückseigentümern der Altkreise Bitterfeld und Köthen zukünftig statt des Gelben Sackes die Gelbe Tonne nutzen möchte. An einer im März 2019 durchgeführten Umfrage haben sich von den 40.558 möglichen Grundstückseigentümern ca. 5.309 Grundstückseigentümer beteiligt und das Interesse an einer Gelben Tonne bekundet. Dies entspricht ca. 14 % der möglichen Rückmeldungen. Die Umfrage wurde über das Amtsblatt veröffentlicht. Der Landrat hat auch die Presse informiert. Ein Beitrag lief im Regionalfernsehen. Dennoch ist von einer „Dunkelziffer“ weiterer Interessenten auszugehen. Ziel ist die Etablierung eines Mischsystems als Basis für eine weitere Angleichung.

Herr Wallwitz fragt dazu an, ob 14 % der Rückmeldungen eine Gelbe Tonne wollten.

Herr Rößler erläutert, dass sich die 14 % auf die Summe der Rückmeldungen gegenüber der möglichen Rückmeldungen aller betroffenen Grundstückseigentümer beziehen.

Herr Wallwitz stellt nochmal dar, dass aus den vorgetragenen Zahlen kein Rückschluss auf die Grundstückseigentümer gezogen werden kann, die den Gelben Sack behalten wollen.  

Herr Mölle weist auf ein Problem in der Bewertung des Zahlenwerkes hin. Er selbst habe sich für den Gelben Sack entschieden. Wenn also nur ein Grundstückseigentümer sich für den Gelben Sack entschieden hätte, würde die Zahl 5.309 nicht stimmen.

Herr Rößler führt dazu aus, dass mit der Umfrage abgefragt werden sollte, wer eine Gelbe Tonne möchte. Im Umkehrschluss möchten die Grundstückseigentümer, die an der Umfrage nicht teilnahmen den Gelben Sack behalten. Dies entspricht nach Ausführung von Herrn Wallwitz ca. 86 % der möglichen Grundstückseigentümer.

Herr Höppner fragt an, ob nicht aus Kostengründen statt eines Mischsystems ein einheitliches System Ziel sein sollte.

Herr Rößler führt dazu aus, dass es in der Vergangenheit eine Reihe von Beschwerden gab. So wurde u.a. kritisiert, dass die Gelbe Tonne zu groß sei und sich damit sogenannte Fehlwürfe erhöhen. Aber auch der Wunsch nach einer Gelben Tonne, weil man mit dem Gelben Sack unzufrieden ist, wurde geäußert. Dies ist auf die Materialzusammensetzung der Säcke zurückzuführen, die sehr reißempfindlich sind.

Herr Rößler führt zur Präsentation weiter aus, dass ein Gesamtpaket verhandelt wird. Durch den Landkreis wurde die Forderungen im Rahmen der LVP-Systemfestlegung eingebracht die Reißfestigkeit der Säcke zu erhöhen und damit eine verbesserte Sackqualität zu erreichen. Das Duale System fordert eine Erhöhung des Abfuhrrhythmus von einer Abfuhr aller 14 Tage auf 28 Tage. Die Forderung wird mit den Mehrkosten für die Anschaffung der Gelben Tonnen begründet. Es wurde eine Kompromisslösung von 21 Tagen ausgehandelt. Im Zuge der PPK-Systemfestlegung wurde ein Verzicht auf PPK-Mitbenutzung für weitere 3 Jahre verhandelt. Dafür sollen bilaterale Verträge zu den Konditionen der ABI KW GmbH für alle dualen Systemegeschlossen werden.

Die Nebenentgeltvereinbarung enthält die Festlegung einer pauschalierten Zahlung von 1,41 Euro/EW für Stellplatzreinigung und Abfallberatung für weitere 3 Jahre.

Herr Lehmann bittet um Erläuterung zum Verzicht auf PPK-Mitbenutzung und zu den bilateralen Verträgen.

Frau Schattenberg führt dazu aus, dass die Entsorgung von Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) durch die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH (ABI KW) erfolgt. Die ABI KW ist beauftragt PPK, die nicht Verpackungen sind zu entsorgen. Um keinen weiteren Weg für PPK-Abfällen aus Verpackung zu etablieren, hat das Duale System mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern die Vereinbarung der Mitbenutzung des vorhandenen Entsorgungsweges für ihre Verpackungs-Abfälle aus Papier, Pappe und Kartonage geschlossen. Diese Abfälle werden über die Blaue Tonne entsorgt. Nach dem VerpackG kann dafür ein Mitbenutzungsentgelt verlangt werden. Dafür liegt noch keine Kalkulation vor. Es wurden jedoch Konditionen vorgegeben zu denen die Dualen Systeme bilaterale Verträge mit der ABI KW abzuschließen haben. Einzelverhandlungen sind damit ausgeschlossen.

Herr Mölle fragt Herrn Eckelmann an, ob er schon nähere Ausführungen zu den bilateralen Verträgen machen kann.

Herr Eckelmann merkt zunächst an, dass LVP und PPK strikt zu trennen sind. Seine weiteren Ausführungen beziehen sich auf PPK-Abfälle. Die Entsorgung des Dualen Systems von Verpackungsabfällen ist ein Privatsystem und greift im Bereich der PPK-Abfälle in den öffentlichen Bereich ein. Da eine Trennung zwischen PPK-Verpackungsabfälle und sonstige PPK-Abfälle nicht zweckdienlich ist. Seit 1992 werden alle PPK-Abfälle egal welcher Herkunft über die Blaue Tonne entsorgt. Die Lösung zur Kostenbeteiligung an der Entsorgung seitens des Dualen Systems ist die Mitbenutzung. Die Kalkulation stellt sich in der Praxis schwierig dar, es ist eine Nachkalkulation der Entgelte erforderlich. Diese bildet die Basis für die neue Vorkalkulation. Die Nachkalkulation ist noch nicht abgeschlossen. Daher wurde eine Interimslösung mit der ABI-KW gewählt. Zunächst wurde ein vernünftiger Mengenanteil festgelegt, der deutlich über dem bisherigen liegt. Dieser betrug 22 Masseprozent von der gesammelten Menge

Die ABI-KW hat an den Landkreis einen Vorschlag unterbreitet. Dieser beinhaltet, dass 29 Masseprozent der Sammelmenge an die Dualen System zu einem Preis von 142 Euro/Tonne inklusive Sammlung und Behälterstellung im unverpressten Zustand abgegeben wird. Die Zahlung erfolgt an die ABI-KW. Durch die Verfahrensweise wird eine einheitliche Vertragsgestaltung mit den Dualen Systemen erreicht und die bisherige Einzelaushandlung der Bedingungen beendet. Herr Eckelmann merkt noch an, dass sich die Sammlung von PPK-Abfällen in sich nicht rechnet. Die ist nur bei den Aufkäufern der Fall, die die PPK angeliefert bekommen (derzeit 7 Ct/kg).

Herr Mölle bittet um Auskunft über den neuen Mengenanteil an PPK. Vorher waren es 18-22 Masseprozent. Herr Eckelmann teilt mit, dass es aktuell 29 Masseprozent sind. Diese Vereinbarung soll für die nächsten 3 Jahre geschlossen werden. Dazu wurden 2 Sortieranalysen durch ein beauftragtes Ingenieurbüro durchgeführt.

Herr Mölle kommt nochmal auf die Ausgangsfrage zum Stand der bilateralen Verträge zurück. Herr Eckelmann teilt mit, dass noch keine Verträge abgeschlossen wurden.

 

Herr Mölle fragt an, wie sich die Erhöhung der Kosten durch die Stellung von Gelben Tonnen im Altkreis Bitterfeld und Köthen sowie die Erhöhung des Abfuhrrhythmus erklärt. Da im Altkreis Zerbst bereits Gelbe Tonnen genutzt werden.

Herr Eckelmann führt aus, dass in Zerbst ca. 9.240 Gelbe Tonnen stehen. Die Bereitstellung der Gelben Tonnen erfolgt durch den Entsorger. Dieser wird durch Ausschreibung ermittelt. Die bisher gestellten Behälter sind Eigentum der Wolfener Recycling GmbH. Folglich werden sich die Kosten für den Entsorger durch die zusätzliche Stellung von Gelben Tonnen gegenüber der jetzigen Stellung erhöhen. Die Logistik mit einer Tonne ist höher als die Logistik mit einem Sack. Z.B. entsorgt die Fa. Tönsmeier die Säcke von 47.000 Einwohnern mit einem Fahrzeug. In Zerbst werden die Gelben Tonnen von 22.000 Einwohner mit einem Fahrzeug entsorgt.

Frau Wohmann merkt an, dass die 5.903 zusätzlichen Tonnen das Ergebnis der Umfrage in den Altkreisen Köthen und Bitterfeld sind und damit die Grundstückseigentümer betrifft, die bis jetzt keine Gelbe Tonne haben.

Herr Rößler führt weiter zur Zeitschiene aus. Die Beratung im Kreis- und Finanzausschuss erfolgt am 18.06.2019 und anschließend behandelt der Kreistag am 27.06.2019 die Beschlussvorlage. Sofern der Kreistag die Abstimmungsvereinbarung mit ihren Anlagen nicht beschließt, läuft die Entsorgung unverändert weiter.

Frau Wohmann unterstreicht die Sonderstellung durch den ausgehandelten Kompromiss einer Abholung aller 21 Tage und das angedachte Mischsystem, was sonst unüblich ist. In den alten Bundesländer erfolgt die Abholung aller 28 Tage.

Herr Mölle macht in diesem Zusammenhang angesichts der Sommertage auf die Beibehaltung der Abholung aller 14 Tage aufmerksam und stellt nochmal die Problematik hinsichtlich der verbesserungsbedürftigen Sackqualität sowie den Schäden durch Wildtiere mit den entsprechenden Verunreinigungen durch aufgerissene Säcke dar.

Herr Lehmann fragt an, ob es durch den veränderten Abfuhrrhythmus zu einem Mehrbedarf an Großbehältern für LVP in den Ballungsräumen kommen wird oder dies eventuell auch zu mehr „Fehlwürfen“ in die Müllbehälter führen kann. Herr Eckelmann führt dazu aus, dass bereits jetzt bei den 1000 Liter-Behältern eine Abholung aller 7 Tage erfolgt und dieser Rhythmus beibehalten wird. Das steht auch so in der LVP-Systemfestlegung.

Herr Wallwitz fragt an, welche Gemeinden die komplette Umstellung auf Gelbe Tonnen gefordert haben. Laut Auskunft von Frau Schattenberg sind es die Gemeinden Südliches Anhalt und Muldestausee.

Herr Lehmann bittet um Auskunft, ob der 3-Jahres-Zeitraum für die Ausschreibung bundesweit üblich ist. Dies wird bestätigt.

Die Ausschussmitglieder haben über die BV/0954/2019 wie folgt abgestimmt:

4 Ja-Stimmen und

2 Enthaltung