Herr Böddeker informierte über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Halle in der Verwaltungsrechtssache des Landkreises Anhalt-Bitterfeld gegen das Landesschulamt Sachsen-Anhalt und die Berufsbildende Schulen Anhalt-Bitterfeld. Der Landkreis hat das Verfahren in 1. Instanz gewonnen. Es wurde festgestellt, dass es Zuständigkeit des Landkreises und somit des Kreistages ist, darüber zu entscheiden, ob der Berufsbildungsgang Fachoberschule an den Berufsbildenden Schulen am Standort Köthen aufgegeben wird oder nicht. Es ist nicht Kompetenz des Schulleiters. Der Bildungsgang wird an beiden Standorten angeboten. Dem neuen Kreistag wird diese Angelegenheit zur Entscheidung vorgelegt.

Für Herrn Northoff stellte das Urteil keine Überraschung dar. Er hält die Auffassungen von Herrn Woischnik und des Landesschulamtes für juristischen Unsinn und hofft, dass es nicht zu einer Beschwerde kommt. Da weitere Zeit ins Land geht, dürfte es problematisch sein, ob es dann noch Schüler für diesen Bildungsgang gibt.

Herr Mormann fragte, welche personalrechtlichen Konsequenzen sich jetzt für Herrn Woischnik ergeben? Er zweifelt, ob sich hier wieder ein Vertrauensverhältnis herstellen lässt. Weiterhin fragte er, wer die Verantwortung dafür trägt, wenn sich die Schüler anders orientieren müssen, weil keine Jahrgänge mehr zu Stande kommen. Was ist mit den Lehrkapazitäten, die plötzlich über sind? Was ist mit den Schülern, die man verloren hat? Er gratulierte dem Landkreis, dass man diesen juristischen Weg bestritten hat.

Herr Northoff erklärte, dass wir für mögliche Personalmaßnahmen nicht zuständig sind, da der Schulleiter Landesbeamter ist.

Frau Hinze fragte, ob es ratsam wäre, sich im Bildungsausschuss im August dem Thema Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes anzunähern und zu schauen, dass die Zeit nicht davon rennt.

Herr Böddeker hielt es nicht für notwendig, eine Entscheidung des Kreistages vorzubereiten.