Herr Dittmann erklärte, dass die Fraktion die Beschlussvorlage ablehnen wird, da man nicht nachvollziehen kann, dass man für den Erwerb eines Mischsystems von den ca. 6000 Haushalten profitiert und für alle anderen Haushalte im Landkreis die Leistungsbedingungen um 50% einkürzt, bzw. wenn man die bisherigen Leistungen behalten möchte, um 50% verteuern müsste. Dieses Verfahren kann kaum geeignet sein, das Vertrauen in die öffentliche Entsorgungswirtschaft zu untermauern. Die Notwendigkeit dafür erschließt sich nicht. Bei der Umfrage im Amtsblatt war nicht für jeden erkennbar, dass es sich um eine verbindliche Bestellung handelte. Nicht hinnehmbar ist die Verlängerung der Abholzeiten von 2 Wochen auf 3 Wochen.

Herr Northoff fragte sich, ob nur die 6000 Haushalte eine Gelbe Tonne zur Verfügung gestellt bekommen, die sich an der Befragung beteiligt haben. Er sah es bisher als reines Abstimmungsverhalten mit dem Ergebnis, dass sich 2/3 dafür entschieden haben, jedoch nicht, dass alle anderen die Gelben Säcke behalten müssen.

 

(Herr Roi gekommen = 9 stimmberechtigte Mitglieder)

 

Herr Mormann stellte fest, dass sich bei der Befragung im Amtsblatt von 45.000 Haushalten nur ca. 6.400 Haushalte gemeldet haben, die eine Gelbe Tonne möchten. Warum wurde an dieser Stelle das Verfahren nicht beendet? Woher kommt der Preisaufschlag? Wenn nicht mehr bezahlt wird, muss die Leistung sinken. Die Leistung sinkt nicht nur für die 6.400 Haushalte, sondern für alle. Er fragte, wie die Säuberung der Tonnen einkalkuliert wird. Was passiert, wenn jemand mit der Tonne im Zeitraum von 3 Wochen nicht ausreicht? Was ist mit den Leuten, die sich erst später für eine Gelbe Tonne entscheiden?

Herr Northoff fragte, was die Konsequenz wäre, wenn diese Vereinbarung nicht abgeschlossen wird?

Frau Wohmann erklärte, dass dann für die nächsten 3 Jahre das jetzige System beibehalten wird.

Herr Rößler gab an, dass man das Mischsystem einführen will, weil zum einen das Ergebnis der Befragung aussagt, dass sich 84% der Befragten eine Gelbe Tonne vorstellen können. Zum anderen gibt es konkrete Anträge von den Einheitsgemeinden Stadt Südliches Anhalt und Muldestausee, die schriftlich vorliegen und an den Landrat herangetragen wurden mit der Bitte, die Gelbe Tonne in ihrer Zuständigkeit einzuführen. Aus diesem Grund schlug die Verwaltung die Einführung des Mischsystems vor. Über die Befragung im Amtsblatt sollte vorerst der Bedarf an der Gelben Tonne ermittelt werden. Zur Halbierung der Leistung teilte Herr Rößler mit, dass es im vorigen Jahr im Altkreis Zerbst eine stichprobenartige Untersuchung sowohl im ländlichen Raum als auch in Wohnanlagen gegeben hatte mit dem Ziel, zu schauen, wieviel Volumen in einer gelben Tonne noch möglich wäre. Dabei kam heraus, dass es noch möglich wäre, für eine weitere Woche Leichtverpackungen zu entsorgen. Wenn das Mischsystem eingeführt werden sollte, besteht die Möglichkeit, nach 3 Jahren (nach Ablauf der 1. Vertragslaufzeit) für mehrere Einwohner die Gelbe Tonne einzuführen. Bei den Kosten muss der Ausschreibungsgewinner kalkulieren, dass für die Einwohner des Landkreises keine Mehrkosten entstehen, egal, welches Modell man favorisiert. Ein großes Thema bei den Gelben Säcken ist die geringe Reißfestigkeit. Hier konnte man aushandeln, dass der Calciumcarbonat-Anteil in den Gelben Säcken verringert werden würde, so dass die Reißfestigkeit sich erhöhen würde.

Herr Honsa beglückwünschte Herrn Dittmann zur Gelben Tonne. Warum darf man diese im Südlichen Anhalt nicht bekommen? Darf dort keine demokratische Entwicklung stattfinden und muss man ewig den Gelben Sack behalten? Er begrüßte die Einführung der Gelben Tonne. Man hat sich bei der Umfrage nicht umsonst gemeldet. Warum sollen das die Gröbziger nicht hinbekommen, alles in der Gelben Tonne unterzubekommen?

Herr Dittmann plädiert selbstverständlich für die Gelbe Tonne. Es ist aus der Mitteilung im Amtsblatt nicht klar geworden, dass man eine verbindliche Bestellung für die Gelbe Tonne abgegeben hat. Es ist keine demokratische Entscheidung, weil ein Großteil der Bevölkerung durch die unglückliche Formulierung von diesem Prozess ausgeschlossen wurde. Die Entsorgungskosten bleiben hier gleich, jedoch erhält man weniger Leistung.

Herr Honsa fragte, ob hier die Möglichkeit besteht, es juristisch sauber und für die Bevölkerung klar verstehbar niederzuschreiben.

Herr Rößler teilte mit, dass sich nur Bürger melden sollten, die einen Wechsel vom Gelben Sack zur Gelben Tonne wünschen.

Herr Mormann fragte, warum es jetzt durchgesetzt werden soll, wenn sich von 45.000 Haushalten nur 6.400 Haushalte positiv äußern. Wenn nur die 6.400 Haushalte eine Gelbe Tonne erhalten und sich für den Rest nichts ändert, würde er zustimmen. Er versteht nicht, warum die Bürger, welche den Gelben Sack weiter erhalten wollen, diese Leistungseinschränkung in Kauf nehmen sollen. Er stellte die Frage, ob der Vertrag bereits unterschrieben ist, man nun merkte, dass der Kreistag zustimmen muss und die Sache somit bereinigen will.

Herr Böddeker erklärte, dass der Vertrag unter Gremienvorbehalt unterschrieben ist. Es steht ausdrücklich geschrieben: „vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages“.

Herr Wolpert gab an, dass beim Ausfüllen des Formblattes jeder erkennen konnte, ob er eine Gelbe Tonne möchte oder nicht. Man hätte davor die Frage stellen müssen, ob man ein Mischsystem will oder nicht. Diese Frage wurde offensichtlich einsam getroffen. Hier könnte man die Kritik anwenden. Die Abholung der Gelben Tonnen im 3 Wochen-Rhythmus liegt daran, dass sich der Vertragspartner zu nichts anderes hinreißen ließ. Seines Erachtens ist das ganze System fehlerhaft. Den Bogen bei den Verhandlungen zu überziehen, ist schwer. Es stellt sich daher die Frage, ob man bei dem alten System bleibt oder man nun den Einstieg versucht, um es in 3 Jahren komplett durchzusetzen.

Herr Böhm war der Meinung, dass die Nachteile des neuen Systems zu groß sind. Hierbei sollte keine Entscheidung übers Knie gebrochen werden. Er ist dafür, das alte System zu behalten.

Frau Kutz äußerte, dass die Fraktion den 3-wöchigen Rhythmus als sehr nachteilig empfand. Die 6.000 Haushalte sind ein sehr geringer Anteil. Es wäre möglich, hier weiterhin das bisherige System zu verwenden.

Herr Rößler gab an, dass man beabsichtigte, es den Leuten im Landkreis recht zu machen, die gerne eine Gelbe Tonne hätten. Das Duale System hatte sich gegen das Mischsystem gesträubt und es wurde ein 4-wöchiger Rhythmus vorgeschlagen. Nach langen Verhandlungen einigte man sich auf 3 Wochen. Die Anschaffungskosten für die Tonnen werden somit wieder reingeholt. Die Ausschreibung erfolgt dann zu den gleichen Konditionen. Es gibt eine neue Firma für die nächsten 3 Jahre. Das macht aber dann die Einführung des Mischsystems nicht leichter. Wenn man jetzt den Fuß in der Tür hat, wäre es durchaus möglich, die Zahl der Gelben Tonnen zu erhöhen, wenn in 3 Jahren wieder neu verhandelt wird, die Zahl der Gelben Tonnen zu erhöhen. Ansonsten fängt man in 3 Jahren wieder von vorne an.

Herr Mormann bemerkte, dass derjenige, der die Gelbe Tonne anschafft, während der Laufzeit des Vertrages nicht in der Lage ist, die Anschaffungskosten der Gelben Tonne abzuschreiben. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, was den entsprechenden Betrieb angeht, ist die Tonne nicht unbedingt das Non plus ultra.

Herr Northoff glaubte, dass die Kosten der Tonne nicht das ausschlaggebende Argument sein dürfte. Er sieht darin ein Problem, ob das Mischsystem gewollt ist. Es könnte ein Vorbehalt gegen die Vorlage aus unterschiedlichen Gründen da sein, da viele der Meinung sind, man hätte länger ein Wahlrecht.

Frau Hinze fragte, ob man nach 3 Jahren zum alten System zurückkehren könnte, falls es nicht funktionieren sollte. Sie stellte weiterhin fest, dass die Grundstückseigentümer befragt wurden und nicht die jeweiligen Leute. Wenn man dann einen Grundstückseigentümer befragt, der ca. 10 Mietparteien hat, ergibt dies eine vollkommen andere Zahl.

Herr Roi fragte, ob man eine weitere Tonne erhält, wenn man mit dem Abfuhr-Rhythmus nicht hinkommt. Ist eine 2. Tonne von vornherein einkalkuliert? Weiterhin fragte er, wie groß der Puffer ist, der eingeplant ist. Er könnte sich durchaus vorstellen, dass weitere Haushalte Bedarf an einer Tonne anmelden.

Herr Rößler erklärte, dass bei den 240 Liter-Tonnen ein Puffer von 100 Tonnen enthalten ist. Bei den 1100 Liter-Behältern sind es 50 Behälter. Im Vertrag vom Dualen System steht jedoch, dass in begründeten Mehrbedarfsfällen zusätzlich eine Tonne zur Verfügung gestellt wird.

Herr Honsa fragte, ob mehr Kunststoff für eine Gelbe Tonne oder für den Gelben Sack produziert wird.

Diese Frage konnte nicht beantwortet werden.

Frau Kutz fragte, ob das Duale System in begründeten Fällen für alle 6000 Haushalte zusätzlich eine weitere Tonne zur Verfügung stellen würde?

Herr Eckelmann stellte klar, dass das Duale System nur ein Kassenwart bzw. ein Geldwechsler ist. Die bekommen ihr Geld von den Inverkehrbringern, behalten ihren Kapitalertrag übrig und zahlen die Sortierer und Entsorger aus. Es wird für nicht einen Behälter bezahlt. Der Zahlemann in diesem Geschäft ist derjenige, der die Ausschreibung gewinnt. Es wird 36 Monate der gleiche Betrag gezahlt. Daraus ist alles zu decken, egal ob 100 Behälter mehr gebraucht werden oder nicht. Das ist ein Risikospiel. Er wird sich aber wieder mit aller Kraft beteiligen.

Herr Böhm vertrat weiterhin die Auffassung, man sollte sich 3 Jahre Zeit nehmen, um es richtig vorzubereiten.

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.

 

Die Vorlage 0954/2019 wurde mehrheitlich mit 3 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen, abgelehnt. Die endgültige Entscheidung trifft der Kreistag.