Herr Köhler bezog sich auf seine Äußerung zur Wahl des Wahlbevollmächtigten. Er stellte die Anfrage, ob es auch fraktionslosen Mitgliedern des Kreistages möglich ist, wenn sie einer anderen Gruppe angehören, Vorschläge zu machen. Es wurde darauf verwiesen, dass nur Fraktionen die Möglichkeit haben, dort Vorschläge zu machen. Im Antwortschreiben des Landrates wurde mitgeteilt, dass ein Ermessen besteht, ob das Vorschlagsrecht nur den Fraktionen erteilt wird. Es wurde sich auf die Bildung von Ausschüssen bezogen. Darin sah Herr Köhler eine Ungerechtigkeit in Bezug auf die Mandatsträger, wenn durch diese Verfahrensweise jemand komplett ausgeschlossen werden kann. Laut dem neuen KVG können sich 3 Mandatsträger zu einer Fraktion zusammenschließen. Wenn nur 2 Personen von einer Partei da sind, welche sich nicht zusammenschließen wollen, hätten diese nach dieser Methode kein Vorschlagsrecht für die Bildung eines solchen Wahlbevollmächtigten. Herr Köhler war der Auffassung, dass bei solch einem Ehrenamt als Richter alle höchstdemokratischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollten. Er hatte sich nicht dazu geäußert, weil er mit den Vorschlägen kein Problem hatte. Aber diese Verfahrensweise könnte in der nächsten Legislatur jemand anderem auf die Füße fallen. Es wäre nur gerecht, dass Mandatsträger gleichberechtigt Wahlvorschläge bringen können. Der Landrat hat jedenfalls davon Abstand genommen.

Weiterhin bezog er sich auf seine Frage zum Bündnis gegen Rechts. Er fragte, ob es rechtens ist, bezahlte Verwaltungsbeamte zu dieser politischen Veranstaltung zu schicken. Herr Köhler verlas das Antwortschreiben des Landrates. Die Frage, wer weiterhin an der Veranstaltung teilgenommen hat, hatte er nicht gestellt. Er fragte, auf welcher gesetzlichen Grundlage das geschehen ist. Dies wurde nicht beantwortet. In der nächsten Legislatur wäre es gut, wenn alle Mandatsträger dasselbe Recht haben, gleichberechtigt mit abzustimmen.

Herr Dr. Trummel gab den Hinweis, dass sich am 28.06.2019 zum 100. Mal die erpresste Abgabe der Unterschrift unter den Versailler Vertrag jährt. In Zörbig gibt es dazu eine kleine Gedenkveranstaltung mit einer Kranzniederlegung.

 

(Herr Dr. Rauball gegangen = 40+1 = 74,55%)

 

Herr Wolkenhaar teilte mit, dass man im Landkreis Anhalt-Bitterfeld im Bereich der Feuerwehrtechnischen Zentrale die Möglichkeit hat, Hebekissen prüfen zu lassen. Des Weiteren verfügt die Feuerwehr auch über Sprungbretter. Diese werden jedoch nicht durch den Landkreis geprüft, sondern zur Prüfung weggeschickt. Während dieser Zeit stehen diese Sprungbretter den Kommunen nicht zur Verfügung. Somit sind die Fahrzeuge nicht voll einsatzfähig. Warum ist es nicht im Interesse des Landkreises, diese Sprungbretter hier zu prüfen? Er merkte an, dass sich der Landkreis noch einmal überlegen sollte, die Sprungbretter in dieses Prüfprogramm aufzunehmen.

Herr Schulze sicherte zu, mit dem Amtsleiter zu sprechen.

Herr Roi gab zur Kenntnis, dass die Zahl der Wehren im Landkreis steigt, die solche Sprungbretter haben.

Herr Köhler wies darauf hin, dass die Antwort zur Fehlbefüllung der Tonnen fehlt und in das neue Konzept eingearbeitet werden muss. Die Aussage, dass man den 3 Wochen-Rhythmus in Kauf nehmen muss, wenn man eine Veränderung haben möchte, fand er nicht richtig.