Herr Wolpert teilte mit, dass der Vertreter des Dualen Systems, Herr Schneider, eingeladen wurde, da es in den Ausschüssen bereits problematische Diskussionen gab. Er bat um Zustimmung, dass dieser kurz einleitende Worte sagen darf.

Herr Hövelmann erwartete, dass sich der Hauptvertragspartner, in dem Falle der Landrat bzw. eine beauftragte Person der Verwaltung, zu dem Vorgang positioniert, bevor sich ein Dritter als Sachverständiger äußert.

Herr Wolpert ließ vorerst über das Rederecht für Herrn Schneider abstimmen. Die Mitglieder des Kreistages stimmten mit 38 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen, zu.

Herr Lehmann fragte nach dem Abstimmungsergebnis aus dem Kreis- und Finanzausschuss am 18.06.2019.

Herr Schulze teilte folgendes Abstimmungsergebnis mit: 3 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen.

Herr Rößler begründete den Beschlussantrag und stellte die verschiedenen Varianten vor. Die klügere Variante wäre die Einführung eines Mischsystems. Es gab kontroverse Diskussionen. Die erste Grundlage, mit dem Dualen System in Verhandlungen zu treten war, der Bedarf an Gelben Tonnen. Wie groß ist das Interesse der Bürger an einer Gelben Tonne? Über das Amtsblatt erfolgte hierzu eine Befragung. Diese hat ergeben, dass ca. 5.400 Grundstückseigentümer die Gelbe Tonne wünschen. Das Ganze wurde vorbehaltlich formuliert.

Im Anschluss wurde mit dem Dualen System verhandelt. Es wurde sehr oft die geringe Reißfestigkeit der Gelben Säcke kritisiert. Auch hierüber wurde mit dem Dualen System verhandelt, so dass über eine Verringerung des Calciumcarbonat-Anteils gesprochen wurde. Sollte es heute zur Beschlussfassung kommen, werden ab 01.01.2020 Gelbe Säcke mit einer höheren Reißfestigkeit ausgeliefert.

Herr Schneider, Regionalleiter des Dualen Systems in Berlin, äußerte, dass es 8 Duale Systeme gibt, die kooperativ zusammenarbeiten und Ausschreibungen etc. gemeinsam gestalten. Er führte aus, dass Mischsysteme bei den Dualen Systemen nicht beliebt sind. Diese sind sehr teuer, sollen eigentlich abgeschafft und nicht ausgeweitet werden. Alles was verhandelt wird, muss er den anderen Dualen Systemen vorlegen. Dafür benötigt er eine 2/3-Mehrheit. Für das Mischsystem mit einem Abfuhrrhythmus von 3 Wochen bekam er eine knappe 2/3-Mehrheit. Er brachte es zur Ausschreibung und hält den Vorschlag der Verwaltung immer noch für gut. Mit diesem Vorschlag ist man in die Verhandlung gegangen. Hierbei muss man in die Zukunft schauen. Die Verträge laufen 3 Jahre und das Paket, welches vorlegt wurde, befand Herr Schneider für sehr klug. Die Ablehnung des Kreis- und Finanzausschusses überraschte ihn. Eine Rahmenvorgabe hält er für Unfug. Dieser Vorschlag ist gut und klug und bietet in 3 Jahren die Möglichkeit für den Landkreis, seine Position zu verbessern. Er wies darauf hin, dass es in 3 Jahren kaum möglich sein wird, mit einem Dualen System ein Mischsystem abzuschließen. Es wurde ein kluges Paket vorgelegt. Alles andere würde in die Vergangenheit führen und nicht in die Zukunft.

Herr Hövelmann äußerte, dass er ein solches Vorgehen noch nicht erlebt hatte. Die Befragung führte bei den meisten Bürgern nicht zu der Klarheit, die der Fragesteller beabsichtigte, nämlich die verbindliche Entscheidung für die Zukunft, welches Entsorgungssystem man persönlich für den eigenen Haushalt haben möchte. Er ging davon aus, dass die geringe Zahl der Rückmeldungen auch damit zu tun hat, dass die Bürger, die sich nicht zurückgemeldet haben, entweder die verbindliche Rückmeldung nicht wahrgenommen haben, oder für sich entschieden haben, dass sie zufrieden sind und sich deshalb nicht zurückgeäußert haben. Es überraschte ihn, dass dieses Ergebnis mit ca. 6.000 Rückmeldungen zur Umstellung vom Gelben Sack zur Gelben Tonne dazu führt, dass man eine grundsätzliche Verschlechterung der Leistungen für alle Bürger im Landkreis diskutiert. Die Entsorgungszeiträume von 3 Wochen sind ein Problem. Er wirbt dafür, nicht übereilt eine Entscheidung zu treffen. Man soll sich die Zeit nehmen ein System zu erstellen, das sowohl für die Bürger als auch den Landkreis akzeptabel ist. Er hielt den vorliegenden Vorschlag nicht für zustimmungsfähig. Er verwies auf einen Antrag der CDU-FDP, welcher noch eingebracht werden soll. Im 1. Teil geht es darum, den 14-tägigen Abholrhythmus beizubehalten. Die Formulierung, dass dies erfolgen „soll“, hat nicht den Verbindlichkeitscharakter, den wir brauchen. Es sollte formuliert werden, dass sicherzustellen „ist“, dass der 14-tägige Rhythmus beibehalten wird. Zum 2. Antrag sollte man sich in den Fachausschüssen und mit der Verwaltung beraten, ob dies ein realistischer Weg ist, dass man gebäudeweise unterschiedliche Entsorgungsmöglichkeiten hat.

Herr Köhler bezog sich auf den Sachverhalt. Das auf Seite 10, § 8, angegebene Verfahren zum Umgang mit Fehlbefüllungen ist in Anlage 3 nicht ersichtlich. Fehlbefüllungen verursachen erhebliche Zusatzkosten und Aufwendungen. Wie wird da verfahren? Bei den Anträgen der CDU-FDP wies er darauf hin, dass der 3-wöchige Abfuhrrhythmus in der Sommerzeit nicht nur für die Bürger eine Belastung darstellt, sondern auch für das Personal, das für die Entsorgung zuständig ist.

Herr Wolkenhaar begründete den Antrag der CDU-FDP. Man ging bei der Antragstellung davon aus - egal, ob man es umsetzen konnte oder nicht – jedem Bürger, der eine Wahlmöglichkeit hat, sein Wahlsystem zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund ist es eine Willensbekundung der Fraktion. Die Kreistagsmitglieder sollten sich keine Gedanken über die Machbarkeit machen, sondern ihren Willen zum Ausdruck bringen. Er hofft, dass man sich zu diesem 2. Antrag heute auch verständigen kann, da die Situation dadurch verbessert wird. Es gibt bereits ein Mischsystem, man fängt nicht bei null an. Sollte der neue Vertrag heute nicht beschlossen werden, dann wird alles so bleiben, wie es jetzt ist.

 

(Herr Dr. Försterling gekommen = 40+1 =74,55%)

 

Herr Wolpert verstand den Antrag der CDU-FDP bisher als Änderungsantrag, über den abgestimmt werden soll. Wenn es jetzt nur eine Willensbekundung ist, die der Kreistag gibt und mit dem Dualen System diskutieren soll, muss Herr Wolkenhaar dem Landrat erklären, ob er die Unterschrift setzen darf oder nicht. Des Weiteren sollte Herr Wolkenhaar mitteilen, an welcher Stelle die Änderungsbefehle des Antrages 1 eingesetzt werden sollen. Zum Antrag 2 hatte Herr Wolpert ein systematisches Problem. Diese Vereinbarung ist Grundlage einer Ausschreibung. Der Bedarf an Gelben Tonnen würde sich täglich ändern, je nachdem, wie viele Anmeldungen eingehen. Aus diesem Grund wird keiner mehr eine Ausschreibung akzeptieren. Dieser Antrag wird nur deklaratorisch sein oder nicht durchführbar. Darüber sollte sich Herr Wolkenhaar im Klaren sein, dass es ein rechtlich neues Angebot ist, wenn wir anders zustimmen. Das kann das Duale System annehmen oder ablehnen.

Herr Wolkenhaar möchte grundsätzlich einen geänderten Vertrag. Es ist eine Willensbekundung des Kreistages, dass sich der Vertrag ändert. Diese Änderung muss entsprechend umgesetzt werden. Ob die Bürger sich für eine Tonne oder für einen Sack entscheiden, muss vorher von der Verwaltung abgefragt werden, damit man eine Ausschreibung mit der entsprechenden Anzahl der Tonnen vorbereiten kann. Dass die Ausschreibung jetzt schon vorbereitet worden ist, ist nicht das Problem der CDU-Fraktion. Herr Wolkenhaar ist der Auffassung, wenn die Ausschreibung nicht dieser Vereinbarung entspricht, muss sie aufgehoben und erneut veröffentlicht werden. Wenn die beiden Punkte auf dem Änderungsantrag erreicht sind, kann man dieser Vereinbarung zustimmen.

 

(Herr Dr. Trummel gekommen = 41+1 = 76,36%)

 

Herr Wolpert stellte die Frage an Herrn Rößler, wo der Passus mit dem 3 Wochen-Rhythmus zu finden ist.

Herr Rößler gab an, dass es in der Systemfestlegung geändert werden muss, in der Anlage 3 zur Abstimmungsvereinbarung.

Herr Wolpert fragte, wo der 2. Antrag eingefügt werden könnte.

Frau Kutz stellte fest, dass der Vorschlag nicht ausreichend genug ist. Sie mahnte an, dass die Mitglieder des Kreistages erst zu einem sehr späten Zeitpunkt durch die Verwaltung beteiligt wurden. Bei der Umfrage im Amtsblatt stand im Konjunktiv, dass es dazu kommen „könnte“, aber genauso gut steht im Konjunktiv „es muss nicht dazu kommen“. Es hatte sich nur ein geringer Anteil beteiligt. Sie bezweifelte, dass diejenigen wussten, dass sie sich für 3 Jahre unabänderlich festgelegt haben. Auch nicht diejenigen, die sich nicht gemeldet haben und nun 3 Jahre den Gelben Sack behalten werden. Sie ist überzeugt, dass die 100 Tonnen als Puffer nicht ausreichen werden. Sie gab zu bedenken, dass es eine größere Anzahl von Hausverwaltungen gibt, die ihren Wohnsitz nicht im Landkreis Anhalt-Bitterfeld haben. Diese hatten gar nicht die Möglichkeit, das Amtsblatt zu lesen und konnten sich daher nicht für eine Variante entscheiden. Die Fraktion DIE LINKE. wird den Beschlussvorschlag ablehnen, da der 14-tägige Abholrhythmus beibehalten werden soll. Die Verwaltung wird aufgefordert, in den nächsten 3 Jahren das System gründlicher vorzubereiten, so dass sich auch jeder dazu äußern kann.

Herr Köhler bezog sich auf seine Anfrage, was mit den Fehlbefüllungen der Behälter passiert. Es wurde nichts aufgeführt und muss noch eingearbeitet werden. Er fragte sich, ob man im Ausschuss über den Antrag der CDU-FDP gesprochen hat, da die Debatte im Kreistag ganz schön lang ist.

Herr Roi bezog sich auf den Antrag der CDU zur Drucksache und fragte, was diese beiden Anträge überhaupt sollen? Vom Inhalt her sind sie absolut zu unterstützen. Es ist fraglich, ab wann sie gelten sollen. Für jetzt oder erst in 3 Jahren? An welcher Stelle ist es im Vertrag zu ändern? Ist das überhaupt möglich? Er ging davon aus, dass es Auswirkungen auf die Kostenstruktur hat. Was passiert mit den Bürgern, die es im Amtsblatt falsch gelesen hatten? Es ist nicht auszuschließen, dass sich Bürger im Nachhinein melden, die eine Gelbe Tonne möchten. Der Antrag 2 wäre somit inhaltlich überhaupt nicht umsetzbar, weil der Anbieter das nicht liefern kann. Er verstand nicht, was dieser Antrag soll. Ist es eine Willensbekundung für in 3 Jahren? Es ist nicht sinnvoll, den 3-wöchigen Abfuhrrhythmus nach 3 Jahren wieder zu ändern in einen 2-wöchigen Rhythmus, da sich die Bürger dann bereits dran gewöhnt haben.

Herr Wolpert stellte fest, dass man mit dem Antrag 1 den Vertrag ändern würde. Ein Angebot der Gegenseite würde abgelehnt und eine Änderung vorschlagen werden. Hierzu erklärte Herr Schneider bereits, dass er die 2/3 Mehrheit nicht bekommt, da es andere Landkreise schon nicht durchsetzen konnten. Herr Wolpert ging davon aus, dass der Vertrag nicht angenommen werden würde, auch nicht in der veränderten Form und alles würde so bleiben wie bisher. Der Antrag 2 ist unklar. Soll er ab sofort gelten? Dann müsste er in den Vertrag eingearbeitet werden. Das wäre in der Durchsetzung ein Problem, da man eine ständig wechselnde Anzahl von Tonnen kalkulativ nicht beherrschen kann. Er verstand diesen Antrag als Änderungsantrag zur vorliegenden Vereinbarung. Wenn das nicht der Fall sein sollte, hieße es, dass die Vereinbarung abgelehnt und stattdessen dieses beschlossen wird. Dann steht nicht fest, für welchen Zeitraum.

Herr Wolkenhaar stellte nochmal klar, dass sich der Antrag auf den Vertrag bezieht, welcher ab 01.01.2020 gelten soll. Dieser Antrag ändert somit die Vertragsgrundlage. Es ist die Frage, ob man wartet, bis die Verwaltung alle Bürger befragt hat. Dann muss eine erneute Ausschreibung erfolgen. Der schnellere Weg wäre, die Anzahl der Tonnen beispielsweise um 3000 Stück zu erhöhen, für den Fall, dass sich noch mehrere Haushalte melden. Man könnte somit in die Verhandlungen mit dem Dualen System gehen (9.400 Tonnen bei 14-tägigem Rhythmus). Wenn es nicht funktioniert, dann bleibt es so, wie es ist.

Herr Mormann stellte fest, dass niemandem zu vermitteln ist, warum die Leistung um 50% eingeschränkt werden sollen. Über ein Mischsystem ist mit den Bürgern und auch mit den Kreistagsmitgliedern im Vorfeld nicht gesprochen worden. Bei der Abfrage wurde nicht gefragt, ob man mit einem Mischsystem und einer Leistungseinschränkung um 50% leben möchte. Der Antrag der CDU-FDP Fraktion erschließt sich ihm nicht in dem Maße. Es wird wie ein Misstrauensantrag an die Verwaltung dargestellt. Welches Armutszeugnis soll für die Verwaltung und für die bisherigen Gesprächspartner entstehen, wenn man einen 14-tägigen Abfuhrrhythmus beschließt. Er fragt sich, ob die CDU die Verwaltung vorführen will. Es liegen alle Konditionen auf dem Tisch. Wenn man dem vertraut, was die Verwaltung ausgehandelt hat, gibt es nur 2 Möglichkeiten. Entweder man stimmt der Vorlage zu und beeinträchtigt die Leistungen eines jeden Bürgers in diesem Landkreis oder man stimmt dagegen. Für ihn ist die Sinnhaftigkeit dieser Anträge sehr in Frage zu stellen. Er vertraut der Verwaltung und nun muss eine Entscheidung getroffen werden.

Herr Sonnenberger äußerte, dass man nichts überstürzten sollte. Man könnte mit der Lösung erstmal weiterleben und weiter überlegen, mit welchem System man in 2 oder 3 Jahren in die nächste Runde geht. Für die Fraktion Freie Wähler ist der 14-tägige Rhythmus zwingend notwendig.

Herr Schulze stellte fest, dass sich die Gemüter bei diesem Thema erhitzen. Es ist eine Angelegenheit, die jeden betrifft und es tut immer weh, wenn man etwas verändern will. Er hatte die Bitte, bei der Diskussion sachlich zu bleiben. Er erklärte ausführlich die Gründe für die Verhandlungen sowie die Vorgehensweise. Es gibt bereits ein Mischsystem im Landkreis. Er schlug vor, erstmal in das Mischsystem mit einem 3 Wochen-Rhythmus einzusteigen. Ein Vorschlag für eine Vereinbarung wurde vorerst getroffen. Der Kreistag hat die Möglichkeit, mit seinem Gremienvorbehalt zu sagen, dass er es will, oder nicht. Man kann andere Fristen vorschlagen, aber es ist eine Frage, wie der Vertragspartner damit umgeht. Das Duale System ist ein privates System. Sollte es nicht zu einer Zustimmung kommen, ist es die Aufgabe des nächsten Kreistages, sich intensiv um dieses Problem zu kümmern. Man wird jedoch bei Einführung eines Mischsystems um die gleichen Punkte nicht drumherum kommen.

Herr Wolpert gab an, dass Herr Schneider darauf hingewiesen hatte, wenn dem Antrag der CDU-FDP nachgegangen wird, es nicht dazu führt, dass das Duale System mit einer 2/3 Mehrheit beschließen wird, diese Änderung anzunehmen. Auch in 3 Jahren wird man Probleme haben, ein Mischsystem einzuführen.

Herr Böhm bedankte sich bei der Verwaltung und stellte klar, dass man die Verwaltung nicht vorführen wollte. Heute hat man die Aufgabe, über den Vorschlag der Verwaltung abzustimmen. Aus diesem Grund zog er den Änderungsantrag zurück.

 

Die Vorlage 0954/2019 wurde mehrheitlich mit 3 Ja-Stimmen und 35 Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen, abgelehnt.

 

(Herr Schulze verließ den Sitzungssaal = 40+1 = 74,55%)