Der Kreistag beschließt, auf Grund der durchgeführten Überprüfung der Akten nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz zu Herrn Rainer Schwarz, Fraktion DIE LINKE., keine Empfehlung hinsichtlich des Kreistagsmandates auszusprechen.
Herr Köhler
beantragte die wörtliche Protokollierung seines Wortbeitrages.
„Ich vermisse hier erstmal das
Abstimmungsergebnis vom Kreis- und Finanzausschuss.“
Herr Wolpert teilte
mit, dass mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme abgestimmt wurde.
Herr Köhler: „Die
Begründung, in Anbetracht des zeitlichen Ablaufs, - der zeitliche Ablauf zur
Tätigkeit damals wird sowieso immer größer, und dann das Verhalten nach 1990 –
ich glaube, das ist eher nebensächlich, weil es um das Verhalten ging, was er
zur Zeit seiner Tätigkeit dort gemacht hat. Die Leute, die darunter gelitten
hatten, denen nützt das nichts, wenn 1990, wenn er da irgendwie anders war.
Also ich denke, da ist das Argument ranzuziehen, da würde ich gerne wissen, was
ein ausreichender Ansatz wäre, um irgendeine Empfehlung für so ein Mandat
auszusprechen. Weil es ist damit begründet, dass kein ausreichender Anlass
wäre, dort zu handeln. Und welche Wirkung hätte eine angesprochene Empfehlung
auf das Mandat?“
Herr Wolpert stellte
klar, dass es in dieser Legislaturperiode so gehandhabt wurde, dass alle
Vergehen, die nicht größerer Art sind, nach jüngster Art verjähren und danach
nicht mehr geahndet werden. Weiterhin wird nur die Dauer und Intensität der
Tätigkeit berücksichtigt, soweit man den Akten vertrauen kann. Aus den Akten
kann man deutlich erkennen, dass etwas Gewolltes drin steht. Weiterhin sind das
Verhalten nach der Zeit sowie das Alter zu berücksichtigen. Herr Schwarz war
damals 19 Jahre alt. Daher hat man sich dazu entschlossen, keine Empfehlung
abzugeben. Die schärfste Empfehlung wäre hier, dass er sein Mandat niederlegen
soll. Durchsetzen kann man es jedoch nicht. Dafür wird kein Anlass gesehen. In
der Demokratie wurde er nicht vom Kreistag eingesetzt, sondern er wurde
gewählt.
Es gab keine weiteren
Nachfragen.
Die Vorlage 0956/2019 wurde mehrheitlich mit 34 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen, bei 5 Enthaltungen, bestätigt.