Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Kreistag beschließt, auf Grund der durchgeführten Überprüfung der Akten nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz zu Herrn Rainer Schwarz, Fraktion DIE LINKE., keine Empfehlung hinsichtlich des Kreistagsmandates auszusprechen.

 


Herr Köhler beantragte die wörtliche Protokollierung seines Wortbeitrages.

„Ich vermisse hier erstmal das Abstimmungsergebnis vom Kreis- und Finanzausschuss.“

Herr Wolpert teilte mit, dass mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme abgestimmt wurde.

Herr Köhler: „Die Begründung, in Anbetracht des zeitlichen Ablaufs, - der zeitliche Ablauf zur Tätigkeit damals wird sowieso immer größer, und dann das Verhalten nach 1990 – ich glaube, das ist eher nebensächlich, weil es um das Verhalten ging, was er zur Zeit seiner Tätigkeit dort gemacht hat. Die Leute, die darunter gelitten hatten, denen nützt das nichts, wenn 1990, wenn er da irgendwie anders war. Also ich denke, da ist das Argument ranzuziehen, da würde ich gerne wissen, was ein ausreichender Ansatz wäre, um irgendeine Empfehlung für so ein Mandat auszusprechen. Weil es ist damit begründet, dass kein ausreichender Anlass wäre, dort zu handeln. Und welche Wirkung hätte eine angesprochene Empfehlung auf das Mandat?“

Herr Wolpert stellte klar, dass es in dieser Legislaturperiode so gehandhabt wurde, dass alle Vergehen, die nicht größerer Art sind, nach jüngster Art verjähren und danach nicht mehr geahndet werden. Weiterhin wird nur die Dauer und Intensität der Tätigkeit berücksichtigt, soweit man den Akten vertrauen kann. Aus den Akten kann man deutlich erkennen, dass etwas Gewolltes drin steht. Weiterhin sind das Verhalten nach der Zeit sowie das Alter zu berücksichtigen. Herr Schwarz war damals 19 Jahre alt. Daher hat man sich dazu entschlossen, keine Empfehlung abzugeben. Die schärfste Empfehlung wäre hier, dass er sein Mandat niederlegen soll. Durchsetzen kann man es jedoch nicht. Dafür wird kein Anlass gesehen. In der Demokratie wurde er nicht vom Kreistag eingesetzt, sondern er wurde gewählt.

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.

 

Die Vorlage 0956/2019 wurde mehrheitlich mit 34 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen, bei 5 Enthaltungen, bestätigt.