Der Kultur- und Tourismusausschuss des Kreistages des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt

 

1.    den Antrag der Schalmeienkapelle Cösitz e. V., Az.  40 01 31 /01 – 05/19, auf eine finanzielle Zuwendung i. H. v. 1.890,00 Euro (63,00 v. H.) zur Förderung eines Probenlagers 2019, abzulehnen (vgl. Anlage 1)

 

2.    den Antrag des Feuerwehrvereins Salzfurtkapelle e. V., Az. 40 01 31 /01 – 17/19, auf eine finanzielle Zuwendung i. H. v. 528,12 Euro (70,00 v. H.) zur Erneuerung der Aufbewahrungsmöglichkeiten, abzulehnen (vgl. Anlage 2)

 

3.    den Antrag des Förder- und Interessenverein Beyersdorfer Kirche und Umgebung e. V., Az. 40 01 31 /01 – 23/19, auf eine finanzielle Zuwendung i. H. v 14.000,00 Euro (70,00 v. H.) zur Teilrestaurierung der Tonnendecke in der Kirche Beyersdorf, abzulehnen (vgl. Anlage 3)

 

4.    den Antrag des ersten Schortewitzer Fördervereins e. V., Az. 40 01 31 /01 – 35/19, auf eine finanzielle Zuwendung i. H. v. 466,90 (70,00 v. H.) zur Förderung vom Fuhnefest  - Ein Fest für Jung und Alt, abzulehnen (vgl. Anlage 4)

 

5.    den Antrag der evangelischen Kirchengemeinde a. d. Fuhne, Az. 40 01 31 /01 – 40/19 auf eine finanzielle Zuwendung i. H. v.  245,00 Euro (70,00 v. H.) zur Förderung des St. Martinsumzug mit anschließendem Martinsfeuer und gemeinsamen Zusammensein, abzulehnen (vgl. Anlage 5)

 

6.    den Antrag des Heimatverein Walternienburg e. V., Az. 40 01 31 /01 – 08/19 auf eine finanzielle Zuwendung i. H. v.  632,29 Euro (70,00 v. H.) zur Förderung der Wiederherstellung von 6 Schautafeln zur Geschichte und Kulturder Burganlage Walternienburg, abzulehnen (vgl. Anlage 6)

 

7.    den Antrag der Stadt Aken (Elbe) , Az. 40 01 31 /01 – 41/19 auf eine finanzielle Zuwendung i. H. v.  8.000,00 Euro (40,00 v. H.) zur Förderung einer Dauerausstellung im Rahmen des Korrespondenzprojektes: „Faszination Stadt – Die Urbanisierung Europas im Mitterlalter und das Magdeburger Recht“ mit dem Schwerpunkt: „Aken (Elbe): Leben am Fluss – Leben mit dem Fluss“, abzulehnen (vgl. Anlage 7)

 


Herr Schönemann verlas die Beschlussvorlage BV/0938/2019.

 

Frau Mosch erklärte die Ablehnungsgründe der folgenden Anträge:

 

AZ 40 01 31-05/19

AZ 40 01 31-17/19

AZ 40 01 31-23/19

AZ 40 01 31-35/19

AZ 40 01 31-40/19

AZ 40 01 31-08/19

AZ 40 01 31-41/19.

 

Entweder ist das öffentliche Interesse nicht im erforderlichen Maße gegeben, d.h. es besteht vorrangiges Eigeninteresse der Antragsteller bei der Mittelverwendung, oder es handelt sich um Baumaßnahmen. Das sind Ausschlusskriterien laut Förderrichtlinie. Zwei Anträge wurden zurückgezogen.

 

Herr Maaß stellte die Frage nach der Definition von „Eigeninteresse“.

Frau Mosch erklärte den Begriff anhand der bestehenden Kulturförderrichtlinie und am Beispiel zweier Ablehnungen.

 

Herr Schönemann kam zur Abstimmung des BV/0938/2019 mit dem Ergebnis:

 

Die BV wurde einstimmig angenommen bei

      4 Ja-Stimmen

      0 Gegenstimmen

      0 Enthaltungen

      2 Befangenen (waren von der Abstimmung ausgeschlossen).