Sitzung: 26.06.2019 Kultur- und Tourismusausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2
Vorlage: BV/0938/2019
Der Kultur- und
Tourismusausschuss des Kreistages des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt
1. den
Antrag der Schalmeienkapelle Cösitz e. V., Az.
40 01 31 /01 – 05/19, auf eine finanzielle Zuwendung i. H. v. 1.890,00
Euro (63,00 v. H.) zur Förderung eines Probenlagers 2019, abzulehnen (vgl.
Anlage 1)
2. den
Antrag des Feuerwehrvereins Salzfurtkapelle e. V., Az. 40 01 31 /01 – 17/19,
auf eine finanzielle Zuwendung i. H. v. 528,12 Euro (70,00 v. H.) zur
Erneuerung der Aufbewahrungsmöglichkeiten, abzulehnen (vgl. Anlage 2)
3. den
Antrag des Förder- und Interessenverein Beyersdorfer Kirche und Umgebung e. V.,
Az. 40 01 31 /01 – 23/19, auf eine finanzielle Zuwendung i. H. v 14.000,00 Euro
(70,00 v. H.) zur Teilrestaurierung der Tonnendecke in der Kirche Beyersdorf,
abzulehnen (vgl. Anlage 3)
4. den
Antrag des ersten Schortewitzer Fördervereins e. V., Az. 40 01 31 /01 – 35/19,
auf eine finanzielle Zuwendung i. H. v. 466,90 (70,00 v. H.) zur Förderung vom
Fuhnefest - Ein Fest für Jung und Alt,
abzulehnen (vgl. Anlage 4)
5. den
Antrag der evangelischen Kirchengemeinde a. d. Fuhne, Az. 40 01 31 /01 – 40/19
auf eine finanzielle Zuwendung i. H. v.
245,00 Euro (70,00 v. H.) zur Förderung des St. Martinsumzug mit
anschließendem Martinsfeuer und gemeinsamen Zusammensein, abzulehnen (vgl.
Anlage 5)
6. den
Antrag des Heimatverein Walternienburg e. V., Az. 40 01 31 /01 – 08/19 auf eine
finanzielle Zuwendung i. H. v. 632,29
Euro (70,00 v. H.) zur Förderung der Wiederherstellung von 6 Schautafeln zur
Geschichte und Kulturder Burganlage Walternienburg, abzulehnen (vgl. Anlage 6)
7. den
Antrag der Stadt Aken (Elbe) , Az. 40 01 31 /01 – 41/19 auf eine finanzielle
Zuwendung i. H. v. 8.000,00 Euro (40,00
v. H.) zur Förderung einer Dauerausstellung im Rahmen des
Korrespondenzprojektes: „Faszination Stadt – Die Urbanisierung Europas im
Mitterlalter und das Magdeburger Recht“ mit dem Schwerpunkt: „Aken (Elbe):
Leben am Fluss – Leben mit dem Fluss“, abzulehnen (vgl. Anlage 7)
Herr Schönemann
verlas die Beschlussvorlage BV/0938/2019.
Frau Mosch
erklärte die Ablehnungsgründe der folgenden Anträge:
AZ 40 01 31-05/19
AZ 40 01 31-17/19
AZ 40 01 31-23/19
AZ 40 01 31-35/19
AZ 40 01 31-40/19
AZ 40 01 31-08/19
AZ 40 01 31-41/19.
Entweder ist das
öffentliche Interesse nicht im erforderlichen Maße gegeben, d.h. es besteht
vorrangiges Eigeninteresse der Antragsteller bei der Mittelverwendung, oder es
handelt sich um Baumaßnahmen. Das sind Ausschlusskriterien laut
Förderrichtlinie. Zwei Anträge wurden zurückgezogen.
Herr Maaß
stellte die Frage nach der Definition von „Eigeninteresse“.
Frau Mosch
erklärte den Begriff anhand der bestehenden Kulturförderrichtlinie und am
Beispiel zweier Ablehnungen.
Herr Schönemann kam zur Abstimmung des BV/0938/2019 mit dem Ergebnis:
Die BV wurde einstimmig
angenommen bei
4 Ja-Stimmen
0 Gegenstimmen
0 Enthaltungen
2 Befangenen (waren von der Abstimmung ausgeschlossen).