Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Kultur- und Tourismusausschuss beschließt über die in der Anlage zusammengefassten Anträge der Einheitsgemeinden des Landkreises Anhalt-Bitterfeld auf Förderung von kulturellen Projekten im ländlichen Raum des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für das Jahr 2019.


Herr Mormann bemerkte, dass mehr Anträge als 2018 zur BV/0970/2019 eingegangen waren und hob die Summe von 250.000 EUR hervor, die ausschließlich für den ländlichen Raum bereitgestellt wurde. Allen Bürgermeistern und Ortschaftsräten wurde die Information hierüber zugängig gemacht und kundgetan. Da eine 100 %-Förderung gegeben war, fiel das Argument der Eigenkapitalquote weg. Nur die Mühe eines Antrages entsprechend der Förderrichtlinie war Voraussetzung zur Projektumsetzung. Die einmalige Gelegenheit nutzte die Gemeinde Aken rege.

 

Frau Mosch fasste zusammen:

Es wurden 22 Anträge gestellt. Inhalt, Kosten, und Finanzierungsplan sind in der Übersicht einsehbar.

 

Folgende Anträge sind aus Sicht der Verwaltung nicht förderfähig:

1.4; 5.3; 4.1 - aus Gründen des Nichtentsprechens der Förderrichtlinie

4.2.4.           - da im Jahr 2019 leider nicht mehr umsetzbar.

 

Herr Lehmann fragte zu Punkt 6.1. (Baumpflanzung im Gutspark Altjeßnitz) nach der Rechtfertigung der angegebenen Kosten. Frau Mosch erteilte die Auskunft, dass der Nachforderung einer Kostenaufstellung für dieses Projekt bisher nicht Genüge getan wurde. Herr Berger machte den Vorschlag, den Förderbetrag zu kürzen. Herr Lehmann beantragte zur Komplettierung der Antragsunterlagen eine Zurückstellung des Antrages.

 

Herr Mormann fasste zusammen:

Der Förderantrag 6.1. sollte bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt werden, damit der Antragsteller die Unterlagen mit dieser Fristsetzung komplettieren kann.

 

Darüber wurde einstimmig abgestimmt mit:

      6 Ja- Stimmen

      0 Gegenstimmen

      0 Enthaltungen.

 

Herr Mormann kam zur Abstimmung im Block über die von der Verwaltung zur BV/0938/2019 vorgeschlagene Mittelverwendung.

 

Es erfolgt die Vergabe abzüglich des zurückgestellten  Antrags 6.1 mit:

      6 Ja- Stimmen

      0 Gegenstimmen

      0 Enthaltungen.

 

Frau Rinke stellte die Frage, ob es für den vom Förder- und Interessenverein Beyersdorfer Kirche und Umgebung e.V. gestellten Förderantrag zur Teilrestaurierung der Tonnendecke in der Kirche Beyersdorf einen Tausch des abgelehnten Antrages von dem Fördertopf „Kunst und Kultur“ in die Projektförderung „kulturelle Einrichtungen im ländlichen Raum“ geben könnte. Wäre unter diesem Aspekt eine Zusage möglich gewesen?

 

Der Kultur- und Tourismusausschuss diskutierte den Vorschlag und sah hierin die Möglichkeit einer positiven Entscheidung. Herr Mormann lies dazu abstimmen, ob für den unter BV/0938/2019 abgelehnten Antrag AZ 23/19 aus der Richtlinie „Kunst und Kultur“ zur Sanierung der Tonnendecke der Kirche Beyersdorf die Richtlinie „Ländlicher Raum“ zur Anwendung gebracht werden soll.

 

Dazu wurde einstimmig mit   6 Ja- Stimmen

                                               0 Gegenstimmen

                                               0 Enthaltungen abgestimmt.

 

Dem zufolge wurde der Antrag des Projektes „Sanierung der Tonnendecke der Kirche Beyersdorf“ unter der Maßgabe der Förderrichtlinie „ländlicher Raum“ einstimmig vom Ausschuss genehmigt mit:      6 Ja- Stimmen

                                               0 Gegenstimmen

                                               0 Enthaltungen.