Sitzung: 26.06.2019 Kultur- und Tourismusausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der Kultur- und Tourismusausschuss beschließt über die in der Anlage zusammengefassten Anträge der Einheitsgemeinden des Landkreises Anhalt-Bitterfeld auf Förderung von kulturellen Projekten im ländlichen Raum des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für das Jahr 2019.
Herr Mormann bemerkte, dass mehr Anträge als 2018
zur BV/0970/2019 eingegangen waren
und hob die Summe von 250.000 EUR hervor, die ausschließlich für den ländlichen Raum bereitgestellt wurde.
Allen Bürgermeistern und Ortschaftsräten wurde die Information hierüber
zugängig gemacht und kundgetan. Da eine 100 %-Förderung gegeben war, fiel das
Argument der Eigenkapitalquote weg. Nur die Mühe eines Antrages entsprechend
der Förderrichtlinie war Voraussetzung zur Projektumsetzung. Die einmalige
Gelegenheit nutzte die Gemeinde Aken rege.
Frau Mosch fasste zusammen:
Es wurden 22
Anträge gestellt. Inhalt, Kosten, und Finanzierungsplan sind in der Übersicht
einsehbar.
Folgende
Anträge sind aus Sicht der Verwaltung nicht förderfähig:
1.4; 5.3;
4.1 - aus Gründen des Nichtentsprechens der Förderrichtlinie
4.2.4. - da im Jahr 2019 leider nicht mehr
umsetzbar.
Herr Lehmann fragte zu Punkt 6.1. (Baumpflanzung im Gutspark
Altjeßnitz) nach der Rechtfertigung der angegebenen Kosten. Frau Mosch erteilte die Auskunft, dass
der Nachforderung einer Kostenaufstellung für dieses Projekt bisher nicht
Genüge getan wurde. Herr Berger
machte den Vorschlag, den Förderbetrag zu kürzen. Herr Lehmann beantragte zur Komplettierung der Antragsunterlagen
eine Zurückstellung des Antrages.
Herr Mormann fasste zusammen:
Der
Förderantrag 6.1. sollte bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt werden, damit
der Antragsteller die Unterlagen mit dieser Fristsetzung komplettieren kann.
Darüber
wurde einstimmig abgestimmt mit:
6 Ja- Stimmen
0 Gegenstimmen
0 Enthaltungen.
Herr Mormann kam zur Abstimmung im Block über die von der Verwaltung zur BV/0938/2019 vorgeschlagene Mittelverwendung.
Es erfolgt
die Vergabe abzüglich des zurückgestellten
Antrags 6.1 mit:
6 Ja- Stimmen
0 Gegenstimmen
0 Enthaltungen.
Frau Rinke stellte die Frage, ob es für den vom
Förder- und Interessenverein Beyersdorfer Kirche und Umgebung e.V. gestellten
Förderantrag zur Teilrestaurierung der Tonnendecke in der Kirche Beyersdorf
einen Tausch des abgelehnten Antrages von dem Fördertopf „Kunst und Kultur“ in
die Projektförderung „kulturelle Einrichtungen im ländlichen Raum“ geben könnte.
Wäre unter diesem Aspekt eine Zusage möglich gewesen?
Der Kultur-
und Tourismusausschuss diskutierte den Vorschlag und sah hierin die Möglichkeit
einer positiven Entscheidung. Herr
Mormann lies dazu abstimmen, ob für den unter BV/0938/2019 abgelehnten Antrag
AZ 23/19 aus der Richtlinie „Kunst und Kultur“ zur Sanierung der Tonnendecke
der Kirche Beyersdorf die Richtlinie „Ländlicher Raum“ zur Anwendung gebracht
werden soll.
Dazu wurde
einstimmig mit 6 Ja- Stimmen
0
Gegenstimmen
0
Enthaltungen abgestimmt.
Dem zufolge
wurde der Antrag des Projektes „Sanierung der Tonnendecke der Kirche
Beyersdorf“ unter der Maßgabe der Förderrichtlinie „ländlicher Raum“ einstimmig
vom Ausschuss genehmigt mit: 6 Ja-
Stimmen
0 Gegenstimmen
0 Enthaltungen.