Sitzung: 27.06.2019 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/0971/2019
Der Kreistag
beschließt:
1. Die Aufhebung
des Kreistagsbeschlusses 0257-32/2018 vom 06.12.2018,
2.die Ermächtigung
des Landrates, als Vertreter des Gesellschafters Landkreis Anhalt-Bitterfeld in
der Gesellschafterversammlung der Bitterfelder Qualifizierungs- und
Projektierungsgesellschaft mbH i.L. nachfolgender Änderung der Satzung der
Bitterfelder Qualifizierungs- und Projektierungsgesellschaft mbH i.L.
zuzustimmen.
§ 17 Absatz 2
erhält folgende Neufassung:
Das nach Beendigung der
Liquidation verbleibende Vermögen wird an die Gesellschafter ausgekehrt.
Für Herrn Wolpert bestand ein
Mitwirkungsverbot. Da beide Stellvertreter abwesend waren und das an Jahren älteste
Mitglied des Kreistages, Herr Dr. Dr. Gueinzius, auf die Sitzungsleitung
verzichtete, wurde vorgeschlagen, dass Herr Müller, als das nächste an Jahren
älteste Mitglied, die Sitzungsleitung übernimmt. Diesem Vorschlag wurde
einstimmig zugestimmt.
Herr Müller übernahm
die Sitzungsleitung.
Herr Köhler fragte,
wieso die Satzung dahingehend geändert werden soll und wie hoch das Restkapital
ist. Weiterhin fragte er nach dem Abstimmungsergebnis im Kreis- und
Finanzausschuss.
Frau Jung erklärte,
dass der Kreistag den Beschluss schon gefasst hatte. Das Landesverwaltungsamt
beanstandete, dass der Beschluss im nichtöffentlichen Teil gefasst wurde und
wies eine wiederholte Beschlussfassung im öffentlichen Teil an. Über die Höhe
des Restkapitals konnte keine Auskunft gegeben werden.
Herr Böddeker teilte
mit, dass im Kreis- und Finanzausschuss mit 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung
abgestimmt wurde.
Die Vorlage 0971/2019 wurde mehrheitlich
mit 36 Ja- Stimmen und 2 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen, bestätigt.