Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Der Kreistag beschließt:

 

1. Die Aufhebung des Kreistagsbeschlusses 0257-32/2018 vom 06.12.2018,

 

2.die Ermächtigung des Landrates, als Vertreter des Gesellschafters Landkreis Anhalt-Bitterfeld in der Gesellschafterversammlung der Bitterfelder Qualifizierungs- und Projektierungsgesellschaft mbH i.L. nachfolgender Änderung der Satzung der Bitterfelder Qualifizierungs- und Projektierungsgesellschaft mbH i.L. zuzustimmen.

 

§ 17 Absatz 2 erhält folgende Neufassung:

 

Das nach Beendigung der Liquidation verbleibende Vermögen wird an die Gesellschafter ausgekehrt.

 


Für Herrn Wolpert bestand ein Mitwirkungsverbot. Da beide Stellvertreter abwesend waren und das an Jahren älteste Mitglied des Kreistages, Herr Dr. Dr. Gueinzius, auf die Sitzungsleitung verzichtete, wurde vorgeschlagen, dass Herr Müller, als das nächste an Jahren älteste Mitglied, die Sitzungsleitung übernimmt. Diesem Vorschlag wurde einstimmig zugestimmt.

 

Herr Müller übernahm die Sitzungsleitung.

Herr Köhler fragte, wieso die Satzung dahingehend geändert werden soll und wie hoch das Restkapital ist. Weiterhin fragte er nach dem Abstimmungsergebnis im Kreis- und Finanzausschuss.

Frau Jung erklärte, dass der Kreistag den Beschluss schon gefasst hatte. Das Landesverwaltungsamt beanstandete, dass der Beschluss im nichtöffentlichen Teil gefasst wurde und wies eine wiederholte Beschlussfassung im öffentlichen Teil an. Über die Höhe des Restkapitals konnte keine Auskunft gegeben werden.

Herr Böddeker teilte mit, dass im Kreis- und Finanzausschuss mit 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung abgestimmt wurde.

 

Die Vorlage 0971/2019 wurde mehrheitlich mit 36 Ja- Stimmen und 2 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen, bestätigt.