Sitzung: 19.08.2019 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Vorlage: BV/0998/2019
Herr
Mölle fragt, ob die unvollständige statistische Erhebung im Frühjahr dieses
Jahres noch Gültigkeit besitzt oder ob diese wiederholt wird und wenn ja in
welcher Form.
Herr
Rößler antwortet, dass es jetzt nicht beabsichtigt ist, eine Umfrage
durchzuführen, weil es das Anliegen der Verwaltung bzw. der Wunsch des
Landrates war das Mischsystem einzuführen. Die Zahlen wurden für unseren
Verhandlungspartner benötigt.
Da
wir keine Grobschätzung machen wollten, kam die Befragung zu Stande. Das Thema
ist ja vom Tisch. Von den Kreistagsmitgliedern wurde signalisiert, kein
Mischsystem einzuführen, sondern es möge aufgrund der Rechtslage das alte
System für weitere 3 Jahre festgeschrieben werden.
Herr
Mölle geht davon aus, dass diese Umfrage hinfällig ist.
Frau
Wohmann ergänzt, dass die Umfrage gemacht wurde, um die gesamte Bevölkerung des Landkreises zu
erfassen. Die Umfrage war nicht repräsentativ genug. Dies wurde auch im
Kreistag kritisiert. Deshalb läuft die Entsorgung in den nächsten drei Jahren
erst einmal so weiter wie bisher. Frau Wohmann äußert, dass man sich jetzt aber
die Zeit nimmt, um den Bürgern für den nächsten Zeitraum ab Januar 2023 ein
optimaleres System anzubieten. Ideen sind schon vorhanden, wie man gemeinsam
mit dem Ausschuss einen machbaren Weg für alle findet, um alle Bürger zu
erreichen.
Herr
Berger, hat es auch so, wie es von Seiten der Verwaltung dargestellt wurde,
verstanden. Hier handelt es sich nur um eine Formsache. Herr Berger sieht
seinerseits keinen weiteren Diskussionsbedarf.
Herr
Wolpert widerspricht Herrn Rößler. Der Kreistag hat nicht beschlossen, dass er
kein Mischsystem haben möchte, sondern hat beschlossen, dass man diese
Vorlage nicht haben will.
Herr
Mölle räumt ein, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger bzw.
beitragspflichtigen Grundstückseigentümer die Möglichkeit hatten, dieses
Amtsblatt zu empfangen.
Herr
Mölle unterbreitet den Vorschlag vielleicht im Zuge der Abschlussrechnung vom
Entsorger am Jahresende die Bürger zu befragen, was sie sich in Zukunft für
diese Entsorgungsart vorstellen, wenn dies möglich wäre.
Frau
Wohmann äußert, dass es unser Vorschlag war, egal wer den Zuschlag erhält, mit
der Vorausschau der Gebühren für das kommende Jahr einen Fragezettel an alle
Bürger mit zu verschicken, um die breite Masse zu erfassen und dann ein Schema
erarbeitet, wie die Auswertung erfolgt, um eine Entscheidung für den gesamten
Landkreis zu treffen, ob die Einführung eines Mischsystems erfolgt oder die
bisherige Variante bleibt.
Für
die Realisierung hat der Landkreis jetzt 3 Jahre Zeit. Um ein ordentliches
Abbild zu bekommen, wird man diese Variante wählen.
Herr
Wolpert räumt bei dieser Variante rechtliche Bedenken ein und erläutert
diese. Die Anhalt-Bitterfelder
–Kreiswerke können nicht im Namen der Wolfener Recycling Kunden abfragen.
Herrr
Eckelmann widerspricht Herrn Wolpert, indem er der Meinung ist, dass es keine
Angelegenheit der Wolfener Recycling GmbH ist. Die
Anhalt-Bitterfelder-Kreiswerke würden als beauftragter Dritter des Landkreises
dem Landkreis Verwaltungshilfe leisten. Der Landkreis ist verpflichtet,
Leistung zu beschreiben.
Er
meint, dass auf diesem Wege jeder Grundstücksbesitzer erreicht würde.
Herr
Rößler
Für
die Durchführung der Variante benötigen wir konkrete Zahlen. Es ist dann unsere
Pflicht, den vorgeschlagenen Weg von Herr Eckelmann so abzufragen. Er sieht als
beauftragter Dritter vom Landkreis keine rechtlichen Bedenken.
Herr
Roi fragt, was aktuell mit dem Müll passiert, der durch die gelbe Tonne bzw.
durch den gelben Sack eingesammelt wird.
Herr
Eckelmann kann nur auf das was veröffentlicht wird zurückgreifen. Er äußert,
dass der größte Teil der Leichtverpackungen (gelbe Tonne/gelber Sack) bestimmte
Kunststoffe nicht recycle fähig sind
z.B. alle schwarzen Verpackungen werden verbrannt. 35% dürfen maximal der
thermischen Verwertung zugeführt werden. Der andere Teil wird sortiert und
stofflich verwertet.
Herr
Roi weist auf ein Problem hin, welches viele Bürger beschäftigt. Wozu wird
eigentlich getrennt. In der Bevölkerung ist die Meinung recht präsent, dass
doch alles verbrannt wird.
In
dem Bundesgesetzt steht enthalten, dass höhere Verwertungsquoten Ziele sind.
Herr
Roi fragt, wo in der Abstimmungsvereinbarung geregelt ist, dass wir höhere
Quoten bekommen bzw. wie sich das in Zukunft gestalteten soll.
Herr
Rößler verweist auf das Bundesgesetz und zitiert aus dem Gesetz zur
Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen
Abfällen, wo Quote enthalten ist. Dabei muss das Recycling der einzelnen
Verpackungsmaterialien mindestens für Holz 15%, Kunststoffe 22,5, Metalle 50%
sowie für Glas, Papier und Karton 60% erreichen.
Herr
Eckelmann ergänzt weiter, dass die Dualen Systeme die Pflicht haben, die Quoten
zu erfüllen.
Herr
Mölle äußert, dass es den Mitgliedern des Kreistages darum ging, den
sogenannten Abfahrrhythmus auf 14 Tage wieder einzupegeln.
Frau
Wohmann teilt mit, dass alles so wie bisher bleibt.
Für
Herrn Mölle erschließt sich nicht die Frage, warum wir gleich wieder zu dem
eingereichten Beschluss unsere Zustimmung geben müssen.
Frau
Wohmann erklärt, dass unser Vertrag zum 31.12.2019 endet und wir zeitlich bis
dahin keine neue Ausschreibung hinbekommen.
Herr
Mölle fragt Herrn Wolpert, ob es richtig sei, dass man eine geänderte Vorlage
gleich wieder in den Kreistag einbringt, ob das
rechtskonform sei.
Herr
Wolpert bejaht es, dass dies kein Problem ist und gibt dazu Erläuterungen.
Über
die Beschlussvorlage wird mit 5 – Ja Stimmen und 2- Enthaltungen abgestimmt und
dem Kreistag am 05.09.2019 mehrheitlich empfohlen.