Herr Mölle fragt, ob die unvollständige statistische Erhebung im Frühjahr dieses Jahres noch Gültigkeit besitzt oder ob diese wiederholt wird und wenn ja in welcher Form.

 

Herr Rößler antwortet, dass es jetzt nicht beabsichtigt ist, eine Umfrage durchzuführen, weil es das Anliegen der Verwaltung bzw. der Wunsch des Landrates war das Mischsystem einzuführen. Die Zahlen wurden für unseren Verhandlungspartner benötigt.

Da wir keine Grobschätzung machen wollten, kam die Befragung zu Stande. Das Thema ist ja vom Tisch. Von den Kreistagsmitgliedern wurde signalisiert, kein Mischsystem einzuführen, sondern es möge aufgrund der Rechtslage das alte System für weitere 3 Jahre festgeschrieben werden.

 

Herr Mölle geht davon aus, dass diese Umfrage hinfällig ist.

 

Frau Wohmann ergänzt, dass die Umfrage gemacht wurde,  um die gesamte Bevölkerung des Landkreises zu erfassen. Die Umfrage war nicht repräsentativ genug. Dies wurde auch im Kreistag kritisiert. Deshalb läuft die Entsorgung in den nächsten drei Jahren erst einmal so weiter wie bisher. Frau Wohmann äußert, dass man sich jetzt aber die Zeit nimmt, um den Bürgern für den nächsten Zeitraum ab Januar 2023 ein optimaleres System anzubieten. Ideen sind schon vorhanden, wie man gemeinsam mit dem Ausschuss einen machbaren Weg für alle findet, um alle Bürger zu erreichen.

 

Herr Berger, hat es auch so, wie es von Seiten der Verwaltung dargestellt wurde, verstanden. Hier handelt es sich nur um eine Formsache. Herr Berger sieht seinerseits keinen weiteren Diskussionsbedarf.

 

Herr Wolpert widerspricht Herrn Rößler. Der Kreistag hat nicht beschlossen, dass er kein Mischsystem haben möchte, sondern hat beschlossen, dass man diese Vorlage nicht haben will.

 

Herr Mölle räumt ein, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger bzw. beitragspflichtigen Grundstückseigentümer die Möglichkeit hatten, dieses Amtsblatt zu empfangen.

Herr Mölle unterbreitet den Vorschlag vielleicht im Zuge der Abschlussrechnung vom Entsorger am Jahresende die Bürger zu befragen, was sie sich in Zukunft für diese Entsorgungsart vorstellen, wenn dies möglich wäre.

 

Frau Wohmann äußert, dass es unser Vorschlag war, egal wer den Zuschlag erhält, mit der Vorausschau der Gebühren für das kommende Jahr einen Fragezettel an alle Bürger mit zu verschicken, um die breite Masse zu erfassen und dann ein Schema erarbeitet, wie die Auswertung erfolgt, um eine Entscheidung für den gesamten Landkreis zu treffen, ob die Einführung eines Mischsystems erfolgt oder die bisherige Variante bleibt. 

Für die Realisierung hat der Landkreis jetzt 3 Jahre Zeit. Um ein ordentliches Abbild zu bekommen, wird man diese Variante wählen.

 

Herr Wolpert räumt bei dieser Variante rechtliche Bedenken ein und erläutert diese.  Die Anhalt-Bitterfelder –Kreiswerke können nicht im Namen der Wolfener Recycling Kunden abfragen.

 

Herrr Eckelmann widerspricht Herrn Wolpert, indem er der Meinung ist, dass es keine Angelegenheit der Wolfener Recycling GmbH ist. Die Anhalt-Bitterfelder-Kreiswerke würden als beauftragter Dritter des Landkreises dem Landkreis Verwaltungshilfe leisten. Der Landkreis ist verpflichtet, Leistung zu beschreiben.

Er meint, dass auf diesem Wege jeder Grundstücksbesitzer erreicht würde.

 

Herr Rößler

Für die Durchführung der Variante benötigen wir konkrete Zahlen. Es ist dann unsere Pflicht, den vorgeschlagenen Weg von Herr Eckelmann so abzufragen. Er sieht als beauftragter Dritter vom Landkreis keine rechtlichen Bedenken.

 

Herr Roi fragt, was aktuell mit dem Müll passiert, der durch die gelbe Tonne bzw. durch den gelben Sack eingesammelt wird.

 

Herr Eckelmann kann nur auf das was veröffentlicht wird zurückgreifen. Er äußert, dass der größte Teil der Leichtverpackungen (gelbe Tonne/gelber Sack) bestimmte Kunststoffe  nicht recycle fähig sind z.B. alle schwarzen Verpackungen werden verbrannt. 35% dürfen maximal der thermischen Verwertung zugeführt werden. Der andere Teil wird sortiert und stofflich verwertet.

 

Herr Roi weist auf ein Problem hin, welches viele Bürger beschäftigt. Wozu wird eigentlich getrennt. In der Bevölkerung ist die Meinung recht präsent, dass doch alles verbrannt wird.

In dem Bundesgesetzt steht enthalten, dass höhere Verwertungsquoten Ziele sind.

Herr Roi fragt, wo in der Abstimmungsvereinbarung geregelt ist, dass wir höhere Quoten bekommen bzw. wie sich das in Zukunft gestalteten soll.

Herr Rößler verweist auf das Bundesgesetz und zitiert aus dem Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen, wo Quote enthalten ist. Dabei muss das Recycling der einzelnen Verpackungsmaterialien mindestens für Holz 15%, Kunststoffe 22,5, Metalle 50% sowie für Glas, Papier und Karton 60% erreichen.

 

Herr Eckelmann ergänzt weiter, dass die Dualen Systeme die Pflicht haben, die Quoten zu erfüllen.

 

Herr Mölle äußert, dass es den Mitgliedern des Kreistages darum ging, den sogenannten Abfahrrhythmus auf 14 Tage wieder einzupegeln.

 

Frau Wohmann teilt mit, dass alles so wie bisher bleibt. 

 

Für Herrn Mölle erschließt sich nicht die Frage, warum wir gleich wieder zu dem eingereichten Beschluss unsere Zustimmung geben müssen.

 

Frau Wohmann erklärt, dass unser Vertrag zum 31.12.2019 endet und wir zeitlich bis dahin keine neue Ausschreibung hinbekommen.

 

Herr Mölle fragt Herrn Wolpert, ob es richtig sei, dass man eine geänderte Vorlage gleich wieder in den Kreistag einbringt, ob das rechtskonform sei.

Herr Wolpert bejaht es, dass dies kein Problem ist und gibt dazu Erläuterungen.

 

Über die Beschlussvorlage wird mit 5 – Ja Stimmen und 2- Enthaltungen abgestimmt und dem Kreistag am 05.09.2019 mehrheitlich empfohlen.