Sitzung: 05.09.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/0998/2019
Der Kreistag stimmt dem
Abschluss der Abstimmungsvereinbarung mit dem Gemeinsamen
Vertreter der Dualen Systeme
nach § 22 VerpackG zu.
Herr Honsa bat um
eine bessere Vorbereitung für die nächste Vorlage, welche der Kreistag in 3
Jahren beschließen wird. Warum ist ein 14-tägiger Rhythmus nicht möglich?
Woanders ist es möglich.
Herr Wolpert
erklärte, dass bei der jetzigen Vorlage alles bleibt, wie es ist. Es wird
jedoch keine Umstellung auf die Gelbe Tonne erfolgen. Beim nächsten Mal wird
die Umstellung auf ein Mischsystem mit größerer Anzahl von Gelben Tonnen und
14-tägigem Rhythmus angestrebt werden.
Herr Köhler war der
Auffassung, dass der § 8 der Abstimmungsvereinbarung, Umgang mit
Fehlbefüllungen, eine große Schwachstelle darstellt. Der Müll wird entweder in
der Natur oder Umgebung entsorgt oder er landet in der nächsten öffentlichen
Sammeleinrichtung. Es folgt, dass diese Sammelstelle wegen dieser Fehlkörper
ausgeschlossen wird. Es kommt hinzu, dass die Bürger betroffen sind, die ihren
Müll richtig entsorgen. Wie soll bei öffentlich bereitgestellten Großcontainern
sichergestellt werden, dass kein Auswärtiger fremd befüllt? Wer ist in der
Beweispflicht, wer diesen Müll fremd entsorgt hat? Wie wird diesem Problem
Rechnung getragen? Dieser Lösungsansatz ist für Großwohneinheiten nicht
praktikabel.
Herr Mölle fragte,
ob es eine Erhöhung der Abfallentgelte gibt, da man vom 3-wöchigen Rhythmus auf
den 14-tägigen Rhythmus umgestiegen ist.
Herr Wolpert stellte
klar, dass das Duale System mit unseren Abfallentgelten nichts zu tun hat.
Herr Schulze teilte
Herrn Köhler mit, dass die Abfallwerker berechtigt sein müssen, so etwas
zurückzuweisen, um Fehlgriffe zu vermeiden. Sie haben das Recht, dagegen
vorzugehen. Die Entsorgung im Wald ist eine riesen Sauerei, da es beste
Abfuhrbedingungen gibt. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Sperrmüll vor der
Haustür abholen zu lassen. Für illegale Entsorgung im Wald gibt es bei der
ABI-KW einen Fond für die Entsorgung, aber letztendlich trägt die Kosten die
Allgemeinheit.
Die Vorlage 0998/2019 wurde mit 36 Ja-Stimmen, bei 3 Enthaltungen, einstimmig bestätigt.