Frau Treffkorn informierte die Mitglieder des Ausschusses wie folgt:

 

1.   Anfangsklassenbildung - 5. Klassen - an den weiterführenden Schulen im LK ABI

 

Mit Beginn des SJ 2019/2020 wechselten insgesamt 1.185 Schüler(innen) der Grundschulen im LK Anhalt-Bitterfeld an die weiterführenden Schulen (5. Klasse).

 

Von den 1.185 Schülern(innen) besuchen:

-      669 Schüler(innen) eine Sekundarschule bzw. eine Gemeinschaftsschule (56,46 %),

-      488 Schüler(innen) ein Gymnasium (41,18 %),

-        22 Schüler(innen) eine Förderschule (1,86 %),

-          6 Schüler(innen) ohne Empfehlung/Wiederholer (0,51 %).

 

2.   Schulobstprogramm des Landes Sachsen-Anhalt (LSA)

 

Auch mit Beginn des Schuljahres (SJ) 2019/2020 gibt es wieder das EU Schulobstprogramm. Im LSA erfolgt die Finanzierung über EU- und Landesmittel.

 

Teilnehmen können Grund- und Förderschulen der Klassenstufen 1 bis 4 und Kindertagesstätten mit Kindern ab 3 Jahren.

Mit dem Programm sollen Kinder der teilnehmenden Einrichtungen insgesamt mehr Obst, Gemüse und Milch verzehren.

Für das LSA wurde eine zweijährige Teilnahme der Einrichtung am Programm festgelegt. Damit soll eine höhere Nachhaltigkeit in Bezug auf die Förderung der gesundheitsbewussten Ernährung erreicht werden.

 

Die FöS Erich Kästner-Schule in Bitterfeld hat sich für eine Teilnahme am Schulobst-programm beworben und hat bis zum 30.06.2019 den entsprechenden Antrag über den    Lieferanten bei der zuständigen Behörde eingereicht.

 

3.   Baumaßnahme Sekundarschule „Völkerfreundschaft“ Köthen

 

Der LK Anhalt-Bitterfeld hat mit Schreiben vom 03.07.2019 einen Antrag auf Zustimmung der Anwendung eines Klassenteilers von 24 Schülern(innen) bei der Klassenbildung für die     Sekundarschule „Völkerfreundschaft“ in Köthen beim Landesschulamt (LSchA) gestellt.

 

Im LSA fehlen verbindliche gesetzl. Vorgaben für die Größe von Klassenräumen sowie verbindlich festgeschriebene Klassengrößen.

Lediglich im RdErl. des MK vom 30.04.2015 – Unterrichtsorganisation an Sekundarschulen – wird ausgeführt, dass die Schülerzahl einer Klasse/Lerngruppe i. d. R.  28 Schüler(innen) nicht überschreiten soll.

 

Im Rahmen des STARK III-Förderprogramms soll die Sekundarschule umfassend saniert werden. Da es sich um ein vorhandenes Schulgebäude handelt, ist die Größe der vor-handenen Unterrichtsräume vorgegeben.

Die allgemeinen Unterrichtsräume (AUR) verfügen über eine Größe von 50 m². Der Zu-wendungsbescheid zur energetischen Sanierung sieht indes vor, dass das gesamte Gebäude barrierefrei gem. den Vorgaben des § 49 Abs. 1 und 2 BauO LSA zu sanieren ist. Um diese Forderung umsetzen und eine Klassenstärke von 28 Schülern(innen) in den vorhandenen Räumen vorhalten zu können, sind die vorhandenen AUR mit 50 m² zu klein. Vor diesem  Hintergrund wurde benannter Antrag gestellt.

 

Das LSchA teilte dazu mit Schreiben vom 09.07.2019 mit, dass es bezüglich der Ent-scheidung zu einem Klassenteiler keine rechtliche Grundlage im LSA gibt.

Vielmehr entscheidet über die Klassen- und Lerngruppenbildung die Schule anhand der zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden und pädagogischen Erwägungen.

Am 27.08.2019 hat mit der Schulleitung der Sek „Völkerfreundschaft“ eine Beratung bzgl. dieser Thematik stattgefunden.

Im Ergebnis dessen hat der Schulleiter mit Schreiben vom 29.08.2019 das festgelegte Raumkonzept lt. den Planungsunterlagen bestätigt.

Demnach wird die Schule Maßnahmen ergreifen, bei Überschreitung der Klassenraumbe-legungsgrenze den Unterricht durch organisatorische Maßnahmen so zu gestalten, dass ein störungsfreier Ablauf gewährleistet wird.

 

4.   Öko-Schule Ronney

 

Entsprechend des Beschlusses des Kreistages vom 27.06.2019, Beschluss-Nr.  290-37/2019, hat der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hinsichtlich der Trägerschaft und der Be-wirtschaftung der Öko-Schule mit dem Förderverein Umweltzentrum Ronney (UZR) e.V. eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen. Seit dem 01.08.2019 ist somit der Förderverein UZR e. V. Träger der Öko-Schule Ronney.

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld beteiligt sich nunmehr mit 50 T€ jährlich an den Bewirt-schaftungskosten.

Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Anhalt-Bitterfeld die mit dem Bildungsministerium LSA und dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie bestandene Kooperationsvereinbarung vom 05.08.1997, gekündigt.

Beide Ministerien haben die Kündigung mit Schreiben vom 31.07.2019 bzw. 09.08.2019 bestätigt.

 

Im Vorfeld des o. g. Vertragsabschlusses hat der LK Anhalt-Bitterfeld für das Schuljahr 2019/2020 die notwendigen Abordnungsstunden beim LSchA beantragt. Mit Schreiben vom 15.07.2019 teilte das LSchA mit, dass dem Antrag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hinsichtlich der Abordnungsstunden für die Lehrer bzgl. des Öko-Schul-Unterrichts nicht im vollen Umfang entsprochen werden konnte. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hatte 28 Wochen-stunden beantragt. Demnach unterstützt das LSA das Projekt Öko-Schule Ronney mit 14 Abordnungsstunden/Woche, aufgeteilt auf zwei Lehrkräfte (5 Stunden/9 Stunden).

 

5.   Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule

(DigitalPakt-RL)

 

Mit Schreiben vom 10.Juli 2019 hat der Landkreistag LSA den Entwurf einer RL über die Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule zur Kenntnisnahme und Stellungnahme übersandt.

 

Demnach wird dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld insgesamt eine Fördersumme von 5.371.684 € in Aussicht gestellt. Dies entspricht einem Förderanteil von 90 v.H. der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld muss einen Eigenanteil von    10 v. H. aufbringen (entspricht 537.168,00 €).

 

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschl. der Planung, der Beschaffung, dem Aufbau und der Inbetriebnahme in den Bereichen

-        Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung/Verkabelung sowie flankierende Verkabelungsmaßnahmen zur Landesinitiative „ITN-XT AK4+Glasfaser an die Schulen“ auf dem Gelände,

-        schulisches WLAN,

-        Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-, Lern- und Infrastrukturen sowie die im Vergleich zu bestehenden regionalen/überregionalen und bisher genutzten Angebote pädag. oder funktionale Vorteile bieten,

-        Anzeige und Interaktionsgeräte zum Betrieb der Schule,

-        digitale Arbeitsgeräte,

-        schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets als mobile Endgeräte.

Eine wesentliche Fördervoraussetzung ist das Vorliegen eines konkreten und nachvollzieh-baren techn.-pädag. Einsatzkonzeptes der jeweiligen Schulen.

Die Förderwürdigkeit des Konzeptes muss von der Koordinierungsstelle für nachhaltige      digitale Infrastruktur für Unterricht und Schulen im Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung anerkannt werden.

 

Die Antragstellung muss für alle Schulen bis zum 30.06.2021 erfolgen. Die Maßnahmen müssen vollständig abgeschlossen und gegenüber der Bewilligungsstelle bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.

 

Derzeit ist die Richtlinie noch nicht in Kraft getreten.

 

6.   Beantragung eines neuen Bildungsganges für die BbS Anhalt-Bitterfeld zum Schuljahr 2019/2020

 

Mit Schreiben vom 19.08.2019 stellte die Schulleitung der BbS Anhalt-Bitterfeld ein Antrag auf Errichtung eines neuen Bildungsganges „Einjährige BFS Technik zum Erwerb des Realschulabschlusses“ ab dem SJ 2019/2020.

Im Rahmen des Anmeldeverfahrens für das SJ  2019/2020 zeigte sich ein Bedarf bezüglich dieses Bildungsganges. Es lagen 16 Anmeldungen vor.

 

Die Ausbildung soll am Standort Köthen der BbS Anhalt-Bitterfeld durchgeführt werden. Da es an den BbS Anhalt-Bitterfeld bereits den BG „Zweijährige BFS zum Erwerb des Realschulabschlusses“ in den FR Sozialpflege und Technik gibt, sind die sächlichen und per-sonellen Voraussetzungen an den BbS gegeben.

Seitens des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wurde am 20.08.2019 ein Antrag auf Genehmigung dieses Bildungsganges beim Landesschulamt unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Kreistages des LK Anhalt-Bitterfeld in der Sache gestellt.

 

Da das Ausbildungsjahr bereits begonnen hat, musste zeitnah eine Entscheidung des Kreistages herbeigeführt werden. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 05.09.2019 über den Antrag beraten und seine Zustimmung erteilt.

Die Genehmigung des LSchA erfolgte mit Schreiben vom 13.09.2019.

 

Da Herr König nunmehr anwesend war, übergab Herr Kulman im Anschluss an diesen TOP die Leitung der Sitzung an Herrn König.

Nunmehr waren 7 stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses anwesend.