Sitzung: 18.09.2019 Bildungs- und Sportausschuss
Frau Treffkorn
informierte die Mitglieder des Ausschusses wie folgt:
1. Anfangsklassenbildung
- 5. Klassen - an den weiterführenden Schulen im LK ABI
Mit Beginn des SJ 2019/2020 wechselten
insgesamt 1.185 Schüler(innen) der Grundschulen im LK Anhalt-Bitterfeld an die
weiterführenden Schulen (5. Klasse).
Von den 1.185 Schülern(innen)
besuchen:
-
669
Schüler(innen) eine Sekundarschule bzw. eine Gemeinschaftsschule (56,46 %),
-
488
Schüler(innen) ein Gymnasium (41,18 %),
-
22 Schüler(innen) eine Förderschule (1,86 %),
-
6 Schüler(innen) ohne
Empfehlung/Wiederholer (0,51 %).
2. Schulobstprogramm
des Landes Sachsen-Anhalt (LSA)
Auch mit Beginn des Schuljahres (SJ)
2019/2020 gibt es wieder das EU Schulobstprogramm. Im LSA erfolgt die
Finanzierung über EU- und Landesmittel.
Teilnehmen können Grund- und Förderschulen
der Klassenstufen 1 bis 4 und Kindertagesstätten mit Kindern ab 3 Jahren.
Mit dem Programm sollen Kinder der
teilnehmenden Einrichtungen insgesamt mehr Obst, Gemüse und Milch verzehren.
Für das LSA wurde eine zweijährige Teilnahme
der Einrichtung am Programm festgelegt. Damit soll eine höhere Nachhaltigkeit
in Bezug auf die Förderung der gesundheitsbewussten Ernährung erreicht werden.
Die FöS Erich Kästner-Schule in Bitterfeld
hat sich für eine Teilnahme am Schulobst-programm beworben und hat bis zum
30.06.2019 den entsprechenden Antrag über den
Lieferanten bei der zuständigen Behörde eingereicht.
3. Baumaßnahme
Sekundarschule „Völkerfreundschaft“ Köthen
Der LK Anhalt-Bitterfeld hat mit Schreiben
vom 03.07.2019 einen Antrag auf Zustimmung der Anwendung eines Klassenteilers
von 24 Schülern(innen) bei der Klassenbildung für die Sekundarschule „Völkerfreundschaft“ in
Köthen beim Landesschulamt (LSchA) gestellt.
Im LSA fehlen verbindliche gesetzl. Vorgaben
für die Größe von Klassenräumen sowie verbindlich festgeschriebene
Klassengrößen.
Lediglich im RdErl. des MK vom 30.04.2015 –
Unterrichtsorganisation an Sekundarschulen – wird ausgeführt, dass die
Schülerzahl einer Klasse/Lerngruppe i. d. R.
28 Schüler(innen) nicht überschreiten soll.
Im Rahmen des STARK III-Förderprogramms soll
die Sekundarschule umfassend saniert werden. Da es sich um ein vorhandenes
Schulgebäude handelt, ist die Größe der vor-handenen Unterrichtsräume
vorgegeben.
Die allgemeinen Unterrichtsräume (AUR)
verfügen über eine Größe von 50 m². Der Zu-wendungsbescheid zur energetischen
Sanierung sieht indes vor, dass das gesamte Gebäude barrierefrei gem. den
Vorgaben des § 49 Abs. 1 und 2 BauO LSA zu sanieren ist. Um diese Forderung
umsetzen und eine Klassenstärke von 28 Schülern(innen) in den vorhandenen
Räumen vorhalten zu können, sind die vorhandenen AUR mit 50 m² zu klein. Vor
diesem Hintergrund wurde benannter
Antrag gestellt.
Das LSchA teilte dazu mit Schreiben vom
09.07.2019 mit, dass es bezüglich der Ent-scheidung zu einem Klassenteiler
keine rechtliche Grundlage im LSA gibt.
Vielmehr entscheidet über die Klassen- und
Lerngruppenbildung die Schule anhand der zur Verfügung stehenden
Lehrerwochenstunden und pädagogischen Erwägungen.
Am 27.08.2019 hat mit der Schulleitung der
Sek „Völkerfreundschaft“ eine Beratung bzgl. dieser Thematik stattgefunden.
Im Ergebnis dessen hat der Schulleiter mit
Schreiben vom 29.08.2019 das festgelegte Raumkonzept lt. den Planungsunterlagen
bestätigt.
Demnach wird die Schule Maßnahmen ergreifen,
bei Überschreitung der Klassenraumbe-legungsgrenze den Unterricht durch organisatorische
Maßnahmen so zu gestalten, dass ein störungsfreier Ablauf gewährleistet wird.
4. Öko-Schule
Ronney
Entsprechend des Beschlusses des Kreistages
vom 27.06.2019, Beschluss-Nr.
290-37/2019, hat der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hinsichtlich der Trägerschaft
und der Be-wirtschaftung der Öko-Schule mit dem Förderverein Umweltzentrum
Ronney (UZR) e.V. eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen. Seit dem
01.08.2019 ist somit der Förderverein UZR e. V. Träger der Öko-Schule Ronney.
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld beteiligt
sich nunmehr mit 50 T€ jährlich an den Bewirt-schaftungskosten.
Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis
Anhalt-Bitterfeld die mit dem Bildungsministerium LSA und dem Ministerium für
Umwelt, Landwirtschaft und Energie bestandene Kooperationsvereinbarung vom
05.08.1997, gekündigt.
Beide Ministerien haben die Kündigung mit
Schreiben vom 31.07.2019 bzw. 09.08.2019 bestätigt.
Im Vorfeld des o. g. Vertragsabschlusses hat
der LK Anhalt-Bitterfeld für das Schuljahr 2019/2020 die notwendigen
Abordnungsstunden beim LSchA beantragt. Mit Schreiben vom 15.07.2019 teilte das
LSchA mit, dass dem Antrag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hinsichtlich der
Abordnungsstunden für die Lehrer bzgl. des Öko-Schul-Unterrichts nicht im
vollen Umfang entsprochen werden konnte. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hatte
28 Wochen-stunden beantragt. Demnach unterstützt das LSA das Projekt Öko-Schule
Ronney mit 14 Abordnungsstunden/Woche, aufgeteilt auf zwei Lehrkräfte (5
Stunden/9 Stunden).
5. Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule
(DigitalPakt-RL)
Mit Schreiben vom 10.Juli 2019 hat der
Landkreistag LSA den Entwurf einer RL über die Gewährung von Zuwendungen aus
dem DigitalPakt Schule zur Kenntnisnahme und Stellungnahme übersandt.
Demnach wird dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld
insgesamt eine Fördersumme von 5.371.684 € in Aussicht gestellt. Dies
entspricht einem Förderanteil von 90 v.H. der anerkannten zuwendungsfähigen
Ausgaben. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld muss einen Eigenanteil von 10 v. H. aufbringen (entspricht 537.168,00
€).
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in
Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschl. der Planung, der Beschaffung, dem
Aufbau und der Inbetriebnahme in den Bereichen
-
Aufbau
oder Verbesserung der digitalen Vernetzung/Verkabelung sowie flankierende
Verkabelungsmaßnahmen zur Landesinitiative „ITN-XT AK4+Glasfaser an die
Schulen“ auf dem Gelände,
-
schulisches
WLAN,
-
Aufbau
und Weiterentwicklung digitaler Lehr-, Lern- und Infrastrukturen sowie die im Vergleich
zu bestehenden regionalen/überregionalen und bisher genutzten Angebote pädag.
oder funktionale Vorteile bieten,
-
Anzeige
und Interaktionsgeräte zum Betrieb der Schule,
-
digitale
Arbeitsgeräte,
-
schulgebundene
Laptops, Notebooks und Tablets als mobile Endgeräte.
Eine wesentliche Fördervoraussetzung ist das
Vorliegen eines konkreten und nachvollzieh-baren techn.-pädag. Einsatzkonzeptes
der jeweiligen Schulen.
Die Förderwürdigkeit des Konzeptes muss von
der Koordinierungsstelle für nachhaltige
digitale Infrastruktur für Unterricht und Schulen im Landesinstitut für
Schulqualität und Lehrerbildung anerkannt werden.
Die Antragstellung muss für alle Schulen bis
zum 30.06.2021 erfolgen. Die Maßnahmen müssen vollständig abgeschlossen und
gegenüber der Bewilligungsstelle bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.
Derzeit ist die Richtlinie noch nicht in
Kraft getreten.
6. Beantragung
eines neuen Bildungsganges für die BbS Anhalt-Bitterfeld zum Schuljahr
2019/2020
Mit Schreiben vom 19.08.2019 stellte die
Schulleitung der BbS Anhalt-Bitterfeld ein Antrag auf Errichtung eines neuen
Bildungsganges „Einjährige BFS Technik zum Erwerb des Realschulabschlusses“ ab
dem SJ 2019/2020.
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens für das
SJ 2019/2020 zeigte sich ein Bedarf
bezüglich dieses Bildungsganges. Es lagen 16 Anmeldungen vor.
Die Ausbildung soll am Standort Köthen der
BbS Anhalt-Bitterfeld durchgeführt werden. Da es an den BbS Anhalt-Bitterfeld
bereits den BG „Zweijährige BFS zum Erwerb des Realschulabschlusses“ in den FR
Sozialpflege und Technik gibt, sind die sächlichen und per-sonellen
Voraussetzungen an den BbS gegeben.
Seitens des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
wurde am 20.08.2019 ein Antrag auf Genehmigung dieses Bildungsganges beim
Landesschulamt unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Kreistages des LK
Anhalt-Bitterfeld in der Sache gestellt.
Da das Ausbildungsjahr bereits begonnen hat, musste zeitnah eine
Entscheidung des Kreistages herbeigeführt werden. Der Kreistag hat in seiner
Sitzung am 05.09.2019 über den Antrag beraten und seine Zustimmung erteilt.
Die Genehmigung des LSchA erfolgte mit Schreiben vom 13.09.2019.
Da Herr König nunmehr anwesend war, übergab Herr Kulman im
Anschluss an diesen TOP die Leitung der Sitzung an Herrn König.
Nunmehr waren 7
stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses anwesend.