Herr Schneider, sachkundiger EW führte aus, dass er Kenntnis davon erhalten hat, dass Schäden an der neu errichteten Turnhalle in Zerbst, Wegeberg, aufgetreten sind.

Er fragte nunmehr an, um welche Schäden es sich hierbei handelt und inwieweit die Nutzung der Turnhalle dadurch beeinträchtigt ist. Mithin wollte er wissen, wer für die Kosten der Mängelbeseitigung aufkommt bzw. inwieweit die bauausführende Firma diese im Rahmen der Gewährleistung beheben muss.

 

Frau Treffkorn teilte mit, dass sie die Anfrage an das zuständige Amt für Hochbau, Tiefbau und Gebäudemanagement weiterleiten wird. Die Antwort wird als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

Abschließend regte Herr Wolkenhaar an, dass alle baulichen Maßnahmen, die die Schulen in Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld betreffen, auch im Bildungs- und Sportausschuss beraten werden sollten.