Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Tourismusausschuss des Kreistages des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, den Antrag der Köthener Bachgesellschaft mbH vom 30.08.2018 auf Förderung des 11. Nationalen Bachwettbewerbes in der Stadt Köthen (Anhalt) im Jahr 2019 mit einem Festbetrag i. H. v. 3.000,00 Euro zu fördern.

 


Herr Böddeker informierte alle Ausschussmitglieder, dass der Bachwettbewerb alle 2 Jahre stattfindet. Der vorzeitige Maßnahmebeginn des 11. Nationalen Bachwettbewerbes wurde schon Ende 2018 vom Ausschuss bewilligt. Es sind 3.000,00 € beantragt und auch im Haushalt eingestellt. Der Vorschlag der Verwaltung ist dies auch mit den vollen 3.000,00€ statt zu geben. Die Förderung erfolgt dauerhaft und wiederholend durch den Landkreis Anhalt- Bitterfeld.

 

Herr Mormann ließ über die Beschlussvorlage abstimmen.

Der Beschluss wurde einstimmig beschlossen.

 

 

 

Sachdarstellung:

In der Kultur- und Musikgeschichte der Stadt Köthen (Anhalt) nimmt die Pflege des Erbes von Johann Sebastian Bach, der als Hofkapellmeister des Fürsten Leopold von Anhalt Köthen in den Jahren von 1717 – 1723 wirkte, einen hohen Stellenwert ein. 

Im Jahr 2019 wird der Nationale Bachwettbewerb für junge Pianisten in Köthen (Anhalt) vom 09. bis zum 13. Oktober 2019 nunmehr zum 11. Mal stattfinden. Traditionell wird dieser Wettbewerb seit dem Jahr 1999 im Zwei-Jahresturnus in der Stadt Köthen (Anhalt) durchgeführt. 

Der Nationale Bachwettbewerb ist neben den Internationalen Köthener Bachfesttagen ein wesentlicher Bestandteil in der Pflege des Bacherbes der Stadt Köthen (Anhalt). Er hat sich bundesweit einen sehr guten Ruf erworben und sich im musikalischen Wettbewerbskalender fest etabliert. Zu diesem Wettbewerb kommen junge Pianisten aus fast allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland, um an der ehemaligen Wirkungsstätte von Johann Sebastian Bach ihr musikalisches Können unter Beweis zu stellen bzw. sich mit einem hohen Anspruch und auf einem hohen künstlerischen Niveau zu messen.  

Die Köthener BachGesellschaft mbH beantragte gemäß dem vorliegenden Antrag vom 30.08.2018 in Verbindung mit der Änderung vom 13.08.2019 zur Durchführung des o. g. Projektvorhabens finanzielle Zuwendungen beim Land Sachsen-Anhalt i. H. v. 15.000,00 Euro (50,00 %), beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld i. H. v. 3.000,00 Euro (10,00 %) sowie bei weiteren Dritten 7.900,00 Euro (26,33 %). Die Köthener BachGesellschaft mbH veranschlagt Eigenmittel i. H. v. 4.100,00 Euro (13,66 %). Diese sollen durch Einnahmen, hier: Teilnehmergebühr, Ticketverkauf, Verkauf Plakate/Programme, gedeckt werden. Die Stadt Köthen (Anhalt) fördert den Nationalen Bachwettwettbewerb nicht. 

Die Gesamtausgaben des o. g. Projektvorhabens sind i. H. v. 30.000,00 Euro veranschlagt. Der Kosten- und Finanzierungsplan ist ausgeglichen.

Der Nationale Bachwettbewerb erfährt durch das Land Sachsen-Anhalt, den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, sowie durch weitere Dritte (u. a. die Lotto Toto GmbH und Bürgerstiftung der Kreissparkasse Köthen) eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung.

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld misst dem Nationalen Bachwettbewerb für junge Pianisten in Köthen (Anhalt) musikalisch und ebenso kulturhistorisch eine hohe Bedeutung bei. Er beteiligt sich an dem Projektvorhaben im Rahmen der Komplementärfinanzierung mit dem Land Sachsen-Anhalt und leistet somit seinen Beitrag zur Unterstützung der Pflege des Erbes von Johann Sebastian Bach in der Stadt Köthen (Anhalt) und ihrer Region.

Im Haushaltsplan des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sind für das Jahr 2019 finanzielle Mittel i. H. v. 3.000,00 Euro für die Durchführung des o. g. Projektvorhabens eingeplant, so dass eine finanzielle Förderung möglich wäre. Die finanzielle Unterstützung der Köthener Bachfesttage ist in die mittelfristige Finanzplanung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld aufgenommen. 

Die Haushaltssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für das Jahr 2019 hat der Kreistag in seiner Sitzung am 06.12.2018 beschlossen und vom Landesverwaltungsamt genehmigt.

Die Köthener BachGesellschaft mbH beantragte beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zum 01.12.2018, der mit Schreiben vom 19.11.2018 bewilligt wurde.

Die Prüfung des Zuwendungsantrages vom 20.08.2019 ergab zum Prüfzeitpunkt keine Beanstandungen. 

 

 

Gemäß § 44 der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO, MBl. 2001, S. 241 ff.) in der derzeit geltenden Fassung ist vor Bewilligung einer Zuwendung zu prüfen, welche Finanzierungsart unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit am besten entspricht. Die Zuwendung wird grundsätzlich zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt und zwar in diesem Fall gemäß Pkt. 2.2.3 zu § 44 der VV-LHO mit einem festen Betrag an den zuwendungsfähigen Ausgaben (Festbetragsfinanzierung). 

Die Zuständigkeit des Kultur- und Tourismusausschusses ergibt sich aus § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 26.09.2014, zuletzt geändert mit Beschluss des Kreistages vom 09. Juli 2015.