Sitzung: 26.09.2019 Kreistag
Herr Dittmann bedauerte, dass das Dankeschön des
Landrates an die Kreistagsmitglieder während der letzten Kreistagssitzung in
Brehna in nichtöffentlicher Runde bzw. nach Ende der Sitzung erfolgte. Er regte
an, dies bei den Mitgliedern, welche beim letzten Mal nicht anwesend waren, im
öffentlichen Teil nachzuholen.
Herr Köhler bat um wortwörtliche Wiedergabe seines
Redebeitrages.
„Das Erste
ist eine Anfrage zu der neuen Papierfabrik im Landkreis. Bekanntermaßen werden
zum Betrieb der Anlage enorme Mengen Wasser benötigt. Um die Wasserversorgung
sicherzustellen wurden, soweit mir bekannt ist, 6 Tiefbrunnen angelegt. Wie
wirken die sich in der Folge auf den Grundwasserstand und evtl. auf das
Oberflächenwasser in der Umgebung aus? Gibt es darüber verlässliche Angaben und
was sagen diese dazu aus? Des Weiteren habe ich noch eine Frage. Ich hatte mich
zur Sache des Wahlbevollmächtigten Wahlausschuss mit der Aussage des Landrates
nicht so richtig zufrieden gegeben und habe eine Anfrage an das Ministerium
gestellt bzw. an den Ministerpräsidenten wie sich das verhält, ob fraktionslose
Mitglieder ausgeschlossen werden können von den Vorschlägen in dem
Vorschlagsverfahren. Der Landrat hatte richtigerweise gesagt, dass er gegen
keine gesetzlichen Regelungen verstoßen hat. Das kam auch so von dem
Ministerium rüber. Allerdings hat das Ministerium noch dazu geschrieben, ich
lese es mal vor:
„Die vom
Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld seit dem Jahr 2009 praktizierte
Vorbereitung der Wahl des Wahlbevollmächtigten und seines Vertreters begeben
keine Bedenken den Landrat betreffend, soweit im Rahmen der Vorbereitung der
Wahl in den Fraktionen die Möglichkeit eingeräumt wird, Vorschläge für die Wahl
des Wahlbevollmächtigten und des Vertreters im Vorfeld einzureichen,
widerspricht diese Handhabung nicht dem Gesetz. Grundsätzlich gilt, dass nur
solche Personen gewählt werden können, die der Vertretung vor der Wahl
vorgeschlagen worden sind. Wahlvorschläge können aus der Mitte der Vertretung
von einzelnen Mitgliedern, von Fraktionen oder vom Hauptverwaltungsbeamten
kommen. Vorliegend wurde im Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld eine
entsprechende Anwendung des Verfahrens nach § 47 Abs. 1 KVG LSA praktiziert und
den Fraktionen zur Wahlvorbereitung die Benennungsmöglichkeit für
Kandidatenvorschläge eingeräumt. Hieraus ergibt sich jedoch kein individuelles
Mitgliedschaftsrecht der Fraktion mit der Folge, dass andere Vorschläge von
Mitgliedern des Kreistages zur Wahl des Wahlbevollmächtigten und seines
Vertreters nicht beachtet werden dürfen. Durch das entsprechende § 47 KVG LSA
im Kreistag einvernehmlich praktizierte Wahlvorbereitungsverfahren kann kein
innerorganschaftliches Mitgliedschaftsrecht in der Fraktion begründet werden.
Den fraktionslosen Mitgliedern bleibt es unbenommen, eigene Wahlvorschläge
einzubringen. Das Mitgliedschaftsrecht, einen eigenen Wahlvorschlag zur
Abstimmung zu stellen, wird nicht eingeschränkt. Im Übrigen ist der
Wahlvorschlag jegliche Grundlage des Wahlverfahrens, denn eine Person ist nur
dann gewählt, wenn für die Person die Mehrheit der anwesenden und
stimmberechtigten Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Ich kann daraus
entnehmen, dass sowohl der Landrat und auch ich in der Betrachtungsweise
richtig liegen. Der Landkreis hat sich dafür entschieden, ausschließlich nur
den in der Vertretung gebildeten Fraktionen ein Vorschlagsrecht einzuräumen. Im
Schreiben vom 14.06.2019 ist das beschrieben vom Landrat. Nur diese wurden
angeschrieben. Eine Wahlinfo oder eine daraus erfolgte
Wahlvorschlagsmöglichkeit für fraktionslose Mitglieder der Vertretung, erfolgte
gezielt nicht. Es ist festgestellt und angemahnt wurden am 19.06.2019 in der
Kreistagssitzung. Genau diese Verfahrensweise widerspricht das Antwortschreiben
des Mitarbeiters des Ministeriums Inneres und Sport. Zitat: „Hieraus ergibt
sich jedoch kein individuelles Mitgliedschaftsrecht der Fraktion mit der Folge,
dass andere Vorschläge von Mitgliedern des Kreistages zur Wahl des
Wahlbevollmächtigten und seines Vertreters nicht beachtet werden dürfen. Den
fraktionslosen Mitgliedern bleibt es unbenommen, eigene Wahlvorschläge
einzubringen. Die praktische Umsetzung, dass hier nur Fraktionen vom Landkreis
das Vorschlagsrecht hatten, ist explizit ausgehebelt. Alle weiteren
Entscheidungen im Vorfeld der Wahl lagen im Ermessen des Landrates. Er hat es
selber geschrieben. Dies steht in meinem Widerspruch zur Einschätzung des
Ministeriums.
Meine
Anfrage an dieser Kreistagssitzung zur Verfahrensweise bei der Wahl konnte
jedenfalls nicht sofort beantwortet werden. Leider kann aus diesem Schreiben
zur Sache keine Klarheit zur Handhabung der Verfahrensweise festgestellt
werden, zumindest was ich angefragt hatte beim Ministerium. Für die mögliche
juristische Auseinandersetzung bei erneuter strittiger Verfahrensweise in Bezug
auf Benachteiligung von Mandatsträgern möge das Antwortschreiben vom
Ministerium als Argumentationshilfe dienen. Ich bitte dies, ich hab das
kopiert, ich denke der Landkreis liest es auch vor, als Anhang an die
Niederschrift für die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder anzuhängen.
Sollte das in der nächsten Legislatur passieren, dann wissen die Mitglieder des
Kreistages, das Antwortschreiben des Ministeriums.“
Herr Roi bezog sich auf die Anfrage von Herrn Köhler zur Papierfabrik. Es liegt
eine Mitteilung der Landesregierung vor aus der hervorgeht, dass die
Wasserversorgung nicht aus Tiefbrunnen, sondern von der Fernwasser Ost GmbH
erfolgt.
Herr Köhler: „Werte Damen und Herren, zum Ende der
Legislatur möchte ich noch einige Anregungen geben. Ein Mandatsträger ist zu
vorderst dem Gemeinwohl verpflichtet. Sein Verhalten und seine Entscheidungen
haben sich an Gesetzen und gesellschaftlichen Standards zu orientieren. Ich bin
nicht in den Kreistag eingezogen, um durch Anonymisierung bzw. Anonymität zu
glänzen. Demokratie lebt vom offenen Diskurs. Veränderung durch Gleichschaltung
wird es nicht geben. Wenn auch unbequem, so sind nun viele Themen von der
Tabu-Liste gefallen. Es ist nur natürlich, wenn sich deutsche Politiker für ihr
Land und ihre Leute einsetzen. Es ist jede Menge Handlungsbedarf. Ich hoffe,
dass es mir gelungen ist, eine Tür für eine offene, wirklich demokratische
Streitkultur geöffnet zu haben. Ignorieren Sie nicht die Realität! Stehen Sie
zu Ihren Ängsten und Sorgen und bearbeiten Sie die Ursachen. Es gibt, weiß
Gott, wichtigere Probleme als den Gender-Quark. Arbeiten Sie verantwortungsvoll
für die Zukunft Ihrer Kinder und Enkel. Jeder hat genau den verdient, den er
wählt. Allen, die mich beim Ehrenamt unterstützt haben, danke ich aufrichtig.
Ich glaube an die Ehre und Wahrheit. Ich möchte mich mit folgendem Zitat von
Thomas Jefferson, einem ehemaligen amerikanischen Präsident verabschieden: „Nur
die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine
aufrecht!“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“
Herr Wolpert schloss die Sitzung.
Im
Anschluss daran ehrte Herr Schulze folgende Mitglieder für ihre
kommunalpolitische
Tätigkeit
mit einer Urkunde und einer Ehrennadel:
- Frau Dr. Bergholz (Ehrennadel in Bronze für 15 Jahre
Kreistagszugehörigkeit)
- Herr Gatter (Ehrennadel
in Gold für 25 Jahre Kreistagszugehörigkeit)
- Herr Hövelmann (Ehrennadel in Bronze für 15 Jahre
Kreistagszugehörigkeit)
- Herr König (Ehrennadel
in Bronze für 15 Jahre Kreistagszugehörigkeit)
- Frau Kutz (Ehrennadel
in Silber für 24 Jahre Kreistagszugehörigkeit)
- Herr Dr. Rauball (Ehrennadel in Bronze für 18 Jahre Kreistagszugehörigkeit)
- Herr Zimmer (Ehrennadel
in Silber für 20 Jahre Kreistagszugehörigkeit)