Herr Dittmann bedauerte, dass das Dankeschön des Landrates an die Kreistagsmitglieder während der letzten Kreistagssitzung in Brehna in nichtöffentlicher Runde bzw. nach Ende der Sitzung erfolgte. Er regte an, dies bei den Mitgliedern, welche beim letzten Mal nicht anwesend waren, im öffentlichen Teil nachzuholen.

Herr Köhler bat um wortwörtliche Wiedergabe seines Redebeitrages.

„Das Erste ist eine Anfrage zu der neuen Papierfabrik im Landkreis. Bekanntermaßen werden zum Betrieb der Anlage enorme Mengen Wasser benötigt. Um die Wasserversorgung sicherzustellen wurden, soweit mir bekannt ist, 6 Tiefbrunnen angelegt. Wie wirken die sich in der Folge auf den Grundwasserstand und evtl. auf das Oberflächenwasser in der Umgebung aus? Gibt es darüber verlässliche Angaben und was sagen diese dazu aus? Des Weiteren habe ich noch eine Frage. Ich hatte mich zur Sache des Wahlbevollmächtigten Wahlausschuss mit der Aussage des Landrates nicht so richtig zufrieden gegeben und habe eine Anfrage an das Ministerium gestellt bzw. an den Ministerpräsidenten wie sich das verhält, ob fraktionslose Mitglieder ausgeschlossen werden können von den Vorschlägen in dem Vorschlagsverfahren. Der Landrat hatte richtigerweise gesagt, dass er gegen keine gesetzlichen Regelungen verstoßen hat. Das kam auch so von dem Ministerium rüber. Allerdings hat das Ministerium noch dazu geschrieben, ich lese es mal vor:

„Die vom Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld seit dem Jahr 2009 praktizierte Vorbereitung der Wahl des Wahlbevollmächtigten und seines Vertreters begeben keine Bedenken den Landrat betreffend, soweit im Rahmen der Vorbereitung der Wahl in den Fraktionen die Möglichkeit eingeräumt wird, Vorschläge für die Wahl des Wahlbevollmächtigten und des Vertreters im Vorfeld einzureichen, widerspricht diese Handhabung nicht dem Gesetz. Grundsätzlich gilt, dass nur solche Personen gewählt werden können, die der Vertretung vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Wahlvorschläge können aus der Mitte der Vertretung von einzelnen Mitgliedern, von Fraktionen oder vom Hauptverwaltungsbeamten kommen. Vorliegend wurde im Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld eine entsprechende Anwendung des Verfahrens nach § 47 Abs. 1 KVG LSA praktiziert und den Fraktionen zur Wahlvorbereitung die Benennungsmöglichkeit für Kandidatenvorschläge eingeräumt. Hieraus ergibt sich jedoch kein individuelles Mitgliedschaftsrecht der Fraktion mit der Folge, dass andere Vorschläge von Mitgliedern des Kreistages zur Wahl des Wahlbevollmächtigten und seines Vertreters nicht beachtet werden dürfen. Durch das entsprechende § 47 KVG LSA im Kreistag einvernehmlich praktizierte Wahlvorbereitungsverfahren kann kein innerorganschaftliches Mitgliedschaftsrecht in der Fraktion begründet werden. Den fraktionslosen Mitgliedern bleibt es unbenommen, eigene Wahlvorschläge einzubringen. Das Mitgliedschaftsrecht, einen eigenen Wahlvorschlag zur Abstimmung zu stellen, wird nicht eingeschränkt. Im Übrigen ist der Wahlvorschlag jegliche Grundlage des Wahlverfahrens, denn eine Person ist nur dann gewählt, wenn für die Person die Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Ich kann daraus entnehmen, dass sowohl der Landrat und auch ich in der Betrachtungsweise richtig liegen. Der Landkreis hat sich dafür entschieden, ausschließlich nur den in der Vertretung gebildeten Fraktionen ein Vorschlagsrecht einzuräumen. Im Schreiben vom 14.06.2019 ist das beschrieben vom Landrat. Nur diese wurden angeschrieben. Eine Wahlinfo oder eine daraus erfolgte Wahlvorschlagsmöglichkeit für fraktionslose Mitglieder der Vertretung, erfolgte gezielt nicht. Es ist festgestellt und angemahnt wurden am 19.06.2019 in der Kreistagssitzung. Genau diese Verfahrensweise widerspricht das Antwortschreiben des Mitarbeiters des Ministeriums Inneres und Sport. Zitat: „Hieraus ergibt sich jedoch kein individuelles Mitgliedschaftsrecht der Fraktion mit der Folge, dass andere Vorschläge von Mitgliedern des Kreistages zur Wahl des Wahlbevollmächtigten und seines Vertreters nicht beachtet werden dürfen. Den fraktionslosen Mitgliedern bleibt es unbenommen, eigene Wahlvorschläge einzubringen. Die praktische Umsetzung, dass hier nur Fraktionen vom Landkreis das Vorschlagsrecht hatten, ist explizit ausgehebelt. Alle weiteren Entscheidungen im Vorfeld der Wahl lagen im Ermessen des Landrates. Er hat es selber geschrieben. Dies steht in meinem Widerspruch zur Einschätzung des Ministeriums.

Meine Anfrage an dieser Kreistagssitzung zur Verfahrensweise bei der Wahl konnte jedenfalls nicht sofort beantwortet werden. Leider kann aus diesem Schreiben zur Sache keine Klarheit zur Handhabung der Verfahrensweise festgestellt werden, zumindest was ich angefragt hatte beim Ministerium. Für die mögliche juristische Auseinandersetzung bei erneuter strittiger Verfahrensweise in Bezug auf Benachteiligung von Mandatsträgern möge das Antwortschreiben vom Ministerium als Argumentationshilfe dienen. Ich bitte dies, ich hab das kopiert, ich denke der Landkreis liest es auch vor, als Anhang an die Niederschrift für die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder anzuhängen. Sollte das in der nächsten Legislatur passieren, dann wissen die Mitglieder des Kreistages, das Antwortschreiben des Ministeriums.“

Herr Roi bezog sich auf die Anfrage von Herrn Köhler zur Papierfabrik. Es liegt eine Mitteilung der Landesregierung vor aus der hervorgeht, dass die Wasserversorgung nicht aus Tiefbrunnen, sondern von der Fernwasser Ost GmbH erfolgt.

Herr Köhler: „Werte Damen und Herren, zum Ende der Legislatur möchte ich noch einige Anregungen geben. Ein Mandatsträger ist zu vorderst dem Gemeinwohl verpflichtet. Sein Verhalten und seine Entscheidungen haben sich an Gesetzen und gesellschaftlichen Standards zu orientieren. Ich bin nicht in den Kreistag eingezogen, um durch Anonymisierung bzw. Anonymität zu glänzen. Demokratie lebt vom offenen Diskurs. Veränderung durch Gleichschaltung wird es nicht geben. Wenn auch unbequem, so sind nun viele Themen von der Tabu-Liste gefallen. Es ist nur natürlich, wenn sich deutsche Politiker für ihr Land und ihre Leute einsetzen. Es ist jede Menge Handlungsbedarf. Ich hoffe, dass es mir gelungen ist, eine Tür für eine offene, wirklich demokratische Streitkultur geöffnet zu haben. Ignorieren Sie nicht die Realität! Stehen Sie zu Ihren Ängsten und Sorgen und bearbeiten Sie die Ursachen. Es gibt, weiß Gott, wichtigere Probleme als den Gender-Quark. Arbeiten Sie verantwortungsvoll für die Zukunft Ihrer Kinder und Enkel. Jeder hat genau den verdient, den er wählt. Allen, die mich beim Ehrenamt unterstützt haben, danke ich aufrichtig. Ich glaube an die Ehre und Wahrheit. Ich möchte mich mit folgendem Zitat von Thomas Jefferson, einem ehemaligen amerikanischen Präsident verabschieden: „Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht!“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

 

Herr Wolpert schloss die Sitzung.

 

Im Anschluss daran ehrte Herr Schulze folgende Mitglieder für ihre kommunalpolitische

Tätigkeit mit einer Urkunde und einer Ehrennadel:

 

-       Frau Dr. Bergholz            (Ehrennadel in Bronze für 15 Jahre Kreistagszugehörigkeit)

-       Herr Gatter                       (Ehrennadel in Gold für 25 Jahre Kreistagszugehörigkeit)

-       Herr Hövelmann             (Ehrennadel in Bronze für 15 Jahre Kreistagszugehörigkeit)

-       Herr König                         (Ehrennadel in Bronze für 15 Jahre Kreistagszugehörigkeit)

-       Frau Kutz                            (Ehrennadel in Silber für 24 Jahre Kreistagszugehörigkeit)

-       Herr Dr. Rauball               (Ehrennadel in Bronze für 18 Jahre Kreistagszugehörigkeit)

-       Herr Zimmer                     (Ehrennadel in Silber für 20 Jahre Kreistagszugehörigkeit)