Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 2, Enthaltungen: 8

1.)   Der Kreistag beschließt – in Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom

26. September 2019 über die Beschlussvorlage mit der Drucksache-Nr.: BV/1025/2019 -  die Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH für einen Zeitraum von 10 Jahren mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gemäß dem als Anlage beigefügten Betrauungsakt zu betrauen.

 

2.)    Der Kreistag beauftragt den Landrat, in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH einen Weisungsbeschluss an die Geschäftsführung zur Umsetzung des Betrauungsbeschlusses gemäß Anlage herbeizuführen.

 


Herr Dittmann verwies auf die Präambel, Seite 2 der Beschlussvorlage. Dort steht geschrieben, dass sich nicht mit ausreichender Rechtssicherheit feststellen lässt, ob eine sogenannte Tatbestandsauflösung im Falle einer Überprüfung des Sachverhaltes durch die Kommission standhalten wird. Viele Kliniken könnten auf den Gedanken kommen, sich für Unterstützungen an den Landkreis zu wenden oder aber die Rechtssicherheit des Betrauungsaktes überprüfen lassen. Wenn die Rechtssicherheit wie hier nicht mit Sicherheit dargestellt werden kann und zu einem Negativattest führen sollte, mithin zu einer potentiellen Rückzahlung eines Investitionszuschusses, hat dies bestandsgefährdende Folgen für die Klinik.

Frau Träger informierte, dass für die Beihilfe bestimmte Tatbestands-voraussetzungen zu erfüllen sind. Ein Tatbestandsmerkmal ist dabei zu beachten, die potentielle Handelsbeein-trächtigung. Es wird davon ausgegangen, dass wir vorsorglich den Tatbestand einer EU-Beihilfe annehmen, um den Weg der Rechtfertigung zu gehen, um mit diesem Betrauungsakt eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Jedem Konkurrenten steht es frei, sich gegen jede EU-Beihilfe an die EU-Kommission zu wenden. Ein Risiko besteht immer. Wenn der Betrauungsakt erlassen wird, dann schafft man Rechtssicherheit, dass wir die potentiellen  Handelsbeeinträchtigungen anlehnen. Seitens der EU-Kommission gibt es die Tendenz, dass man sagt, Krankenhäuser haben eine lokale Bedeutung, sie beziehen sich auf ein geographisch begrenztes Gebiet und wenn Standardleistungen angeboten werden geht man davon aus, dass keine EU-Ausländer zwingend hierher kommen, um sich genau aus diesem Grunde hier behandeln zu lassen. Zwischen der Tatbestands- und Rechtfertigungslösung ist juristisch zu unterscheiden. Es wird davon ausgegangen, vorsorglich eine EU-Beihilfe anzunehmen, um dann den Weg des Betrauungsaktes gehen zu wollen.

Herr Hövelmann verwies auf § 6 (2). Hier ist vermerkt, dass der Landkreis Anhalt-Bitterfeld und die Gesundheitszentrum Bitterfeld-Wolfen gGmbH spätestens 1 Jahr vor Auslaufen der Betrauung Gespräche aufnehmen werden. Er fragt, wie das 1. Jahr berechnet wird.

Frau Träger erklärte, die Laufzeit, die hier vorgeschlagen wurde, entspricht der Regelung des Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission. Diese beträgt 10 Jahre. Die Frist kann auch verlängert werden.

Herr Köhler bezog sich auf den Investitionskostenzuschuss für das Gesundheitszentrum und stellte fest, dass der Landkreis verpflichtet ist, die medizinische Versorgung seiner Bürger umfassend zu sichern. Aufgrund der Nichteinhaltung der öffentlich-rechtlichen Zahlungsverpflichtungen laut Krankhausfinanzierungsgesetz durch das Land Sachsen-Anhalt wird der Landkreis Anhalt-Bitterfeld zu dieser außerplanmäßigen Ausgabe gezwungen. Kann der Landkreis mit der Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Landes Sachsen-Anhalt rechnen? Wenn ja, wann? Das Land Sachsen-Anhalt reagiert nicht auf die finanzielle Situation des Gesundheitszentrums. Er fragte weiterhin, wofür die Gelder von der beanspruchten Kostenstelle zur Deckung des Fehlbetrages geplant waren. Welche Sicherheit verspricht sich der Landkreis durch diese Betrauung? Sind dadurch Zahlungsausfälle trotz Zahlungsverpflichtungen des Landes ausgeschlossen?

Her Wolpert wies darauf hin, dass dies der falsche TOP ist. Es gibt dazu keine Antwort und keine Abstimmung. Es ist aus der Beschlussvorlage ersichtlich, welche Haushaltsziffern betroffen sind.

Herr Dittmann bat darum, dass die Nichtbeantwortung seiner Frage hinsichtlich potentieller Gefahren bei beihilferechtlichen Rückforderungen entsprechend im Protokoll vermerkt wird.

Herr Wolpert antwortete, dass der Betrauungsakt gemacht wurde, um genau das zu verhindern.

 

Es gab keine weiteren Wortmeldungen.

 

Die Vorlage 1026/2019 wurde mehrheitlich mit 33 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen, bei 8 Enthaltungen, bestätigt.

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