Sitzung: 26.09.2019 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 2, Enthaltungen: 8
Vorlage: BV/1026/2019
1.)
Der Kreistag beschließt – in Umsetzung des
Kreistagsbeschlusses vom
26. September 2019 über die
Beschlussvorlage mit der Drucksache-Nr.: BV/1025/2019 - die Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen
gGmbH für einen Zeitraum von 10 Jahren mit der Erbringung von Dienstleistungen
von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gemäß dem als Anlage beigefügten
Betrauungsakt zu betrauen.
2.)
Der Kreistag beauftragt den Landrat, in der
Gesellschafterversammlung der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH einen
Weisungsbeschluss an die Geschäftsführung zur Umsetzung des
Betrauungsbeschlusses gemäß Anlage herbeizuführen.
Herr Dittmann verwies auf die Präambel, Seite 2 der
Beschlussvorlage. Dort steht geschrieben, dass sich nicht mit ausreichender
Rechtssicherheit feststellen lässt, ob eine sogenannte Tatbestandsauflösung im
Falle einer Überprüfung des Sachverhaltes durch die Kommission standhalten
wird. Viele Kliniken könnten auf den Gedanken kommen, sich für Unterstützungen
an den Landkreis zu wenden oder aber die Rechtssicherheit des Betrauungsaktes
überprüfen lassen. Wenn die Rechtssicherheit wie hier nicht mit Sicherheit
dargestellt werden kann und zu einem Negativattest führen sollte, mithin zu
einer potentiellen Rückzahlung eines Investitionszuschusses, hat dies
bestandsgefährdende Folgen für die Klinik.
Frau Träger informierte, dass für die Beihilfe
bestimmte Tatbestands-voraussetzungen zu erfüllen sind. Ein Tatbestandsmerkmal
ist dabei zu beachten, die potentielle Handelsbeein-trächtigung. Es wird davon
ausgegangen, dass wir vorsorglich den Tatbestand einer EU-Beihilfe annehmen, um
den Weg der Rechtfertigung zu gehen, um mit diesem Betrauungsakt eine
rechtliche Grundlage zu schaffen. Jedem Konkurrenten steht es frei, sich gegen
jede EU-Beihilfe an die EU-Kommission zu wenden. Ein Risiko besteht immer. Wenn
der Betrauungsakt erlassen wird, dann schafft man Rechtssicherheit, dass wir
die potentiellen Handelsbeeinträchtigungen
anlehnen. Seitens der EU-Kommission gibt es die Tendenz, dass man sagt,
Krankenhäuser haben eine lokale Bedeutung, sie beziehen sich auf ein
geographisch begrenztes Gebiet und wenn Standardleistungen angeboten werden
geht man davon aus, dass keine EU-Ausländer zwingend hierher kommen, um sich
genau aus diesem Grunde hier behandeln zu lassen. Zwischen der Tatbestands- und
Rechtfertigungslösung ist juristisch zu unterscheiden. Es wird davon
ausgegangen, vorsorglich eine EU-Beihilfe anzunehmen, um dann den Weg des
Betrauungsaktes gehen zu wollen.
Herr Hövelmann verwies auf § 6 (2). Hier ist vermerkt, dass
der Landkreis Anhalt-Bitterfeld und die Gesundheitszentrum Bitterfeld-Wolfen
gGmbH spätestens 1 Jahr vor Auslaufen der Betrauung Gespräche aufnehmen werden.
Er fragt, wie das 1. Jahr berechnet wird.
Frau Träger erklärte, die Laufzeit, die hier
vorgeschlagen wurde, entspricht der Regelung des Freistellungsbeschlusses der
EU-Kommission. Diese beträgt 10 Jahre. Die Frist kann auch verlängert werden.
Herr Köhler bezog sich auf den
Investitionskostenzuschuss für das Gesundheitszentrum und stellte fest, dass
der Landkreis verpflichtet ist, die medizinische Versorgung seiner Bürger
umfassend zu sichern. Aufgrund der Nichteinhaltung der öffentlich-rechtlichen
Zahlungsverpflichtungen laut Krankhausfinanzierungsgesetz durch das Land
Sachsen-Anhalt wird der Landkreis Anhalt-Bitterfeld zu dieser außerplanmäßigen
Ausgabe gezwungen. Kann der Landkreis mit der Erfüllung der
Zahlungsverpflichtungen des Landes Sachsen-Anhalt rechnen? Wenn ja, wann? Das
Land Sachsen-Anhalt reagiert nicht auf die finanzielle Situation des
Gesundheitszentrums. Er fragte weiterhin, wofür die Gelder von der
beanspruchten Kostenstelle zur Deckung des Fehlbetrages geplant waren. Welche
Sicherheit verspricht sich der Landkreis durch diese Betrauung? Sind dadurch
Zahlungsausfälle trotz Zahlungsverpflichtungen des Landes ausgeschlossen?
Her Wolpert wies darauf hin, dass dies der falsche TOP
ist. Es gibt dazu keine Antwort und keine Abstimmung. Es ist aus der
Beschlussvorlage ersichtlich, welche Haushaltsziffern betroffen sind.
Herr Dittmann bat darum, dass die Nichtbeantwortung
seiner Frage hinsichtlich potentieller Gefahren bei beihilferechtlichen
Rückforderungen entsprechend im Protokoll vermerkt wird.
Herr Wolpert antwortete, dass der Betrauungsakt gemacht
wurde, um genau das zu verhindern.
Es gab
keine weiteren Wortmeldungen.
Die Vorlage 1026/2019 wurde mehrheitlich mit 33 Ja-Stimmen und 2
Gegenstimmen, bei 8 Enthaltungen, bestätigt.
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