Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1

 

 


Herr Mölle informiert, dass  Herr Eckelmann, GF Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen wurde.

Ob es Hinweise oder Anregungen der Mitglieder des Landwirtschafts- und Umweltausschusses zu den vorliegenden Unterlagen gibt, fragt Herr Mölle.

Herr Roy fragt, ob etwas zur Nachkalkulation gesagt werden kann, worin sich der hohe Verlust, der entstanden ist, begründet.

Herr Dr. Trummel möchte wissen, ob es bei wilden Müllablagerungen eine Zunahme, Abnahme oder einen Gleichstand gibt.

Herr Rößler hat die aktuellen Zahlen jetzt nicht vorliegen, da es heute kein Thema auf der Tagesordnung ist,  aber er denkt schon eher zunehmend.

Herr Eckelmann sagt auch, dass eine leichte Tendenz der Steigerung zu verzeichnen ist. Was zunimmt, das sind die größeren Sachen. Das kann belegt werden aus den letzten zwei Jahren. Er erinnert an die Sache in Pißdorf, Ende des Jahres 2017, wo es eine riesige Ablagerung an den alten Silos gab. Es wurde beräumt und dann ging es aber auch gleich weiter. Da gab es dann einen öffentlichen Aufruf im Amtsblatt, wer denn so etwas macht, wo die Entsorgungsbedingungen sehr gut geregelt sind.

Herr Rößler informierte noch darüber, dass es seit kurzer Zeit eine neue Gewerbeabfallverordnung gibt, die Dinge vorschreibt, die allerdings in der Praxis ein großes Problem zu machen scheint.  Dies wäre auch einmal ein lohnendes Thema für den zukünftigen Umweltausschuss.

Herr Scheringer hat eine Anfrage zur Handhabung, wenn auf einem Privatgrundstück eine Müllablagerung feststellt wird.

 

Herr Rößler informiert, dass das Umweltamt zuerst versucht, den Verursacher habhaft zu machen. Dies gelingt prozentual in sehr wenigen Fällen. Ansonsten gilt natürlich immer die Frage des Verhaltensstörers, wem gehört das Grundstück. Es gibt bestimmte Bereiche, wo der Landkreis über Dritte dann entsorgt und wir letztendlich alle über unser Entgelt mitbezahlen. Wenn es ein Grundstück ist, wo der Eigentümer klar ist, dann wird er angeschrieben und aufgefordert, zu beräumen.

Herr Mölle erteilte unserem Gast, Herrn Hofmann, das Wort zur Beantwortung der Frage von Herrn Roy, woher der hohe Verlust gekommen ist und die Kalkulation damit in Verbindung steht.

Herr Hofmann informiert, dass es ja um die Verluste aus den Jahren 2018 und 2019 geht. Die beiden Werte sind in der Anlage 2 zur Kalkulation dargestellt. Zur Erläuterung muss man sagen, dass das natürlich überwiegend eine geplante Unterdeckung war. Also keine zufällig aufgetretene war. Eine geplante Unterdeckung, weil zum 31.12.2017, also vor diesen beiden Abrechnungsjahren. Weil hier kumuliert eine Überdeckung von 2.5000,00 Euro zu verzeichnen hatten. Dies ist natürlich erst nach dem Jahresabschluss 2017 festgestellt worden. Also im Laufe des Jahres 2018, wo die Entgeltkalkulation bereits feststand, sie wurde ja vorher gemacht, vor dem Jahresabschluss.  In die Entgeltkalkulation hat man pro Jahr damals 652.000,00 Euro eingestellt. Wenn man die Differenz, zu dem tatsächlich aufgetretenen Verlust nimmt, im Durchschnitt waren es ja 900.000,00 Euro und ungefähr die 650.000,00 Euro ist geplant worden. Also haben wir wirklich einen Plan-Ist-Abweichung aus dem laufenden Geschäft von 250.000,00 Euro ungefähr. 250.000,00 Euro das sind gemessen am Gesamtbudget ungefähr 2 %. Das ist ganz normal, Abfallwirtschaft ist ja benutzergesteuert, da kann man bei der Kalkulation diese Mengen nicht genau bestimmen, da gibt es immer Plan-Ist-Abweichungen. Das Gebührenrecht, worin wir uns bewegen, schreibt ja vor, dass die aus der Plan-Ist-Abweichungen resultierenden Effekte in den nächsten 3 Jahren ausgeglichen werden dürfen. Die Überdeckungen sind ja schon in den Jahren bis 2017 aufgetreten.

Die Frage von Herrn Roy, wo die 2 Millionen Euro sind hat Herr Hofmann erläutert, was auch in Anlage 2 erläutert wurde. Die 652.000 Euro, die in der alten Kalkulation drinnen waren, also in der 2018/2019 sind pro Jahr, das muss mal 2 genommen werden, das sind 1,3 Millionen Euro, angefallen sind 2 Millionen Euro. Die Kalkulation wurde zu einem Zeitpunkt erstellt, wo die Abschlüsse noch nicht fertiggestellt waren, zumindest der von 2017 nicht. Die Überdeckung war somit 700000 Euro höher, die aber in diese Kalkulation jetzt  berücksichtig wurde. Dies ist in der Anlage 2.2. enthalten.

 

Herr Mölle bat nun die Ausschussmitglieder um Abstimmung der BV/1027/2019 – Zustimmung zum Preisblatt für die Abfallentsorgungsentgelte ab dem 01.01.2020 der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH.

Hierüber wurde mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung abgestimmt.