Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 8, Enthaltungen: 1

Der Kreistag stimmt dem Preisblatt für die Abfallentsorgungsentgelte ab dem 01.01.2020 der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke zu.


Herr Wolpert machte von seinem Mitwirkungsverbot Gebrauch und übergab die Sitzungsleitung an Herrn Gatter.

 

Herr Hofmann, Firma Econum, erläuterte, dass der Auftrag bestand, von den ABI-KW die Entgeltkalkulation 2020/2021 zu erarbeiten. Es wurden neuen Kostenträger und Kostenstellen erstellt, daraus ergibt sich eine höhere Transparenz und die Plan/Ist-Abweichung kann besser ausgewiesen werden. Es wurde für 2018 und 2019 eine Nachkalkulationen erstellt. Die Abfallmengen sind weitestgehend konstant geblieben.

Entgeltmindernd sind 652.000 Euro/Jahr in die Kalkulation eingeflossen. 2017 gab es einen Überschuss i.H.v. 2 Mio. Euro, dieser konnte 2018/2019 abgebaut werden.

Herr Dittmann sprach die Anreize zur Müllvermeidung an und verwies darauf, dass die Restmüllabfallbehälter mit Chips ausgestattet sind, womit genau ermittelt werden kann, wieviel Volumenentleerungen stattfanden. Es gibt jedoch Kritik an der Mindestrestmüllmenge. Es stellt sich die Frage, wieviel Leervolumenguthaben sich im Kreisgebiet angesammelt hat. Wenn Leerungen nicht stattgefunden haben, müsste dies vom System erfasst worden sein, d.h. wenn das Pflichtmüllvolumen nicht erfüllt wird, dann müssten kalkulatorisch Leerungen gutgeschrieben worden sein.

Herr Hofmann erklärte, dass dieser Wert nicht  kalkulationsrelevant war, weil er die Kostenseite, d.h. die Selbstkosten der Kreiswerke für die Müllabfuhr darstellt. Folglich gibt es auch keine Gutschrift.

Herr Dittmann bestätigte, dass es richtig ist, dass keine Gutschrift erfolgt. Seiner Meinung nach spielt die Erfassung schon eine Rolle. Wenn alle die Mindestrestmüllmenge erfüllt hätten, dann hätten die ABI-KW viel mehr Restmüll zu entsorgen gehabt und zur Verbrennung bringen müssen und dann hätten die kalkulatorischen Kosten noch höher sein müssen. Das es gar keine Rolle spielt, wenn wir Müll einsparen, wird bezweifelt.

Herr Hofmann antwortete, dass der Kalkulationsansatz der ist, dass man die Müllmenge aus der Abfallstatistik vergangener Jahre abgreift, z.B. die Tonnagen.

Diese Tonnage multipliziert mit dem Preis ist dann kalkulationsrelevant. Und bei der Sammlung sind kalkulationsrelevant die Kosten für Fahrzeuge, was jetzt nicht unbedingt einen Mengenbezug hat, aber für die eigentliche Kalkulation wird diese Zahl nicht benötigt.

Herr Roi bezog sich auf die kalkulierten Mengen der nächsten Jahre und fragte, woraus Herr Hofmann diese Informationen zieht. Wie wird das ermittelt?

 

Herr Hofmann erklärte, dass eine Nachkalkulation für 2018 gemacht wurde. Es sind die Vorjahresmengen bekannt. Mit den ABI-KW wurde zusammen die Planung für 2020/2021 entwickelt. Auf der einen Seite gab es einen Mengenrückgang beim Restabfall in der Tonnage, aber eine Erhöhung des Preises für die Verbrennung. Beim Bioabfall und E-Schrott gab es ebenfalls eine Mengenerhöhung, beim Sperrmüll und Altpapier ist es nur eine Preisentwicklung.

Herr Roi stellte fest, dass aufgrund der Altkreise unterschiedliche Vertragsstrukturen bestehen. Ist es sinnvoll, den Müll in Rothensee verbrennen zu lassen, weil er erstmal dorthin gefahren wird. Er bezog sich auf einen Vertrag zur Müllverbrennung vom vergangenen Jahr, wodurch sich die Kosten senken würden. Er wundert sich daher über diese Kostensteigerung.

Herr Hofmann führte aus, dass jahrelang keine Preisveränderung stattfinden durfte und diese Preisanpassung erfolgt dann im Zeitraum 2020/2021 und ist mit einkalkuliert wurden.

Herr Roi bezog sich auf die Preisleitklausel und fragte, wie das begründet wird. Er schlug vor, dies eventuell schriftlich zu fixieren und verwies auf eine Klausel, welche am 22.03.2018 im Kreistag verabschiedet wurde, bei welcher für die beiden Jahre 630.000 Euro Wagniskosten angenommen worden sind. Jetzt wurde gesagt, dass solche Wagniskosten rechtswidrig sind und es dazu auch entsprechende Urteile gibt. Ist die Kalkulation 2018/2019 rechtswidrig und sind unsere Abfallgebühren demzufolge auf einer rechtswidrigen Grundlage aufgebaut.

 

Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

 

Herr Hövelmann bezog sich auf die Entwicklung der Mengen bei E-Schrott. Er verwies auf eine seit Mitte 2018 geltende neue Rechtslage – Rücknahmepflicht des Handels – und war der Auffassung, es müsste sich aus diesem Grund mengenmäßig auswirken, dass die Bürger ihren E-Schrott nicht mehr vom LK entsorgen lassen, sondern beim Einzelhandel abgeben.

Herr Hofmann legte dar, dass das Recycling zum ganz geringen Teil nur Bestandteil der Entgeltkalkulation ist, weil es da, ähnlich wie beim Gelben Sack, ein Rücknahmesystem gibt. Nur für die Sammlung des E-Schrottes sind keine Effekte zu verzeichnen gewesen.

Herr Seydewitz erklärte, dass seine Fraktion den Antrag stellt, diese Beschlussvorlage zu vertagen. Es sind noch einige Fragen offen, die in den Ausschüssen nochmals behandelt werden sollten. Der neue Kreistag sollte über diese Beschlussvorlage entscheiden.

Herr Schulze zeigte sich erstaunt über den Antrag von Herrn Seydewitz, da Herr Roi bereits vorschlug, dass diese Anfrage schriftlich beantwortet werden könnte.

Herr Köhler fragte nach den Abstimmungsergebnissen im Kreis- und Finanzausschuss bzw. Landwirtschafts- und Umweltausschuss.

Herr Schulze teilte folgende Abstimmungsergebnisse mit: Kreis- und Finanzausschuss am 23.09.2019 (8 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung); Landwirtschafts- und Umweltausschuss am 24.09.2019 (5 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung).

 

Herr Gatter bat um Abstimmung über den Verweisungsantrag von Herrn Seydewitz.

 

Der Antrag wurde mehrheitlich mit 2 Ja-Stimmen und 40 Gegenstimmung abgelehnt.

 

Die Vorlage 1027/2019 wurde mehrheitlich mit 33 Ja-Stimmen und 8 Gegenstimmen, bei 1 Enthaltung, bestätigt.

Herr Roi stimmte hierbei mit „Nein“ ab.

 

Herr Wolpert übernahm wieder die Sitzungsleitung.