Der Landrat erläutert, dass die Kreistagsmitglieder bereits in der konstituierenden Sitzung des Kreistages zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Amtspflichten verpflichtet wurden.

Den übrigen Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertreter wird der Gesetzestext zur Kenntnis gegeben. Den nicht anwesenden Mitgliedern wird die Erklärung postalisch übersandt.