Herr Dittmann bezog sich auf das Gymnasium Francisceum in Zerbst. Es soll künftig nicht mehr möglich sein, dort sonntags Veranstaltungen durchzuführen. Den Hausmeistern wurde der Dienst untersagt. Das Francisceum ist eine ehemalige Klosteranlage und somit auch ein Kulturort. Kulturorte sollten auch an Sonntagen zugänglich sein.

Herr Schulze sicherte zu, dies zu prüfen.

Herr Maaß äußerte, dass es Irritationen im Jugendhilfeausschuss gab bezüglich der Wahl zur Besetzung des Unterausschusses. Laut Satzung wird aus der Mitte des Gremiums gewählt und nicht nach D‘ Hondt. Er bat diesbezüglich um nähere Erläuterungen.

Herr Keller erklärte, dass am 17.10.2019 die neuen beschließenden Mitglieder des Kreistages in den Jugendhilfeausschuss gewählt wurden. Die Wahl war gestützt auf die beiden Begriffe „entsprechend ihren Sitzanteilen“. Daraus resultiert das entsprechende Verteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer. Gemäß § 7 der Satzung des Jugendamtes ist die Regelung enthalten, dass die Mitglieder des Unterausschusses Jugendhilfeplanung durch den Jugendhilfeausschuss gewählt werden. Da im Jugendhilfeausschuss die Mitglieder der Vertretung entsprechend ihren Sitzanteilen zu wählen sind, wurde im Unterausschuss das Abbild des Kräfteverhältnisses im Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Aus diesem Grund entschied man sich für das Hare-Niemeyer-Verfahren. Weiterhin wurde im Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen, eine Änderung der Satzung in Bezug auf die Besetzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung einzuführen, dass die Anzahl der entsprechenden Mitglieder von 4 auf 5 erhöht wird und es bei der Anzahl der freien Träger bei 3 bleibt. Auch wenn im Jugendhilfeausschuss anders diskutiert wurde, heißt es nicht, dass der Vorschlag der Verwaltung nicht rechtmäßig sei.

Herr Maaß stellte fest, dass in der Satzung des Jugendhilfeausschusses eindeutig steht, dass 4 aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder zu wählen sind. Die Fraktion DIE LINKE. war mit dem Verfahren nicht einverstanden.

Herr Schulze sicherte eine Klärung zu.