Herr Köhler, wohnhaft in Priorau, kritisierte, dass die Niederschrift der letzten Kreistagssitzung der vergangenen Legislatur weder festgestellt wurde noch öffentlich einsehbar ist. Er verwies hierbei auf § 13 der Geschäftsordnung des Kreistages i.V.m. § 58 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Dort ist geregelt, wie mit Niederschriften zu verfahren ist, unabhängig vom Legislaturwechsel. Ebenso ist die Einsichtnahme in die Niederschrift über die öffentliche Sitzung zu gestatten. Er bat vor der Sitzung um Einsichtnahme, jedoch ist die Niederschrift nicht fertiggestellt. Wieso und auf welcher gesetzlichen Grundlage ist über die Kreistagssitzung vom 26.09.2019 keine Niederschrift erstellt und verabschiedet worden? Was ist mit den Anfragen der Kreistagsmitglieder, die nach der Klärung durch die Verwaltung an die Niederschrift angehängt werden sollen. Ist die Aussage des Ministerpräsidenten bezüglich der Vorschläge von Kandidaten zur Wahl des Wahlbevollmächtigten des Wahlausschusses zur Wahl ehrenamtlicher Richter für das Verwaltungsgericht Halle so, wie von ihm erwähnt wurde, der Niederschrift angehängt worden? Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bürger und Mitglieder des Kreistages keinen protokollarischen Sitzungsverlauf zur Kenntnis haben. Wann erscheint die Niederschrift dieser Sitzung?

Weiterhin beanstandete Herr Köhler, dass zu Beginn der Legislatur 2014 keine Niederschrift der letzten Sitzung vorhanden ist.

Herr Wolpert gab Herrn Köhler prinzipiell Recht. Es ist jedoch dem Umstand geschuldet, dass das Kreistagsbüro auf Grund der Gründung des neuen Kreistages sowie dem enormen Aufwand nicht in der Lage war, die Niederschrift fristgerecht zu erstellen. Er versicherte Herrn Köhler, dass die Niederschrift bestätigt wird und die Antworten auf die Anfragen beigefügt werden.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.