Herr Roi fragte, ob die Änderung der Geschäftsordnung zur nächsten Kreistagssitzung am 12.12.2019 behandelt wird. Die Fraktion AfD hat diesbezüglich Vorschläge. Ansonsten würde er einen Änderungsantrag zur Sitzung einbringen. Weiterhin stellte er fest, dass die Sitzungen des Kreis- und Finanzausschusses und des Kreistages sehr weit auseinanderliegen. Er regte an, den Abstand zu verringern. Wenn Anträge aus den Fraktionen im Kreistag gestellt werden, welche zuvor im Kreis- und Finanzausschuss vorbehandelt werden müssen, wäre es für die Arbeit der Kreistagsmitglieder besser, wenn die Abstände nicht so groß sind.

Herr Wolpert äußerte, dass man versuchen kann, die Termine zu optimieren. Die Änderung der Geschäftsordnung wurde noch nicht auf die nächste Tagesordnung gesetzt. Die Geschäftsordnung soll noch bis zur Bestätigung der Hauptsatzungsänderung beibehalten werden, um eine Einwohnerfragestunde durchzuführen.

Herr Schulze gab an, dass die Möglichkeit besteht, dass die Fraktion ihre Änderungswünsche an die Verwaltung senden.

Herr Heeg gab an, dass am 15.12.2019 unser Landkreis als Norderweiterung in den Mitteldeutschen Verkehrsverbund aufgenommen wird, ohne, dass der Landkreis als Institution Aufgabenträger wird. Sieht sich der Landkreis in der Lage, sich trotzdem dieser Probleme anzunehmen und mit dem MDV Kontakt aufnehmen, auch wenn er im Augenblick nicht in der Sitzung der Aufgabenträger formal dazugehört. Es geht hier konkret um den Problemfall, dass der OT Ahrensdorf nicht der Stadt Köthen zugeordnet wurde.

Herr Schulze teilte mit, dass hier der Kontakt aufgenommen wird.

Herr Loth fragte nach dem Stand zur Besetzung der Stelle des Kulturamtsleiters. Wird der Ausschuss über das Ergebnis informiert oder kann er sich an den Vorstellungsgesprächen beteiligen? Er fände es informativ, wenn der Ausschuss wüsste, wer sich beworben hat, wie die Qualifikationen sind und wie die Gespräche laufen.

Herr Schulze äußerte, dass es Sache der Verwaltung ist und der Kulturausschuss daran nicht beteiligt wird. Über das Ergebnis wird dann der Ausschuss informiert.

Frau Buchheim bezog sich auf die Einführung einer Ehrenamtskarte durch die Stadt Köthen. Durch die Einbeziehung des Landkreises hatte sich dieser dazu entschlossen, die Ehrenamtskarte auf den gesamten Landkreis auszuweiten. In welchem zeitlichen Rahmen kann man mit Ergebnissen rechnen? Gibt es schon Ergebnisse? Wie ist der Bearbeitungsstand?

Herr Schulze erklärte, dass es noch nicht entsprechend kreisweit eingeführt wurde. Das ist ein Irrtum. Die Kommunen im Landkreis wurden vorerst angeschrieben, inwieweit beiderseitiges Interesse für eine kreisweite Ehrenamtskarte besteht.

Frau Buchheim fragte, ob in den Schreiben eine Frist gesetzt wurde, bis wann die Rückmeldung erfolgen soll? Inwieweit liegen schon Rückmeldungen vor? Gibt es eine Antwort an die Stadt Köthen, inwieweit der Landkreis bereit wäre, sich dort mit einzubinden?

Herr Schulze teilte mit, dass am 10.12.2019 eine gemeinsame Beratung mit dem Verwaltungsrat stattfindet. Hier wird dieses Thema besprochen.

Frau Zoschke fragte nach dem aktuellen Stand der Umsetzung des Beschlusses zur Prävention der Drogen- und Suchtberatung.

Herr Böddeker erklärte, dass der aktuelle Stand noch offen ist. Die zuordnende Stelle müsste bei der Drogen- und Suchtberatung sein, der Träger, das DRK, ist nicht sehr interessiert, dies zu tun, weil es einen Eigenanteil gibt. Es ist noch nichts entschieden. Man ist in Kontakt mit dem Träger und der Landesstelle.

Frau Zoschke bat darum, in regelmäßigen Abständen über den Ist-Stand im Kreistag informiert zu werden.

Herr Schönemann entnahm der Presse, dass in der Berufsbildenden Schule in Köthen geplant ist, eine neue Klasse für Pflegeansätze zu installieren. Ist die Zugängigkeit des WLAN in diesem Objekt für Schüler gewährleistet oder müssen die Schüler mit einer Telefonkarte agieren? Wenn ja, inwieweit kann es kurzfristig abgestellt werden? Dort müsste der technische Fortschritt einhalten.

Herr Schulze sicherte eine schriftliche Beantwortung der Frage zu.

Herr Schönemann fragte, inwieweit es möglich ist, Kreistagsmitglieder oder Interessenten in die Beschlussfassung oder Beratung in LEADER-Objekte zu involvieren. Im Kreis Wittenberg sind die Kreistagsmitglieder zu den verschiedenen Projekten im Landkreis gefahren. Somit können Fragen ad hoc beantwortet werden, die sonst in einem Ausschuss landen und zu Missverständnissen führen.

Weiterhin führte er aus, dass er im vergangenen Bauwirtschafts- und Verkehrsausschuss eine Anfrage zu den LEADER-Projekten des Landkreises Anhalt-Bitterfeld stellte. Er bezog sich hierbei auf ein LEADER-Projekt im Tierpark Köthen im Bereich der Braunbärenanlage. Er betonte ausdrücklich, dass seine Anfragen und Abstimmungsverhalten ausschließlich sachorientiert und nie von eventuell hervorgezauberten Befindlichkeiten geprägt sind.

 

(Herr Zimmer gekommen = 45+1 = 83,64%)

 

Herr Loth bezog sich auf die Schülerbeförderung. Ist es möglich, für Schüler, welche am Tag zuvor ihren Ausfallplan bekommen, einen Anrufbus zu organisieren, damit diese nicht auf den normalen Schülerverkehr angewiesen sind?

Herr Schulze sicherte zu, dies zu prüfen.

Herr Sonnenberger teilte mit, dass sich jedes Kreistagsmitglied zu den LEADER-Projekten informieren kann. Er ist Vorsitzender der LEADER-Arbeitsgemeinschaft Anhalt. Das Projekt gehört dazu. Es gibt dazu noch eine Koordinierungsgruppe, welche in Vorbereitung zu den LAG-Sitzungen Beratungen durchführen. Er würde selbstverständlich für Informationen zur Verfügung stehen.

Herr Northoff äußerte, dass es gemäß Pressebericht Probleme mit der Turnhalle in Zerbst gibt. Werden die Mängel inzwischen abgestellt? Wie gravierend sind sie? Rechtfertigen die Mängel eine Mietminderung des Landkeises?

Frau Wohmann antwortete, es wird bemängelt, dass der Putz an den Wänden abfällt, wenn die Bälle massiv dagegen prallen. Gegenwärtig werden Angebote zur möglichen Wiederherstellung eingeholt. Betreiber sind die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke. Es werden rechtliche Schritte geprüft. Der Schulunterricht ist gesichert.