Herr Lucas informierte anhand einer Power-Point-Präsentation über die Schwerpunkte zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2020:

ð Ergebnis des Wunschplanes

ð Ergebnisse der Planberatungen

-       Defizit mit Stand vom 23.10.2019 i.H.v. ./. 3.523.600 EUR

ð Ergebnisplan – Überschuss i.H.v. ./.3.523.600 EUR

ð Finanzplan 

-       Finanzierung der Verwaltungstätigkeit g Finanzierungssaldo i.H.v. ./. 591.800 EUR

-       Finanzierung der Investitionstätigkeit g Finanzierungssaldo i.H.v. ./. 7.036.500 EUR

-       Finanzierung aus Finanzierungstätigkeit g Finanzierungssaldo i.H.v 1.318.500 EUR

ð Finanzierungssaldo 2020 gesamt: ./. 6.309.800 EUR

ð Ertrags- und Aufwandslage

-       Verringerung der ordentlichen Erträge gegenüber 2019 um 2.660.300 EUR

-       Erhöhung der ordentlichen Aufwendungen gegenüber 2019 um 5.639.00 EUR

ð FAG-Zuweisungen 2020 g Gesamterträge i.H.v. 57.974.100 EUR

ð Kreisumlage 2020

-       Ausgangspunkt ist der Kreisumlagehebesatz 2019 i.H.v. 41,115%

-       Reduzierung des absoluten Betrages um 3.085.400 EUR auf 60.970.100 EUR

-      Verringerung der Bemessungsgrundlage um 7,5 Mio. EUR

ð Aktuelle Entwicklung zur Kreisumlage

-       Beabsichtigte Festsetzung Kreisumlagehebesatz auf 43,491%

ð Hochbaumaßnahmen g Eigenanteil i.H.v. 7.258.000 EUR

ð Tiefbaumaßnahmen g Eigenanteil i.H.v. 937.700 EUR

ð Aktuelle Entwicklung g Mindereinzahlungen i.H.v. ./. 1.374.700 EUR auf Grund Streichung

  der Fördermittel für den kommunalen Straßenbau durch die Landesregierung

ð geplante Finanzierungstätigkeit g Saldo aus Finanzierungstätigkeit i.H.v. 1.318.500 EUR

 

(Herr Wolkenhaar gekommen = 44+1 = 81,82%)

 

Herr Schönemann bezog sich auf die Eröffnungsbilanz mit der Aktivaposition im Vorbericht. Kleine Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler sind hier mit 28.175.800 festgelegt. Das entspricht über ein Zehntel des gesamten Anlagevermögens. Auf den Seiten 5 und 8 wurden Aussagen getätigt über Rückforderungen gem. § 7 VG. Wo findet man die finanziellen Darstellungen über die Finanzierung des Gesundheitszentrums mit 1,6 Mio. EUR? Im Vorbericht sowie auf den Seiten 445 ff. des Haushaltsplanes waren diese nicht ersichtlich. Dies widerspricht den Aussagen von Herrn Lucas. Er bat um Zuarbeit bis zur nächsten Kreistagssitzung, wo eine Deckungsgleichheit zu finden ist.

Herr Lucas äußerte, dass es sich um 1,6 Mio. EUR handelte, welche zusätzlich waren und als solche nicht im Haushalt 2019 geplant waren. Auf Grund dessen wurde eine überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe mit Beschluss des Kreistages am 26.09.2019 beschlossen. Diese Auszahlung ist erst ca. 2 Jahre zeitversetzt im Ergebnis der Jahresrechnung zu ersehen.

Herr Schönemann fragte, ob Herr Lucas bei seinen Aussagen im Vorbericht, Seiten 5 und 8, bezüglich der Rückforderungen zum UVG bleibt. Für ihn ist die Aussage unverständlich, dass durch erzielte Mehreinnahmen aus Sonderzahlungen nach dem UVG die Deckung des außerplanmäßigen Aufwandes sichergestellt werden kann.

Herr Lucas erklärte, dass sich die Seiten 5 und 8 auf die vorläufigen Finanzrechnungen der Jahre 2017 und 2018 beziehen. Die Mehreinzahlung im Jahr 2019 ist im Rahmen des UVG geflossen und wird im Jahr 2019 zur Finanzierung des Gesundheitszentrums beansprucht.

Herr Wolpert verwies darauf, dass die Einzelfragen in den Haushaltsberatungen des Kreis- und Finanzausschusses gestellt werden können, an denen jeder teilnehmen kann.

Herr Loth fragte, inwieweit sich die mögliche Erhöhung der Kreisumlage auf die Haushalte der Gemeinden auswirkt, die ihre Haushalte bereits beschlossen haben? Müssten diese dann mehr abgeben, als geplant? Wie soll dies gerechtfertigt werden?

Herr Wolpert antwortete, dass es so ist!

Herr Roi bezog sich auf seine Anfrage aus der letzten Sitzung zum BIG-Hotel bezüglich der juristischen Auseinandersetzung. Es sollte diesbezüglich eine Rückstellung im Rahmen der Abschlussrechnung 2019 i.H.v. 702.000 EUR gebildet werden. Er fragte, wo sich diese Rückstellung im Haushalt 2020 wiederspiegelt. Benötigt man einen Nachtragshaushalt, wenn sie noch in 2019 aufgenommen werden soll? Wie muss dies rein formell vonstattengehen?

Herr Lucas sicherte zu, hier nochmal zu prüfen.