Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt auf der Grundlage des § 45 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit gültigen Fassung die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis.

 

  1. Herr Heiko Bergfeld wird auf Vorschlag der Gemeindewehrleiter nach § 16 (3) BrSchG zum Kreisbrandmeister des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

  1. Der Landrat wird beauftragt, die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis mit Wirkung vom 01.03.2020 vorzunehmen.

 


Es gab keine Nachfragen.

 

Die Vorlage 0011/2019 wurde einstimmig mit 41 Ja-Stimmen, bei 4 Enthaltungen, bestätigt.