Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Kreistag beschließt die Nutzungsentgeltsatzung für den Rettungsdienstbereich des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.

 


Frau Zoschke ging davon aus, dass die Vorlage auf Grund der späten Konstituierung des Sozial- und Gesundheitsausschusses nicht im Fachausschuss behandelt wurde.

Herr Wolpert bestätigte, dass der kurze Zeitablauf der Grund ist.

Herr Dittmann bezog sich auf Seite 3 der Sachdarstellung. Die Kostenanerkennung durch Kassen und kassenärztliche Vereinigungen wurde nicht erzielt. Welche Risiken sind für den Landkreis damit verbunden, wenn es im Einsatzfall nicht zur Kostenanerkennung im Detail kommt.

Herr Stoye erklärte, dass man sich mit den Kostenträgern erstmalig nicht über das Kostenbudget 2020 geeinigt habe. Es gibt 2 Knackpunkte: Zum einen die Erhöhung der Vorhaltung eines Notarztfahrzeuges am Standort Köthen. Zum zweiten der Kostenanteil für Kostenmassenanfall von erkrankten und verletzten Personen. Hier wurde keine Einigkeit in den Verhandlungen und den Rettungsdienstbereichsbeiratssitzungen erzielt. Der Gesetzgeber hat gefordert, dass der Landkreis die Satzungslösung herbeiführt. Man ist nicht davor gefeit, dass die Kostenträger hier dagegen vorgehen.

Herr Schulze äußerte, dass er mit dem Vorgehen einverstanden ist. Wenn es notwendig ist, muss es auch entsprechend bezahlt werden.

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.

 

Die Vorlage 0012/2019 wurde einstimmig mit 44 Ja-Stimmen, bei 1 Enthaltung, bestätigt.