Herr Lucas informierte zunächst, dass der Haushalt nicht ausgeglichen ist.

 

g im Ergebnishaushalt ein Defizit von 3,5 Mio. €

g im Finanzplan ein Defizit von 6,3 Mio. €

g damit sind die Auflagen des Landesverwaltungsamtes nicht erfüllt g Abbau der Liquiditätskredite

Herr Hauschild bezog sich auf die Umlage, die für die Beamtenstellen zu zahlen ist, die derzeit nicht besetzt sind. Hier wird dargestellt, dass sich die Umlage auf 48/100 im nächsten Jahr erhöhen wird, die Umlageerhöhung geht bis ins Jahr 2025 auf 60/100. Gibt es zu diesen unbesetzten Stellen ein Konzept? Wenn ja, kann dieses eingesehen werden?
Herr Lucas sicherte eine schriftliche Antwort des Personalamtes zu.

Herr Egert fragte an, was mit der Baumaßnahme Bitterfelder Straße sei und ob eine Planung Richtung Kreisverkehr Zörbig angedacht ist?
Frau Wohmann antwortete hierauf, dass es in der Planung sei, den Bereich fortzusetzen; der nächste Abschnitt ist in Richtung Großzöberitz geplant.
Richtung Kreisverkehr Zörbig ist als Folgemaßnahme angedacht, allerdings nicht für das kommende Jahr 2020.

 

Budget 11 – Amt für Organisation, Personal und EDV

Frau Wähnelt gab folgende Informationen:

 

Produkt 1.1.1.4.01 Personalmanagement

 

2 Stellen weniger durch Beendigung der Freizeitphase
1 Stelle weniger, da die Mitarbeiterin zum 31.01.19 in Pension gegangen ist

Versorgungsumlage (Mehraufwand) ergibt sich für Beamtenstellen, die nicht nachbesetzt werden, ca. 500,000 € (betrifft das ganze Haus)

Mehrausgaben an Personalkosten = Tarif- und Säumnisanpassungen, ansonsten gibt es hier keine Änderungen

Erträge
hier gibt es keine Erhöhungen

 

Aufwand 
Kosten haben sich drastisch verringert

SK 526101 - Aus- und Fortbildung

g für 2020 wurde der Betrag von 90.000 € auf 50.000 € verringert

SK 526100 – besondere Aufwendungen für Beschäftigte

g Erhöhung auf 5.000 € - 2020 wird eine Vergabe stattfinden – Planung für ca. 30 Bildschirmbrillen für Mitarbeiter zu je durchschnittlich 166 €

                SK 504103 Aufwendungen für Gesundheits- und Arbeitsschutz
g Vertrag zur Aufgabenerledigung Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter
g Vertrag zur Gesundheitsförderung mit der AOK – dieser endet Ende 2019 – es wird kein weiterer Vertrag mit der AOK geschlossen, die Gesundheitsförderung wird aber fortgeführt – deshalb wurde die Summe von 35.700 € im Haushalt für 2010 wieder eingestellt und die Weiterführung mit der Firma Mind Inn fortgeführt – hier ist man derzeit in der Vergabe.
SK 526111 Ausbildung Inspektoranwärter
Erhöhung Ansatz auf 22.100 €
im Jahr 2018 = 1 Inspektoranwärter, 2019 wurden 2 Inspektoranwärter eingestellt und geplant sind für 2020 3 weitere Inspektoranwärter


Produkt 1.1.1.01 Organisation

Hier gibt es keine wesentlichen Änderungen

 

Produkt EDV

Frau Wähnelt teilte zum Bereich EDV mit, dass hier keine neuen besonderen Ansätze zu verzeichnen sind. Alles Weitere wird in der nächsten Haushaltsberatung besprochen werden.

Herr Egert fragte an, inwieweit das Produkt die Vorgaben zum Onlinezugangsgesetz berücksichtigt und ist es angedacht, die Kommen in Form von Schnittstellen anzuschließen?
Frau Wähnelt antwortete hierauf: momentan gibt es das Problem, dass der Beginn ansteht – bereits im letzten Jahr wurde hierfür eine Planstelle vorgehalten, aber trotz mehrfacher Ausschreibungen konnte diese Stelle nicht besetzt werden. Über die Vergabe soll eine Firma gebunden werden, die die Verwaltung bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes unterstützt. Für die Gemeinden ist dies noch nicht in Planung.

Herr Wolkenhaar führte aus, dass das Gesundheitsprogramm sich nur auf die Führungskräfte bezog. Wenn das Programm weitergeführt werden soll, gibt es konkrete Zahlen über den Rückgang des Krankenstandes bei den Mitarbeitern? Haben sich die eingesetzten Mittel refinanziert, indem die Krankentage zurückgangengen sind?
Frau Wähnelt stellte richtig, dass es kein Projekt für Führungskräfte sei, sondern für das gesamte Haus. Die Zahlen zur Krankenstatistik sind unabhängig von dem Projekt, denn es gibt im Haus einen Altersdurchschnitt von ca. 50 Jahren, welcher ständig steigt. Weiterhin gibt es einen hohen Prozentsatz an Langzeiterkrankten. Über das Gesundheitsprojekt werden u. a. der Umgang im Hause aber auch der Umgang mit Bürgern, Ausstattung der Arbeitsplätze, thematisiert. Es gibt eine enorme Veränderung der Arbeitsaufgaben – Mitarbeiter sollen durch dieses Gesundheitsprojekt hier gestärkt werden.
Eine Statistik über Krankentage wird zeigen, dass es keine wesentlichen Veränderungen oder Verbesserungen gibt – wird sind dahingehend nicht schlechter geworden.

Herr Northoff wollte wissen, da auf freiwilliger Basis, ob nur die Mitarbeiter Teil nehmen, die es nicht nötig hätten und sich somit auch nichts ändern würde?
Frau Wähnelt erklärte, dass gerade die Workshops mit Inhalt „Kompetenz von Führung und Umgang mit den Mitarbeitern“ für die Führungskräfte nicht freiwillig sind – für die Mitarbeiter schon. Diese hätten großes Interesse an dem Projekt – die angebotenen Workshops reichen teilweise nicht aus.

Herr Urban fragte an, in welchem Sachkonto man die Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten wiederfindet?
Frau Wähnelt verwies auf das Sachkonto 526110
                - aus 2017 = 6 Auszubildende Verwaltungsfachangestellte – beenden 2020 Ihre Ausbildung
                - aus 2018 insgesamt 3 Auszubildende Verwaltungsfachangestellte, 1 Verwaltungsfachangestellter zum Medien- und Informationsdienst und
                - aus 2019 insgesamt 5 Auszubildende Verwaltungsfachangestellte, 1 Auszubildender Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste und 1 Auszubildender Fachkraft für Hygieneüberwachung

Ziel für 2020 ist die Einstellung 6 weiterer Auszubildenden

Herr Wolkenhaar regte an, ob das Gesundheitsprojekt – aus Sicht der diesjährigen Haushaltssituation – Sinn macht, oder ob man sich das Geld spart und dieses dann woanders einsetzen kann oder erst in der Haushaltsdiskussion für das nächste Jahr wieder mit einbringt. Herr Egert nahm Bezug auf die Ausführungen zum Gesundheitsprojekt - Umgang der Mitarbeiter mit den Bürgern, der Kontakt mit den Bürgern wird schwieriger. Er fragte an, gibt es einen aktuellen Stand zum Erfüllungsgrad von Gefährdungsbeurteilungen (u. a. psychische Belastungen) je einzelnem Betätigungsfeld?
Frau Wähnelt sicherte eine Prüfung und Zuarbeit zu. 

Herr Urban empfindet die Reduzierung der Aus- und Fortbildungskosten als fahrlässig. Er fragte an, warum es im Gegensatz dazu eine Erhöhung der Fernmeldegebühren um 30.000 € gibt und die Aus- und Fortbildungskosten werden um 40.000 € reduziert? Worauf begründet sich die Erhöhung der Fernmeldegebühren?
Frau Wähnelt wird die Antwort in der nächsten Sitzung der Haushaltsberatung geben.

 

Budget 14 - Produkte des Rechnungsprüfungsamtes

Herr Müller teilte mit, dass sich die wesentlichen Veränderungen im Ertrag, eine Erhöhung der Verwaltungsgebühren von 11.200 €, und im Aufwand, eine Verringerung um 70.000 €, zu finden sind.

Zu den Seiten 93 – 99 gab es keine Anfragen.

 

Budget 20 - Produkte der Kämmerei

Herr Lucas teilte mit, dass der Vorbericht erst jetzt fertig gestellt werden konnte, da Änderungen eingefügt werden mussten. Es wurde versucht, alles auf das unbedingt notwendigste Maß zu reduzieren, trotzdem ist noch ein Defizit im Haushalt zu verzeichnen.
Beim Ausweisen der Investitionen ist ein Fehler unterlaufen – in der Planung waren diese enthalten, wurden im Ausdruck aber nicht mit angezeigt – Teilfinanzpläne wurden heute nochmals ausgeteilt.

Seite 110 ff.

Teilergebnisplan
g Ordentliche Erträge                                                            66.000 €
g Ordentliche Aufwendungen                                      3.168.700 €
g Ordentliches Ergebnis                                            - 3.102.700
g Erträge aus internen Leistungsbeziehungen              9.300 €
      (für Personalkosten Rettungsdienst)

Teilfinanzplan (Investitionstätigkeit/Finanzierungstätigkeit)
g Einzahlungen                                                                                       0 €
g Auszahlungen                                                                          2.000 €

Personalbestand
9 Beamtenstellen sind geplant, Angestelltenstellen ca. 27 % (ist von ca. 30 % in 2019 gesunken) g hauptsächlicher Grund: Übergang der Beschäftigten der Altersteilzeit in die Freizeitphase

 

Seite 115 ff. - 1.1.1.2.01 Haushaltsplanung und Durchführung
Herr Lucas erklärte, dass im Jahr 2020 die Gutachterkosten zum § 2 b Umsatzsteuergesetz i.H.v. 15.000 € nicht nochmals veranschlagt wurden. Die Optionserklärung gilt nach aktuellem Stand bis zum Ende des Jahres 2020, hierfür wurde extra eine Kollegin eingestellt, die diese Aufgaben bearbeitet.
Investition von 1000 € - für Büroausstattung (2 Büroschränke und 2 Bürodrehstühle).

Seite 119 ff. - 1.1.1.2.02 Zahlungsabwicklung
g Instandhaltung/Reparatur – hier wurden 12.000 € eingeplant (Bestückung Kassenautomaten und deren monatliche Wartung)
g Kontoführungsgebühren 30.000 € - wurden ab 2020 von den Geschäftsaufwendungen zum richtigen SK 529100 zugeordnet
g Sonstige Geschäftsaufwendungen gesunken um 30.000 €
g Einzelwertberichtigungen - hier wurde jeweils entsprechend dem Erfüllungsstand der Vorjahre, je Forderungsart, der Ansatz für 2020 gebildet
g 500 € investive Auszahlung à hier geplant: 2 Bürodrehstühle USK: 08220.40057

Seite 123 ff. - 1.1.1.2.03 Vollstreckung von Forderungen/Vollzug
g 500 € Investive Auszahlung (2 Bürodrehstühle)

Seite 126 - 4.1.1.1.01 Krankenhäuser
Hier ist die Umlage der Haftpflicht an den KSA für den Bereich des Heilwesen enthalten.

 

Budget 90 – Finanzwirtschaft, S.662 ff.

Teilergebnisplan
g Ordentliche Erträge                                                 125.022.800 €
g Ordentliche Aufwendungen                    2.231.500 €
g Ordentliches Ergebnis                                            122.791.300 € (Vorjahr 130.897.100 €)

Teilfinanzplan (Investitionstätigkeit/Finanzierungstätigkeit)
Einzahlungen                                                                      2.638.700 €
g diese setzen sich aus der Investitionspauschale i.H.v. 2,3 Mio. € und einem kommunalen Investitionsimpuls i.H.v. 364.000 € zusammen
Auszahlungen                                                                                      0 €

 

Seite 667 ff. - 6.1.1.1.01 Allgemeine Zuweisungen und Umlagen

Herr Lucas erläuterte, dass Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBez) zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und der daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbstätige für die Kommunen dienen. Für das Land Sachsen-Anhalt erfolgte eine Kürzung von ca. 80 Mio. Euro auf ca. 42 Mio. Euro. Für den Landkreis ABI entspricht dies einer Kürzung um 2.647.200 Euro.

Weiterhin erklärte Herr Lucas, dass die Kreisumlage mit 41,115 % eingeplant wurde. Dies entspricht einem absoluten Betrag von 60.970.100 €. Im Vergleich zum Vorjahr 64.055.500 € bedeutet dies eine Verringerung von 3.085.400 €. Der Grund ist, dass die Bemessungsgrundlagen um 7,5 Mio. € gesunken sind.
Im Ergebnisplan fehlen trotz intensiver Plangespräche 3.523.500 € zu einem ausgeglichenen Haushalt.
In der Finanzplanung wird zum Jahresende 2020 ein Defizit von 6.309.800 € ausgewiesen. Damit kann die Auflage des Landesverwaltungsamtes zum Haushalt 2019 zur stufenweisen Reduzierung des Liquiditätskreditvolumens nicht erfüllt werden. Herr Lucas erklärte, dass nach derzeitigem Bearbeitungsstand beabsichtigt wird, den Kreisumlagehebesatz auf 43,491 % festzusetzen, um den Gesamtergebnisplan auszugleichen.

g Sonstige Transfereinzahlungen - Schuldendiensthilfen von Partnern Kreisgebietsreform i.H.v. 153.900 €
g Schlüsselzuweisungen gesunken von 22.921.700 € auf 22.341.700 €
g Investitionspauschale in Höhe von 2.274.700 € geplant
g Kommunaler Investitionsimpuls war in Höhe von 364.000 Euro eingeplant à ist gestrichen,               à neu: Kommunalpauschale 1.455.800 Euro
               
à ebenfalls gestrichen sind die Mittel nach dem EntflechtG (Stand: 12.11.2019) in Höhe von 2.466.500 Euro
               
à Folge: Investitionsplanung muss überarbeitet werden

 

Fazit:

Ergebnisplan:
Budget 20 –       keine gravierenden Veränderungen
Budget 90 –       Veränderungen durch SoBeZ (2,6 Mio. €)
                               Kreisumlage im Moment noch rd. 3,5 Mio. Euro weniger als in 2019

Finanzplan:
Budget 20 -        keine gravierenden Veränderungen
Budget 90 -        für 2020 eine Kreditneuaufnahme von insgesamt 7.036.500 € (Kreditermächtigung 2019: 3.315.600 Euro) geplant. Dabei entfallen auf einen Investitionskredit 1.460.600 € (STARK III) für energetische Sanierungen z. B. in Schulen.

                Der investive Fehlbetrag soll durch eine Kreditaufnahme in Höhe von 5.575.900 € gedeckt werden.

                Zum Vergleich Kreditermächtigung in 2019:
               
3,1 Mio. € STARK III
                2,6 Mio. € Neuaufnahme zur Deckung der investiven Mittel

Seite 120 – 547311.40001 Einzelwertberichtigung auf sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen

Herr Egert fragte, warum hier der Betrag von 1.000.000 € auf 500.000 € herabgesetzt wurde?
Herr Lucas teilte mit, dass sich hier an den Vorjahren orientiert wurde. Es wird aber nochmals geprüft und nachgereicht.
Herr Northoff fragte nach, wo die Sonderabschreibungen des Unterhaltsvorschusses zu finden sind?
Hierauf antwortete Herr Lucas, dass der Unterhaltsvorschuss im Betrag der 1 Mio. € mit enthalten sei.
Herr Northoff fragte weiter nach, dass der Erstattungsanspruch in voller Höhe enthalten sei, wo von vornherein feststehe, dass man ¾ davon nicht bekommt – dass also über eine Wertberichtigung wieder ausgebucht werden muss. Irgendwo müssen die doch ausgebucht werden, da das Geld nicht reinkommt?
Herr Lucas, teilte mit, dass man hier eventuell mit höheren Ausfällen gerechnet hatte. Hier muss aber nochmals in den Planungsunterlagen nachgeschaut werden.

Herr Urban, Herr Wolkenhaar und Herr Maaß fragten an, wieviel Sinn es jetzt überhaupt noch mache, die Haushaltsdiskussion weiterzuführen? Der Haushaltsplan muss nochmal komplett überarbeitet werden!

Herr Schulze schlug vor, dass der Haushaltsplan weiter beraten wird um dann die Überarbeitung vornehmen zu können.

Herr Northoff regte an, die Erhöhung der angegebenen Mehrstellen detailliert zu begründen und dann ggf. einige der 11 Stellen zu streichen, um hier Kosten einzusparen.
Herr Schulze erklärte hierauf, dass die Stellenbesetzung seitens des Personalamtes genau überprüft wird und keine Stellen unnötig besetzt werden.

 

Budget 30 – Rechtsamt

Herr Leps stellte das Budget des Rechtsamtes vor und erläuterte die Veränderungen:
- ordentliche Erträge sind gesunken
- Personalbestand:
                3 neue Stellen in der Vergabestelle (2,2 VZÄ = 1 Vollzeitstelle mit 40 Stunden, 2 Stellen              mit je 30 Stunden)
                hiervon entfällt bei einer 30-Stunden-Stelle ein Anteil auf das Produkt Grundstücksverkehrsangelegenheiten
                1 neue Stelle für Gesetzliche Vertreter– hier wird eine befristete in eine unbefristete Stelle umgewandelt
                1 neue Stelle für offene Vermögensfragen – dient zur Kompensierung des hohen Krankenstandes, weiterhin wird hier eine Mitarbeiterin in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen und die Arbeit von der neuen Kollegin übernommen

 

Herr Leps erklärte, dass sich die Erhöhung der Stellen in der zentralen Vergabestelle ergeben, weil sich die Rechtsvorschriften im Vergaberecht geändert haben und die elektronische Vergabe sukzessive eingeführt wird. Dadurch ergibt sich ein erhöhter Arbeitsaufwand; Forderungen der Fördermittelgeber und der Investitionsbank werden in der zentralen Vergabestelle nun zentralisiert. Hier gibt es dann auch Kostenerstattungen nach dem Landesvergabegesetz.

Weiterhin sind Veränderungen im Bereich Sachverständigenkosten, Gerichtskosten und ähnliche Kosten zu verzeichnen. Dies lässt sich auf die steigende Zahl der Rechtsstreitigkeiten zurückführen.

Herr Northoff fragte bzgl. der neuen Stellen gesetzlicher Vertreter an, dass hier normalerweise durch die Landkreise ein bekannter Miterbe eingesetzt wird und die Arbeit dann selber gemacht wird, so dass allenfalls bei der Verwaltung ein minimaler Arbeitsaufwand besteht. Wozu hier eine ganz zusätzliche Stelle schaffen?
Herr Leps erwiderte, dass sich in den meisten Fällen die Erben und Miterben nicht ermitteln lassen, dann müssen seitens der Verwaltung Nachforschungen anstellt werden, ob es überhaupt Erben gibt. Dies ist in den meisten Fällen schwierig oder diese sind schon verstorben. Erst wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind und nicht erfolgsversprechend sind, werden - meist Rechtsanwälte – mit der gesetzlichen Vertretung beauftragt. Die regelmäßig eingereichten Abrechnungen müssen geprüft werden. Die nun unbefristete 3. Stelle soll Altfälle aus dem Altlandkreis Köthen bewerten und abarbeiten – der Aufwand ist hier erhöht und durch das Sachgebiet Organisation wurde hier auch ein Stellenbedarf ermittelt.

Weiterhin stellte Herr Northoff hinsichtlich des Mehraufwandes in der zentralen Vergabestelle fest, dass noch nicht bekannt sei, was hier an Investitionen durchgeführt wird. Möglicherweise reduziert sich hier schon der Aufwand, wenn nur die Hälfte an Investitionen geleistet werden.

Hier antwortete Herr Leps, dass auch Leistungen zu vergeben sind, die Pflichtaufgaben des Landkreises (Rettungsdienst, Versicherungen, Bürobedarf, etc.) sind. Auf diese Ausschreibungen kann nicht verzichtet werden. Außerdem übernimmt die zentrale Vergabestelle auch Aufgaben für andere Kommunen, Gemeinden, Städte, Unternehmen, die auch größere Vergabeverfahren haben (und sich keine eigenen Mitarbeiter für Vergabeverfahren leisten können), die Vergabestelle erbringt hier entsprechende Dienstleistungen für die Vergabeverfahren im Auftrag der Kommunen und Unternehmen.

Herr Northoff wollte wissen, wie das Risiko für Prozesse im Rechtsamt kalkuliert wird?
Herr Leps teilte mit, dass anhand des Streitwertes überschlägig die Kosten berechnet werden.

Herr Hauschild kann den Personalaufwuchs in der zentralen Vergabestelle nicht nachvollziehen; der erhöhte Arbeitsaufwand bzgl. der elektronischen Vergabe liegt auch bei den Kommunen an, deswegen gibt es aber keinen Personalaufwuchs, weil man es sich nicht leisten kann.

Herr Wolkenhaar fragte nach, warum die befristete Stelle im Bereich offene Vermögensfragen nicht wieder befristet, sondern unbefristet besetzt wurde?

Frau Wähnelt erklärte, dass es mittlerweile fast unmöglich sei, unbefristete Stellen zu besetzen. Deshalb wurde hier die Stelle unbefristet geschaffen und wenn ein Mitarbeiter in naher Zukunft in Rente geht, gehen wir davon aus, dass wir mit 2 Mitarbeitern auskommen können und die Aufgaben weitergeführt werden. Sollte die Aufgabe nicht vorhanden sein, so kann der unbefristete Mitarbeiter an anderer Stelle eingesetzt werden, denn in ca. 3 Jahren wird ca. ¼ der Belegschaft wegfallen. Es muss jetzt „Vorrat“ geschaffen werden.
Herr Wolkenhaar fragte an, ob man darstellen kann, welche Stellen als Aufwuchsstellen besetzt wurden?
Frau Wähnelt sagte hierzu, dass dies nicht möglich sei.

Herr Hauschild bat um eine Übersicht, wie viele Mitarbeiter (in Prozent) in Altersteilzeit sind? In welchen Jahren treten wie viele Ruhephasen ein?
Frau Wähnelt sicherte eine Übersicht zu.

Herr Maaß erklärte, dass bereits jetzt eine Notsituation bzgl. Personalmangels in vielen Verwaltungen besteht und die Diskussion über ein oder zwei Planstellen hier nun eingestellt werden sollte. Die Zukunft wird so aussehen, dass in ein paar Jahren die Diskussionen um nicht besetzte Planstellen geführt werden.

Herr Urban fragte an, wann die Verwaltungskostensatzung zuletzt überarbeitet und angepasst wurde? Im Internet ist nur die von 2009 zu finden. Und wer ist für die Überarbeitung zuständig?
Herr Leps erwiderte hierauf, dass er hierzu keine Antwort geben kann.
Frau Wähnelt teilte mit, dass hier das Rechtsamt zuständig ist.

Budget 38 - Amtes für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst

 

Herr Stoye stellte das Budget des Amtes für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst vor und erläuterte die Veränderungen:

Seite 202 – Brandschutz
- kleine Erhöhung im Bereich der Personalkosten = Tariferhöhungen
- Schwankungen in den Ein- und Ausgaben
- höhere Honorarkosten (großer Andrang bei Feuerwehrlehrgängen)

Einnahmen:
Ersatzleistungen für Schadensfälle i.H.v. 171.600 € (Einnahmen aus einer Versicherungsleistung, die aber wieder genutzt werden soll) à Unfall eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges aus der Stadt Aken, dieses gehört dem Landkreis.

Investiver Haushalt
- Es soll ein Tanklöschfahrzeug Vegetationsbrandbekämpfung angeschafft werden – hier wurde ein Fördermittelantrag eingereicht, es gab einen Bescheid, dass der Landkreis 2020 berücksichtigt wird.  

- Ein weiterer Fördermittelantrag wurde eingereicht, um das verunfallte Hilfeleistungslöschfahrzeug neu zu beschaffen – hierfür sollen die                Versicherungsleistungen als Eigenanteil mit eingebracht werden – Kostenansatz hier zw. 350.000 € und 400.000 €

- 64.000 € - Austausch bis Ende 2020 der Handsprechfunkgeräte
- 40.000 € - Ersatzbeschaffung von 10 Chemikalienschutzanzügen (diese müssen nach entsprechender Nutzungsdauer von 10 Jahren ausgetauscht werden)

Herr Egert fragte nach: sinkende Benutzungsgebühren – ein Rückgang von ca. 30.000 €. Ebenfalls ein Rückgang bei Aufwendungen für Unterhaltung, Instandsetzung und Reparatur, aber steigende Verbrauchsmittel in Höhe von 10.000 €. Hängt das zusammen?
Herr Stoye erklärte, dass einerseits die Ausrüstung der Feuerwehren der Gemeinden geprüft werden, andererseits wird auch die Ausrüstung, welche dem Landkreis gehört, geprüft. Ausschlaggebend ist, in welchem Jahr wieviel Ausrüstung geprüft werden muss, dies variiert – deswegen kann sich das Verhältnis Einnahmen/Ausgaben unterschiedlich entwickeln.

Herr Northoff fragte an, wo der Restwert von 40.000 € des verunglückten Feuerwehrzeuges aufgeführt ist?
Herr Stoye erklärte, dass dieses Fahrzeug über den Landkreis beim KSA versichert ist, gemäß Gutachten hatte das Fahrzeug einen Restwert von ca. 170.000 €. Der KSA hatte dann dieses kaputte Fahrzeug zum Kauf angeboten, ein Interessent zahlte hierfür noch ca. 40.000 €. Der KSA steuerte dann nur noch den Differenzbetrag bei. Die 170.000 € ist die insgesamte Leistung für das Fahrzeug.

Herr Rudolf gegangen = 9 Mitglieder.

Herr Wolkenhaar
fragte an, wie man aus der Haftung raus kommt und die Kommunen mit einbezieht, damit Ihre Fahrzeuge selber kaufen?
Herr Stoye teilte mit, dass das verunfallte Fahrzeug 2010 im Rahmen eine Konjunkturpaketes für die Verwendung in der Stadt Aken gekommen sei. Der Landkreis musste hier einen gewissen Eigenanteil tragen, der Antrag auf Neubeschaffung erfolgte nach Besprechung mit dem Landrat und dem damaligen Kämmerer, denn das Fahrzeug wurde rein fachlich dort benötigt. Der Antrag wird gestellt über Fördermittel 190.000 € plus Versicherungsleistung – ob wir das nachher bekommen, wissen wir nicht. Gibt es keine Förderung, muss hier entschieden werden, ob so ein Fahrzeug neu beschafft wird.

Bezüglich dem Fahrzeug Vegetationsbrandbekämpfung soll - gemäß Land - hier jeder Landkreis, jede kreisfreie Stadt, Eigentümer dieses Fahrzeuges werden. Das Land schafft es an, übergibt es dem Landkreis, dieser wird Eigentümer, hat eine entsprechende Nutzungszeit, muss aber für alle anfallenden Kosten für dieses Fahrzeug aufkommen.

Weiterhin fragte Herr Wolkenhaar an, wie man auf die 40.000 € Kostenansatz für die Chemikalienschutzanzüge kommt?
Herr Stoye teilte mit, dass dies eine Grobplanung sei, da vorweg keine Vergleichsangebote eingeholt werden dürfen.

Weiterhin fragte Herr Wolkenhaar fragte an, ob und wann die Kostensatzung überarbeitet wird?
Hier erklärte Herr Stoye, dass die Kostensatzung bisher noch nicht überarbeitet wurde, da hier noch viele Unklarheiten bestehen. Bei § 2 b Umsatzsteuergesetz ist noch nicht klar, ob in diesem Zusammenhang Leistungen, die wir für Dritte erbringen, umsatzsteuerpflichtig sind? Oder sagt das politische Gremium, wir Erbringen gar keine Leistungen mehr für Dritte? Dann fallen die wenigen Einnahmen durch Dritte weg.

Seite 207– Rettungsdienst

Herr Stoye erklärte, dass es hier relativ ausgeglichen ist. Dieser wird refinanziert durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Herr Egert fragte, warum die Kosten bei Mieten und Pachten so ansteigen? Ist hier angedacht, wirtschaftlicher zu planen?
Herr Stoye erklärte, dass der Anstieg daher kommt, dass die Mietkosten durch die Kostenträger bestätigt wurden und durch die Entgelte wieder refinanziert werden.

Herr Wolkenhaar – im Investitionsplan für den Rettungsdienst ist ein Kommandowagen enthalten. Kann man einen Gebrauchtwagen übernehmen, um die Investitionen hier zu sparen?
Herr Stoye erklärte, dass hier auch ein Leasingrückläufer angeschafft werden kann. Allerdings darf im Haushalt kein Gebrauchtfahrzeug eingestellt werden.

Herr Northoff und Herr Wolkenhaar gehen davon aus, dass Gebrauchtwagen angeschafft werden können und diese ihren Dienst tun.

Herr Urban stellte Veränderungen zum Ergebnis 2018 und den Ansatz 2020 fest. Man geht für 2010 mit 29.000 € in den Zuschussbedarf. Der Zuschuss zur Finanzierung des Notärztesystems geht von ca. 30.000 € 2019 auf 0 € für 2020 und im Gegensatz dazu liegen die Ergebnisse für Bürobedarf, Zeitschriften usw. weit unter 100 €, werden aber mit 1.000 € eingeplant. Wie passt das zusammen?
Herr Stoye erklärte, dass aus haushaltsrechtlicher Sicht diese im SK 501900 – Dienstaufwendungen für Beschäftigte - veranschlagt werden.
Herr Urban fragte weiter nach, woraus sich die 30.000 € auf 0 € begründen (die Unterdeckung des Produktes mit -29.200 €)? Woher kommt der Zuschussbedarf?
Herr Stoye sicherte zu, diese Informationen nachzureichen.

 

Budget 80 - Amt für Wirtschaftsentwicklung, Marketing und ÖPNV

 

Herr Hippe stellte das Budget vor.

 

Seite 631 – Sachgebiet „Sozial, Bildungs- und Arbeitsmarktstrategie
Herr Hippe
erklärte, dass dieses Produkt im Wesentlichen Bundes- und Landesprogramme beinhaltet.

Seite 632
– 545500 Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten
Herr Hippe
teilte mit, dass hier eine Zusammenarbeit mit der KomBA stattfindet. Diese Maßnahme beinhaltet auch 3 Intensivbetreuer für Langzeitarbeitslose. 

Seite 635 Genehmigungsbehörde ÖPNV
Herr Hippe
erklärte, dass es hier um Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen handelt, welche geringfügig schwanken.
Herr Wolkenhaar merkte an, dass sich im Vergleich zum Ergebnis 2018 der Gesamtaufwand für 2020 verdoppelt hat. Gibt es hier eine Personalstelle mehr?
Herr Hippe verneinte dies. Hier handelt es sich um Dienstaufwendungen, Tariferhöhungen, Mutterschutzumlage, etc.
Herr Hauschild merkte an, dass sich hier nur die Personalkosten verdoppelt haben und das dies keine tariflichen Erhöhung beinhaltet.
Frau Wähnelt teilte mit, dass die Beantwortung später erfolgt.

Seite 637 – Schülerbeförderung

Produkt 542902 - Schülerbeförderungskosten – Zeitkarten
Frau Kamli
teilte mit, dass es hier erhebliche Veränderungen gibt. Im Haushaltsplan ist ein Mehraufwand von 800.000 € zu verzeichnen. Das resultiert daraus, dass der Posten Schülerbeförderungskosten – Schwimmunterricht – im Jahr 2010 mit der Einführung der Schülerregiocard ersatzlos gestrichen wird und mit den Kosten der Schülerregiocard abgedeckt wird.
In den Bereichen Rückerstattung werden Reduzierungen erwartet, denn neben dem Produkt Schülerregiocard wird es ein Produkt für Auszubildende Berufsschüler geben, die diese Schülerregiocard im Abo für 31 € erwerben können. Die Kosten für 11. und 12. Klasse Gymnasium, Berufsfachschulen, Fachgymnasium, können erstattet werden und aufgrund des günstigen Tickets wird hier eine Reduzierung dieses Aufwandes erwartet.

Zu den Seiten 639 – 641 gab es keine Anfragen

Seite 642
Sonstige soziale Förderprogramme - SK 41400.0006 Programm „Demokratie Leben“ und
Seite 643 - SK 531849 Programm „Demokratie Leben“

Herr Hauschild bittet hier um Überprüfung, da der Eigenanteil zu hoch ist.
Herr Hippe sicherte eine Überprüfung zu.

Herr Wolkenhaar erklärte, dass hier ca. 150.000 € Zuschussbedarf nur für dieses eine Programm enthalten sind. Inwieweit kann man Programme reduzieren, um Kosten zu sparen?
Herr Hippe erklärte, das dies alles freiwillige Aufgaben sind. Die Programme kann man machen, muss man aber nicht – und wenn es gewünscht ist, kann im politischen Raum diskutiert werden, welche Programme in Zukunft für den Landkreis wichtig sind, diese weiterzuführen und welche nicht.

Zu den Seiten 644 - 650 gab es keine Anfragen

Seite 652 ÖPNV

Herr Hippe erklärte, dass im Aufwand keine Veränderungen in den Sachbereichen vorkommen. Schwerpunktmäßig bilden die Ausgaben im Bereich 531700 – Zuschüsse an private Unternehmen (Vetter GmbH). Grundlage hierfür ist die Finanzierung aus einer Finanzierungssatzungszahlung, welche hier mit 3,2 Mio. € dargestellt ist und sich aus 2 Mio. € Landesmittel und 1,2 Mio. € Landkreismittel zusammen setzt.

Zu den Seiten 653 – 655 gab es keine Anfragen

Seite 656 – 542901 Mitgliedsbeitrag
Herr Urban
fragte an, wie sich die Beträge bei den Dienstaufwendungen für die Arbeitnehmer zusammensetzen? Diese sind um 320.000 € gestiegen und der Zuschuss an die EWG ist um 1 Stelle gestiegen?
Frau Wähnelt teilte mit, dass es im Produkt 57110100 eine Erhöhung gibt, aber gleichzeitig in der Größenordnung eine Verringerung im Produkt 57510100 – hier fand eine andere Zuordnung des Personals statt. Es wurde 1 Stelle für die Metropolregion neu aufgenommen.

Zu den Seiten 657 – 659 gab es keine Anfragen

Herr Egert fragte an, warum ist in fast allen Produkten eine Erhöhung bei Dienstreiseaufwendungen angesetzt?
Herr Hippe erklärte hierzu, dass die Dienstreisekosten bisher pauschal geplant wurden und nunmehr genauer geplant werden und den Produkten zugeordnet werden.

 

Budget 10 – Amt für Bürger und Verwaltungsservice

 

Herr Nitsche gab eine kurze Zusammenfassung zum Budget, welches aus 4 Produkten besteht.
Bürgeramt, zentrale Dienste, Archiv und Versicherungen

Seite 64 – Teilergebnisplan 2020

Positionen 10 Personalaufwendungen und 14 Sonstige ordentliche Aufwendungen

– gemäß Haushaltsplan sind hier 191.300 € Erhöhung auf ein Gesamtbudget von 1.805.200 € zu sehen. Nachfolgende Kürzungen ergeben dann eine Steigerung von ca. 110.000 €.

 

  Veränderungen beziehen sich auf den Bereich Aufwand
                Personalaufwendungen – Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer Erhöhung von 36.200 €
                Beiträge gesetzliche Krankenversicherung – Erhöhung um 8.100 €
                ergibt 44.700 € - es handelt sich hier um eine zusätzliche Stelle
                Reduzierung der Zuführung zur ATZ-Rückstellung für den Erfüllungsrückstand um -27.500 €     die Mitarbeiterin tritt die Altersteilzeit nicht an

Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Arbeitnehmer – Mehrkosten von ca. 48.000 € für eine zusätzliche Stelle im Archiv.

Sonstige Geschäftsaufwendungen – Produkt Zentrale Dienste, Kurierdienstleistungen
g Ausschreibungen sind erfolgt, Angebote eingegangen – Vorbehaltlich der Zustimmung des Vergabeausschusses werden sich die Kosten um ca. -7.000 € reduzieren auf 37.000 €

Die Erhöhung beläuft sich dann auf ca. 110.000 €.

 

Herr Northoff fragte an, ob im Bereich Archiv die Akten digitalisiert und somit zukünftig Archivkosten eingespart werden können?

Herr Nitsche antwortete hierauf, dass eine Digitalisierung viel Geld kosten würde und der Aufwand hierfür nicht abschätzbar sei. Personalkosten würden hierfür nicht eingespart.

Seite 72, SK 543103 – Fernmeldegebühren - Zentrale Dienste

Herr Egert fragte, warum der Betrag um ca. 6.000 € von 2018 auf 2019 gestiegen ist und das für 2020 fortgesetzt wird?
Herr Nitsche erklärte, dass dies mit der Zuführung des IKW zusammen hängt – der Betrag wird für 2020 aber wahrscheinlich um ca. 4.000 € reduziert werden können.

 

Budget 63 – Bauordnungsamt

Herr Bock gab eine kurze Zusammenfassung zum Budget, welches aus 5 Produkten besteht.
Bauplanung – mit einem Minus von -291.000 €
Bauordnung – mit einem Minus von -836.000 €
Wohnungsbauförderung – mit einem Minus von -42.000 €
Denkmalschutz – mit einem Minus von -307.000 €
Kriegsgräberführsorge – mit einem Minus von 7.300 €

  ordentliche Erträge belaufen sich auf 2,582 Mio. €
  ordentliche Aufwendungen belaufen sich auf 4,065 Mio. €
  Ergebnis: g ein Minus von 1,483 Mio. €

-       die Personalsituation wird sich nicht ändern

-       Investition: Anschaffung Aktenschrank und Kamera für die untere Denkmalschutzbehörde i.H.v. 1.400 €


Zu den Seiten 525 bis 526 – Bauplanung – gab es keine Anfragen.

 

Seite 526 bis 530 – Bauordnung

  Einnahmen – hier gibt es Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land i.H.v. 4.800 €

  Verwaltungsgebühren nach BImSchg i.H.v. 70.000 € (baurechtliche Stellungnahmen anfertigen, z. B. Papierfabrik)

  bautechnische Prüfungen – Prüfung von Statik und Brandschutz durch externe Prüfingenieure – ist ein Durchlaufposten und erhöht sich um 700.000 € (hier sind u. a. die Prüfgebühren der Papierfabrik enthalten)

  Aufwendungen für Ersatzvornahmen
hier geht es um Beseitigungen von Gefahrensituationen – hier muss der Landkreis die Kosten vorschießen

Herr Northoff fragte, wo die Wertberichtigungen aus den Ersatzvornahmen zu finden sind?
Herr Lucas teilte mit, dass alle Wertberichtigungen auf Seite 120 zu finden sind. 
Alle Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen sind im Budget 20 vorhanden. Es ist nicht gleich ersichtlich, welches Budget welche Wertberichtigung hat. Herr Lucas versicherte, dass alle Werte hier erfasst und niedergeschlagen sind. Eine Aufbereitung nach einzelnen Dingen ist aber jetzt nicht möglich, wird aber geprüft und nachgereicht.


Zu den Seiten 532 bis 538 gab es keine Anfragen

 

Budget 66 - Umweltamt

Herr Rößler erklärte, dass im Umweltsamt 7 Behörden integriert sind, es wurden 8 Produkte gebildet und es handelt sich hier ausschließlich um Pflichtaufgaben bzw. Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis.

  Ergebnis: g bei den Erträgen gibt es bei den 8 Produkten ein Minus von -1,55 % = 29.400 € 

  in den Aufwendungen ist ein Mehraufwand in den Produkten von 1,27 % - 55.600 €

Seite 549 – Produkt Natur-, Landschafts- und Artenschutz

Herr Hauschild fragte, warum hier die Personalkosten unproportional gestiegen sind?

Frau Wähnelt erklärte, dass hier kein Stellenaufwuchs zu verzeichnen ist. Hier gibt es nur Tarif- und Beamtenanpassungen.

 

Seite 550 – SK 543108 – Sonstige Sachverständigenkosten

Herr Northoff fragte an, was hier untersucht wird?
Herr Rößler erklärte, dass es sich hier um den geschützten Landschaftsbestandteil Fasanerie handelt.

Seite 554 – Produkt Wald- und Forstwirtschaft - 555101
Herr Urban
bat um Erläuterung, warum bei den Dienstaufwendungen für Beamte eine Verringerung auf 9.100 € und bei den Angestellten ein Anstieg um 20.000 € zu verzeichnen ist?
Herr Rößler erklärte, dass 2 Neuanstellungen auf 30 Stunden erfolgten (ein Förster ging in Pension, ein anderer in Rente) und diese sind keine Beamten mehr.