Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Kreis- und Finanzausschuss ermächtigt die Verwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, eigenständig über die Genehmigung/Ablehnung des vorzeitigen Maßnahmebeginns im lfd. Verwaltungsverfahren zur Fördermittelbeantragung für die Förderung von Kunst und Kultur und für die Projektvorhaben im ländlichen Raum zu entscheiden. Bei Anträgen von besonderer Bedeutung verbleibt die Entscheidung über den vorzeitigen Maßnahmebeginn ausschließlich bei dem Kreis- und Finanzausschuss.

 


Es gab keine Nachfragen.

 

Die Vorlage 0024/2019 wurde einstimmig mit 6 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen, bestätigt.