Sitzung: 05.12.2019 Kreis- und Finanzausschuss
Herr Lucas gab folgende Information zur Haushaltslage:
Ausgangslage:
g Ergebnisplan: - Erträge i.H.v. ca. 227,8 Mio. EUR
- Aufwendungen i.H.v. 231,3 Mio. EUR
- Defizit i.H.v. 3,5 Mio. EUR
(Herr Schulze verließ den Sitzungssaal. Herr
Northoff übernahm die Sitzungsleitung.)
g Finanzplan: insgesamt 6,3 Mio. EUR als negativer Betrag zu verzeichnen.
Aktueller Zwischenstand:
g ./. 3.501.700 EUR Defizit
Budget 11 – EDV
Herr Speer gab folgende Informationen:
- Verringerung um 22.400 EUR im Vermögenshaushalt
- Aufwand – Erhöhung von 143.600 EUR
- Erhöhungen für Miete von Hard- und Software, Fernmeldegebühren
- Einsparungen bei Unterhaltung von Hardwarewartungsverträgen und Dienstleistungen
- 121.200 EUR für die wichtigsten EDV-Sachkonten
Herr Wolkenhaar bezog sich auf die Mehrkosten im Jahresergebnis i.H.v. 400.000 EUR. Er fragte, wofür die Sachverständigenkosten i.H.v. 70.000 EUR verwendet werden.
Herr Speer gab an, diese werden für Gutachter benötigt, um die TK-Anlage im nächsten Jahr neu auszuschreiben, da viele Außenstellen hinzugekommen sind.
Herr Northoff fragte, ob eine Erweiterung der Anlage möglich ist.
Herr Speer erklärte, dass die alte TK-Anlage mit einer Vertragslaufzeit von 60 Monaten ausgeschrieben war. Der Vertrag wurde bereits jetzt um 12 Monate verlängert. Die Technik ist jedoch nicht mehr auf dem neuesten Stand.
Herr Northoff fragte, wie der Mehraufwand gerechtfertigt wird.
(Herr Sonnenberger gekommen = 9 stimmberechtigte
Mitglieder).
Herr Speer gab an, dass ein externes Ingenierbüro beauftragt werden muss, welches standortübergreifend genutzt werden kann.
Seite 90
Herr Wolkenhaar stellte bei den Aufwendungen für Mieten und Pachten eine Erhöhung von 132 EUR auf 29.700 EUR fest. Ebenso ist eine Erhöhung bei den Aufwendungen für Leasing um ca. 15.000 EUR zu verzeichnen. Wo kann man hier zukünftig sparen? Weiterhin gab es eine Erhöhung von 2018 auf 2019 bei den Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer um 100.000 EUR.
Herr Speer bezog sich auf die Miete der TK-Anlage. Die Erhöhung ergibt sich daraus, dass der Standort Fischmarkt in Zerbst zum 01.01.2020 wieder in Betrieb genommen werden soll und die TK-Anlage auf diesen Standort zu erweitern ist.
(Herr Schulze übernahm wieder die Sitzungsleitung.)
Herr Wolkenhaar fragte, ob es nicht besser wäre, die Anlage zu kaufen und einen entsprechenden Wartungsvertrag abzuschließen.
Herr Speer erklärte, dass die Leasingvariante die günstigere von beiden war.
Herr Egert fragte, ob es einen Plan-Ist-Vergleich von 2019 zu den Personalkosten gibt, auf Grund der Erhöhung von 100.000 EUR.
Frau Wähnelt teilte mit, dass dieser nachgereicht wird.
Budget 01 – Bereich Landrat
Frau Sachenbacher gab folgende Informationen:
g Budget umfasst alle Querschnittsaufgaben
g ordentliche Erträge i.H.v. 22.100 EUR (im Vorjahr i.H.v. 93.000 EUR;
87.000 EUR Personalkostenerstattung auf Grund Abordnung an die KomBA)
g ordentliche Aufwendungen i.H.v. 1.532.500 EUR
g ordentliches Ergebnis i.H.v. ./. 1.510.400 EUR
g Investitionstätigkeit: 200 EUR geplant für Fotoausstellung der Pressestelle
- Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit i.H.v. 22.100 EUR
- Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit i.H.v. 1.665.400 EUR
g Personalbestand 2019 von 16 VZE, 2020 wird 1 VZE herausgenommen (Datenschutzkoordinator), die Aufgabe wird durch Aufgabenumverteilung im Bereich Landrat weitergeführt
g 1 Stelle kommt zum 01.01.2020 dazu – Bereichsleitung Landrat
g Besetzung Stelle Controller nicht gelungen, wird weiterhin angestrebt
g Wegfall der Personalkostenerstattung der KomBA für Abordnung der Person für den Vorstand
g Aufwendungen für Partnerschaft i.H.v. 20.000 EUR
g Gleichstellung/Behindertenbeauftragung = 1 gemeinsame Stelle, vorher 2 unterschiedliche Produkte
g Beschäftigtenvertretung – im Jahr 2020 finden neue Personalratswahlen statt
- Erhöhung der Mittel auf Grund Schulungen für die neuen Mitglieder, Porto (Briefwahlen)
g Datenschutz – erhöhte Aufwendung in Richtung Datenschutz und Datenschutzkoordination
g Pressestelle – Internetauftritt des Landkreises ist demnächst fertiggestellt, daher keine Kosten in 2020
g Aufwuchs für 2021 im Finanzplan um 4.000 EUR für neuen Bildband des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld
Herr Wolkenhaar stellte im Zeitraum vom Ergebnis 2018 bis zur Planung 2021 eine Erhöhung von knapp 300.000 EUR Personalaufwendungen fest. Wie wird das begründet?
Frau Wähnelt wird die Begründung nachreichen.
Herr Wolkenhaar fragte, wieso diese Einstellungen getätigt werden.
Herr Schulze teilte mit, dass bis 2015 Personaleinsparungen vorgenommen wurden. Mit dem Migrationsproblem im Jahr 2016 hatte man einen enormen Personalaufwuchs.
Herr Roi bat um eine Aufschlüsselung der Personalkosten als Folgekosten und um Mitteilung an das Land. Weiterhin stellte er ebenso eine Steigerung der Personalkosten um 100.000 EUR fest und fragte, wie der Personalstab sich konkret entwickelt hat. In Bezug auf Seite 20, Dienstbezüge für Beamte, stellte er einen Aufwuchs zu 2020 i.H.v. 6,2% fest und fragte, um wieviele Personen es sich handelt.
Frau Sachenbacher teilte mit, dass der Landrat als Person geplant ist sowie das Büro Landrat. Eine Aufstellung über die Stellenentwicklung im Bereich Landrat wird nachgereicht. Es gibt keinen Personalkostenaufwuchs durch eine Neueinstellung von außen. Die Kosten resultieren oftmals durch eine Verschiebung innerhalb des Hauses.
(Herr Schulze verließ den Sitzungssaal. Herr
Northoff übernahm die Sitzungsleitung.)
Budget 32 – Ordnungsamt
Frau Adler gab folgende Informationen:
g ordentliche Erträge i.H.v. 2.068.800 EUR
g ordentliche Aufwendungen i.H.v. 2.904.000 EUR
g ordentliches Ergebnis i.H.v. ./. 835.200,00 EUR
g Personalaufwendungen steigen um 196.400 EUR
- 74.700 EUR konnten im Saldo der Erträge und Aufwendungen ausgeglichen werden
- bleibt bei einem Zuschussbedarf von 121.700 EUR
g Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 4.100,00 EUR für notwendige Möbelausstattungen
g Personalbestand: 196.400 EUR Mehrbedarf auf Grund Neueinstellungen im Bereich Fahrerlaubnisbehörde auf Grund der Umtauschpflicht der Führerscheine
Herr Northoff fragte, ob der Umtausch der Führerscheine nicht per EDV möglich ist.
Frau Adler erklärte, dass die Bürger zur Antragstellung persönlich erscheinen müssen. Es besteht lediglich die Möglichkeit, die fertigen Führerscheine zu verschicken.
(Herr Todte gekommen; Herr Hauschild gegangen = 9
Anwesende.)
Frau Adler teilte mit, dass es nach Abzug der Personalkostenerhöhung bei einer Erhöhung der Erträge i.H.v. 96.600 EUR bleibt.
Herr Northoff fragte, ob der Umtausch der Führerscheine gebührenpflichtig ist.
Frau Adler äußerte: 24,00 EUR zuzüglich Passbild.
Herr Wolkenhaar stellte fest, dass es zu einer Erhöhung i.H.v. 410.000 EUR innerhalb von 2 Jahren auf Grund des Stellenaufwuchses von 2 Stellen kam.
Frau Adler erklärte, dass der Personalstellenaufwuchs in der Planzahl 2019 nicht enthalten ist.
Frau Wähnelt teilte mit, dass sie nicht für jedes Produkt die Veränderungen von 2018 zu 2019 und 2020 dabei hat. In den Produkten sind verschiedene Anteile von Mitarbeitern enthalten. Es kann sein, dass sich Produktzuordnungen im nächsten Jahr an mehreren Stellen verändern. Darin sind beispielsweise Veränderungen der Mitarbeiter, Tariferhöhungen, Stufensteigerungen und Beförderungen enthalten.
(Herr Maaß gekommen = 10 stimmberechtigte
Mitglieder)
Herr Northoff bat die Verwaltung um eine Aufschlüsselung dieser größeren Veränderungen.
(Herr Schulze übernahm wieder die Sitzungsleitung.)
Herr Wolkenhaar kritisierte, dass man in dieser Haushaltsberatung nicht einen Schritt weiter kommt.
Herr Northoff stellte fest, dass die zusätzlichen Stellen erläutert wurden. Das kann man auch erwarten. Weiterhin erwartete er die Begründung für die Notwendigkeit der Aufstockung um 1 Stelle in der Kommunalaufsicht, 2 Stellen im Gesundheitsbereich sowie 2 Stellen in der Vergabestelle.
Frau Zerenner fragte, ob der Umtausch der Führerscheine zeitlich befristet ist. Sind die Stellen dementsprechend befristet?
Frau Adler erklärte, dass die Führerscheine bei den Geburtsjahrgängen von 1953 bis 1971 bis zum Jahr 2025 umgetauscht werden müssen, später für alle ausgestellten Führerscheine vor dem 01.01.1999. Ab 2026 werden alle Kartenführerscheine, welche nach dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, umgestellt nach Ausstellungsjahr bis Januar 2033. Danach müssten alle Führerscheine auf 15 Jahre Gültigkeit begrenzt sein. Danach fängt es von vorne an.
Frau Adler bezog sich wieder auf die Erhöhung der Erträge der 4 Produkte um 96.600 EUR. Die Erhöhung setzt sich folgendermaßen zusammen:
ð Produkt Sicherheit und Ordnung:
g Erhöhung der Erträge um 37.100 EUR
g davon entfallen auf Fischerei- und Jagdgebühren 14.000 EUR
g Erhöhung der Fischerei und Jagdabgabe um 19.000 EUR
ð Produkt Straßenverkehrsangelegenheiten: g Erhöhung der Erträge um 15.000 EUR
ð Produkt Fahrerlaubniswesen und Fahrschulaufsicht: g Erhöhung der Erträge von
16.300 EUR
ð Produkt Fahrzeugzulassung: g Erhöhung der Erträge um 15.000 EUR
ð Buß- und Zwangsgelder: g Erhöhung um 11.900 EUR
ð Aufwendungen erhöhen sich um 21.900 EUR:
g Erhöhung von 2.000 EUR für Erwerb geringfügiger Vermögensgegenstände (Kleinmöbel, Büroausstattungen unter 150 EUR)
g Erhöhung von 1.400 EUR aus den Kosten der Jäger- und Fischerprüfung
g Erhöhung von 3.000 EUR insgesamt aus allen Produkten für Postgebühren
g 19.000 EUR für Fischerei- und Jagdabgabe
Frau Zerrenner fragte nach dem Grund für die Erhöhung der Zwangsgelder für Schulpflichtige um das 4-fache. Des Weiteren ist im Produktsachkonto 122101.456100 eine Erhöhung von 14.000 EUR zu verzeichnen.
Frau Adler erläuterte, dass man bei Bußgeldern Außenstände hat, da diese nicht in jedem Fall bezahlt werden. Bußgelder für Schulpflichtverletzungen kommen oftmals nicht zum Tragen, weil viele Fälle umgewandelt werden in gemeinnützige Arbeit durch die Gerichtsbarkeiten.
Die Erhöhung in 2020 ergibt sich aus den Erträgen, die bereits im Jahr 2019 erzielt wurden und in einer Hochrechnung und dem Ziel für 2020.
Frau Zerrenner bezog sich auf die schulpflichtigen Kinder, die nicht zur Schule gehen. 2019 sind es 1.000 EUR und in 2020 sind es 4.000 EUR.
Frau Adler erklärte, dass es sich hierbei um Zwangsgelder handelt. Diese werden an der Anzahl der Fälle prognostiziert und was bereits in diesem Jahr kassenwirksam gemacht werden konnte.
Herr Wolkenhaar stellte im Bereich Fahrzeugzulassung einen Aufwuchs beim Bürobedarf von 12.500 EUR fest. Woran liegt das?
Frau Adler sah hier keine Steigerung des Bedarfs.
Herr Wolkenhaar bat um eine Zuarbeit, warum die Dienstaufwendungen für Beamte auf 55.000 EUR angewachsen sind.
Budget 33 – Amt für
Ausländerangelegenheiten
Frau Gardyan gab grundsätzliche Informationen:
-
Personen
werden möglichst gleichmäßig auf den Landkreis verteilt in Wohnungen
untergebracht, keine Gemeinschaftsunterkünfte
-
Abbau
der Wohnungen von 2016 = 500 Wohnungen auf derzeit 271 Wohnungen
-
im A33
werden alle Aufgaben, die Ausländer betreffen, erledigt, von Ankunft über
Unterbringung, Geldleistungen, rechtliche Fragen, Migration bis hin zu
Einbürgerung, freiwilliger Ausreise oder Abschiebung
-
A33
aufgeteilt in Amtsleitung mit Sekretariat/Haushalt, Migration und Einbürgerung
sowie SG Unterbringung und SG Recht und Leistung
Haushalt A33 hat vier
Produkte:
1)
Migrationskoordination
- 1.1.1.1.10, Seite 177
2020 2019
Einnahmen: 102.200,- Euro 102.200,- Euro
Ausgaben: 172.200,- Euro 201.700,- Euro
-
vom
Land Sachsen-Anhalt über Richtlinie Möglichkeit 2 Stellen zu finanzieren,
Landkreis hat derzeit eine Stelle besetzt, zweite Stelle derzeit in Überprüfung
-
Kosten
bei Personal gestiegen, weil Tarif- und Besoldungsanpassungen, aber
Einsparungen im Vergleich zu 2019, da Bundesfreiwilligendienst weggefallen
2)
Ausländer-,
Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht - 1.2.2.8.01, Seite 179
2020 2019
Einnahmen: 142.000,- Euro 138.000,- Euro
Ausgaben:
1.319.800,- Euro 1.216.500,-
Euro
-
Veränderungen
zu 2019:
Erhöhung der Zuweisungen vom Land um 4.000,-
Euro,
geringere Ausgaben (außer Personalkosten) in
Höhe von 8.000,- Euro
= Einsparungen in Höhe von 12.000,- Euro
-
Erhöhung
Personalkosten aufgrund von Tarif- und Besoldungsanpassungen
-
Investitionen
– Einsparung von 2000,- Euro gegenüber 2019
3)
Hilfen
für Asylbewerber - 3.1.3.1.01
-
Finanzierung
vom Land für dieses Produkt in Höhe von 11.500,- Euro gemäß § 2 Abs.2 S.1
AufnahmeG LSA (pro Jahr für alle Personen, die Geld nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
-
erst im
November 2019 hat der Landkreis erfahren, dass diese Summe von 12.500,- Euro
auf 11.500 Euro für 2019 und wohl auch 2020 gekürzt worden ist – für ABI kein
Problem, da die Höchstsumme pro Person nicht erreicht wird (im Jahr 2018 wurden
rund 10.450,- Euro benötigt)
-
für das
Jahr 2020 wird mit 600 Personen gerechnet (500 derzeit vorhandene Personen, 200
Zuweisungen, Familienachzug sowie rund 150 Personen, die den Landkreis
verlassen)
-
600 x
11.500,-Euro = 6.900.000,- Euro, verteilt auf dieses Produkt und das
nachfolgende Produkt :2 = 3.450.000,- Euro Einnahmen für dieses Produkt
-
dies
sind die höchstmöglichen Einnahmen für 600 Personen, die Pauschale wird nur
komplett ausgezahlt, wenn der Landkreis auch Kosten in dieser Höhe verursacht,
werden weniger Kosten pro Person ausgegeben, erhält der Landkreis auch nur die
tatsächlich verbrauchten Kosten
-
die
Pauschale wird nicht ohne Prüfung gezahlt, das Land überprüft die tatsächlichen
Kosten und streicht gegebenenfalls überhöhte oder falsch ausgegebene Kosten –
der Landkreis ABI hat bisher in den vergangenen Jahren alle eingereichten
Kosten erstattet bekommen
-
es
können nur Kosten abgerechnet werden, die auch für die Hilfen für geflüchtete
Menschen ausgegeben worden sind - also nicht die Kosten für Studenten,
EU-Bürger etc.
-
Kosten,
die der Landkreis von den 11.500,- Euro pro Person nicht benötigt, werden nicht
ausgezahlt bzw. werden im Folgejahr verrechnet – dies wird im Haushalt mit der
Position „Rückzahlungen an das Land“ vermerkt
-
die
Einnahmen in diesem Produkt sind zurückgegangen, da es weniger geflüchtete
Personen im Landkreis gibt und die Höhe der Pauschale von 12.500,- Euro auf
11.500,- Euro gekürzt worden ist
-
die
Personalkosten in diesem Produkt konnten verringert werden, da hier eine
Einsparung in Höhe von 2 VzÄ zu verzeichnen ist
-
die
sonstigen Ausgaben konnten in vielen Bereichen verringert werden, Ausnahme
Kosten nach § 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz – hier musste eine Erhöhung
der Ausgaben erfolgen, da die Kosten für Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
und die Kosten für Hilfsmittel zur Krankenhilfe gestiegen sind, ebenfalls
gestiegen sind die Kosten für Leistungen der Bildung und Teilhabe
-
die
Ausgaben verringerten sich in diesem Produkt (ohne die Verrechnung des Landes)
um 474.600,- Euro
Herr Roi bezog sich auf die Fallpauschale und fragte, ob die Pauschale fließt,
ohne dass seitens des Landkreises die konkreten Kosten aufgeschlüsselt werden
müssen.
Frau Gardyan erklärte, dass die Kosten aufgelistet
werden müssen. Das Land prüft im Anschluss, ob die Kosten komplett erstattet
werden. Man bekommt nicht mehr, als ausgegeben wurde.
Herr Böddeker erklärte
hierzu, dass es einen Erfassungsbogen gibt, welche Kosten alle unter diese
Pauschale fallen.
Herr Roi bezog sich
auf Seite 188, Sonstige Leistungen, Geldleistungen innerhalb von
Gemeinschaftsunterkünften und Erstattungen an Krankenkassen und bat um
Erläuterung.
Frau Gardyan
erklärte hierzu, dass es im Haushalt schlecht dargestellt wurde. Innerhalb und
außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften bedeutet, dass es noch alte
Privatwohnungen gibt und es gibt die Wohnungen, welche der Landkreis angemietet
hat. Dies soll zukünftig in einer Haushaltsstelle komprimiert werden. Die
Kostenerhöhungen beziehen sich auf Krankenkosten einschließlich Hilfsmittel und
Erstattung an die Krankenkasse.
Herr Urban stellte
fest, dass im Gesamtergebnis ein Überschuss von 50.000 EUR vorhanden ist.
Frau Gardyan
begründete dies mit weniger Einnahmen, da das Land die Pauschale gesenkt hat.
Die Rückzahlungen an das Land sollen entsprechend verringert und das Produkt
ausgeglichen werden, damit kein Überschuss mehr vorhanden ist.
Herr Urban war der
Auffassung, dass sich das Defizit um 50.000 EUR erhöhen würde. Vielleicht wäre
es in dem Fall günstig, es so stehen zu lassen, da man nicht weiß, was noch
kommt.
Frau Zerrenner
fragte, wieso nicht mit dem reellen Wert gerechnet wird.
Frau Gardyan
erklärte, da sie nicht weiß, ob die Fallpauschale ausgereizt wird oder nicht.
- Soziale Einrichtungen für Aussiedler
und Ausländer - 3.1.5.5.01
2020 2019
Einnahmen : 4.409.200,-
Euro 5.000.900,-
Euro
Ausgaben: 4.409.200,-
Euro 5.000.900,-
Euro
-
die
Einnahmen und Ausgaben sind ausgeglichen, da dieses Produkt zu 100% vom Land
über die Pauschale in Höhe von 11.500,- Euro pro Person und Jahr (Erklärung
siehe Produkt 3.1.3.1.01) finanziert wird
-
die
Einnahmen aus den Bewirtschaftungskosten steigen um 50.000,- Euro, da die
Guthaben aus den Nebenkostenabrechnungen höher geworden sind
-
die
Begleichung der Schadensfälle der Schäden in den Wohnungen durch den KSA wird
weniger und der Rückgriff auf die Verursacher ist sehr schwierig, darum gehen
hier die Einnahmen zurück
-
325.000,-
Euro Einnahmen stammen aus dem Erlös Verkauf Grundstück in Köthen Holländer
Weg
-
die
Einnahmen verringern sich insgesamt gegenüber 2019 um fast 600.000,- Euro, da
weniger Personen untergebracht werden müssen und sich die Pauschale verringert
hat
-
die
Personalausgaben erhöhen sich aufgrund der Planung einer Krankheitsvertretung
sowie Tarif- und Besoldungsanpassungen
-
die
Kosten für die Wohnungen sinken, da weniger Wohnungen im Bestand sind
-
eine
Ausnahme bilden die Kosten für Mieten und Pachten für Lagerräume, da die Möbel
aus den gekündigten Wohnungen untergestellt werden müssen, insbesondere die
weiße Ware
-
die
Kosten für die Beratung und Betreuung konnte von geplanten 465.000,- Euro auf
373.858,15 Euro gesenkt werden, da die Ausschreibung geringere Kosten erbracht
hat
-
die
Kosten für weitere Betreuungsleistungen sind auf 116.000 Euro gestiegen, da
hier die notwendige Beratung und Betreuung von besonders schwierigem Klientel
geplant ist
-
die
Kostenerstattungen an die KomBA und natürliche Personen ist gestiegen, da hier
die Rückzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen an die KomBA oder die Bewohner
weitergegeben werden müssen und diese gestiegen sind
-
die
Ausgaben in diesem Produkt konnten um 255.100,- Euro gesenkt werden (ohne
Rückerstattungen an das Land)
Planung 2020:
- Überprüfung der Nachbesetzung 2.Stelle Migrationskoordination
-
Einsparung eine Stelle Leistung
Herr Wolkenhaar bezog sich auf das Produkt Migrationskoordinatoren. Die Zuweisungen zur Stärkung der Willkommenskultur für die interkulturelle Woche sind deckungsgleich mit den Aufwendungen. Welche Personalkosten verbergen sich dahinter?
Frau Gardyan teilte mit, dass die Willkommenskultur nicht zu 100% finanziert wird. Die Personalkosten, welche hier mit enthalten sind (aufgesplittet), werden vom Land nicht finanziert.
Herr Urban bezog sich
auf die Auflösung eines Sonderpostens i.H.v. 325.000 EUR in den Erträgen,
welche zu einem Überschuss im Ergebnis führen. Im Ergebnis 2018 wurde ca. 1
Mio. EUR Überschuss erzielt. Muss diese 1 Mio. EUR in 2019 zurückgezahlt
werden?
Frau Gardyan gab an,
dass es zurückgezahlt werden muss bzw. durch das Land gleich verrechnet wird
mit den Abschlägen im nächsten Jahr.
Herr Roi stellte
anhand seiner Berechnung fest, dass 2,1 Mio. EUR im Haushalt stehen, wo man
jetzt schon weiß, dass man die gar nicht bekommt. Aus seiner Sicht stellt das
eine Verfälschung des Haushaltes dar.
Frau Gardyan
erklärte, dass man im Jahr 2019 voraussichtlich so weit runter ist. Bisher war
es nicht so absehbar. Man kann nicht den Betrag einsetzten, von dem man
ausgeht, da man nicht weiß, wie hoch die Kosten in Wirklichkeit werden.
Herr Böddeker gab
an, dass es keine Verfälschung des Haushaltes darstellt. Erst wenn man über
diese Pauschale kommt, hat man ein Problem.
Herr Wolkenhaar
fragte, wie die Erhöhung von 10.000 EUR auf 24.000 EUR beim SK 527140 –
Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen zu Stande kommt.
Frau Gardyan
erklärte hierzu, dass nur 9.700 EUR statt 20.000 EUR im Jahr 2018 für die
Willkommenskultur und interkulturelle Woche ausgegeben wurde, da die Partner
nicht verfügbar waren. Bei der Erhöhung der sonstigen Verwaltungs- und
Betriebsaufwendungen wird die Antwort nachgereicht.
Herr Maaß nahm Bezug
auf die eingehende Bewertung zur ungleichmäßigen Verteilung der Ausländer im
Landkreis. Ist in den letzten Jahren eine Veränderung eingetreten bzw. entsteht
ein Ausgleich? Wie ist die Entwicklung?
Frau Gardyan
erklärte, dass im Moment mehr Wohnungen gekündigt als angemietet werden. Das
betrifft z.B. Wohnungen, die in einem sehr schlechten Zustand sind, die zu
teuer oder zu weit weg sind. Wenn eine Verteilung auf dem gesamten Landkreis
gewünscht ist, wird man auch mehr Probleme haben. Es kostet viel Geld und die
Bewohner sind damit sehr unzufrieden.
Herr Wolkenhaar
fragte, woher die Flüchtlinge kommen, die wir pro Jahr zugewiesen bekommen.
Frau Gardyan
erklärte, dass es im Moment stagniert. Im Monat bekommt man ca. 15 Personen
zugewiesen. Viele Leute werden aus der ZAST Halberstadt verteilt. Das Land
bekommt aber auch Flüchtlinge zugewiesen. Der Familiennachzug wird etwas mehr
werden.
Budget 39 – Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Herr Pahl gab
folgende Informationen:
ð ordentliche
Erträge i.H.v. 640.000 EUR
ð ordentliche
Aufwendungen i.H.v. 2.088.300 EUR
ð
ordentliches Ergebnis i.H.v. ./. 1.448.300 EUR
ð geplante
Investitionen i.H.v. 6.000 EUR im Bereich Tierseuchen
g keine Veränderungen beim Personal
g 99% der Aufgaben sind Pflichtaufgaben
4 Produkte:
1.
Lebensmittelüberwachung,
Seite 225
-
bei
Verwaltungsgebühren Reduzierung i.H.v. 4.000 EUR auf Grund Verschiebung zum
Produkt Tierseuche
-
SK
525500 – Unterhaltung, Instandsetzung, Reparatur – Planansatz 2019 zu gering
angesetzt, 2020 wurde wieder erhöht
-
Postgebühren
wurden erhöht auf Grund Preissteigerungen
2.
Fleischhygiene,
Seite 229
-
Verbrauchsmittel
gestiegen, da die Fleischbeschauer mit bestimmten Dingen ausgerüstet werden
müssen
3. Geflügelfleischhygiene Grimme
-
amtliche
Fleischbeschauung wird in Wiesenhof durchgeführt
4.
Tierseuchen/Tierschutz
-
4.000
EUR erscheinen hier in der Verwaltungsgebührenerhöhung
-
Erhöhung
bei Aufwendungen für die Tierkörperbeseitigung
-
15.000
EUR Sachschutz für Tierschutzvereine
Frau Zerrenner
stellte eine Erhöhung bei den Personalaufwendungen i.H.v. 6,9% fest. Ist das
normal?
Frau Wähnelt erklärte,
dass im Produkt Lebensmittelüberwachung ein Ansatz enthalten ist, der dafür
ist, wenn man einen Altersteilzeitvertrag abschließt Rückstellungen gebildet
werden müssen. Das sind 25.000 EUR mehr. Im Produkt sind weiterhin allgemeine
Tarif- und Besoldungsanpassungen enthalten. Im Produkt Fleischhygiene und
Geflügel Grimme hatte man im Jahr 2019 keine korrekten Zahlen. Aus dem Grund
hat man 2019 geringere Kosten. Somit hatte man ein Plus und das betrifft die
Tarifsteigerungen. Im Produkt Fleischhygiene ist der Ansatz in 2019 nicht hoch
genug, es müssten Kosten draufgerechnet werden. Die Differenz von 42.700 EUR
ist nicht wirklich da.
Budget 50 – Sozialamt
Frau Petzold gab
folgende Informationen:
ð ordentliche
Erträge i.H.v. 23.306.700 EUR
ð ordentliche
Aufwendungen i.H.v. 47.956.000 EUR
ð ordentliche
Ergebnis: ./. 24.649.300 EUR
ð Investitionstätigkeit: Auszahlungen i.H.v.
11.000 EUR für Ersatzbeschaffung Möbel und Geräte, da Personalzuwachs geplant
ist
-
ab
01.01.2020 höhere Regelsätze in der Sozialhilfe
-
Wohngeldreform
muss umgesetzt werden, mit erhöhten Empfängerzahlen wird gerechnet
-
Zahlen
bei der HLU und Grundsicherung im Alter werden nicht weiter steigen und ggf.
sinken
-
Angehörigenentlastungsgesetz:
wird erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern entlasten – hat keine
Auswirkungen für den Landkreis, kann dazu führen, dass mehr Kinder ihre Eltern
fremdbetreuen lassen werden
-
3.
Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes muss umgesetzt werden
-
Stellenreduzierung
um 0,6 VZE auf Grund des Fallbestandes im Bereich Grundsicherung im Alter und
Erwerbsunfähigkeit
-
Stellenerhöhung
um 0,4 VZE im Bereich Hilfe zur Pflege auf Grund erhöhter Fallzahlen
-
Für den
Aufgabenzuwachs aus dem Bundesteilhabegesetz wird eine andere
Verwaltungsstruktur benötigt – wird ein neues Sachgebiet „Fallmanagement“
geben, dafür werden 3 weitere Mitarbeiter benötigt
-
Reduzierung
des Aufwandes im Bereich HLU um 27.100 EUR
-
Hilfen
zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten – auf Grund
Vertragsänderungen Reduzierung um 24.400 EUR
-
Bei
Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung Erhöhung des Aufwandes um 178.300
EUR – diese Leistungen werden vom Land erstattet
Herr Northoff
fragte, wieviel Stellen zusätzlich das Amt haben möchte.
Frau Wähnelt teilte
mit, dass für das Produkt Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 1 VZE für
den Sachgebietsleiter, 3,2 VZE für Sachbearbeiter Eingliederungshilfe und 1
befristete VZE Fallmanager benötigt werden. 0,6 VZE werden wegfallen.
Herr Northoff
stellte fest, dass die Zahlen gewaltig zurückgehen.
Frau Petzold
erklärte, dass das Sozialamt teilweise für die Finanzierungsströme der KomBA
zuständig ist. Bei den ordentlichen Erträgen gibt es einen Rückfluss von der
KomBA in den Haushalt des Landkreises. Andererseits ist ein Rückgang der
ordentlichen Aufwendungen zu verzeichnen.
Budget 51 – Jugendamt
Herr Grimm gab folgende Informationen:
ð ordentliche Erträge i.H.v. 46.582.400 EUR
ð ordentliche Aufwendungen i.H.v. 79.453.300 EUR
ð ordentliches Ergebnis: ./.32.860.900 EUR
ðAuszahlung im
Bereich Investitionstätigkeit/Finanzierungstätigkeit i.H.v. 9.500 EUR für
Büromöbel
-
Besonderheiten im Bereich UVG – UVG-Sätze ändern
sich ab 01.01.2020
-
Erhöhung der Aufwendungen von 6.500.000 EUR in 2019
auf 10.810.000 EUR in 2020
Herr
Grimm erläuterte die Aufgaben und Personalentwicklung im Jugendamt.
Durch
Änderung der gesetzlichen Grundlagen und der Erhöhung der Fallzahlen kam es im
Bereich der Jugendgerichtshilfe und im Bereich der Eingliederungshilfe zu einem
Personalaufwuchs und eine Steigerung der Kosten musste für 2020 geplant werden.
Der
Unterbringung von Kindern in Heimerziehung möchte das Jugendamt entgegenwirken
durch die Gewinnung von Pflegeeltern und der Installierung der
Unterbringungsform "Bereitschaftspflege".
Da
sich die Hilfeform der Bereitschaftspflege von der Unterbringungsform in
Pflegefamilien inhaltlich und finanziell unterscheidet, müssen hierzu noch über
den Jugendhilfeausschuss Grundlagen geschaffen werden.
Das
Jugendamt plant, veränderte Hilfsangebote für junge Familien zu schaffen
(Mutter-Vater-Kind) und erhofft sich mittel- und langfristig eine
Kosteneinsparung im stationären Bereich.
(Herr Grabner gegangen.)
-
Erhöhung
der Personalkosten im Bereich Schulsozialarbeit
-
(Herr Todte gegangen = 9
stimmberechtigte Mitglieder.)
-
Bereich
Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe: Ertragserhöhung wurde geplant
-
Bereich
Hilfe zur Erziehung: stetige Entwicklung der Ausgaben ist zu verzeichnen
(Herr Claus gegangen.)
Herr Egert bezog sich auf Seite 453 – Produkt
Betreuungsbehörde. Die Beiträge zu Versorgungskassen für Beamte sind ein
Vielfaches dessen, was die Dienstbezüge für die Beamten sind. Worauf ist das
zurückzuführen? Handelt es sich um eine Altersrückstellung? Warum erhöht sich
der Ansatz von 2.600 EUR auf 41.800 EUR?
Frau Wähnelt wird es prüfen und
es erfolgt eine schriftliche Beantwortung.
Herr Maaß bezog sich auf die Schulsozialarbeiter. Was
ist mittelfristig angedacht?
Herr Grimm gab an, dass man beabsichtigt, 9
Schulsozialarbeiter von der B&A zu übernehmen.
Herr Maaß fragte, ob im Konzept berücksichtigt wird,
dass man mit 9 Leuten die anstehenden Aufgaben nicht erfüllen kann.
Herr Grimm erklärte, dass man gemeinsam mit dem
Landesverwaltungsamt die Schwerpunkte festlegen wird.
Frau Zerrenner bezog sich auf
Seite 488. Sie stellte fest, dass die Dienstaufwendungen für Beamte um mehr als
10% steigen. Welchen Grund gibt es hierfür?
Frau Wähnelt wird die Antwort
schriftlich nachreichen.
Herr Northoff bezog sich auf die
Schulsozialarbeiter. Im Stellenplan werden 13 Stellen ausgewiesen.
Frau Wähnelt gab an, dass es 15
Stellen sind, 13,1 VZE.
Herr Northoff bat um Mitteilung,
wie viel ein Schulbegleiter kostet. Weiterhin fragte er, ob der Stellenplan bei
den Schulsozialarbeitern geändert wird.
Herr Urban fand eine heutige Entscheidung zu früh, da
derzeitig noch ein Konzept erarbeitet wird.
Herr Grimm erklärte, dass er erstmal nur den Ansatz
planen kann mit 9 Schulsozialarbeitern, da man es nicht schaffen wird, die 13,1
VZE zu besetzen.
Herr Urban bezog sich auf Seite 500 und fragte, warum
sich der Ansatz bei den Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer von 91.700 EUR auf 53.300
EUR verringert.
Frau Wähnelt erklärte, dass es
sich hierbei um eine Zuordnung der Stelle „Sachbearbeiter Controlling“ auf
andere Produkte handelt.
Budget 53 – Gesundheitsamt
Frau Ludwig gab folgende Informationen:
ð ordentliche Erträge i.H.v. 355.300 EUR
ð ordentliche Aufwendungen i.H.v. 2.908.600 EUR
ð ordentliches Ergebnis i.H.v. ./. 2.553.300 EUR
g Personalkostenerhöhungen im Produkt 414102,
Dienstaufwendungen für Beamte
g Verschiebung der
Stellenanteile bei Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer in andere Produkte
g Personalkostenerhöhungen
im Produkt 414301 bei Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer sowie auf Grund der
Zuführung zu Altersteilzeitrückstellungen
g Gesundheitsamt
verfügt derzeit über 36,8 VZE, 4 Stellen sind derzeitig unbesetzt; für 2020
sind 34,8 VZE geplant
g Aufwand bei der Förderung der Sucht und
Drogenberatung wurde erheblich reduziert
g Förderung der Fachstelle zur Suchtprävention
– Ansatz 2020 i.H.v. 25.400 EUR
Herr Wolkenhaar stellte eine
Personalerhöhung von 3 Stellen fest. Im Ergebnis 2018 sind insgesamt 1,866 Mio.
EUR Personalausgaben; 2020 sind es knapp 2,4 Mio. EUR, also über 500.000 EUR
Personalkosten. Macht es diese 500.000 EUR aus?
Weiterhin
bezog er sich auf das außerbetriebliche Gesundheitsmanagement. Warum muss hier
jemand extern beauftragt werden.
Frau Ludwig äußerte, dass die Qualifikationen der
Kolleginnen, die das Gesundheitsmanagement im Haus betreuen andere sind, als
die, die im Gesundheitsamt vorgehalten werden.
Frau Wähnelt teilte mit, dass im
HH-Plan 2019 die Stelle eines neuen Arztes geplant wurde, jedoch keine Kosten.
Bei der weiteren Stelle hatte man die Kosten an bestimmten Stellen
rausgenommen, da man keinen Arzt vorhalten konnte. In 2019 wurden die
Personalkosten zu gering geplant, die Stellen hatten sich jedoch nicht
verändert.
Herr Urban regte an, die Kosten für den Kinderarzt in
den Haushalt 2020/2021 aufzunehmen.
Herr Wolkenhaar fragte, wie die
weiteren Schritte sind.
Herr Lucas gab an, dass die Kommunen bezüglich der
Kreisumlage angeschrieben wurden. Der Hebesatz für die Kreisumlage wurde mit
43,491% vorgeschlagen. Weiterhin muss die Sachlage näher geprüft werden, dass
die Fördermittel Tiefbau gefallen sind. Des Weiteren muss ein Konzept zur
Sicherung der Liquidität vorbereitet werden.
Herr Urban bezog sich auf das Jahresergebnis 2018. 12.
Mio. EUR wurden als Überschuss erarbeitet. Für 2019 ist noch nicht absehbar,
welches Ergebnis heraus kommt. Was passiert mit den erwirtschafteten Überschüssen
aus 2018 in 2019? Was könnte man mit Überschüssen aus 2019 in 2020 machen?
Herr Lucas erklärte, dass noch kein Jahresabschluss
vorliegt, da die Auflösung der Sonderposten, die bilanziellen Abschreibungen
und die Rückstellungen noch nicht berücksichtigt wurden. Das Ergebnis von 20
Mio. EUR wird man so nicht sehen.
Herr Sonnenberger konnte sich nicht
an einen negativen Jahresabschluss erinnern.
Herr Maaß fragte, ob Herr Lucas einschätzen kann,
wieviel Zeit er braucht.
Herr Wolkenhaar bezweifelte, dass
die Kommunen mit dem Hebesatz der Kreisumlage einverstanden sein werden.
Herr Egert regte an, innerhalb der Verwaltung zu
schauen, wo noch Sparmöglichkeiten bestehen. Er möchte nicht, dass die
Kreisumlage das einzige Mittel ist, um den Haushalt der Kreisverwaltung zu
decken.