Vergabeausschuss am 02.12.2019

 

Beschluss-Nummer: VGA 79-2019
Auftragserteilung für die Öffentliche Ausschreibung gem. VOL/A
Beschaffung von PC´s und sonstiger EDV-Hardware

 

Beschluss-Nummer: VGA 80-2019
Durchführung der Freihändige Vergaben gemäß VOL/A und der Auftragserteilung
Beschaffung, Installation und Konfiguration von Software

 

Beschluss-Nummer: VGA 81-2019
Durchführung der Freihändige Vergaben gemäß VOL/A und der Auftragserteilung
Erweiterung des Fachverfahrens KOMBOSS

 

Beschluss-Nummer: VGA 82-2019
Auftragserteilung für die Öffentliche Ausschreibung gem. VOL/A
Kurierdienstfahrten für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld

 

Beschluss-Nummer: VGA 83-2019
Auftragserteilung für die Öffentliche Ausschreibung gem. VOB/A
Kreishaus Köthen, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt) - Straßenverkehrsamt, Los 01: Bauleistungen

 

Beschluss-Nummer: VGA 84-2019
Auftragserteilung für das Offene Verfahren gemäß VgV
Allgemeine und Energetische Sanierung Sekundarschule Völkerfreundschaft, Am Wasserturm 36, 06366 Köthen/Anhalt – Los A 01 Abbruch, Demontage


Kreis- und Finanzausschuss am 05.12.2019

 

Beschluss-Nr.: 02-02/2019

Übertragung von Haushaltsmitteln - Förderung ländlicher Raum

 

Beschluss-Nr.: 03-02/2019

Übertragung von Haushaltsmitteln - Förderung von Kultur und Kunst

 

Beschluss-Nr.: 04-02-2019

Ermächtigung zur Entscheidung über vorzeitigen Maßnahmebeginn

 

 

Þ Bürgermeisterberatung 10.12.2019

-       gemeinsame Vergabestelle – Interesse der Gemeinden wurde abgefragt, nun Vorschlagserarbeitung

-       Defibrillatoren im Landkreis Anhalt-Bitterfeld – Unterstützung der Gemeinden notwendig, auch Zusammenarbeit mit dem GZBiwo

-       Schüler-Regio-Card


Þ bezüglich des Baugeschehens gibt es zur letzten Berichterstattung keine gravierenden Änderungen

-       die begonnenen Maßnahmen laufen, z. B. der Umbau des Fischmarktes Zerbst zum Verwaltungssitz ab 2. Quartal 2010 sowie die Sanierung/Umbau der Galerie, Musikschule und Industrie- und Filmmuseum.


Þ Einrichtung einer Fachstelle für Suchtprävention

-       Landesförderung fördert mit maximal 50 % (höchsten jedoch 25.500 €) der Ausgaben auf Antrag der Errichtung und Arbeit der Fachstellen für Suchtprävention

-       übrigen Kosten liegen beim Landkreis mit 40 % und Eigenanteil der Träger beträgt 10 %

-       das Gesundheitsamt hat einen Anteil von 25.400 € im Haushaltsansatz 2010 geplant

-       das DRK hat ein Konzept erarbeitet, welches nun vom sozialpsychiatrischen Dienst beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld geprüft wird

-       Konzept geht zeitnah mit Antrag und dem Kosten- und Finanzierungsplan (Zusicherung der Co-Finanzierung des Landkreises im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 104 Abs. 1 KVG LSA) an das Landesverwaltungsamt
Bewilligung kommt voraussichtlich im April 2010, danach erfolgt Ausschreibung der Fachstelle seitens des DRK


Þ Sachstand Problematik Vergütung der Kreisausbilder der FF

-       Die für den Landkreis auf Honorarbasis tätigen Kreisausbilder der Feuerwehren haben keinen Versicherungsschutz im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeiten

-       Situation wurde dem Ministerium für Inneres und Sport bereits vor Monaten seitens der FUK Mitte bekannt gegeben, es erfolgte keine Information an Landkreise bzw. kreisfreien Städte

-       es wurde immer von einem Versicherungsschutz über den KSA bzw. die FUK Mitte ausgegangen

-       seitens des Landesverwaltungsamtes und des Innenministeriums wird die Auffassung vertreten, das Kreisausbilder kein kommunales Ehrenamt im Sinne der §§ 30 ff. KVG ausüben und somit die Vergütung durch Honorarverträge zu regeln ist

-       nun versucht das Ministerium für Inneres und Sport die Tätigkeit der Kreisausbilder als kommunales Ehrenamt zu werten, sofern die Aufwandsentschädigung bestimmte Grenzen nicht übersteigt Þ 15 € für bis zu 3 Unterrichtsstunden, 20 € für 4 - 6 Unterrichtsstunden und 25 € für über 6 Unterrichtsstunden

-       Wertung und Argumentation kann nicht nachvollzogen werden, da zum gleichen Zeitpunkt im Freistaat Thüringen eine neue „Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung vom 26.Oktober 2019“ in Kraft trat
Þ regelt, dass Kreisausbilder eine Aufwandsentschädigung erhalten, andererseits diese mindestens 17 €/Unterrichtsstunde beträgt

Þ voller Versicherungsschutz

-       Unsere Kreisausbildung droht ab Januar zum Erliegen zu kommen, da sich die Kreisausbilder unter diesen vom Land gesetzten Bedingungen nicht mehr zur Verfügung stellen

-       Brief des Landkreises an den Innenminister mit der Bitte, dies nochmals zu thematisieren, da eine Regelung in Anlehnung an die ThürFwEntschVO hier die sinnvollste Lösung wäre

-       parallel hierzu wird gegenwärtig der Abschluss einer entsprechenden Gruppenversicherung seitens des Landkreises für die Gruppe der Kreisausbilder (ca. 55 Personen) geprüft