Herr Urban regt an, dass man sich in der heutigen Sitzung zu Arbeitsinhalten des Jugendhilfeausschusses verständigen sollte.

Herr Bork fragt an, ob die Termine für die weiteren Sitzungen des Unterausschusses Jugendhilfeplanung und des Jugendhilfeausschusses bereits feststehen.

Herr Grimm gibt die Termine bekannt:

Unterausschuss Jugendhilfeplanung (voraussichtlich 17.00 Uhr):

15.01., 11.03., 01.04., 06.05., 01.07., 16.09., 04.11., 18.11.

Jugendhilfeausschuss (18.00 Uhr):

19.02., 22.04., 11.06., 09.09., 07.10., 09.12., 16.12.

 

Herr Urban fragt an, ob die persönlichen Vertreter der Mitglieder auch die Sitzungsunterlagen erhalten können. Herr Grimm teilt mit, dass die Sitzungsunterlagen auch an die Vertreter verschickt werden können.

Herr Urban schlägt vor, dass eine Sitzung des Jugendhilfeausschusses in der Gemeinde Muldestausee stattfinden sollte. In diesem Zusammenhang kann über die mobile Jugendarbeit informiert werden. Dies findet Zustimmung.

Frau Spott regt an, dass die Richtlinie Jugendarbeit überarbeitet werden sollte. Es sollte eine Öffnung im Punkt - Maßnahmen im Bereich Sport, Spiel, Geselligkeit erfolgen. Den Einrichtungen sollte die Möglichkeit gegeben werden, die Maßnahmen auch z. B. in Halle oder Leipzig anzubieten. Bestimmte Angebote werden im ländlichen Raum nicht vorgehalten und können nur im städtischen Bereich umgesetzt / genutzt werden.

Herr Bork ist für eine klarstellende Formulierung „angrenzende Landkreise und kreisfreie Städte“.

Herr Urban merkt an, dass, wenn die Richtlinie neu diskutiert werden soll, dies nicht nur in einem Punkt erfolgt. Man sollte die Richtlinie übergreifender betrachten und ggf. ändern. Eine Änderung der Richtlinie erscheint erst sinnvoll, wenn die Bedarfe in der Jugendhilfeplanung festgestellt wurden.

Herr Grimm weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die finanzielle Situation hin. Derzeit werden ca. 700.000,00 € ausschließlich für Personalkosten bereitgestellt. Für die inhaltliche Arbeit stehen kaum noch finanzielle Mittel zur Verfügung.

Herr Bork informiert darüber, dass die Evaluierung des KJHG-LSA vorliegt. Es wird deutlich, was im Land möglich ist, wie die Landkreise und kreisfreien Städte die Träger fördern usw. Hierzu könnte eine Auswertung im Ausschuss erfolgen. Man sollte sich an das Land wenden, um mehr Geld zu erhalten.

Frau Buchheim gibt in diesem Zusammenhang bekannt, dass eine Petition des KJR Sachsen-Anhalt e.V. vorliegt. Aus ihrer Sicht ist mit einer Erhöhung der Landesmittel derzeit nicht zu rechnen.

Herr Urban gibt zu bedenken, dass im Landkreis derzeit andere Punkte diskutiert werden sollten, z. B. Finanzierung des Personals, Streetwork, geplante Maßnahmen in den Jugendeinrichtungen. Er regt eine externe Untersuchung an. Herr Grimm erläutert, dass es in der Vergangenheit bereits eine Untersuchung der START gGmbH gegeben hat. Eine flächendeckende Befragung war aus finanziellen Gründen nicht möglich, so dass nur ausgeloste Einrichtungen betrachtet werden konnten. Dieses Untersuchungsergebnis ist überholt und nicht mehr anwendbar.

Eine neue Untersuchung würde ca. 50.000,00 € bis 60.000,00 € kosten, die nicht eingeplant sind.

Frau Buchheim gibt zu bedenken, dass eine Untersuchung für Unruhe bei den Trägern sorgen würde. Es sind viele Faktoren zu bedenken, z. B. ländlicher Raum, Schulwege, Hausaufgaben, Leistungsdruck. Sie lehnt eine externe Untersuchung ab.

Frau Hitzegrat fragt an, ob eine Jugendhilfeplanung existiert, in der die Jugendeinrichtungen aufgeführt sind.

Herr Grimm informiert, dass eine Jugendhilfeplanung existiert. Er sichert zu, dass allen Ausschussmitgliedern die Planungen, der Jugendhilfebericht und die Studie der START gGmbH zur Verfügung gestellt werden.

Herr Urban merkt an, dass die Fertigstellung der Jugendhilfeplanung abgewartet werden sollte, um daraus Rückschlüsse herzuleiten und Festlegungen zu treffen.

Herr Grimm gibt bekannt, dass derzeit an einer Konzeption für die Schulsozialarbeit im Landkreis gearbeitet wird. Weiterhin informiert er darüber, dass gemeinsam mit dem Landesschulamt eine Bedarfsermittlung für die Schulsozialarbeit erfolgt. Ergebnis soll die Festlegung von Schwerpunktschulen und somit der Einsatzort für die Schulsozialarbeiter sein. Die Konzeption und die Bedarfsermittlung werden dem Ausschuss voraussichtlich im Frühjahr 2020 vorgestellt. Derzeit werden 27 Schulen von 9 Schulsozialarbeitern betreut.

Herr Urban erachtet die Festlegung von Schwerpunktschulen als sinnvoll. Er gibt zu bedenken, dass mit der Anzahl der vorhandenen Schulsozialarbeiter eine Abdeckung der 27 Schulen unrealistisch ist.

Frau Buchheim fragt an, nach welchen Kriterien die Schwerpunktschulen festgelegt werden.

Herr Grimm informiert, dass diese Kriterien noch festgelegt werden müssen. Kriterien könnten z.B. die soziale Struktur im Einzugsbereich, Migration, SGB II sein. Weiterhin sollte man sich darauf verständigen, dass der Schulsozialarbeiter kein Lehrerersatz ist, keine Pausenaufsicht und keine Busaufsicht übernimmt usw.

Herr Bork ist für eine klare Abgrenzung von Schule und Jugendhilfe.

Frau Hitzegrat merkt an, dass die Schulen über die Aufgaben eines Schulsozialarbeiters informiert werden müssen.