Sitzung: 17.12.2019 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen entstehen durch die unterschiedlichsten Eingriffe in Natur-
und Landschaft. Eingriffe sind im § 14 Bundesnaturschutzgesetz definiert und
nach § 15 Bundesnaturschutzgesetz auszugleichen oder zu ersetzen.
Anhand
einer Power-Point-Präsentation erläutert Herr Rößler, Amtsleiter Umweltamt,
ausführlich den Tagesordnungspunkt 11.
Er
geht dabei insbesondere auf die Eingriffsregelung allgemein, im städtebaulichen
Bereich, und die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ein.
Die
Power-Point Präsentation liegt dem Protokoll
als Anlage bei.
Herr
Lehmann fragt an, ob man den Gesamtumfang beziffern kann.
Herr
Rößler äußert, dass es schwierig sei. Es kann zusammengestellt werden. Es sind auch
Flächen,
die extensiv zu bewirtschaften sind und Flächen, die neu umgewidmet werden. Es
ist nicht nur so, dass nur Baum- und Strauchpflanzungen vorgenommen werden.
Frau
Griebsch gibt zur Kenntnis, dass im städtischen Ausschuss die Aussage getroffen
wurde, dass durch die Hitze gerade erstmal keine Pflanzungen vorgenommen
werden, sondern auf die nächsten Jahre verschoben wurde. Wie weit kann man so etwas
schieben?
Herr
Rößler merkt an, dass es nicht den Termindruck im Sinne gibt, unter
Berücksichtigung des B-Planes, dass bis zum nächsten Jahr die Maßnahme
umzusetzen ist. Es ist bekannt, dass die Kommunen finanziell sehr schwach
aufgestellt sind. Es wird versucht, auf die Investoren umzulegen, z.B. eines
Bebauungsplangebietes, wenn das Gebiet noch nicht voll Wohngebiet ist, dann
wird es erst umgelegt, wenn die Flächen komplett vergeben sind. Handelt es sich
beispielsweise um die Erweiterung eines Gewerbegebietes, dann erfolgt die
Umverlegung, wenn sich mehrere Firmen angesiedelt haben. Es ist nie so
terminisiert worden.
Frau
Griebsch fragt, ob grundsätzlich kontrolliert wird, wenn es eine größere
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme gibt?
Herr
Rößler bejaht es.
Herr
Lehmann fragt, ob der Landkreis auch Flächen anbietet, wenn Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen notwendig sind.
Herr
Rößler äußert, dass der Landkreis
mitnichten großer Flächeneigentümer ist. Das was wir als Landkreis haben
- aus Sicht der unteren Forstbehörde -
das ist Wald. Der Wald wird von uns gepflegt und Umbau betrieben. Dies
sind keine Flächen, die noch zu vergeben sind.
Herr
Schild gibt einen konstruktiven Einwurf, dass die Kommunen im ländlichen
Bereich sehr viele Kleingartensparten besitzen und von diesen
Kleingartensparten sind über die letzten 3-Jahrzehnte sehr viel Flächen frei geworden, weil nicht
mehr der Bedarf ist. Als diese entstanden sind,
war Not vorhanden. Gerade im ländlichen Bereich musste sich die
Bevölkerung selbst versorgen. Die freigewordenen Parzellen werden zum Problem
für die Kommunen, meistens sind es ja kommunale Liegenschaften und dort können
dann die alten Laubenbestände, die nicht mehr verwendet werden, abgebrochen
werden. Dies kann in Ökopunkten umgerechnet werden und dort kann auch eine
Bepflanzung mit einheimischen Obstgehölzen erfolgen. Es gibt durchaus
Möglichkeiten, wo die Kommunen auch von profitieren können. Die Kommunen können
dann den Investoren oder auch den Liegenschaftsbesitzern von den Straßen sagen,
wir bieten euch an, die Flächen zu
rekultivieren.
Frau
Wohmann kann dies bekräftigen. In anderen Kommunen werden Flächen angeboten und
die Möglichkeit besteht auch über die Landgesellschaft dort Flächen zusätzlich
zur Verfügung gestellt zu bekommen, wenn in der eigenen Kommune nichts mehr
vorhanden ist.
Herr
Schild äußert, dass es Ziel sein sollte, im kommunalen nahen Bereich das
umzusetzen, denn die Firmen, die können auch sagen Ökokontopunkte wir kaufen
uns das bei der Landgesellschaft ein und
wollen keine Probleme damit haben.
Herr
Rößler antwortet darauf, dass es ein großes Problem ist, was Herr Schild
angesprochen hat. Wenn es dann zur Anwendung dieser Ökopunkte kommt, als
sprich, wenn Firmen das kaufen, der Landkreis in der Regel nichts davon hat,
weil dann die Punkte oft im Land schon woanders vergeben worden sind und
erläutert es anhand eines Beispiels.