Herr Rößler merkt an, dass der TOP 12 auf die Zuarbeit von dem Amt Hochbau-, Tiefbau und Gebäudemanagement basiert, dazu gehört die Kreisstraßenmeisterei und erläutert den TOP anhand einer Power-Point-Präsentation.

 

Die Bankettbereich, Straßengräben und Straßenbäume werden durch die Mitarbeiter der Kreisstraßenmeisterei gepflegt und unterhalten.

Darin sind folgende Arbeiten eingeschlossen:

- Mähen der Bankette und der Straßengräben

- Beseitigung von Wildwuchs an Straßenbäumen, teilweise Verschnitt der Bäume

Es erfolgt eine jährliche Baumschau in Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und Mitarbeitern der Kreisstraßenmeisterei.

Bei der diesjährigen Baumschau wurde festgestellt, dass 657 Bäume bis Ende Februar 2020 gefällt werden müssen, da ihre Vitalität bzw. Standfestigkeit stark eingeschränkt ist.

Diese Bäume sind gemäß Forderung der unteren Naturschutzbehörde in gleicher Anzahl zu ersetzen.

Aufgerechnet mit einem festgestellten Defizit aus dem Jahr 2018 ergibt sich eine Forderung auf Nachpflanzung von insgesamt 853 Bäumen.

Dem gegenüber stehen folgende Nachpflanzungen Dritter (insgesamt 1070 Stück in den Jahren 2010 bis 2019 laut beigefügter Auflistung).

 

Das Problem bei den geforderten Nachpflanzungen ist:

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist oftmals nicht Eigentümer der Straßenseitenbereiche, daraus resultierend gibt es oftmals Probleme, vor allem mit Landwirtschaftsbetrieben.

Es gibt keine ausreichende Anzahl an Straßenbereichen, um die Anzahl der geforderten Ersatzbäume unter zu bringen.

Die eingeschränkte Finanzierbarkeit aus denen der Kreisstraßenmeisterei zur Verfügung stehenden Mittel.

Die Power-Point- Präsentation liegt dem Protokoll als Anlage bei.

 

Herr Schönemann fragt, ob der Gesetzgeber Unterschiede bei den Kompensationspflichten 1:1, d.h. Totholz gegen Neupflanzung macht oder bezieht sich es nur auf bestimmte Bereiche bzw. regelt es der Gesetzgeber per Gesetz.

 

 

 

 

 

 

Herr Rößler antwortet, dass es im Gesetz nicht im Detail geregelt ist. Das würde zu weit führen, weil weder im Bundes- noch im Landesnaturschutzgesetz keine geregelten Aussagen zu Kompensationen getroffen werden. Es ist nur im Gesetz formuliert, durch Ersatzmaßnahmen oder zu kompensieren durch Kompensationsmaßnahmen. Dann obliegt es den jeweiligen Verantwortlichen, in welcher Form dies getan wird. Es gibt dazu auch Modelle. Wir in Sachsen-Anhalt haben nichts Bindendes, wo z.B. drin steht, wenn 10 Eichen gefällt werden müssen diese auch wieder neu angepflanzt werden. Es gibt keine Rechtsgrundlage, um dies zu erzwingen.

Der Landkreis fährt den Kurs, was abgängig ist, ist zu ersetzen. Es geht ja auch um Lückenschlüsse und um das Bild von Alleen und erläutert es anhand eines Beispiels.

 

Herr Schild bezieht sich auf das vorliegende Material, wo nur Arbeiten und Aufgaben der Kreisstraßenmeisterei aufgeführt sind das Mähen der Bankette und Straßengräben. Ist hier das Fräsen der Bankette vergessen worden?

Frau Wohmann äußert, dass das Fräsen mit zu den Aufgaben der Kreisstraßenmeisterei gehört.

 

Her Schild fragt, ob es gesetzliche Regelungen gibt, wie breit die Straße eigentlich ist.  Zunehmend ist zu sehen, dass besonders die Landwirte  jeden Quadratmeter ausnutzen, um zu pflügen. Es gibt zunehmend Kollisionspotential, wie weit dürfen sie.  Gibt es Regelungen,  wie weit sie heran dürfen bis zur Baumkante und von der Baumkante bis zum Feldrain, ohne das Schäden auftreten, wo ist die Grenze.

 

Herr Rößler antwortet, dass es  Straßenbücher gibt. Zu jeder Straße gibt es ein Straßenbuch. In dem Straßenbuch ist genau festgehalten, was ist Bestandteil der Straße, d.h. sie beinhalten die genauen Vermessungen. Also sprich rein versiegelte Straßen auf der gefahren wird. Sie beinhalten genau, wie viel Bankette gehört dazu. Das ist aber nicht einheitlich. Das ist historisch bedingt. Es gibt Straßen mit 30 cm Bankettbereich und dann gibt es Straßen, die können durchaus 5 – 6 Meter sein. Das Problem ist mit den Neuanpflanzungen bzw. wenn die Bäume anwachsen und groß werden. In der Regel hat man vor der Pflanzung das Nachbarschaftsrecht zu beachten. Dies gilt auch im Außenbereich d.h. es muss geschaut werden, was gepflanzt wird unter Berücksichtigung der Höhe. Zu beachten ist, dass es Regelungen für Mindestabstände gibt.  Halten sich Landwirtschaftsbetriebe nicht daran, dann ist es entsprechend zu ahnden, wenn es zur Anzeige kommt bzw. es festgestellt wird.

 

Herr Lieder hat eine Frage zu den Ausgleichspflanzungen in Gewerbegebieten. Man beobachtet es ständig, wenn ein Investor da ist, dass die Ausgleichspflanzungen gemacht worden sind, aber anschließend fühlt sich keine mehr in der Lage, die Ausgleichspflanzungen zu pflegen, d.h. sie vertrocknen. Gibt es da eine gesetzliche Richtlinie, dass der Eigentümer, der für diese Pflanzung das Grundstück erworben hat bzw. sein Gewerbe dort ausführt, für diese Ausgleichspflanzung auch verantwortlich ist. Oder fällt es zum Schluss auf die Gemeinden zurück.

 

Herr Rößler meint, mit der Fertigstellung bzw. Anpflanzungspflege, ist es rein rechtlich getan und es im Rahmen ist, in dem wir uns bewegen. Danach ist das Ganze vorbei.. Als Umweltamt oder Naturschutzbehörde kann man nicht nach z.B. 8 Jahren eine Kontrolle machen. Entweder sind es vernünftige Eigentümer, die Interesse daran haben, das es weiter gepflegt wird bis es anwächst oder die Pflanzung geht ein.

Herr Lieder äußert darauf, wenn sich keiner darum kümmert, gerade bei der jetzigen Trockenperiode, dann ist nichts mehr zu retten.

Herr Rößler meint, dass es erfahrungsgemäß es so ist, wenn nach 1 Jahr geschaut wird, wie ist die Pflege erfolgt, gibt es eine Baumscheibe wurde gegossen….und nach 4 Jahren schaut, ob

 

der Baum noch grün ist,  dann ist der Baum unter normalen klimatischen Bedingen hier bei uns im mitteleuropäischen Raum aus dem gröbsten heraus. Im Forst ist es sogar so, dass es völlig unüblich ist, dort zu wässern. Also wenn sie sich forstliche  Pflanzungen anschauen, die müssen es schaffen. Nichtsdestotrotz haben die forstlichen Pflanzen großen Stress.

In der Regel war es bisher so, wenn eine Pflanzung nach 5 Jahren gut aussieht, sind die Bäume auch angewachsen.

Es wird eine spannende Zukunft, insbesondere auch für nachkommende Generationen, wie wird mit dem Thema Klimawandel bzgl. der Anpflanzungen umgegangen.

 

Frau Griebsch fragt, ob verstärkt auf klimafeste Bäume gesetzt wird.

 

Herr Rößler: Es wird schon versucht, darauf zu setzen,  natürlich verarmt die Artenvielfalt und erläutert dies an Beispielen.

 

Herr Lehmann fragt, wie geht die untere Naturschutzbehörde mit den Ausgleichspflanzungen sprich mit den Empfehlungen der Arten um im Zusammenhang mit den scheinbar immer trockner werdenden Sommern.

Weiterhin fragt Herr Lehmann bzgl. Pflege der Straßenbäume ist nicht möglich bei den 850 Bäumen, die gefällt worden. Heißt dies z.B.  bei Trockenästen, dass die Bäume dann gleich komplett einen Wurzeleinschnitt bekommen. Wie ist es zu verstehen „Pflege nicht möglich“?

Frau Wohmann widerspricht, dass gerade auch im Zerbster Bereich eine Befahrung gemacht wurde und die trockenen Äste beseitigt worden sind. Wenn es die KSM nicht macht, dann wird eine andere Firma beauftragt. Das ist unsere Pflicht im Rahmen der Gefahrenabwehr.

 

Herr Ehrlich greift das Problem auf und äußert seine Meinung. Er bezieht sich auf die Goitzsche und kritisiert, dass es grausam ist, wie die Bestände einfach sterben.