Sitzung: 17.12.2019 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Herr
Rößler merkt an, dass der TOP 12 auf die Zuarbeit von dem Amt Hochbau-, Tiefbau
und Gebäudemanagement basiert, dazu gehört die Kreisstraßenmeisterei und
erläutert den TOP anhand einer Power-Point-Präsentation.
Die
Bankettbereich, Straßengräben und Straßenbäume werden durch die Mitarbeiter der
Kreisstraßenmeisterei gepflegt und unterhalten.
Darin
sind folgende Arbeiten eingeschlossen:
-
Mähen der Bankette und der Straßengräben
-
Beseitigung von Wildwuchs an Straßenbäumen, teilweise Verschnitt der Bäume
Es
erfolgt eine jährliche Baumschau in Zusammenarbeit mit der unteren
Naturschutzbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und Mitarbeitern der
Kreisstraßenmeisterei.
Bei
der diesjährigen Baumschau wurde festgestellt, dass 657 Bäume bis Ende Februar
2020 gefällt werden müssen, da ihre Vitalität bzw. Standfestigkeit stark
eingeschränkt ist.
Diese
Bäume sind gemäß Forderung der unteren Naturschutzbehörde in gleicher Anzahl zu
ersetzen.
Aufgerechnet
mit einem festgestellten Defizit aus dem Jahr 2018 ergibt sich eine Forderung
auf Nachpflanzung von insgesamt 853 Bäumen.
Dem
gegenüber stehen folgende Nachpflanzungen Dritter (insgesamt 1070 Stück in den
Jahren 2010 bis 2019 laut beigefügter Auflistung).
Das
Problem bei den geforderten Nachpflanzungen ist:
Der
Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist oftmals nicht Eigentümer der
Straßenseitenbereiche, daraus resultierend gibt es oftmals Probleme, vor allem
mit Landwirtschaftsbetrieben.
Es
gibt keine ausreichende Anzahl an Straßenbereichen, um die Anzahl der
geforderten Ersatzbäume unter zu bringen.
Die
eingeschränkte Finanzierbarkeit aus denen der Kreisstraßenmeisterei zur
Verfügung stehenden Mittel.
Die
Power-Point- Präsentation liegt dem
Protokoll als Anlage bei.
Herr
Schönemann fragt, ob der Gesetzgeber Unterschiede bei den
Kompensationspflichten 1:1, d.h. Totholz gegen Neupflanzung macht oder bezieht
sich es nur auf bestimmte Bereiche bzw. regelt es der Gesetzgeber per Gesetz.
Herr
Rößler antwortet, dass es im Gesetz nicht im Detail geregelt ist. Das würde zu
weit führen, weil weder im Bundes- noch im Landesnaturschutzgesetz keine
geregelten Aussagen zu Kompensationen getroffen werden. Es ist nur im Gesetz
formuliert, durch Ersatzmaßnahmen oder zu kompensieren durch
Kompensationsmaßnahmen. Dann obliegt es den jeweiligen Verantwortlichen, in
welcher Form dies getan wird. Es gibt dazu auch Modelle. Wir in Sachsen-Anhalt
haben nichts Bindendes, wo z.B. drin steht, wenn 10 Eichen gefällt werden
müssen diese auch wieder neu angepflanzt werden. Es gibt keine Rechtsgrundlage,
um dies zu erzwingen.
Der
Landkreis fährt den Kurs, was abgängig ist, ist zu ersetzen. Es geht ja auch um
Lückenschlüsse und um das Bild von Alleen und erläutert es anhand eines
Beispiels.
Herr
Schild bezieht sich auf das vorliegende Material, wo nur Arbeiten und Aufgaben
der Kreisstraßenmeisterei aufgeführt sind das Mähen der Bankette und
Straßengräben. Ist hier das Fräsen der Bankette vergessen worden?
Frau
Wohmann äußert, dass das Fräsen mit zu den Aufgaben der Kreisstraßenmeisterei
gehört.
Her
Schild fragt, ob es gesetzliche Regelungen gibt, wie breit die Straße
eigentlich ist. Zunehmend ist zu sehen,
dass besonders die Landwirte jeden
Quadratmeter ausnutzen, um zu pflügen. Es gibt zunehmend Kollisionspotential,
wie weit dürfen sie. Gibt es
Regelungen, wie weit sie heran dürfen
bis zur Baumkante und von der Baumkante bis zum Feldrain, ohne das Schäden
auftreten, wo ist die Grenze.
Herr
Rößler antwortet, dass es Straßenbücher
gibt. Zu jeder Straße gibt es ein Straßenbuch. In dem Straßenbuch ist genau
festgehalten, was ist Bestandteil der Straße, d.h. sie beinhalten die genauen
Vermessungen. Also sprich rein versiegelte Straßen auf der gefahren wird. Sie
beinhalten genau, wie viel Bankette gehört dazu. Das ist aber nicht
einheitlich. Das ist historisch bedingt. Es gibt Straßen mit 30 cm
Bankettbereich und dann gibt es Straßen, die können durchaus 5 – 6 Meter sein.
Das Problem ist mit den Neuanpflanzungen bzw. wenn die Bäume anwachsen und groß
werden. In der Regel hat man vor der Pflanzung das Nachbarschaftsrecht zu
beachten. Dies gilt auch im Außenbereich d.h. es muss geschaut werden, was
gepflanzt wird unter Berücksichtigung der Höhe. Zu beachten ist, dass es
Regelungen für Mindestabstände gibt.
Halten sich Landwirtschaftsbetriebe nicht daran, dann ist es
entsprechend zu ahnden, wenn es zur Anzeige kommt bzw. es festgestellt wird.
Herr
Lieder hat eine Frage zu den Ausgleichspflanzungen in Gewerbegebieten. Man
beobachtet es ständig, wenn ein Investor da ist, dass die Ausgleichspflanzungen
gemacht worden sind, aber anschließend fühlt sich keine mehr in der Lage, die
Ausgleichspflanzungen zu pflegen, d.h. sie vertrocknen. Gibt es da eine
gesetzliche Richtlinie, dass der Eigentümer, der für diese Pflanzung das
Grundstück erworben hat bzw. sein Gewerbe dort ausführt, für diese
Ausgleichspflanzung auch verantwortlich ist. Oder fällt es zum Schluss auf die
Gemeinden zurück.
Herr
Rößler meint, mit der Fertigstellung bzw. Anpflanzungspflege, ist es rein
rechtlich getan und es im Rahmen ist, in dem wir uns bewegen. Danach ist das
Ganze vorbei.. Als Umweltamt oder Naturschutzbehörde kann man nicht nach z.B. 8
Jahren eine Kontrolle machen. Entweder sind es vernünftige Eigentümer, die
Interesse daran haben, das es weiter gepflegt wird bis es anwächst oder die
Pflanzung geht ein.
Herr
Lieder äußert darauf, wenn sich keiner darum kümmert, gerade bei der jetzigen
Trockenperiode, dann ist nichts mehr zu retten.
Herr
Rößler meint, dass es erfahrungsgemäß es so ist, wenn nach 1 Jahr geschaut
wird, wie ist die Pflege erfolgt, gibt es eine Baumscheibe wurde gegossen….und
nach 4 Jahren schaut, ob
der
Baum noch grün ist, dann ist der Baum
unter normalen klimatischen Bedingen hier bei uns im mitteleuropäischen Raum
aus dem gröbsten heraus. Im Forst ist es sogar so, dass es völlig unüblich ist,
dort zu wässern. Also wenn sie sich forstliche
Pflanzungen anschauen, die müssen es schaffen. Nichtsdestotrotz haben
die forstlichen Pflanzen großen Stress.
In
der Regel war es bisher so, wenn eine Pflanzung nach 5 Jahren gut aussieht,
sind die Bäume auch angewachsen.
Es
wird eine spannende Zukunft, insbesondere auch für nachkommende Generationen,
wie wird mit dem Thema Klimawandel bzgl. der Anpflanzungen umgegangen.
Frau
Griebsch fragt, ob verstärkt auf klimafeste Bäume gesetzt wird.
Herr
Rößler: Es wird schon versucht, darauf zu setzen, natürlich verarmt die Artenvielfalt und
erläutert dies an Beispielen.
Herr
Lehmann fragt, wie geht die untere Naturschutzbehörde mit den
Ausgleichspflanzungen sprich mit den Empfehlungen der Arten um im Zusammenhang
mit den scheinbar immer trockner werdenden Sommern.
Weiterhin
fragt Herr Lehmann bzgl. Pflege der Straßenbäume ist nicht möglich bei den 850
Bäumen, die gefällt worden. Heißt dies z.B.
bei Trockenästen, dass die Bäume dann gleich komplett einen
Wurzeleinschnitt bekommen. Wie ist es zu verstehen „Pflege nicht möglich“?
Frau
Wohmann widerspricht, dass gerade auch im Zerbster Bereich eine Befahrung
gemacht wurde und die trockenen Äste beseitigt worden sind. Wenn es die KSM
nicht macht, dann wird eine andere Firma beauftragt. Das ist unsere Pflicht im
Rahmen der Gefahrenabwehr.
Herr
Ehrlich greift das Problem auf und äußert seine Meinung. Er bezieht sich auf
die Goitzsche und kritisiert, dass es grausam ist, wie die Bestände einfach
sterben.